Ob ambulant oder stationär: Pflege kostet viel Geld! Selbst bei niedrigen Pflegegraden und ambulanter Pflege zu Hause können regelmäßig mehrere Hundert Euro pro Monat anfallen. Wird der Umzug in ein Pflegeheim nötig, steigen die Kosten enorm.
Wenn es um die Leistungen der Pflegepflichtversicherung geht, besteht oft viel Unklarheit. Vielen Menschen ist nicht bewusst, dass diese in der Regel nicht ausreichen zur Deckung der Pflegedienst- oder Pflegeheim-Kosten. Die Differenz zwischen den tatsächlichen Kosten und den gesetzlichen Leistungen belastet Monat für Monat den Pflegebedürftigen und seine Familie.
Seit 1.1.2024 sieht der Gesetzgeber verbesserte Leistungen vor. Unabhängig steigender Erstattungsbeträge sind im ambulanten und in der stationären Pflegeheimversorgung erhebliche Eigenanteile aufzubringen.
Pflegegrad | |
Pflegegrad 1 |
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Pflegegrad 2 |
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Pflegegrad 3 |
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Pflegegrad 4 |
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Pflegegrad 5 |
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Pflegegrad:
Pflegegrad 1
Annahme: Häusliche Pflege durch Angehörige zu Hause
Pflegegrad 2
Annahme: Häusliche Pflege durch Angehörige zu Hause
Pflegegrad 3
Annahme: Ambulante Pflege durch Pflegedienst zu Hause
Pflegegrad 4
Annahme: vollstationäre Pflege im Pflegeheim*
Pflegegrad 5
Annahme: vollstationäre Pflege im Pflegeheim*
*Ferner erhört sich seit dem 1.1.2024 der Leistungszuschlag bei der vollstationären Pflege in den Pflegegrad 2-5. Im ersten Jahr beträgt der Leistungszuschlag 15 % des pflegebedingten Eigenanteils, im zweiten Jahr 30 %, im dritten Jahr 50 % und ab dem vierten Jahr 75 %. Im Beispiel ist der Leistungszuschlag von 15 % bereits berücksichtigt.
Dieses Beispiel zeigt, dass der Eigenanteil im Pflegeheim bei Pflegegrad 4 und 5 hoch ist: 2.424 Euro sind monatlich vom Pflegebedürftigen aufzubringen. Wie viel ein Altenheim im Monat kostet, hängt von vielen Faktoren ab (Region, Kosten für Unterkunft, Pflege und Verpflegung, Investitionskosten, Ausbildungskosten), so dass kein Pauschalpreis genannt werden kann.
Die Pflegepflichtversicherung ist keine Vollkostenversicherung. Vielmehr hat der Gesetzgeber sie als Mindestschutz konzipiert, als eine Art Teilkostenversicherung. Das bedeutet, sie übernimmt nur einen Teil der Pflegekosten – sowohl bei Pflege zu Hause wie auch bei Pflege im Heim. Deshalb ist eine zusätzliche private Vorsorge unbedingt zu empfehlen. Eine Pflegezusatzversicherung der DKV hilft bei der Pflegefinanzierung.
Damit kann der Eigenanteil an den Pflegekosten leichter bezahlt werden. Bei vollstationärer Pflege im Pflegeheim muss im Durchschnitt mit diesem monatlichen Eigenanteil gerechnet werden:
Die Leistungen der Pflegepflichtversicherung reichen gerade mal für das Nötigste. Die tatsächlichen Kosten decken sie bei Weitem nicht. Und Pflegebedürftigkeit ist oft mit Unsicherheit und vielen Fragen verbunden – sowohl für den Betroffenen als auch für die Angehörigen. Bleiben Sie unabhängig.
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