Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen gerade mal für das Nötigste. Die tatsächlichen Kosten decken sie bei Weitem nicht. Und Pflegebedürftigkeit ist oft mit Unsicherheit und vielen Fragen verbunden – sowohl für den Betroffenen als auch für die Angehörigen. Eine private Pflegezusatzversicherung hilft und unterstützt. Damit Sie selbst entscheiden können, wie und wo Sie gepflegt werden.
z.B. 4,71 € / Monat
z.B. 23,00 € / Monat
Der Pflege-Zuschuss stockt die begrenzten Leistungen der Pflegepflichtversicherung um 50 % oder 100 % auf – ganz ohne Wartezeit.
So können Sie weiter ein selbstbestimmtes und finanziell unabhängiges Leben führen und so lange Sie möchten in den eigenen 4 Wänden wohnen bleiben.
ab 20,54 € / Monat
Mit dem staatlich geförderten Pflegemonatsgeld bleiben Sie finanziell unabhängig.
Ihr Vorteil: Sichern Sie sich jährlich 60 € staatliche Förderung.
Ohne Gesundheitsprüfung
z.B. 8,90 € / Monat
Mit dem Pflege Schutz Paket stehen wir Ihnen und Ihrer Familie zu jeder Zeit mit umfangreicher Beratung zur Seite.
Sichern Sie sich eine Pflegeheimplatz-Garantie innerhalb von 24 Stunden. Ab Pflegegrad 2 erhalten Sie eine einmalige Zahlung von 1.000 €.
Pflege ist teuer und die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung zahlt nur einen Teil der Kosten. In welcher Höhe die Pflegepflichtversicherung für die Pflegeleistungen aufkommt, hängt von Ihrem Pflegegrad und der Art der Pflege (zu Hause, teilstationär oder im Pflegeheim) ab. Alle Kosten, die von der Pflegepflichtversicherung nicht übernommen werden, müssen Sie oder Ihre Angehörigen aus eigener Tasche bezahlen. Dadurch entsteht eine Versorgungslücke.
Diese Versorgungslücke können Sie mit einer privaten Pflegezusatzversicherung schließen. So können Sie, wenn Sie auf Pflege angewiesen sind, Ihr Leben weiterhin selbst gestalten. Sie können z.B. entscheiden, ob Sie durch qualifizierte Pflegekräfte in einem Pflegeheim versorgt werden möchten oder alle notwendigen Umbaumaßnahmen in Ihrem Zuhause vornehmen lassen, um weiter dort wohnen zu können. Und das ohne sich oder Ihre Angehörigen vor finanzielle Probleme zu stellen.
Es gibt verschiedene Tarife in der Pflegezusatzversicherung. Hier finden Sie einen Überblick:
Bereits ab einem amtlich festgestellten Pflegegrad von 1 erhalten Sie täglich einen fest vereinbarten Betrag, je nachdem, für welchen Tagessatz Sie sich entschieden haben. Bei der DKV können Sie ein Pflegetagegeld zwischen 5 bis 160 € festlegen.
Wie hoch die Pflegekosten ausfallen, spielt dabei keine Rolle. Denn das Geld, das Sie aus der Pflegetagegeldversicherung erhalten, müssen Sie nicht in Ihre Pflege investieren. Sie können es ganz nach Belieben zu Ihrer freien Verfügung nutzen.
Bei Ihrer Versicherung müssen Sie lediglich den Nachweis über die Pflegebedürftigkeit und Ihren Pflegegrad einreichen. Dadurch ist die Pflegetagegeldversicherung sehr unkompliziert in der Abwicklung.
Der Tarif „Pflege-Zuschuss“ unterstützt Sie, wenn Pflegekosten entstehen. Sie stockt die begrenzten Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auf oder kommt vollständig für die Kosten auf. So kann die Versorgungslücke, die Sie oder Ihre Angehörigen sonst mit Ihrem Privatvermögen abdecken müssten, geschlossen werden. Bei der DKV können Sie die gesetzlichen Leistungen um 50 % oder um 100 % aufstocken. So können Sie selbst entscheiden, in welchem Umfang, wo und von wem Sie in Zukunft pflegerisch betreut werden möchten.
Da der Gesetzgeber weiß, welche Belastung Pflegekosten sein können, beteiligt er sich mit der staatlich geförderten Pflegezusatzversicherung an der privaten Vorsorge. Dabei wird der Betrag, den Sie in die Förder-Pflege einzahlen mit 60 € jährlich vom Staat bezuschusst. Dadurch reduziert ich Ihr Versicherungsbetrag um 5 € pro Monat. Es erfolgt keine Gesundheitsprüfung und die Leistungen sind je nach Pflegegrad gestaffelt. Sie müssen dafür nichts weiter beantragen. Wenn Sie die Förder-Pflege abgeschlossen haben, bezahlt die Zulagenstelle Ende jeden Jahres den Förder-Betrag direkt an die DKV.
Bei der Förder-Pflege erhalten Sie im Fall von Pflegebedürftigkeit ein Pflegemonatsgeld. Die Höhe ist zwar von Ihrem Pflegegrad abhängig, nicht jedoch davon, ob Sie lieber zu Hause oder in einer Pflegeeinrichtung versorgt werden möchten. Mit dem Pflegemonatsgeld können Sie Ihre Versorgungslücke verringern oder schließen, wenn Sie auf Pflege angewiesen sind.
Das Pflege-Schutz-Paket ist ein weiterer Baustein, mit dem Sie eine ideale Versorgung bei Pflegebedürftigkeit sicherstellen. Wenn bei Ihnen erstmals ein Pflegegrad 2 oder höher festgestellt wird, erhalten Sie eine Einmalzahlung in Höhe von 1.000 €, sofern während der dreijährigen Wartezeit keine Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1 bis 5) eingetreten ist. Außerdem können Sie oder Ihre Angehörigen sich kostenlos beraten lassen. Im Ernstfall unterstützt die DKV Sie, dass Sie innerhalb von 24 Stunden in einem Pflegeheim untergebracht werden können. Auch bei der Vermittlung von Serviceleistungen wie einer Haushaltshilfe, technischen Hilfsmitteln im Haus oder der Organisation eines Pflegeurlaubs unterstützt Sie die DKV.
Mehr als 60% der Deutschen werden im Laufe ihres Lebens pflegebedürftig. Besonders betroffen sind ältere Menschen. Da die gesetzlich vorgeschriebene Pflegeversicherung jedoch nur für einen Teil der Pflegekosten aufkommt, bedeutet Pflegebedürftigkeit eine große Herausforderung für Sie und Ihre Angehörigen.
Bei Pflegebedürftigkeit müssen Sie mit einem hohen Eigenanteil rechnen, vor allem dann, wenn Sie in einem Pflegeheim untergebracht werden. Dadurch droht eine Versorgungslücke. Eine private Pflegezusatzversicherung schließt diese Versorgungslücke und entlastet Sie und Ihre Angehörigen. So können Sie weiterhin Ihren Lebensstandard aufrechterhalten und selbstbestimmt leben, ohne finanzielle Engpässe.
Daher ist die Vorsorge durch eine private Pflegezusatzversicherung äußerst sinnvoll.
Immer mehr Menschen brauchen im Alter Pflege. Aber auch junge Menschen können durch einen Unfall oder eine Krankheit pflegebedürftig werden. In der Regel haben sie noch nicht genug Rücklagen, um die Kosten für die Pflege zu decken. Zudem profitieren junge Menschen von günstigen Beiträgen für die private Pflegezusatzversicherung. Denn je jünger Sie bei Versicherungsbeginn sind, desto niedriger ist auch der monatliche Beitrag.
Aber auch wenn die Beiträge im Alter teurer werden, lohnt sich eine Pflegezusatzversicherung. Schließlich steigt dann auch Ihr Risiko, pflegebedürftig zu werden. Gerade in der Rente ist es ohne größere Rücklagen kaum möglich, den hohen Eigenanteil der Pflegekosten aus eigenen Mitteln zu stemmen. Haben Sie kein ausreichendes finanzielles Polster angespart, schließt seine Pflegezusatzversicherung die Versorgungslücke.
Daher sollte sich jeder Gedanken über den Abschluss einer privaten Pflegezusatzversicherung machen und anhand der eigenen Lebenssituation die Notwendigkeit individuell bewerten.
Bei der Pflegezusatzversicherung der DKV gibt es keine Altersgrenze nach oben. Sie können die Versicherung daher auch noch als Senior im hohen Alter abschließen. Die Beiträge sind zwar im Alter deutlich höher, aber immer noch günstiger, als z. B. die Eigenbeteiligung an einem Pflegeheimplatz. Zudem steigt im Alter die Wahrscheinlichkeit, dass Sie Pflege benötigen.
Die staatlich geförderte Pflegezusatzversicherung können Sie abschließen, sobald Sie 18 Jahre alt sind. Möchten Sie Ihre Kinder frühzeitig absichern, ist das Pflegetagegeld eine gute Möglichkeit. Hier gibt es kein Mindestalter. Und durch den Abschluss in jungen Jahren ist der Beitrag besonders attraktiv. Die automatische Tagegelderhöhung ohne Gesundheitsprüfung ist ein weiteres Plus.
Generell ist es sinnvoll, bereits mit jungen Jahren eine private Pflegezusatzversicherung abzuschließen. Denn durch einen Unfall oder eine Krankheit können Sie jederzeit auf Pflege angewiesen sein. Je früher Sie eine Zusatzversicherung abschließen, desto günstiger ist der monatliche Beitrag.
Die Pflegezusatzversicherung der DKV zahlt bereits ab Pflegegrad 1. Je höher Ihr Pflegegrad ausfällt, desto teurer wird in der Regel die Pflege. Daher steigen mit jedem Pflegegrad auch die Leistungen, die Sie aus der Pflegezusatzversicherung erhalten.
Die Pflegezusatzversicherung leistet sowohl bei häuslicher, teil- und vollstationärer Pflege. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie von Angehörigen, Ehrenamtlichen oder von professionellen Pflegekräften gepflegt werden.
Der Tarif Pflege-Zuschuss bezuschusst außerdem Entlastungsleistungen wie Alltagsbegleiter und Maßnahmen zur Anpassung des Wohnumfeldes. So können Sie so lange wie möglich in Ihren eigenen 4 Wänden wohnen bleiben.
Die Tarife Pflegetagegeld und Pflege-Zuschuss haben keine Wartezeit und leisten daher, sobald ein Pflegegrad bei Ihnen festgestellt wurde. Bei dem Tarif Förder-Pflege müssen Sie eine Wartezeit von 5 Jahren einkalkulieren. Sollten Sie jedoch aufgrund eines unerwarteten Unfalls pflegebedürftig werden, entfällt die Wartezeit.
Das Pflege-Schutz-Paket sorgt für die Organisation eines Notrufsystems und unterstützt bei der Suche nach hauswirtschaftlichen oder pflegerischen Hilfen. Zudem berät es Sie und Ihre Angehörigen umfassend zum Thema Pflege. Sollten Sie spontan einen Platz in einem Pflegeheim benötigen, sorgt die DKV dafür, dass dies innerhalb von 24 Stunden gewährleistet wird. Zudem erhalten Sie eine Einmalzahlung, wenn erstmals ein Pflegegrad 2 oder höher festgestellt wird, sollte während der dreijährigen Wartezeit keine Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 1 bis 5) festgestellt worden sein.
Das kommt ganz darauf an, für welchen Tarif Sie sich entscheiden. Das Pflegetagegeld und der Pflege-Zuschuss der DKV haben keine Wartezeit und leisten daher, sobald Pflegegrad 1 oder höher bei Ihnen festgestellt wurde. Bei dem staatlich unterstützen Tarif Förder-Pflege müssen Sie eine Wartezeit von 5 Jahren einkalkulieren. Außerdem muss bei dem Pflege-Schutz-Paket eine Wartezeit von 3 Jahren einkalkuliert werden. Sollten Sie jedoch aufgrund eines Unfalls früher pflegebedürftig werden, entfällt die Wartezeit.
Je älter eine Person ist, desto höher ist ihr Risiko, pflegebedürftig zu werden. Daher richten sich die monatlichen Beiträge der privaten Pflegezusatzversicherung nach dem Eintrittsalter. Zudem gibt es bei der DKV verschiedene Tarife mit unterschiedlichen Beiträgen.
Der Beitrag beim Pflege-Zuschuss hängt neben dem Alter davon ab, ob Sie die gesetzlichen Leistungen um 50 % oder 100 % aufstocken möchten. Bei einer Steigerung der gesetzlichen Leistungen um 50 % können Sie den Tarif bereits für 3,50 € und bei einer Erhöhung um 100 % für 7 € im Monat für Ihre Kinder abschließen. Mit dem Alter steigen auch die monatlichen Beiträge. So zahlen Sie mit 30 Jahren 27,80 € für eine Aufstockung um 50 % und 55,60 € für 100 %.
Die private Pflegeversicherung mit staatlicher Förderung gibt es bereits ab 20,54 € pro Monat. Durch die staatliche Förderung von 5 € zahlen Sie davon nur 15,54 € monatlich. Wenn Sie jedoch erst mit 60 Jahren die Förder-Pflege abschließen, fallen monatliche Beiträge von 49,94 € bzw. dank der staatlichen Förderung 44,94 € an.
Beim Pflegetagegeld hat neben dem Alter vor allem die Höhe des Pflegegeldes, das Sie später bekommen möchten, Einfluss auf den monatlichen Beitrag. So können Sie sich in jungen Jahren mit 5,35 € im Monat bereits ein Pflegetagegeld von 10 € sichern. Wenn Sie später ein Pflegetagegeld von 70 € monatlich erhalten möchten, steigt Ihr Beitrag auf 37,45 €.
Das Pflege Schutz Paket ist ein weiterer Baustein, mit dem Sie die Leistungen Ihrer Pflegezusatzversicherung ergänzen können. Dieser Baustein kostet 8,90 Euro monatlich und wird erst ab Vollendung des 70. Lebensjahres mit 17,40 Euro monatlich berechnet.
Ihren persönlichen Beitrag können Sie mit wenigen Klicks in unserem Beitragsrechner weiter oben auf dieser Seite online berechnen. Geben Sie dafür einfach Ihr Geburtsdatum ein.
Die Pflegezusatzversicherung können Sie grundsächlich als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen. Allerdings gibt es Einschränkungen. So kann die staatlich geförderte Förder-Pflege bis zu einem Betrag von 2.800 Euro steuerlich geltend gemacht werden. Die staatlich nicht geförderten Tarife Pflegetagegeld und Pflege-Zuschuss können lediglich bis zu einer Grenze von 1.900 Euro im Jahr als Vorsorgeaufwendungen aus Kranken- und Pflegeversicherungen steuerlich abgesetzt werden.
Häufig übertreffen die gesetzliche oder private Krankenversicherung und die gesetzlich vorgeschriebene Pflegepflichtversicherung diese Summe bereits. In dem Fall können Sie die Pflegezusatzversicherung nicht mehr steuerlich absetzen.
Haben Sie den absetzbaren Betrag noch nicht ausgeschöpft, können Sie die private Pflegeversicherung im Elsterformular in der „Anlage Vorsorgeaufwand“ in Zeile 25 und 29 eintragen.
Sie möchten die private Pflegezusatzversicherung der DKV kündigen? Das ist mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende des Jahres möglich. Wichtig ist dabei, dass Ihre Kündigung in Textform bei der DKV eingeht. Wenn Sie diese Frist versäumt haben, verlängert sich Ihre Pflegezusatzversicherung automatisch um ein weiteres Jahr.
Die Kündigungsfrist ist abhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Sie finden Ihre persönliche Kündigungsfrist daher in Ihrem Versicherungsschein. Wenn Sie diesen nicht mehr finden, können Sie auch gerne einen DKV-Berater per per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.
Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem DKV Berater, bevor Sie Ihre private Pflegezusatzversicherung kündigen. Vielleicht gibt es für Sie eine bessere Lösung.
Mögliche Lösung: Tarifwechsel
Die DKV bietet verschiedene Pflegezusatz-Tarife an. Wenn Ihnen Ihre aktuelle Versicherung zu teuer geworden ist, können Sie auf einzelne Bausteine verzichten oder die Höhe der Leistungen senken. Wenn Sie mehr oder andere Zusatzleistungen benötigen, können wir Ihnen ein neues Versicherungspaket zusammenstellen.
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