Eine Frau, die mit Hilfe des Hustenassistent besser Atmen kann.

Hustenassistenten

Hustenassistent – „kleiner Helfer“ mit großer Wirkung für Menschen mit Hustenschwäche.

Was sollte ich bei Hustenassistenten beachten?

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Ein maschineller Hustenassistent (engl. Cough Assist) ist ein Gerät, das einen „künstlichen“ Hustenstoß übernimmt bzw. einen natürlichen Hustenstoß unterstützt, wenn Patienten nicht mehr selbständig hierzu in der Lage sind.

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Es gibt jedoch auch Kontraindikationen. Daher ist es wichtig, die Therapie mit einem Facharzt (z.B. Lungenfacharzt) abzustimmen. Die individuelle Anpassung sowie ärztliche Überwachung sind entscheidend, um optimale Ergebnisse zu erzielen.

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Bei der Versorgung unterstützen Sie die Hilfsmittelpartner der DKV schnell und zuverlässig. Sie bieten Beratung über die verschiedenen Hilfsmittel, eine individuelle Therapiebegleitung und natürlich einen technischen Notdienst an. Schließlich sollen Sie bestmöglich versorgt sein.

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Welche Leistungen erhalte ich?

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Hustenassistenten sind versichert.

Unsere Partner stellen Hustenassistenten leihweise im Rahmen einer so genannten Fallpauschale zur Verfügung und bleiben Eigentümer des Hilfsmittels.

In der Fallpauschale sind folgende Kosten für eine festgelegte Dauer enthalten:

  • die leihweise Überlassung des Hilfsmittels,
  • Zubehör und Verbrauchsmaterialien (z.B. Masken, Filter),
  • Reparaturen, Instandsetzungen, vom Hersteller vorgeschriebene Wartungen und sicherheitstechnische Kontrollen sowie
  • ein kostenloser Austausch bei Gerätedefekt.

Ausgehend von dem Betrag der Fallpauschale zahlen wir die tarifliche Leistung aus der Krankenversicherung (z.B. 30 %, 100 %).*

* Sind Sie im Basis- oder Notlagentarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.

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Welche Unterlagen benötigt meine DKV?

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Benötigen Sie zum ersten Mal einen Hustenassistenten? Dann schicken Sie uns folgende Unterlagen:

  1. die Verordnung vom Facharzt,
  2. einen aktuellen Behandlungs- und Befundbericht vom Facharzt mit folgenden Angaben:
  • Diagnose(n)
  • Angaben zur respiratorischen Funktion (letzter Entlassungsbericht, Blutgasanalysen, Lungenfunktion, Pimax und Pi0,1, Sekretproblematik, Hustenfunktion)
  • Bei neurologischen Erkrankungen zusätzlich: Angaben zum neurologischen Status
  • In welcher Frequenz sind derzeit Absaugungen notwendig? Werden diese vom Patienten selbstständig durchgeführt?
  • Bisherige Atemtherapie und Inhalationsverfahren. Sind diese Verfahren ggf. ausgeschöpft?
  • Aktuelle Medikation
  1. das Angebot (Fallpauschale).

Unsere Partner bieten einen tollen Service und klären die Kostenübernahme direkt mit uns ab. Bitte sprechen Sie unseren Partner hierauf an.

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Folgeversorgung
Sie sind bereits mit einem Hustenassistenten über einen unserer Partner versorgt und möchten die Kostenübernahme für die weitere Nutzung (Folgepauschale) beantragen?

Dann benötigen wir lediglich die Rechnung. Auf eine erneute ärztliche Verordnung verzichten wir.

Wichtig: Bitte informieren Sie uns und Ihren Anbieter, sofern Sie den Hustenassistenten nicht mehr benötigen.

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Wer liefert mir das Hilfsmittel? Wer sind die Partner der DKV und wie finde ich sie?

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Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.

Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:

  • Beratung zum Hilfsmittel – online, in der Filiale oder vor Ort
  • Qualitativ hochwertige Versorgung
  • Hilfsmittel führender Hersteller
  • Anpassung und Erprobung des Hilfsmittels
  • Schnelle Lieferung
  • Hilfsmittel-Notdienst
  • Reparatur- und Wartungsservice
  • Sofern Sie es wünschen, übernimmt unser Partner die Abwicklung mit der DKV
  • Direktabrechnung mit der DKV, sofern Ihr Tarif dies vorsieht
Unsere Hilfsmittelpartner

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