Nachfolgend erläutern wir Ihnen gern – einfach und verständlich – Ihre Optionen:
Grundsätzlich werden Sie mit dem Eintritt der Arbeitslosigkeit versicherungspflichtig in der gesetzlichen Krankenkasse. Das macht aber nichts - lassen Sie sich einfach von der Versicherungspflicht befreien.
Dafür müssen Sie diese 3 Voraussetzungen erfüllen:
In den letzten 5 Jahren bestand keine gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung.
Es besteht eine Krankentagegeldversicherung mit einem Leistungsbeginn ab dem 43. Tag.
Der bestehende Versicherungsschutz entspricht dem Umfang der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung.
Wenn Sie die o.g. Voraussetzungen erfüllen, sollten Sie die drei nachfolgend beschriebenen Schritte durchlaufen, um weiterhin privat versichert bleiben zu können und einen entsprechenden Beitragszuschuss von der Agentur für Arbeit zu erhalten:
Schritt 1, um privat versichert zu bleiben:
Sie beantragen ganz bequem online eine Bescheinigung für die Befreiung von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht.
Schritt 2, um privat versichert zu bleiben:
Sie reichen die Bescheinigung zur Befreiung innerhalb von 3 Monaten ab Bezug des Arbeitslosengeldes bei einer gesetzlichen Krankenkasse ein und bitten um Befreiung. Dabei können Sie frei entscheiden, welche Krankenkasse Sie wählen.
Schritt 3, um privat versichert zu bleiben:
Zur Erlangung des Beitragszuschusses bescheinigen wir Ihnen unaufgefordert die Beiträge. Diesen Nachweis reichen Sie bei der Agentur für Arbeit ein.
Sofern Sie sich nicht von der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherungspflicht befreien möchten, werden Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert. Bzgl. Ihres Versicherungsschutzes bei uns haben Sie dann folgende Möglichkeiten:
Anwartschaft:
Sie können eine Anwartschaft vereinbaren. Dadurch können Sie später in Ihren bisherigen Tarif in die private Krankenversicherung zurückkehren. Der Versicherungsschutz ruht in dieser Zeit. Wenn Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse endet, können Sie auch ohne neue Gesundheitsprüfung wieder Ihren bisherigen Versicherungsschutz aktivieren. Weitere Informationen dazu finden Sie im Merkblatt zur Anwartschaftsversicherung.
Umstellung auf Ergänzungstarife:
Sie können Ihre Versicherung in Ergänzungstarife umstellen. So profitieren Sie auch weiterhin von den Vorteilen der privaten Krankenversicherung. Eine Umstellung ist auch in Verbindung mit einer Anwartschaft möglich.
Zahn Zusatzversicherung:
Versichern Sie attraktive Zahnersatz- und Zahnbehandlungsleistungen.
Krankenhaus Zusatzversicherung:
Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung.
Ambulante Zusatzversicherung:
Leistungen für Brillen, nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Vorsorgeuntersuchungen und vieles mehr.
Berater finden:
Oder fragen Sie bei Ihrem Partner für Versicherungsfragen nach einem Beratungstermin.
Kündigung:
Um Ihren Vertrag zu beenden, benötigen wir eine Kündigung in Textform. Diese müssen wir innerhalb von drei Monaten ab Beginn der Krankenversicherungspflicht erhalten. Bitte schicken Sie uns in diesem Fall auch einen Nachweis der gesetzlichen Krankenkasse. Auf diesem muss stehen, dass und ab wann Sie dort Mitglied sind.
Ihre Krankentagegeldversicherung können Sie bei uns weiterführen. Dafür benötigen wir von Ihnen eine Kopie des Bescheids der Agentur für Arbeit, dass Sie Arbeitslosengeld I erhalten. Bitte schicken Sie uns die Kopie innerhalb von vier Wochen ab Beginn des ALG I-Bezugs zu, gern auch unkompliziert per E-Mail an service@dkv.com.
Sind Sie während der Arbeitslosigkeit länger als 6 Wochen krank, endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Die Krankentagegeldversicherung sichert Sie danach finanziell ab.
Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden wir Ihre Beiträge auch in Zukunft von dem uns bekannten Konto abbuchen. Andernfalls überweisen Sie uns Ihre Beiträge bitte weiterhin. Bitte informieren Sie Ihre Agentur für Arbeit darüber! Die Agentur für Arbeit soll den Zuschuss bitte direkt an Sie zahlen. Benachrichtigen Sie uns, wenn dies nicht möglich sein sollte.
Die Agentur für Arbeit übernimmt die monatlichen Beiträge bis zu einem festen Betrag.
Für 2024 gelten folgende Höchstsätze:
Die Höhe des Beitragszuschusses richtet sich nach der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes. Liegt der Zuschuss unter Ihrem Beitrag, müssen Sie die Differenz selbst zahlen.
Hier können Sie ganz bequem online die Bescheinigung zur Erlangung des Beitragszuschusses anfordern. Reichen Sie diese Bescheinigung bitte bei der Agentur für Arbeit ein.
Bescheinigung VersicherungsschutzSollten sich die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung im Laufe Ihrer Arbeitslosigkeit ändern, informieren Sie bitte die Agentur für Arbeit. Wir schicken Ihnen zu jeder Beitragsänderung einen Nachtrag zur Versicherung. Gern können Sie diesen der Agentur für Arbeit vorlegen. Sollten sie den Nachtrag zur Versicherung nicht mehr zur Hand haben, stellen wir Ihnen auf Wunsch auch gern eine neue Bescheinigung zur Verfügung.
Wenn Sie über Ihren bisherigen Arbeitgeber in einem Firmen-Gruppenvertrag bei uns versichert waren, stellen wir bei Arbeitslosigkeit Ihre Versicherungen in die Einzelversicherung um.
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