Unsere Beitragsrückerstattung – attraktiv und vorteilhaft
Gern informieren wir Sie über Wissenswertes rund um Ihre Beitragsrückerstattung.
Als privates Krankenversicherungsunternehmen nutzen wir gerne die Möglichkeit, Ihr gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten zu belohnen! Wir zahlen einen Teil der gezahlten Beiträge an Sie zurück, wenn Sie keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen, indem Sie geringfügige Rechnungsbeträge selbst begleichen. In Summe profitierten in 2023 ca. 30% unserer Kunden von zurückgezahlten Beiträgen.
Dann schauen Sie doch einfach mal in unser Online-Kundenportal „Meine Versicherungen“.
In Ihrem Kundenportal "Meine Versicherungen" können Sie viele Dinge online von zu Hause aus erledigen. Oder von unterwegs per Handy. Sie haben dort unter anderem die Möglichkeit, Post von uns digital zu erhalten und sich über Ihre Beitragsrückerstattung zu informieren.
Höhe der Beitragsrückerstattung:
Die Höhe der Beitragsrückerstattung, die wir an Sie zurückzahlen, ist je nach Tarif abhängig entweder von der Höhe des Monatsbeitrages in Verbindung mit der Anzahl der leistungsfreien Versicherungsjahre oder dem für den jeweiligen Tarif festgelegten Betrag. Wir haben dies für Sie zusammengefasst:
*Ob für Ihren Vertrag gegebenenfalls Vorsorgeuntersuchungen für die Ermittlung der Beitragsrückerstattung unschädlich sind, entnehmen Sie bitte Ihren Tarifbedingungen.
Höhe der Beitragsrückerstattung
Die Höhe der Beitragsrückerstattung, die wir an Sie zurückzahlen, ist von der jeweiligen VollMed M4 Tarifvariante abhängig. Wir haben dies für Sie zusammengefasst:
Höhe der Beitragsrückerstattung
Die PremiumMed Tarife beinhalten bei fast allen Tarifstufen zwei, sich ergänzende, BRE-Arten:
Die Höhe der Beitragsrückerstattung, die wir an Sie zurückzahlen, ist von der jeweiligen PremiumMed Tarifvariante abhängig. Wir haben dies für Sie zusammengefasst:
Die Beitragsrückerstattung für das Geschäftsjahr 2023 wird automatisch Mitte 2024 ausgezahlt.
Die Auszahlung der Beitragsrückerstattung erfolgt automatisch auf das uns bekannte Konto.
Die Beitragsrückerstattung mindert Ihren steuerlich absetzbaren Beitragsanteil (StafBa) der privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Und zwar in dem Jahr, in dem Sie die Beitragsrückerstattung erhalten.
Abgezogen wird jedoch nur der Anteil der Beitragsrückerstattung, der der Basisabsicherung entspricht. Dies passiert automatisch. Die konkreten Informationen dazu finden Sie in der Bescheinigung der steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen, die wir Ihnen jedes Jahr im Januar zuschicken.
Wichtig für Sie: Als Ihr Gesundheitsversicherer dürfen wir Ihnen keine steuerrechtlichen Fragen beantworten. Wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt.
Melden Sie sich bei uns – wir sind gern für Sie da!
0800 / 3746 072 (gebührenfrei)
oder aus dem Ausland: +49 221 578-96518
Auch Ihr Versicherungspartner im Außendienst berät Sie gern.
Unser Kundenservice ruft Sie gerne kostenlos zurück
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