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Jetzt mit Sonderkonditionen

Krankenhauszusatzversicherung

Privatpatient im Krankenhaus
Privatsphäre im Ein- oder Zweibettzimmer
Behandlung durch Spezialisten und Chefarzt

Vom kleinen Plus an Komfort bis zum Privatpatientenstatus im Krankenhaus.

Wenn schon ins Krankenhaus, dann als Privatpatient! Mit der Krankenhauszusatzversicherung der DKV schaffen Sie die Voraussetzungen für die freie Krankenhaus- und Arztwahl – und das bundesweit. Wählen Sie die richtige Klinik und die besten Spezialisten für Ihr Krankheits- oder Unfallbild. Die freie Wahl ist die Grundlage für optimale Heilungschancen.

 

Sie haben die Wahl: vom Basisschutz auch ohne Gesundheitsprüfung bis hin zu Premiumleistungen mit Ein- und Zweitbettzimmer, Chefarzt und vielen weiteren Extras. Sie entscheiden.

 

Schwere Erkrankungen dulden keinen Aufschub

Bei bestimmten schweren Erkrankungen innerhalb von nur 5 Werktagen zum Top-Experten. Die DKV kümmert sich um eine Zweitmeinung bei den besten Experten Deutschlands und um die weitere Behandlung.

 

Gesamtbewertung: Stationäre Zusatzversicherung
4,8 von 5 Sternen
Ermittelt aus 2.837 Kundenbewertungen
 

Ihre Vorteile

Chefarztbehandlung

Mit der Chefarztbehandlung sind Sie in der Klinik erstklassig versorgt.

Mit einem Krankenhaustagegeld können Sie Extras wie die Fahrtkosten für Angehörige oder Tageszeitungen bezahlen.

Ein- oder Zweibettzimmer

Ein Ein- oder Zweibettzimmer (Tarif UZ1/2) bietet Ihnen maximalen Komfort für die Genesung.

Das Besondere: Bei diesen Tarifen verzichten wir auf Gesundheitsfragen. Sie können sie also auch mit Vorerkrankungen abschließen.

Top-Experten

Die Top-Experten stehen bei ernsten oder lebensbedrohlichen Erkrankungen für eine schriftliche Zweitmeinung, eine ambulante Sprechstunde und stationäre Behandlung zur Verfügung.

Rechenbeispiel: 12-tägiger Krankenhausaufenthalt – Bypass-Operation

Private Zusatzleistung
Ihre Zuzahlung
Chefarztbehandlung
9.000 €
Zuschlag Einzelzimmer
1.200 €
Gesetzliche Zuzahlung 10 €/Tag
120 €
Ihre Gesamtkosten ohne Zusatzversicherung
10.320 €

Diese Argumente sprechen für die DKV:

Die DKV ist eines der führenden Unternehmen der privaten Krankenversicherung.
Sie ist Marktführer im Bereich der privaten Zusatzversicherung.
Die DKV steht für Finanzkraft, Sicherheit und erstklassige Produkte.

Jetzt online berechnen und direkt abschließen

Premium - ohne Wartezeit mit Sonderkondition

Basis – Ruhe und Komfort

z.B. 3,80 € / Monat mtl. Beitrag für eine 20-jährige Person im Tarif UZ2

Ein- bzw. Zweibettzimmer, ohne Gesundheitsfragen, auch bei Vorerkrankungen

Unser Tipp – Privat­patient bei Krankheit und nach Unfall

z.B. 23,14 € / Monat mtl. Beitrag für eine 20-jährige Person im Tarif KGZ2

  • Freie Krankenhauswahl
  • Freie Arztwahl – auch Chefarzt
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Aktuell mit Sonderkonditionen – ohne allgemeine (3-monatige) Wartezeit
Ohne Wartezeit abschließen!

Top Experten – Schnell zum Spezialisten

ab 3,90 € / Monat mtl. Beitrag für eine 20-jährige Person im Tarif KBCK

  • Bei bestimmten Erkrankungen zu einem bundesweiten Top-Experten
  • Zweitmeinung zu Diagnose und Behandlung innerhalb von 5 Werktagen (Mo.-Fr.)
  • Organisation von Krankenhausaufenthalt und Operation bei einem Top-Experten
  • Aktuell mit Sonderkonditionen - ohne allgemeine (3-monatige) Wartezeit

Kranken­haus­tage­geld

ab 2,79 € / Monat mtl. Beitrag für eine 20-jährige Person im Tarif KKHT

10 € bis 65 € Krankenhaustagegeld ab dem ersten bis zum letzten Tag des Krankenhausaufenthaltes.

Zum Beispiel für die gesetzliche Zuzahlung von 10 € für die ersten 28 Tage im Jahr. Oder für Fahrtkosten, Telefon- und Fernsehgebühren oder Zeitschriften.

Komfort – Privat­patient bei Unfall

z.B. 6,40 € / Monat mtl. Beitrag für eine 20-jährige Person im Tarif KSU

  • Freie Krankenhauswahl
  • Freie Arztwahl – auch Chefarzt
  • Ein- oder Zweibettzimmer
  • Ohne Gesundheitsfragen

Chefarztbehandlung für Tommy, 22 Jahre

Tommy liebt Sport und hohe Geschwindigkeiten. Im Sommer fährt er Rennrad und im Winter Snowboard. Dass dabei aber auch mal etwas schiefgehen kann, musste er letztens schmerzhaft erfahren. Bei einem Skiunfall zog er sich einen komplizierten Bruch am Handgelenk zu.

Den Bruch möchte Tommy nicht von irgendwem, sondern von einem anerkannten Spezialisten für Sportverletzungen operieren lassen. Die gesetzliche Krankenkasse zahlt jedoch nur die Behandlung durch den aktuell diensthabenden Arzt.

Da Tommy den Tarif KSU für monatlich 6,40 Euro abgeschlossen hat, kommt die DKV für die Sonderbehandlung beim Spezialisten auf. Im Anschluss kann er sich in einem Einzelzimmer erholen. Dort träumt er schon jetzt von seinem nächsten Snowboard-Urlaub.

Zweibettzimmer nach der Geburt für Lisa, 35 Jahre

Als Lisa ihre Freundin vor einigen Jahren im Krankenhaus besuchte, wusste sie sofort, dass sie selbst nie in einem beengten Mehrbettzimmer liegen möchte. Daher hat sie frühzeitig den günstigen Basisschutz Tarif UZ2 für nur 5,25 € im Monat abgeschlossen – ganz ohne Gesundheitsfragen. Zusätzlich hat sie den Baustein Krankenhaustagegeld für 2,24 € gebucht.

Als sie erfährt, dass sie schwanger ist, ist sie überglücklich. Und nach der Geburt erholt sie sich in Ruhe mit ihrer Tochter in einem Zweibettzimmer und kommt schnell wieder zu Kräften. Die 10 € Krankenhaustagegeld, die sie von der DKV für jeden Tag auf der Säuglingsstation erhält, investiert sie direkt online in neue Baby-Strampler.

Privatpatientin im Krankenhaus für Angela, 60 Jahre

Auch wenn es Angela bisher immer gut ging, möchte sie im Ernstfall die bestmögliche Behandlung bekommen und schnell wieder fit werden. Daher hat sie rechtzeitig mit dem Premium-Tarif für Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung vorgesorgt. Die freie Arzt- und Krankenhauswahl und das Best Care Paket sind ebenfalls mit dabei.

Kurz vor der Rente wird bei Angela eine Herzerkrankung diagnostiziert. Die DKV hilft ihr, innerhalb von 5 Tagen die Zweitmeinung eines renommierten Experten zu bekommen. Für Angelas Aufwendungen wie die Reisekosten kommt die DKV ebenfalls auf – pauschal in Höhe von 500 €.

Angela wird umgehend in eine Privatklinik überwiesen und von den Chefärzten dort behandelt. Anschließend erholt sie sich im Zweibettzimmer. Die Nachsorge übernimmt ein Experte in ihrer Heimatstadt.

Einzelzimmer für Mario, 42 Jahre

Als Mario einem Freund beim Umzug hilft, hat er plötzlich starke Rückenschmerzen. Sein Arzt stellt einen Bandscheibenvorfall fest. Er rät ihm zu einer ambulanten konservativen Therapie. Falls diese nicht zur Heilung führt, wird allerdings eine Operation notwendig sein. Mario macht sich schon Gedanken darüber, wie es wohl im Krankenhaus sein würde. Doch er hat Glück: Die Therapie schlägt an und nach kurzer Zeit ist er wieder beschwerdefrei. Eine weitere Behandlung ist nicht nötig. Und Mario ist sehr froh, dass er keine OP benötigt. Doch für den Fall, dass er doch einmal ins Krankenhaus muss, schließt er lieber den Tarif KombiMed UZ1 ab. Denn damit sind 100 % der Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer gedeckt.

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FAQ: Die häufigsten Fragen und Antworten zur Krankenhauszusatzversicherung

Was ist eine Krankenhauszusatzversicherung?

Eine Krankenhauszusatzversicherung ist eine private Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur medizinisch notwendige Behandlungen und legt den Fokus auf Wirtschaftlichkeit. Das bedeutet u.a., dass Sie standardmäßig von den diensthabenden Ärzten – das kann auch der Assistenzarzt sein - behandelt und in einem Mehrbettzimmer untergebracht werden.

Die Zusatzversicherung stockt quasi die gesetzlichen Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt auf, sodass Sie wie ein Privatpatient behandelt werden. Dazu zählen z. B.:

  • Freie Arztwahl bzw. Chefarztbehandlung
  • Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
  • Krankenhaustagegeld
  • Freie Krankenhauswahl in ganz Deutschland
  • Top-Experten-Vermittlung

Die DKV ist Marktführer bei den Krankenzusatzversicherungen und bietet einen großen Leistungsumfang. Daher können Sie sich bei den KombiMed Krankenhaus-Tarifen die Bausteine heraussuchen, die Ihnen wichtig sind. Wenn Sie alle Leistungen abschließen, haben Sie im Krankenhaus rundum den Status eines Privatpatienten.

Ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?

Ja, eine private Zusatzversicherung ist sinnvoll. Auch wenn die gesetzliche Absicherung einen guten Grundschutz bietet, ist die private Krankenhauszusatzversicherung wichtig. Denn als Kassenpatient sind Sie beispielsweise bei der Wahl des Krankenhauses eingeschränkt. Die Krankenkasse darf bei der Krankenhauswahl mitreden, um Kosten zu reduzieren. Auch haben Sie nur Anspruch auf den diensthabenden Krankenhausarzt (z. B. Stationsarzt) oder auf die Unterbringung im Mehrbettzimmer.

Wenn Sie Ihren behandelnden Arzt bei gesundheitlichen Problemen jedoch frei wählen möchten, ist eine Krankenhauszusatzversicherung für Sie sinnvoll. Das Gleiche gilt, wenn Sie im Krankenhaus mehr Komfort genießen und anstatt in einem Mehrbettzimmer in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden möchten.

Wann sollte man eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?

Generell können Sie in jedem Alter eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Eltern können bereits ab der Geburt für ihre Kinder eine Krankenhauszusatzversicherung für 3,43 Euro pro Monat bei der DKV abschließen. Und auch junge Erwachsene können einen Unfall haben oder eine Operation benötigen.

Da Krankenhausaufenthalte tendenziell mit dem Alter zunehmen, wird auch die Krankenhauszusatzversicherung mit den Jahren teurer. Als junger Mensch profitieren Sie von geringen Beiträgen bei vollem Leistungsumfang. Denken Sie daher frühzeitig über eine Krankenhauszusatzversicherung nach.

Aufgrund der höheren Wahrscheinlichkeit für einen Krankenhausaufenthalt im Alter, lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung jedoch auch später noch.

Worauf sollte man bei einer Krankenhauszusatzversicherung achten?

Die Tarife der Versicherer unterscheiden sich im Leistungsumfang und Preis. Welche Versicherung für Sie am besten ist, hängt immer auch von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie Krankenhauszusatzversicherungen vergleichen, sollten Sie vor allem auf folgende Punkte achten:

 

Eine Krankenhauszusatzversicherung mit oder ohne Gesundheitsfragen?

Ob für Sie eine Krankenhauszusatzversicherung mit oder ohne Gesundheitsfragen sinnvoller ist, hängt wahrscheinlich von Ihrer Krankengeschichte ab. Eine Krankenhauszusatzversicherung mit Gesundheitsfragen bietet in der Regel einen größeren Leistungsumfang an oder ist für Menschen ohne schwerwiegende Vorerkrankungen deutlich günstiger.

Die DKV bietet Krankenhauszusatzversicherungen mit und ohne Gesundheitsfragen an. Bei den Tarifen UZ1/2 und KSU müssen Sie keine Fragen zu Vorerkrankungen beantworten. Bei den Tarifen KS1/2 und KGZ1/2 müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten.

Bei der Gesundheitsprüfung müssen Sie daher Angaben zu schweren Vorerkrankungen, chronischen Leiden, vergangenen Behandlungen und Allergien machen. Beantworten Sie alle Fragen unbedingt ehrlich. Machen Sie keine falschen Angaben und lassen Sie keine Erkrankung aus, um möglicherweise einen günstigeren monatlichen Beitrag zahlen zu müssen.

Versicherungen können im Leistungsfall auch nachträglich die Krankenakten eines Patienten anfordern. Wenn sich dabei herausstellt, dass relevante Angaben fehlen oder falsch sind, können Zahlungen gekürzt oder verweigert werden. In schweren Fällen kann der Versicherungsvertrag gekündigt werden, sodass Sie bei einem Krankenhausaufenthalt auf die Leistungen verzichten oder diese selbst bezahlen müssen.

 

Eine Krankenhauszusatzversicherung mit oder ohne Alterungsrückstellungen?

Krankenhauszusatzversicherungen gibt es mit und ohne Alterungsrückstellungen. Die Tarife ohne Alterungsrückstellungen sind beim Abschluss günstiger, werden aber mit den Jahren immer teurer. Bei der DKV zahlen Sie ab dem 45. Lebensjahr bei dem Tarif KS1/2 ohne Alterungsrückstellungen 16,53 € mehr pro Monat.

Bei Verträgen mit Alterungsrückstellungen wird von Anfang an von dem monatlichen Beitrag immer ein kleiner Teil zurückgelegt. Dieser Sparstrumpf fängt die altersbedingten Preissteigerungen auf, sodass die Beiträge über die gesamte Laufzeit möglichst stabil bleiben. Bei der DKV legt der Premiumtarif KGZ1/2 Alterungsrückstellungen an.

Wenn Sie sich langfristig absichern möchten, lohnt sich in der Regel der KGZ-Tarif mit Alterungsrückstellungen. Wenn Sie sich derzeit die höheren Beiträge nicht leisten können, aber mit Einkommenssteigerungen rechnen, können Sie mit den günstigeren KS-Tarifen ohne Sparanteil starten und später wechseln.

 

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Wichtig: Den Tarif KS können Sie nur zwischen dem 20. und 39. Lebensjahr abschließen. Wenn Sie jünger oder älter sind, kommt für Sie nur der Tarif KGZ infrage.

 
Eine Krankenhauszusatzversicherung mit oder ohne Wartezeit?

Bei vielen Krankenhauszusatzversicherungen gibt es eine Wartezeit. Das bedeutet, dass Sie nach Abschluss des Vertrages die Leistungen nicht sofort in Anspruch nehmen können.

Bei der DKV gibt es bei Unfällen generell keine Wartezeit.

Bei allen anderen Tarifen müssen Sie bei Krankheiten 3 Monate warten, bis Ihnen die Leistungen zustehen. Bei Entbindungen, Zahnersatz und Psychotherapie gelten besondere Wartezeiten von 8 Monaten.

Welche Kosten übernimmt die Krankenhauszusatzversicherung?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Grundversorgung im Krankenhaus. Dazu zählen z. B. die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer, die Behandlung durch den diensthabenden Arzt und alle notwendigen Untersuchungen.

Die Krankenhauszusatzversicherung deckt verschiedene Sonderleistungen ab, die sonst nur Privatpatienten zur Verfügung stehen. Dazu gehören:

  • Je nach Tarif die Mehrkosten für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
  • Freie Krankenhauswahl und Behandlungen in Privatkliniken
  • Freie Arztwahl, z. B. Chefarztbehandlung
  • Krankenhaustagegeld von bis zu 65 € pro Tag
  • Ersatztagegeld von 25 bzw. 50 € pro Tag je nach Tarif, wenn Sie auf Behandlungen durch den Experten und die komfortable Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer verzichten müssen.

Am Ende des Krankenhausaufenthaltes bekommen Sie eine Rechnung vom Krankenhaus mit allen Kosten für die Zusatzleistungen. Diese Rechnung reichen Sie dann bei der DKV ein.

So reichen Sie eine Rechnung schnell und unkompliziert ein:

Rechnung einreichen

Wie viel kostet eine Krankenhauszusatzversicherung?

Die Kosten einer Krankenhauszusatzversicherung unterscheiden sich je nachdem, welche Leistungen Sie absichern möchten und für welchen Tarif Sie sich entscheiden. Zudem steigen in Tarifen ohne Alterungsrückstellungen die Kosten mit dem Alter, da sich dann auch die Wahrscheinlichkeit eines Krankenhausaufenthalts erhöht.

Als Orientierungshilfe zeigen wir Ihnen im Folgenden daher 2 Berechnungsbeispiele für die Krankenhauszusatzversicherung der DKV:

Beispiel 1:

Jana schließt mit 25 Jahren den Komfortschutz KSU der DKV mit Einbettzimmer und Chefarztbehandlung bei einem Unfall ab. Sie beantwortet keine Gesundheitsfragen.

Monatsbeitrag Krankenhaustagegeld 10 € / Tag Monatlicher Gesamtbetrag

6,40 €

1,86 €

8,26 €

Monatsbeitrag

6,40 €

Krankenhaustagegeld 10 € / Tag

1,86 €

Monatlicher Gesamtbetrag

8,26 €

 

Beispiel 2:

Andreas schließt mit 33 Jahren den Premiumschutz, Tarif KFZ2 der DKV ab. Er sichert sich ein Zweibettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlungen und die Möglichkeit einer Privatklinik bei allen Krankheiten und bei Unfall.

Monatlicher Gesamtbetrag

33,27 €

Monatlicher Gesamtbetrag

33,27 €

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Tipp: Nutzen Sie einfach unsere Beitragsrechner der DKV. Hier können Sie Leistungen hinzu- und abwählen und sehen direkt, wie sich die monatlichen Kosten verändern.

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Experten-Tipp: Vergleichen Sie diesen Betrag mit den Zuzahlungen, die Sie als Kassenpatient für private Zusatzleistungen im Krankenhaus selbst bezahlen müssen.

 

So viel kostet ein 12-tägiger Krankenhausaufenthalt mit einer Bypass-Operation von einem Chefarzt oder Spezialisten:

Private Zusatzleistung Chefarztbehandlung Zuschlag Einzelzimmer Gesetzliche Zuzahlung 10 €/Tag

Ihre Zuzahlung

9.000 €

1.200 €

120 €

Private Zusatzleistung

Ihre Zuzahlung

Chefarztbehandlung

9.000 €

Zuschlag Einzelzimmer

1.200 €

Gesetzliche Zuzahlung 10 €/Tag

120 €

Ihre Gesamtkosten ohne Zusatzversicherung betragen 10.320 €.

Wie funktioniert eine Krankenhauszusatzversicherung?

Es gibt verschiedene Krankenhauszusatzversicherungen, die unterschiedliche Zusatzleistungen bei einem Aufenthalt im Krankenhaus absichern. Daher müssen Sie sich zuerst überlegen, worauf Sie Wert legen und was Ihnen besonders wichtig ist.

Wenn Ihnen Ruhe und Komfort besonders wichtig sind, sollten Sie eine Krankenhauszusatzversicherung mit der Unterbringung in einem Einbettzimmer abschließen. Wollen Sie vor allem den behandelnden Arzt selbst wählen, ist der Baustein „Freie Arztwahl“ entscheidend für Sie. Natürlich gibt es auch Premium-Tarife, die Sie wie einen Privatpatienten im Krankenhaus absichern.

 

Die Krankenhauszusatzversicherungen der DKV im Überblick

Bei der DKV haben Sie die Wahl zwischen Basis, Komfort- und Premiumschutz:

  • Basisschutz: Mit dem KombiMed Tarif UZ1/2 können Sie sich im Krankenahaus in einem Ein- oder Zweibettzimmer erholen.
  • Komfortschutz: Mit dem KombiMed Unfall Tarif KSU werden Sie nach einem Unfall wie ein Privatpatient im Krankenhaus behandelt. Dazu gehört die Erholung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch einen Chefarzt oder Spezialisten.
  • Premiumschutz: Mit dem KombiMed Tarif KS1/2 und dem KombiMed Tarif KGZ1/2 werden Sie nach einem Unfall und bei Krankheit wie ein Privatpatient im Krankenhaus betreut. Beide Tarife bieten den gleichen Leistungsumfang, unterscheiden sich jedoch bei der Beitragskalkulation.
  • Plus-Leistung bei Premiumschutz: Den KombiMed Best Care Tarif KBCK können Sie im Premium-Tarif optional hinzubuchen. Die DKV vermittelt Ihnen bei schweren, lebensbedrohlichen Erkrankungen innerhalb von 5 Werktagen einen Top-Experten in Deutschland.
  • Krankenhaustagegeld: Sie können bei allen Tarifen der DKV optional das Krankenhaustagegeld KKHT hinzubuchen. Dann erhalten Sie bei einem Aufenthalt für jeden Tag im Krankenhaus extra Geld zur freien Verfügung.

Wenn Sie unsicher sind, welcher Tarif der richtige für Sie ist, können Sie sich von einem Experten der DKV  beraten lassen.

 
Krankenhauszusatzversicherung abschließen

Wenn Sie sich für einen Tarif entschieden haben, können Sie die Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Sie können entweder unser Online-Formular ausfüllen oder sich an einen unserer Vermittler wenden.

 

Wartezeit bis Sie die Krankenhauszusatzversicherung nutzen können

Bei der DKV gibt es bei Unfällen generell keine Wartezeit.

Bei allen anderen Tarifen müssen Sie bei Krankheiten 3 Monate warten, bis Ihnen die Leistungen der Versicherung zustehen. Bei Entbindungen, Zahnersatz und Psychotherapie gelten besondere Wartezeiten von 8 Monaten.

 

Erster Krankenhausaufenthalt: Wer zahlt die Rechnung?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Grundversorgung und alle notwendigen Behandlungen im Krankenhaus. Für alle Leistungen, die die Krankenhauszusatzversicherung übernimmt, erhalten Sie am Ende Ihres Aufenthaltes eine Rechnung vom Krankenhaus. Darauf sind nur die Zusatzleistungen wie das Einzelzimmer oder die Chefarztbehandlung aufgeführt.

Sie müssen den Betrag in der vorgegebenen Frist bezahlen und die Rechnung bei Ihrer Versicherung einreichen. Reichen Sie die Rechnung direkt, nachdem Sie diese erhalten haben, bei der DKV ein. Denn dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie innerhalb der Zahlungsfrist die Kosten von der DKV erstattet bekommen.

So reichen Sie eine Rechnung schnell und unkompliziert ein:

Rechnung einreichen

Wie reiche ich die Rechnung bei meiner Krankenhauszusatzversicherung ein?

Sie können uns die Originalrechnung per Post schicken oder ganz einfach online hochladen. Wenn Sie die Rechnung online einreichen, geht es in der Regel schneller und es kann unterwegs nichts verloren gehen.

Kann ich die Krankenhauszusatzversicherung von der Steuer absetzen?

Ja, prinzipiell können Sie die Krankenhauszusatzversicherung als Vorsorgesaufwendungen von der Steuer absetzen. Vorsorgeaufwendungen können bis zu einer Grenze von 1.900 € steuerlich abgesetzt werden. Da zu den Vorsorgeaufwendungen auch die Beiträge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zählen, ist dieser Betrag jedoch recht schnell aufgebraucht.

Das bedeutet, dass Sie die Krankenhauszusatzversicherung nur von der Steuer absetzen können, wenn Sie mit den Beiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung die Grenze von 1.900 € noch nicht überschritten haben. Ist der Betrag bereits aufgebraucht, können Sie die Krankenhauszusatzversicherung nicht steuerlich geltend machen.

 

Wo muss ich die Krankenhauszusatzversicherung in die Steuererklärung eintragen?

Die Beiträge der Krankenhauszusatzversicherung werden in der Steuererklärung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ eingetragen.

Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, tragen Sie die gezahlten Beträge der Krankenhauszusatzversicherung in Zeile 22 unter dem Abschnitt „Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung“ ein.

Machen Sie Ihre Steuererklärung mit Elster, benötigen Sie ebenfalls die Anlage „Vorsorgeaufwand“. Tragen Sie die Beiträge der Krankenhauszusatzversicherung unter Punkt 3 (Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung), in den Abschnitt „Wahlleistungen und Zusatzversicherungen“ ein.

Wichtig ist, dass Sie nur die tatsächlich gezahlten Beiträge in der Steuererklärung angeben. Wenn Sie eine Beitragsrückerstattung von der Krankenhauszusatzversicherung erhalten haben, müssen Sie diese Summe abziehen. 

Wie kann ich meine Krankenhauszusatzversicherung kündigen?

Sie möchten Ihre Krankenhauszusatzversicherung bei der DKV kündigen? Das ist frühestens zum Ablauf der vereinbarten 2 Versicherungsjahre möglich. Anschließen haben Sie zum Ende eines jeden Versicherungsjahres die Möglichkeit, die Krankenhauszusatzversicherung zu beenden. Damit Ihre Kündigung fristgerecht ist, muss sie 3 Monate vor Ablauf in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) bei der DKV eingehen.

Die Kündigungsfrist ist abhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das ist frühestens zum Ablauf der vereinbarten 2 Versicherungsjahre möglich. Sie finden Ihre persönliche Kündigungsfrist daher in Ihrem Versicherungsschein. Wenn Sie diesen nicht mehr finden, können Sie auch gerne einen DKV-Berater per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.

DKV-Berater suchen

Wenn Sie Ihre Krankenhauszusatzversicherung nicht innerhalb der vereinbarten Laufzeit kündigen, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr.

 

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Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem DKV Berater, bevor Sie Ihre Krankenhauszusatzversicherung kündigen. Vielleicht gibt es eine andere Lösung.

Mögliche Lösung: Tarifwechsel

Die DKV bietet verschiedene Kranken- und Zusatzversicherungen an. Wenn Ihnen die Versicherung zu teuer geworden ist, können Sie auf einzelne Bausteine verzichten und in einen günstigeren Tarif wechseln. Wenn Sie mehr oder andere Leistungen benötigen, können wir Ihnen ein neues Leistungspaket zusammenstellen. Der Übergang erfolgt nahtlos.

Mehr Informationen (2)

  • Bestätigungsurkunde Wartezeitverzicht / PDF (0.08 MB)
    Krankenhauszusatzversicherung, KombiMed Tarife KGZ1, KGZ2, KS1 oder KS2, Serviceprodukt Best Care KBCK mehr weniger
  • Broschüre DKV Krankenhauszusatzversicherung / PDF (1.69 MB)
    50073431_Krankenhaus_Broschuere_07_2022.pdf mehr weniger

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