Best Care
Im Ernstfall direkt zum Top-Experten

Schwere Erkrankungen dulden keinen Aufschub – daher ist es wichtig, im Ernstfall einen verlässlichen Partner an Ihrer Seite zu haben. Unser Serviceteam Best Care unterstützt Sie nach der Diagnose einer schweren, stationär behandlungsbedürftigen Erkrankung - beispielsweise Herzerkrankung, Bandscheibenvorfall oder bösartige Tumorerkrankung. Das Team organisiert für Sie eine persönliche Beratung bei einem unserer Top-Experten in Deutschland.
Jeder Patient bekommt seinen ganz persönlichen Betreuer. Im Serviceteam Best Care erreichen Sie ausschließlich Mitarbeitende, die für diese sehr anspruchsvolle Aufgabe speziell geschult sind. So bleibt ausreichend Zeit für alle anfallenden Fragen – und Sie sind in den besten Händen!
Für Versicherte mit KombiMed Best Care Tarif KBCK

An Ihrer Seite, wenn es drauf ankommt!
Wie Best Care funktioniert, erfahren Sie im Film.
Mit diesen Leistungen sind wir mit Best Care für Sie da
Organisation eines Termins. Für das persönliche Gespräch (ambulante Sprechstunde) vereinbaren wir für Sie einen Termin bei einem unserer Top-Experten innerhalb von nur 5 Werktagen (montags bis freitags).
Ausführliche Zweitmeinung. Im Gespräch erhalten Sie eine ausführliche Empfehlung und Zweitmeinung des Top-Experten zur weiteren Behandlung.
Aufwandspauschale. 500 € stehen Ihnen zur freien Verfügung - beispielsweise für die Anreise zum Top-Experten.
Das Serviceteam Best Care erreichen Sie unter:
4 Top-Experten geben einen Einblick in ihre berufliche Tätigkeit

Welche Erkrankungen sind versichert?
Bei diesen – fachärztlich gesicherten und stationär behandlungsbedürftigen - Erkrankungen unterstützen Sie unsere Top-Experten:

Bis zum vollendeten 20. Lebensjahr
- Angeborene Fehlbildungen, wie z. B. Herzklappenfehler oder Lippen-Kiefer-Gaumen-Spalte
- Bösartige Tumorerkrankungen, wie z. B. Blutkrebs
- Chronische körperliche Erkrankungen, wie z. B. Zuckerkrankheit, Rheuma, Asthma bronchiale, Epilepsie oder Morbus Crohn
- Komplikationen nach Unfallverletzungen, wie z. B. Knochenfehlstellung oder Bewegungseinschränkungen

Ab dem vollendeten 20. Lebensjahr
- Bösartige Tumorerkrankungen, wie z. B. Lungenkrebs, Darmkrebs, Brustkrebs
- Gutartige Tumoren des Nervensystems, wie z. B. Tumor der Hirnhaut oder des Hörnervs
- Herzerkrankungen, wie z. B. Verengung der Herzkranzgefäße, Herzrhythmusstörungen
- Arterielle Gefäßerkrankungen, wie z. B. Erweiterung der Bauchschlagader, Verengung der Beinschlagader
- Erkrankungen der Wirbelsäule mit Beeinträchtigung von Nerven, wie z. B. Bandscheibenvorfall
- Erkrankungen und Verletzungen des Kniegelenks und des Schultergelenks, wie z. B. Arthrose, Kreuzbandriss
- Komplikationen nach Unfallverletzungen, wie z. B. Lähmungserscheinung, Bewegungseinschränkung
Die versicherte Erkrankung muss fachärztlich gesichert sein. D.h. Voruntersuchungen, wie z.B. MRT- oder Röntgendiagnostik, müssen erfolgt sein. Zudem muss nach Ansicht des behandelnden Facharztes eine stationäre Krankenhausbehandlung angezeigt sein.
Charlottes Weg zurück - ein Film nach einer wahren Begebenheit
In einer emotionalen Geschichte zeigt der Film die Bedeutung und Einzigartigkeit des KombiMed Best Care auf. Eine junge Frau kämpft sich nach schwerer Krankheit zurück ins Leben. Mit Unterstützung von TOP-Experten und der persönlichen Betreuung durch die DKV.

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Top Experten – schnell zum Spezialisten
Aktuell mit Sonderkonditionen - ohne allgemeine (3-monatige) Wartezeit
Der Tarif KombiMed Best Care KBCK ist nur gültig in Verbindung mit einem stationären Krankenversicherungsschutz - inkl. Unterkunftszuschlag eines Ein- oder Zweibettzimmers und Chefarztbehandlung ab Höchstsatz der GOÄ.
FAQ – häufige Fragen zu Best Care
Die versicherte Erkrankung muss fachärztlich gesichert sein. D.h. Voruntersuchungen, wie z.B. MRT- oder Röntgendiagnostik, müssen erfolgt sein. Zudem muss nach Ansicht des behandelnden Facharztes eine stationäre Krankenhausbehandlung angezeigt sein.
Nein. Termine bei Fachärzten zu ambulanten Untersuchungen, wie z.B. MRT- und Röntgendiagnostik oder Sprechstunden, können wir leider nicht vereinbaren.
Bei akuten Notfällen (z.B. Herzinfarkt, Schlaganfall, Unfall), die eine sofortige ärztliche Behandlung erfordern, leisten wir nicht. Als Notfallbehandlung gilt auch, wenn die stationäre Krankenhausbehandlung aus medizinischen Gründen vor Ablauf von 5 Werktagen (Montag-Freitag) begonnen werden muss.
- Die Top-Experten der DKV wählen einen wissenschaftlichen Beirat aus ihren Reihen, das Scientific Board.
- Das Scientific Board trägt dazu bei, dass nur anerkannte Spezialisten aufgenommen werden und diese einen hohen Qualitätsstandard beibehalten.
Wurde bereits eine stationäre Krankenhausbehandlung als mögliche Behandlungsalternative zwischen Ihnen und Ihrem Arzt besprochen, leisten wir für diese Erkrankung nicht. Beispiel: Sie haben einen Bandscheibenvorfall und Ihr Arzt rät Ihnen zu einer stationären Operation. Sie schließen danach den Tarif KombiMed Best Care ab. Für die anstehende Operation, sowie für etwaige Folge-Operationen, leisten wir nicht.
- Die Behandlungskosten im Krankenhaus (z.B. Chefarzt, OP, Ein- bzw. Zweibettzimmer) werden über eine Krankenhaus-Zusatzversicherung oder eine private Krankheitskosten-Vollversicherung bzw. Beihilfeversicherung mit entsprechendem Krankenhaus-Schutz abgedeckt.
- Best Care bietet die Terminvermittlung innerhalb von nur 5 Werktagen (montags bis freitags) zum Top-Experten und zahlt Ihnen eine 500 Euro Pauschale. Mit dieser Pauschale kann beispielsweise die Anreise zum Top-Experten finanziert werden.
KombiMed Best Care muss mit einem Krankenhaus-Schutz bestehen, der folgende Mindestvoraussetzungen erfüllt:
- Chefarztbehandlung, mindestens bis zu den GOA-Höchstsätzen.
- Mindestens 2-Bett-Zimmer
Bei der DKV erfüllen die Zusatz-Tarife KGZ1/2 bzw. KS1/2 die Mindestvoraussetzungen. Auch viele DKV-Kranken-Vollversicherungen sowie Beihilfeversicherungen erfüllen diese Mindestvoraussetzung.
KombiMed Best Care kann
- zusammen mit einem DKV-Krankenhaus-Zusatzschutz, einer Kranken-Vollversicherung oder Beihilfeversicherung beantragt werden.
- beantragt werden, wenn bereits ein DKV-Krankenhaus-Schutz mit den Mindestvoraussetzungen besteht (Zusatzversicherung, Kranken-Vollversicherung oder Beihilfeversicherung).
- beantragt werden, wenn bei einem Mitbewerber ein Krankenhaus-Zusatzschutz mit den Mindestvoraussetzungen besteht.
Welche Vorteile bietet der Krankenhaus-Schutz?
Krankenhäuser unterscheiden sich im Angebot der Therapiemöglichkeiten, in den Erfahrungen hinsichtlich Behandlung, Pflege und operativen Eingriffen. Nicht jedes Krankenhaus ist daher gleich gut für eine Krankheit geeignet. Und Ihre Krankenkasse darf bei der Wahl des Krankenhauses mitreden, um Kosten zu sparen.
Es ist wichtig, die freie Wahl zu haben:
Die freie Wahl, sich für das Krankenhaus zu entscheiden, das genau die Behandlung und Therapie bietet, die Sie benötigen. Denn das richtige Krankenhaus mit kompetenten und erfahrenen Ärzten und Pflegepersonal sowie modernster Ausstattung zu wählen, kann für Ihre Heilungschancen und die spätere Lebensqualität entscheidend sein.
Sie schaffen mit dem Krankenhaus-Schutz, beispielsweise mit einer Krankenhaus-Zusatzversicherung, die Voraussetzung für die freie Krankenhaus- und Arztwahl – und das bundesweit.
Freie Wahl – mit unseren Premium-Krankenhaus-Zusatztarifen KGZ und KS
- Privatpatient im Krankenhaus – bei Krankheiten und nach Unfällen
- Freie Krankenhauswahl – auch Privatkliniken
- Freie Arztwahl – auch Chefarzt
- Freie Wahl – ob Ein- oder Zweibettzimmer
Unser Kundenservice ruft Sie gerne kostenlos zurück
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