Wie kommen Sie im Krankheits- oder Pflegefall schnell zu Ihrem Geld? Wie reichen Sie Rechnungen richtig ein? Was machen Sie mit Heil- und Kostenplänen?
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per E-Mail an:
service@dkv.com
per Post an:
Deutsche Krankenversicherung AG
50594 Köln
Schicken Sie uns gern Kopien der Belege - wir benötigen keine Originale.
per Fax an:
01805 / 78 60 00 (14ct/Min aus dem deutschen Festnetz)
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Bitte
Falls Sie uns Papierunterlagen schicken, beachten Sie bitte:
Wir lesen die Belege elektronisch aus. Deshalb heften und klammern Sie diese bitte nicht und kleben Sie bitte auch nicht mehrere kleinere Belege auf ein größeres Blatt. Nur "lose" Belege können wir fehlerfrei erfassen.
Welche Informationen Ihre Rechnung enthalten sollten, können Sie mithilfe unserer Checkliste abgleichen.
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Nein, Sie können uns Ihre Rechnungen formlos einreichen. Ein Antragsformular wird nicht benötigt.
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Nein. Es genügt die Angabe Ihrer Versicherungsnummer. Sie finden diese auf unseren Briefen (oben rechts), dem Versicherungsschein oder Ihrer DKV-Card. Ihre Versicherungsnummer beginnt mit KV***
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Sie können Ihre Rechnungen gerne direkt nach Erhalt an uns weiterleiten. Am schnellsten und bequemsten geht das online über “Meine Versicherungen“. Oder nutzen Sie die “Meine DKV-App“ auf Ihrem Smartphone. Alternativ können Sie die Dokumente auch in unserem “Belegupload“ hochladen. Behalten Sie hierbei ggf. Ihre Selbstbeteiligung oder mögliche Beitragsrückerstattung im Blick.
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Ja. Bitte schicken Sie uns die Belege erst, wenn die Selbstbeteiligung für das jeweilige Behandlungsjahr überschritten ist.
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Wir empfehlen, immer den Kostenvoranschlag einzureichen. So können wir schon im Vorhinein klären, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht.
Vergessen Sie bitte nicht, Ihre Versicherungsnummer anzugeben.
Siehe auch folgende Frage:
Bekomme ich geringere Leistungen, wenn ich vorab keinen Heil- und Kostenplan einreiche?
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Sofern Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen oder bei uns ein Konto hinterlegt haben, überweisen wir den Leistungsbetrag dorthin. Sollen wir eine andere Bankverbindung nutzen, geben Sie diese bitte in Ihrem Leistungsantrag oder auf dem entsprechenden Beleg an.
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Gern können Sie uns die korrigierte Rechnung zusammen mit anderen Rechnungen schicken. Für einen Hinweis, dass uns die ursprüngliche Rechnung bereits vorlag, sind wir dankbar.
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Bitte leiten Sie uns die Rechnung zur Prüfung weiter.
Siehe auch folgende Frage:
Wie kann ich meine Rechnungen bei Ihnen einreichen? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?
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Nein. Bitte setzen Sie sich mit der Abrechnungsstelle in Verbindung. Diese schickt Ihnen die ursprüngliche Rechnung nochmals zu. Anhand einer Mahnung oder Zahlungserinnerung können wir nicht abrechnen.
Siehe auch folgende Frage:
Wie kann ich meine Rechnungen bei Ihnen einreichen? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?
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Gern können Sie uns als Angehöriger Rechnungen einreichen.
Siehe auch folgende Frage:
Wie kann ich meine Rechnungen bei Ihnen einreichen? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?
Wenn Sie uns eine Vollmacht einreichen, können wir direkt mit Ihnen korrespondieren.
Im Sterbefall gilt: Soll die Auszahlung weder auf ein bekanntes Konto des Versicherungsnehmers noch direkt an den Rechnungssteller erfolgen, so benötigen wir einen der folgenden Nachweise:
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Ob und wann Sie uns Rechnungen einreichen, bleibt grundsätzlich natürlich Ihnen überlassen. Allerdings sollten Sie auch nicht zu lange damit warten. Im Normalfall verzichten wir zwar auf die Einrede der Verjährung - Belege, die mehr als zehn Jahre alt sind, akzeptieren wir allerdings nicht mehr.
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Sie können uns gern Rechnungskopien schicken. Wir brauchen keine Originale mehr.
Die Rechnungen sollten folgende Informationen enthalten:
Rezepte sind mit der dazugehörigen Arztrechnung einzureichen. Folgende Informationen müssen enthalten sein:
Rechnungen über Heil- und Hilfsmittel sind mit der dazugehörigen ärztlichen Verordnung einzureichen.
Die DKV kann für in ausländischer Sprache erstellte Rechnungen beglaubigte Übersetzungen der Belege in deutscher Sprache verlangen. Eventuell hierfür entstehende Kosten trägt der Versicherungsnehmer.
Ein Merkblatt zu Auslandsrechnungen finden Sie auch hier:
Merkblatt zu Auslandsrechnungen
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Bitte beachten Sie, dass die Rechnung nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) ausgestellt werden muss.
Für weitere Details schauen Sie gern in unsere Checkliste.
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Bitte beachten Sie, dass wir nur Kosten erstatten, sofern diese nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) berechnet wurden.
Für weitere Details schauen Sie gern in unsere Checkliste.
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Nein, es genügt auch wenn auf Ihrer Optikerrechnung die Dioptrien-Werte ausgewiesen sind. Sollten wir im Einzelfall eine Verordnung benötigen, werden wir diese anfordern.
Für weitere Details zum Thema Sehhilfe schauen Sie gern in unsere Checkliste.
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Nein. Wir benötigen immer die Optikerrechnung. Bitte achten Sie darauf, dass die Rechnung Ihre Dioptrien-Werte und das Bezugsdatum Ihrer Brille oder Ihrer Kontaktlinsen enthält.
Für weitere Details schauen Sie gern in unsere Checkliste.
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Wenn Sie kurzfristig ein Hilfsmittel brauchen, z.B. eine elektronische Lesehilfe, eine Insulinpumpe oder einen Rollstuhl, steht Ihnen die DKV mit dem Hilfsmittel-Service zur Seite. Die DKV hat mit namhaften Unternehmen Kooperationen vereinbart, die DKV-Kunden umfassend beraten und bedarfsgerecht mit den medizinisch notwendigen Hilfsmitteln versorgen. Beratung und Versorgung erfolgen i.d.R. innerhalb von 24 bis 48 Stunden nach Beauftragung der Kooperationspartner.
Hier geht's zu Ihrem DKV-Service rund um das Thema Hilfsmittel.
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Wir benötigen eine ärztliche Verordnung sowie die Rechnung. Bei besonders teuren Hilfsmitteln oder Pflegehilfsmitteln empfehlen wir Ihnen, vorab einen Kostenvoranschlag einzureichen. Brauchen Sie kurzfristig ein Hilfsmittel oder suchen Sie ein Sanitätshaus? Dann nutzen Sie gern unseren Hilfsmittel-Service (in einigen Tarifen erhalten Sie zudem eine höhere Erstattung, wenn Sie Ihre Hilfsmittel über unseren Hilfsmittelservice beziehen).
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Die Apothekenquittung benötigen wir nicht. Bitte lassen Sie den Bezug der Arzneimittel maschinell auf dem Rezept quittieren und senden Sie uns dieses zu.
Sollten wir doch einmal den Zahlungsbeleg/eine Quittung benötigen informieren wir Sie rechtzeitig.
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Nein, medizinisch notwendige Arznei- und Verbandmittel müssen durch einen Arzt, Zahnarzt oder Heilpraktiker verordnet werden.
Arzneimittel, die ohne Rezept bezogen werden, können wir nicht erstatten. Dies gilt auch für Arzneimittel, die nicht verschreibungspflichtig sind.
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Legen Sie bei der Aufnahme im Krankenhaus Ihre DKV-Card vor. Haben Sie diese nicht zur Hand oder besitzen Sie keine, so wird uns das Krankenhaus einen Kostenübernahmeantrag zusenden. Kosten für die allgemeinen Krankenhausleistungen und Kosten für die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer rechnen wir (sofern versichert) direkt mit dem Krankenhaus ab. Rechnungen über privatärztliche Leistungen werden an Sie adressiert. Bitte reichen Sie uns diese ein - auch Ihre Angehörigen können die entsprechenden Rechnungen an uns weiterleiten.
Siehe auch folgende Fragen:
Wie kann ich meine Rechnungen bei Ihnen einreichen? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?
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Ja, gern können Sie uns Ihre Rechnung zukommen lassen.
Siehe auch folgende Frage:
Wie kann ich meine Rechnungen bei Ihnen einreichen? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?
Wenn Sie beihilfeberechtigt sind, kann es sich bei den in Rechnung gestellten Kosten möglicherweise um Ihren Beihilfeanteil handeln (Sie können dies am in Rechnung gestellten Prozentsatz erkennen). Schicken Sie in diesem Fall die Rechnung bitte an Ihre Beihilfestelle.
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Ja, das ist so richtig. Nur die allgemeinen Krankenhausleistungen und die Kosten für das Ein- oder Zweibettzimmer rechnen wir in der Regel direkt mit dem Krankenhaus ab. Die privatärztlichen Rechnungen (ggf. auch Laborrechnungen) werden Ihnen entweder von den Behandlern direkt oder von Abrechnungsstellen nach Hause geschickt. Bitte leiten Sie uns diese weiter.
Siehe auch folgende Frage:
Wie kann ich meine Rechnungen bei Ihnen einreichen? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?
Wenn Sie vorab prüfen möchten, ob die Rechnungen alle relevanten Informationen enthalten, hilft Ihnen unsere Checkliste.
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Sofern Sie bei uns eine stationäre Zusatzversicherung mit wahlärztlichen Leistungen versichert haben, schicken Sie uns gern die privatärztlichen Rechnungen.
Siehe auch folgende Frage:
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Sie brauchen diese nicht vorab bei Ihrer Krankenkasse einzureichen.
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Sie brauchen sich nicht extra eine (ggf. kostenpflichtige) Bescheinigung vom Krankenhaus ausstellen zu lassen. Es genügt, wenn Sie uns eine Kopie des vorläufigen Entlassungsberichtes einreichen. Aus diesem sollten folgende Inhalte hervorgehen:
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Sofern Ihr Tarif Ersatz-Krankenhaustagegeld vorsieht, reichen Sie uns bitte eine Krankenhaus-Bescheinigung mit folgenden Informationen ein:
Falls Sie den KombiMed Krankenhaus Tarif UZ1 / UZ2 versichert haben, benötigen wir zusätzlich einen Vermerk der Klinik, dass Ihnen trotz Angabe Ihrer Zusatzversicherung kein Privatzimmer zur Verfügung gestellt werden konnte sowie die Information darüber, warum dies der Klinik nicht möglich war.
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Wir empfehlen, immer den Kostenplan einzureichen. So können wir schon im Vorhinein klären, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht.
Haben Sie eine Zahnzusatzversicherung, so reichen Sie den Heil- und Kostenplan bitte zuerst bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ein.
Was Sie beim Einreichen von Heil- und Kostenplänen sonst noch beachten sollten, erfahren Sie in unserer Checkliste.
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Nein. Den Original-Kostenplan benötigt Ihr Zahnarzt. Schicken Sie uns bitte einfach den Kostenplan inklusive aller Anlagen in Kopie zu.
Siehe auch folgende Frage:
Wie kann ich meine Rechnungen bei Ihnen einreichen? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?
Sie erhalten dann von uns eine Mitteilung über die zu erwartende Leistung.
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Ob die Einreichung des Kostenplans zwingend erforderlich ist, da es Auswirkungen auf Ihren Leistungsanspruch hat, hängt von Ihrem konkret versicherten Tarif ab. In folgenden Tarifen ist das der Fall:
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Bitte reichen Sie uns die Zahnarztrechnung mit allen Anlagen ein.
Siehe auch folgende Frage:
Wie kann ich meine Rechnungen bei Ihnen einreichen? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?
Für Details schauen Sie gerne in unsere Checkliste.
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Wir benötigen eine Rechnung, aus der die Gesamtmaßnahmen hervorgehen. Ist uns der gesamte Umfang der kompletten Behandlung durch die Vorlage des Heil- und Kostenplans (bei Zahnzusatzversicherungen inkl. Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenkasse) bereits bekannt, so können Sie uns auch gern Ihre Teilrechnungen zukommen lassen. Dies gilt natürlich auch, wenn Implantatsetzung und Zahnersatzmaßnahme bei unterschiedlichen Behandlern erfolgen.
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Ja.
Hinweise:
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Ein Anspruch auf Leistungen aus der privaten Pflegeversicherung wird über eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst geklärt. Die Firma MEDICPROOF GmbH als Tochterunternehmen des PKV-Verbandes führt sie durch - zentral und unabhängig.
Damit wir MEDICPROOF beauftragen können, füllen Sie einfach den Online Pflegeantrag aus.
MEDICPROOF wird dann automatisch beauftragt und setzt sich mit Ihnen umgehend in Verbindung.
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Nein.
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Ja.
Bitte teilen Sie uns einfach die Bankverbindung schriftlich mit.
Hinweis:
Das Pflegegeld zahlen wir jeweils am Monatsende automatisch aus.
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Reichen Sie uns bitte die Rechnung zusammen mit dem Leistungsnachweis des Pflegedienstes ein. Kostenvoranschläge brauchen wir nicht.
Hinweis:
Haben Sie im Vorfeld bereits Pflegegeld erhalten, verrechnen wird das Pflegegeld mit Ihrer Rechnung des Pflegedienstes.
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Bitte füllen Sie den Pflegekostennachweis für vollstationäre Pflege aus.
Wichtig ist, dass auch das Pflegeheim mit Unterschrift und Stempel bestätigt.
Das Formular können Sie hier aufrufen oder auch gern bei uns telefonisch unter 0221 578-1858 anfordern.
Sobald es uns vorliegt, zahlen wir monatlich automatisch Ihre Leistungen.
Hinweis:
Reichen Sie uns nur die erste Pflegeheimrechnung ein. Danach brauchen wir keine mehr.
Weitere Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier:
Wie kann ich meine Rechnungen bei Ihnen einreichen? Welche Kontaktmöglichkeiten gibt es?
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Bitte leiten Sie die Vergütungsvereinbarung direkt an den Verband der Privaten Krankenversicherung weiter.
Verband der Privaten Krankenversicherung e.V.
Gustav-Heinemann-Ufer 74 c
50968 Köln
Eine Kopie brauchen wir nicht.
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Wenn Sie erstmalig Rechnungen einreichen oder sich Ihr Pflegegrad ändert, schicken Sie uns bitte
Die laufenden Pflegerechnungen reichen Sie bitte mit Vorleistungsvermerk Ihrer Pflegeversicherung ein. Hier reichen uns auch Kopien.
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Schicken Sie uns bitte
Auch dann, wenn sich Ihr Pflegegrad ändert.
Hinweis:
Das Pflegegeld zahlen wir jeweils am Monatsende automatisch aus.
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