Krankenhauszusatzversicherung

Vom kleinen Plus an Komfort bis zum Privatpatientenstatus im Krankenhaus.
Wenn schon ins Krankenhaus, dann als Privatpatient! Mit der Krankenhauszusatzversicherung der DKV schaffen Sie die Voraussetzungen für die freie Krankenhaus- und Arztwahl – und das bundesweit. Wählen Sie die richtige Klinik und die besten Spezialisten für Ihr Krankheits- oder Unfallbild. Die freie Wahl ist die Grundlage für optimale Heilungschancen.
Sie haben die Wahl: vom Basisschutz auch ohne Gesundheitsprüfung bis hin zu Premiumleistungen mit Ein- und Zweitbettzimmer, Chefarzt und vielen weiteren Extras. Sie entscheiden.
Schwere Erkrankungen dulden keinen Aufschub
Bei bestimmten schweren Erkrankungen innerhalb von nur 5 Werktagen zum Top-Experten. Die DKV kümmert sich um eine Zweitmeinung bei den besten Experten Deutschlands und um die weitere Behandlung.
Ihre Vorteile
Chefarztbehandlung
Mit der Chefarztbehandlung sind Sie in der Klinik erstklassig versorgt.
Mit einem Krankenhaustagegeld können Sie Extras wie die Fahrtkosten für Angehörige oder Tageszeitungen bezahlen.
Ein- oder Zweibettzimmer
Ein Ein- oder Zweibettzimmer (Tarif UZ1/2) bietet Ihnen maximalen Komfort für die Genesung.
Das Besondere: Bei diesen Tarifen verzichten wir auf Gesundheitsfragen. Sie können sie also auch mit Vorerkrankungen abschließen.
Top-Experten
Die Top-Experten stehen bei ernsten oder lebensbedrohlichen Erkrankungen für eine schriftliche Zweitmeinung, eine ambulante Sprechstunde und stationäre Behandlung zur Verfügung.
Rechenbeispiel: 12-tägiger Krankenhausaufenthalt – Bypass-Operation
Jetzt online berechnen und direkt abschließen

Basis – Ruhe und Komfort
z.B. 3,80 € / Monat
Ein- bzw. Zweibettzimmer, ohne Gesundheitsfragen, auch bei Vorerkrankungen

Unser Tipp - Privatpatient bei Krankheit und Unfall
z.B. 23,14 € / Monat
- Freie Krankenhauswahl
- Freie Arztwahl – auch Chefarzt
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Aktuell mit Sonderkonditionen – ohne allgemeine (3-monatige) Wartezeit

Top Experten – Schnell zum Spezialisten
ab 3,90 € / Monat
- Bei bestimmten Erkrankungen zu einem bundesweiten Top-Experten
- Zweitmeinung zu Diagnose und Behandlung innerhalb von 5 Werktagen (Mo.-Fr.)
- Organisation von Krankenhausaufenthalt und Operation bei einem Top-Experten
- Aktuell mit Sonderkonditionen - ohne allgemeine (3-monatige) Wartezeit
Krankenhaustagegeld
ab 2,79 € / Monat
10 € bis 65 € Krankenhaustagegeld ab dem ersten bis zum letzten Tag des Krankenhausaufenthaltes.
Zum Beispiel für die gesetzliche Zuzahlung von 10 € für die ersten 28 Tage im Jahr. Oder für Fahrtkosten, Telefon- und Fernsehgebühren oder Zeitschriften.

Komfort – Privatpatient bei Unfall
z.B. 6,40 € / Monat
- Freie Krankenhauswahl
- Freie Arztwahl – auch Chefarzt
- Ein- oder Zweibettzimmer
- Ohne Gesundheitsfragen
FAQ: Die häufigsten Fragen und Antworten zur Krankenhauszusatzversicherung
Was ist eine Krankenhauszusatzversicherung?
Eine Krankenhauszusatzversicherung ist eine private Ergänzung der gesetzlichen Krankenversicherung. Denn die gesetzliche Krankenversicherung zahlt nur medizinisch notwendige Behandlungen und legt den Fokus auf Wirtschaftlichkeit. Das bedeutet u.a., dass Sie standardmäßig von den diensthabenden Ärzten – das kann auch der Assistenzarzt sein - behandelt und in einem Mehrbettzimmer untergebracht werden.
Die Zusatzversicherung stockt quasi die gesetzlichen Leistungen bei einem Krankenhausaufenthalt auf, sodass Sie wie ein Privatpatient behandelt werden. Dazu zählen z. B.:
- Freie Arztwahl bzw. Chefarztbehandlung
- Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer
- Krankenhaustagegeld
- Freie Krankenhauswahl in ganz Deutschland
- Top-Experten-Vermittlung
Die DKV ist Marktführer bei den Krankenzusatzversicherungen und bietet einen großen Leistungsumfang. Daher können Sie sich bei den KombiMed Krankenhaus-Tarifen die Bausteine heraussuchen, die Ihnen wichtig sind. Wenn Sie alle Leistungen abschließen, haben Sie im Krankenhaus rundum den Status eines Privatpatienten.
Ist eine Krankenhauszusatzversicherung sinnvoll?
Ja, eine private Zusatzversicherung ist sinnvoll. Auch wenn die gesetzliche Absicherung einen guten Grundschutz bietet, ist die private Krankenhauszusatzversicherung wichtig. Denn als Kassenpatient sind Sie beispielsweise bei der Wahl des Krankenhauses eingeschränkt. Die Krankenkasse darf bei der Krankenhauswahl mitreden, um Kosten zu reduzieren. Auch haben Sie nur Anspruch auf den diensthabenden Krankenhausarzt (z. B. Stationsarzt) oder auf die Unterbringung im Mehrbettzimmer.
Wenn Sie Ihren behandelnden Arzt bei gesundheitlichen Problemen jedoch frei wählen möchten, ist eine Krankenhauszusatzversicherung für Sie sinnvoll. Das Gleiche gilt, wenn Sie im Krankenhaus mehr Komfort genießen und anstatt in einem Mehrbettzimmer in einem Ein- oder Zweibettzimmer untergebracht werden möchten.
Wann sollte man eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen?
Generell können Sie in jedem Alter eine Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Eltern können bereits ab der Geburt für ihre Kinder eine Krankenhauszusatzversicherung für 3,43 Euro pro Monat bei der DKV abschließen. Und auch junge Erwachsene können einen Unfall haben oder eine Operation benötigen.
Da Krankenhausaufenthalte tendenziell mit dem Alter zunehmen, wird auch die Krankenhauszusatzversicherung mit den Jahren teurer. Als junger Mensch profitieren Sie von geringen Beiträgen bei vollem Leistungsumfang. Denken Sie daher frühzeitig über eine Krankenhauszusatzversicherung nach.
Aufgrund der höheren Wahrscheinlichkeit für einen Krankenhausaufenthalt im Alter, lohnt sich der Abschluss einer Zusatzversicherung jedoch auch später noch.
Worauf sollte man bei einer Krankenhauszusatzversicherung achten?
Die Tarife der Versicherer unterscheiden sich im Leistungsumfang und Preis. Welche Versicherung für Sie am besten ist, hängt immer auch von Ihrer persönlichen Situation ab. Wenn Sie Krankenhauszusatzversicherungen vergleichen, sollten Sie vor allem auf folgende Punkte achten:
Eine Krankenhauszusatzversicherung mit oder ohne Gesundheitsfragen?
Ob für Sie eine Krankenhauszusatzversicherung mit oder ohne Gesundheitsfragen sinnvoller ist, hängt wahrscheinlich von Ihrer Krankengeschichte ab. Eine Krankenhauszusatzversicherung mit Gesundheitsfragen bietet in der Regel einen größeren Leistungsumfang an oder ist für Menschen ohne schwerwiegende Vorerkrankungen deutlich günstiger.
Die DKV bietet Krankenhauszusatzversicherungen mit und ohne Gesundheitsfragen an. Bei den Tarifen UZ1/2 und KSU müssen Sie keine Fragen zu Vorerkrankungen beantworten. Bei den Tarifen KS1/2 und KGZ1/2 müssen Sie Gesundheitsfragen beantworten.
Bei der Gesundheitsprüfung müssen Sie daher Angaben zu schweren Vorerkrankungen, chronischen Leiden, vergangenen Behandlungen und Allergien machen. Beantworten Sie alle Fragen unbedingt ehrlich. Machen Sie keine falschen Angaben und lassen Sie keine Erkrankung aus, um möglicherweise einen günstigeren monatlichen Beitrag zahlen zu müssen.
Versicherungen können im Leistungsfall auch nachträglich die Krankenakten eines Patienten anfordern. Wenn sich dabei herausstellt, dass relevante Angaben fehlen oder falsch sind, können Zahlungen gekürzt oder verweigert werden. In schweren Fällen kann der Versicherungsvertrag gekündigt werden, sodass Sie bei einem Krankenhausaufenthalt auf die Leistungen verzichten oder diese selbst bezahlen müssen.
Eine Krankenhauszusatzversicherung mit oder ohne Alterungsrückstellungen?
Krankenhauszusatzversicherungen gibt es mit und ohne Alterungsrückstellungen. Die Tarife ohne Alterungsrückstellungen sind beim Abschluss günstiger, werden aber mit den Jahren immer teurer. Bei der DKV zahlen Sie ab dem 45. Lebensjahr bei dem Tarif KS1/2 ohne Alterungsrückstellungen 16,53 € mehr pro Monat.
Bei Verträgen mit Alterungsrückstellungen wird von Anfang an von dem monatlichen Beitrag immer ein kleiner Teil zurückgelegt. Dieser Sparstrumpf fängt die altersbedingten Preissteigerungen auf, sodass die Beiträge über die gesamte Laufzeit möglichst stabil bleiben. Bei der DKV legt der Premiumtarif KGZ1/2 Alterungsrückstellungen an.
Wenn Sie sich langfristig absichern möchten, lohnt sich in der Regel der KGZ-Tarif mit Alterungsrückstellungen. Wenn Sie sich derzeit die höheren Beiträge nicht leisten können, aber mit Einkommenssteigerungen rechnen, können Sie mit den günstigeren KS-Tarifen ohne Sparanteil starten und später wechseln.
Wichtig: Den Tarif KS können Sie nur zwischen dem 20. und 39. Lebensjahr abschließen. Wenn Sie jünger oder älter sind, kommt für Sie nur der Tarif KGZ infrage.
Eine Krankenhauszusatzversicherung mit oder ohne Wartezeit?
Bei vielen Krankenhauszusatzversicherungen gibt es eine Wartezeit. Das bedeutet, dass Sie nach Abschluss des Vertrages die Leistungen nicht sofort in Anspruch nehmen können.
Bei der DKV gibt es bei Unfällen generell keine Wartezeit.
Bei allen anderen Tarifen müssen Sie bei Krankheiten 3 Monate warten, bis Ihnen die Leistungen zustehen. Bei Entbindungen, Zahnersatz und Psychotherapie gelten besondere Wartezeiten von 8 Monaten.
Welche Kosten übernimmt die Krankenhauszusatzversicherung?
Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für die Grundversorgung im Krankenhaus. Dazu zählen z. B. die Unterbringung in einem Mehrbettzimmer, die Behandlung durch den diensthabenden Arzt und alle notwendigen Untersuchungen.
Die Krankenhauszusatzversicherung deckt verschiedene Sonderleistungen ab, die sonst nur Privatpatienten zur Verfügung stehen. Dazu gehören:
- Je nach Tarif die Mehrkosten für die Unterbringung in einem Ein- oder Zweibettzimmer
- Freie Krankenhauswahl und Behandlungen in Privatkliniken
- Freie Arztwahl, z. B. Chefarztbehandlung
- Krankenhaustagegeld von bis zu 65 € pro Tag
- Ersatztagegeld von 25 bzw. 50 € pro Tag je nach Tarif, wenn Sie auf Behandlungen durch den Experten und die komfortable Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer verzichten müssen.
Am Ende des Krankenhausaufenthaltes bekommen Sie eine Rechnung vom Krankenhaus mit allen Kosten für die Zusatzleistungen. Diese Rechnung reichen Sie dann bei der DKV ein.
So reichen Sie eine Rechnung schnell und unkompliziert ein:
Rechnung einreichenWie viel kostet eine Krankenhauszusatzversicherung?
Die Kosten einer Krankenhauszusatzversicherung unterscheiden sich je nachdem, welche Leistungen Sie absichern möchten und für welchen Tarif Sie sich entscheiden. Zudem steigen in Tarifen ohne Alterungsrückstellungen die Kosten mit dem Alter, da sich dann auch die Wahrscheinlichkeit eines Krankenhausaufenthalts erhöht.
Als Orientierungshilfe zeigen wir Ihnen im Folgenden daher 2 Berechnungsbeispiele für die Krankenhauszusatzversicherung der DKV:
Beispiel 1:
Jana schließt mit 25 Jahren den Komfortschutz KSU der DKV mit Einbettzimmer und Chefarztbehandlung bei einem Unfall ab. Sie beantwortet keine Gesundheitsfragen.
Monatsbeitrag | Krankenhaustagegeld 10 € / Tag | Monatlicher Gesamtbetrag |
6,40 € |
1,86 € |
8,26 € |
Monatsbeitrag
6,40 €
Krankenhaustagegeld 10 € / Tag
1,86 €
Monatlicher Gesamtbetrag
8,26 €
Beispiel 2:
Andreas schließt mit 33 Jahren den Premiumschutz, Tarif KFZ2 der DKV ab. Er sichert sich ein Zweibettzimmer im Krankenhaus, Chefarztbehandlungen und die Möglichkeit einer Privatklinik bei allen Krankheiten und bei Unfall.
Monatlicher Gesamtbetrag |
33,27 € |
Monatlicher Gesamtbetrag
33,27 €
Tipp: Nutzen Sie einfach unsere Beitragsrechner der DKV. Hier können Sie Leistungen hinzu- und abwählen und sehen direkt, wie sich die monatlichen Kosten verändern.
Experten-Tipp: Vergleichen Sie diesen Betrag mit den Zuzahlungen, die Sie als Kassenpatient für private Zusatzleistungen im Krankenhaus selbst bezahlen müssen.
So viel kostet ein 12-tägiger Krankenhausaufenthalt mit einer Bypass-Operation von einem Chefarzt oder Spezialisten:
Private Zusatzleistung | Chefarztbehandlung | Zuschlag Einzelzimmer | Gesetzliche Zuzahlung 10 €/Tag |
Ihre Zuzahlung |
9.000 € |
1.200 € |
120 € |
Private Zusatzleistung
Ihre Zuzahlung
Chefarztbehandlung
9.000 €
Zuschlag Einzelzimmer
1.200 €
Gesetzliche Zuzahlung 10 €/Tag
120 €
Ihre Gesamtkosten ohne Zusatzversicherung betragen 10.320 €.
Wie funktioniert eine Krankenhauszusatzversicherung?
Es gibt verschiedene Krankenhauszusatzversicherungen, die unterschiedliche Zusatzleistungen bei einem Aufenthalt im Krankenhaus absichern. Daher müssen Sie sich zuerst überlegen, worauf Sie Wert legen und was Ihnen besonders wichtig ist.
Wenn Ihnen Ruhe und Komfort besonders wichtig sind, sollten Sie eine Krankenhauszusatzversicherung mit der Unterbringung in einem Einbettzimmer abschließen. Wollen Sie vor allem den behandelnden Arzt selbst wählen, ist der Baustein „Freie Arztwahl“ entscheidend für Sie. Natürlich gibt es auch Premium-Tarife, die Sie wie einen Privatpatienten im Krankenhaus absichern.
Die Krankenhauszusatzversicherungen der DKV im Überblick
Bei der DKV haben Sie die Wahl zwischen Basis, Komfort- und Premiumschutz:
- Basisschutz: Mit dem KombiMed Tarif UZ1/2 können Sie sich im Krankenahaus in einem Ein- oder Zweibettzimmer erholen.
- Komfortschutz: Mit dem KombiMed Unfall Tarif KSU werden Sie nach einem Unfall wie ein Privatpatient im Krankenhaus behandelt. Dazu gehört die Erholung in einem Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch einen Chefarzt oder Spezialisten.
- Premiumschutz: Mit dem KombiMed Tarif KS1/2 und dem KombiMed Tarif KGZ1/2 werden Sie nach einem Unfall und bei Krankheit wie ein Privatpatient im Krankenhaus betreut. Beide Tarife bieten den gleichen Leistungsumfang, unterscheiden sich jedoch bei der Beitragskalkulation.
- Plus-Leistung bei Premiumschutz: Den KombiMed Best Care Tarif KBCK können Sie im Premium-Tarif optional hinzubuchen. Die DKV vermittelt Ihnen bei schweren, lebensbedrohlichen Erkrankungen innerhalb von 5 Werktagen einen Top-Experten in Deutschland.
- Krankenhaustagegeld: Sie können bei allen Tarifen der DKV optional das Krankenhaustagegeld KKHT hinzubuchen. Dann erhalten Sie bei einem Aufenthalt für jeden Tag im Krankenhaus extra Geld zur freien Verfügung.
Wenn Sie unsicher sind, welcher Tarif der richtige für Sie ist, können Sie sich von einem Experten der DKV beraten lassen.
Krankenhauszusatzversicherung abschließen
Wenn Sie sich für einen Tarif entschieden haben, können Sie die Krankenhauszusatzversicherung abschließen. Sie können entweder unser Online-Formular ausfüllen oder sich an einen unserer Vermittler wenden.
Wartezeit bis Sie die Krankenhauszusatzversicherung nutzen können
Bei der DKV gibt es bei Unfällen generell keine Wartezeit.
Bei allen anderen Tarifen müssen Sie bei Krankheiten 3 Monate warten, bis Ihnen die Leistungen der Versicherung zustehen. Bei Entbindungen, Zahnersatz und Psychotherapie gelten besondere Wartezeiten von 8 Monaten.
Erster Krankenhausaufenthalt: Wer zahlt die Rechnung?
Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt die Kosten für die Grundversorgung und alle notwendigen Behandlungen im Krankenhaus. Für alle Leistungen, die die Krankenhauszusatzversicherung übernimmt, erhalten Sie am Ende Ihres Aufenthaltes eine Rechnung vom Krankenhaus. Darauf sind nur die Zusatzleistungen wie das Einzelzimmer oder die Chefarztbehandlung aufgeführt.
Sie müssen den Betrag in der vorgegebenen Frist bezahlen und die Rechnung bei Ihrer Versicherung einreichen. Reichen Sie die Rechnung direkt, nachdem Sie diese erhalten haben, bei der DKV ein. Denn dann ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass Sie innerhalb der Zahlungsfrist die Kosten von der DKV erstattet bekommen.
So reichen Sie eine Rechnung schnell und unkompliziert ein:
Rechnung einreichenWie reiche ich die Rechnung bei meiner Krankenhauszusatzversicherung ein?
Sie können uns die Originalrechnung per Post schicken oder ganz einfach online hochladen. Wenn Sie die Rechnung online einreichen, geht es in der Regel schneller und es kann unterwegs nichts verloren gehen.
Kann ich die Krankenhauszusatzversicherung von der Steuer absetzen?
Ja, prinzipiell können Sie die Krankenhauszusatzversicherung als Vorsorgesaufwendungen von der Steuer absetzen. Vorsorgeaufwendungen können bis zu einer Grenze von 1.900 € steuerlich abgesetzt werden. Da zu den Vorsorgeaufwendungen auch die Beiträge der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zählen, ist dieser Betrag jedoch recht schnell aufgebraucht.
Das bedeutet, dass Sie die Krankenhauszusatzversicherung nur von der Steuer absetzen können, wenn Sie mit den Beiträgen der Kranken- und Pflegeversicherung die Grenze von 1.900 € noch nicht überschritten haben. Ist der Betrag bereits aufgebraucht, können Sie die Krankenhauszusatzversicherung nicht steuerlich geltend machen.
Wo muss ich die Krankenhauszusatzversicherung in die Steuererklärung eintragen?
Die Beiträge der Krankenhauszusatzversicherung werden in der Steuererklärung in der Anlage „Vorsorgeaufwand“ eingetragen.
Wenn Sie gesetzlich krankenversichert sind, tragen Sie die gezahlten Beträge der Krankenhauszusatzversicherung in Zeile 22 unter dem Abschnitt „Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung“ ein.
Machen Sie Ihre Steuererklärung mit Elster, benötigen Sie ebenfalls die Anlage „Vorsorgeaufwand“. Tragen Sie die Beiträge der Krankenhauszusatzversicherung unter Punkt 3 (Beiträge zur inländischen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung), in den Abschnitt „Wahlleistungen und Zusatzversicherungen“ ein.
Wichtig ist, dass Sie nur die tatsächlich gezahlten Beiträge in der Steuererklärung angeben. Wenn Sie eine Beitragsrückerstattung von der Krankenhauszusatzversicherung erhalten haben, müssen Sie diese Summe abziehen.
Wie kann ich meine Krankenhauszusatzversicherung kündigen?
Sie möchten Ihre Krankenhauszusatzversicherung bei der DKV kündigen? Das ist frühestens zum Ablauf der vereinbarten 2 Versicherungsjahre möglich. Anschließen haben Sie zum Ende eines jeden Versicherungsjahres die Möglichkeit, die Krankenhauszusatzversicherung zu beenden. Damit Ihre Kündigung fristgerecht ist, muss sie 3 Monate vor Ablauf in Textform (z. B. Brief, E-Mail, Fax) bei der DKV eingehen.
Die Kündigungsfrist ist abhängig vom Datum des Vertragsschlusses. Das ist frühestens zum Ablauf der vereinbarten 2 Versicherungsjahre möglich. Sie finden Ihre persönliche Kündigungsfrist daher in Ihrem Versicherungsschein. Wenn Sie diesen nicht mehr finden, können Sie auch gerne einen DKV-Berater per E-Mail oder telefonisch kontaktieren.
DKV-Berater suchenWenn Sie Ihre Krankenhauszusatzversicherung nicht innerhalb der vereinbarten Laufzeit kündigen, verlängert sich die Laufzeit um ein weiteres Jahr.
Tipp: Sprechen Sie mit Ihrem DKV Berater, bevor Sie Ihre Krankenhauszusatzversicherung kündigen. Vielleicht gibt es eine andere Lösung.
Mögliche Lösung: Tarifwechsel
Die DKV bietet verschiedene Kranken- und Zusatzversicherungen an. Wenn Ihnen die Versicherung zu teuer geworden ist, können Sie auf einzelne Bausteine verzichten und in einen günstigeren Tarif wechseln. Wenn Sie mehr oder andere Leistungen benötigen, können wir Ihnen ein neues Leistungspaket zusammenstellen. Der Übergang erfolgt nahtlos.
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