Beitrags­rückerstattung

Unsere Beitrags­rückerstattung – attraktiv und vorteilhaft

Schön, dass Sie hier sind!

Gern informieren wir Sie über Wissenswertes rund um Ihre Beitragsrückerstattung.

Beitragsrückerstattung (BRE) – was ist das überhaupt?

Als privates Krankenversicherungsunternehmen nutzen wir gerne die Möglichkeit, Ihr gesundheits- und kostenbewusstes Verhalten zu belohnen! Wir zahlen einen Teil der gezahlten Beiträge an Sie zurück, wenn Sie keine Versicherungsleistungen in Anspruch nehmen, indem Sie geringfügige Rechnungsbeträge selbst begleichen. In Summe profitierten in 2023 ca. 30% unserer Kunden von zurückgezahlten Beiträgen.

  • Beitragsrückerstattungen können vom Erfolg des Versicherers abhängen (erfolgsabhängige BRE).
  • Sie können aber auch garantiert sein (garantierte BRE).

Sie möchten wissen, wie hoch Ihre künftige Beitragsrückerstattung voraussichtlich sein wird?

Dann schauen Sie doch einfach mal in unser Online-Kundenportal „Meine Versicherungen“.

 

Unser Service für Sie: Beitragsrückerstattung anzeigen

In Ihrem Kundenportal "Meine Versicherungen" können Sie viele Dinge online von zu Hause aus erledigen. Oder von unterwegs per Handy. Sie haben dort unter anderem die Möglichkeit, Post von uns digital zu erhalten und sich über Ihre Beitragsrückerstattung zu informieren.

www.dkv.com/meineversicherung

Unsere Tipps für Sie

  • Warten kann sich lohnen! Sammeln Sie Ihre Rechnungen im Laufe eines Kalenderjahres.
  • Reichen Sie diese erst ein, wenn die Summe der Versicherungsleistungen höher ist als Ihre tariflich vereinbarte Selbstbeteiligung.
  • Wollen Sie darüber hinaus die BRE in Anspruch nehmen? In diesem Fall lohnt sich die Einreichung der Belege erst, wenn die zu erwartende Erstattung über der Summe der Selbstbeteiligung und der zu erwartenden BRE liegt.

Welche Voraussetzungen müssen für die Auszahlung einer BRE für das Geschäftsjahr 2023 erfüllt sein?

Erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung (alle Tarife außer VollMed M4 und PremiumMed)

  • Für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 wurden keine Versicherungsleistungen erstattet. Bei einigen Tarifen dürfen für die letzten zwei Jahre (1. Januar 2022 bis 31. Dezember 2023) keine Versicherungsleistungen erstattet worden sein. Dies betrifft die Tarife, die in der BRE-Staffel bei „Leistungsfreiheit für“ mit „2 Jahre“ beginnen*.
  • Dabei ist maßgeblich:
    • Datum der ärztlichen Behandlung, nicht das Rechnungsdatum.
    • Bei Rezepten das Bezugsdatum, nicht das Ausstellungsdatum.
  • Leistungen für stationäre Behandlungen haben keinen Einfluss auf die Auszahlung der Beitragsrückerstattung (gilt nicht für die Tarife BBN, BSS und BSS1).
  • Die Versicherung hat während des gesamten Geschäftsjahres 2023 bestanden und besteht am 30. Juni 2024 (bei den Tarifen BBN, BSS und BSS1 am 31. Juli 2024) in einem Tarif der Krankheitskostenvollversicherung, der einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung vorsieht, immer noch.
    Ein Anspruch auf BRE bleibt erhalten, wenn die Versicherung nach dem 31. Dezember 2023 wegen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Tod beendet wurde.
  • Ob es ggf. weitere Voraussetzungen für die Auszahlung der BRE gibt, entnehmen Sie bitte Ihren Tarifbedingungen.

Höhe der Beitragsrückerstattung:
Die Höhe der Beitragsrückerstattung, die wir an Sie zurückzahlen, ist je nach Tarif abhängig entweder von der Höhe des Monatsbeitrages in Verbindung mit der Anzahl der leistungsfreien Versicherungsjahre oder dem für den jeweiligen Tarif festgelegten Betrag. Wir haben dies für Sie zusammengefasst:
 

Download BRE DKV-Tarife

*Ob für Ihren Vertrag gegebenenfalls Vorsorgeuntersuchungen für die Ermittlung der Beitragsrückerstattung unschädlich sind, entnehmen Sie bitte Ihren Tarifbedingungen.

 

Garantierte Beitragsrückerstattung (nur für den Tarif VollMed M4)

  • Für den Tarif VollMed M4 wurden in 2023 keine Versicherungsleistungen für ambulante und zahnärztliche Behandlungen erstattet
  • Dabei ist maßgeblich:
    • Datum der (zahn)ärztlichen Behandlung, nicht das Rechnungsdatum.
    • Bei Rezepten das Bezugsdatum, nicht das Ausstellungsdatum.
  • Leistungen für stationäre Behandlungen haben keinen Einfluss auf die Auszahlung der Beitragsrückerstattung.
  • Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen verhindern die BRE nicht. Welche Vorsorgeuntersuchungen für die Auszahlung der Beitragsrückerstattung unschädlich sind, finden Sie in Ihren Tarifbedingungen.
  • Die Versicherung nach Tarif VollMed M4 hat am 31. Dezember 2023 ungekündigt bestanden und besteht am 1. Januar 2024 immer noch.
    Ein Anspruch auf BRE bleibt erhalten, wenn die Versicherung nach dem 31. Dezember 2023 wegen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Tod beendet wurde.
  • Bei Tarifumstellungen in 2023 in den Tarif VollMed M4 verfällt die Beitragsrückerstattung aus den vorher bestehenden Tarifen. In dem Fall erhalten Sie ausschließlich eine anteilige Beitragsrückerstattung aus dem Tarif VollMed M4. Sollten aus den Vortarifen Leistungen in Anspruch genommen werden, hat dies keinen Einfluss auf die Auszahlung der Beitragsrückerstattung für den Tarif VollMed M4.
  • Ob es ggf. weitere Voraussetzungen für die Auszahlung der BRE gibt, entnehmen Sie bitte Ihren Tarifbedingungen.

Höhe der Beitragsrückerstattung
Die Höhe der Beitragsrückerstattung, die wir an Sie zurückzahlen, ist von der jeweiligen VollMed M4 Tarifvariante abhängig. Wir haben dies für Sie zusammengefasst:
 

Download BRE VollMed M4

 

Beitragsrückerstattung aus dem PremiumMed Tarif

  • Für den Tarif PremiumMed PMN/PMA wurden in 2023 keine Versicherungsleistungen erstattet.
  • Dabei ist maßgeblich:
    • Datum der (zahn)ärztlichen oder stationären Behandlung, nicht das Rechnungsdatum.
    • Bei Rezepten das Bezugsdatum, nicht das Ausstellungsdatum.
  • Bestimmte Vorsorgeuntersuchungen verhindern die BRE nicht. Welche Vorsorgeuntersuchungen für die Ermittlung der Beitragsrückerstattung unschädlich sind, finden Sie in Ihren Tarifbedingungen.
  • Die Versicherung hat am 31. Dezember 2023 ungekündigt bestanden und besteht am 30. Juni 2024 in einem Tarif der Krankheitskostenvollversicherung, der einen Anspruch auf Beitragsrückerstattung vorsieht, immer noch.
    Ein Anspruch auf BRE bleibt erhalten, wenn die Versicherung nach dem 31. Dezember 2023 wegen Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung oder Tod beendet wurde.
  • Bei Tarifumstellungen in den Tarif PremiumMed verfällt die Beitragsrückerstattung aus den vorher bestehenden Tarifen. In dem Fall erhalten Sie ausschließlich eine anteilige Beitragsrückerstattung aus dem Tarif PremiumMed. Sollten aus den Vortarifen Leistungen in Anspruch genommen werden, hat dies keinen Einfluss auf die Ermittlung der Beitragsrückerstattung für den Tarif PremiumMed.
  • Ob es ggf. weitere Voraussetzungen für die Auszahlung der BRE gibt, entnehmen Sie bitte Ihren Tarifbedingungen.

Höhe der Beitragsrückerstattung
Die PremiumMed Tarife beinhalten bei fast allen Tarifstufen zwei, sich ergänzende, BRE-Arten:

  • eine garantierte BRE und
  • eine erfolgsabhängige BRE

Die Höhe der Beitragsrückerstattung, die wir an Sie zurückzahlen, ist von der jeweiligen PremiumMed Tarifvariante abhängig. Wir haben dies für Sie zusammengefasst:
 

Download BRE PremiumMed

Wann und wie wird die Beitragsrückerstattung ausgezahlt?

Wann?


Die Beitragsrückerstattung für das Geschäftsjahr 2023 wird automatisch Mitte 2024 ausgezahlt.

  • Die Auszahlung der Beitragsrückerstattung für die VollMed M4 Tarife erfolgt Ende Juni 2024.
  • Die Auszahlung der Beitragsrückerstattung für alle anderen Tarife erfolgt Ende Juli 2024.

Wie?

Die Auszahlung der Beitragsrückerstattung erfolgt automatisch auf das uns bekannte Konto.

 

Kann die Beitragsrückerstattung auf ein anderes als das bekannte Konto überwiesen werden?

  • Eine Änderung der Bankverbindung können wir für die Zukunft aufnehmen. Bitte teilen Sie uns die neue Bankverbindung schriftlich oder telefonisch mit.
  • Die Auszahlung der Beitragsrückerstattung ist je Vertrag ausschließlich auf ein Konto möglich.

Wer entscheidet über die erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung?

  • Der Vorstand der DKV prüft in jedem Jahr, ob eine erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung ausgezahlt werden kann.
  • Der unabhängige Treuhänder muss der Entscheidung des Vorstands zustimmen.

Hat die Beitragsrückerstattung Einfluss auf meinen steuerlich absetzbaren Beitrag der Kranken- und Pflegepflichtversicherung?

Die Beitragsrückerstattung mindert Ihren steuerlich absetzbaren Beitragsanteil (StafBa) der privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung. Und zwar in dem Jahr, in dem Sie die Beitragsrückerstattung erhalten.

Abgezogen wird jedoch nur der Anteil der Beitragsrückerstattung, der der Basisabsicherung entspricht. Dies passiert automatisch. Die konkreten Informationen dazu finden Sie in der Bescheinigung der steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen, die wir Ihnen jedes Jahr im Januar zuschicken.

Wichtig für Sie: Als Ihr Gesundheitsversicherer dürfen wir Ihnen keine steuerrechtlichen Fragen beantworten. Wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater oder an Ihr zuständiges Finanzamt.

Sie haben weitere Fragen zur Beitragsrückerstattung?

Melden Sie sich bei uns – wir sind gern für Sie da!

0800 / 3746 072 (gebührenfrei)
oder aus dem Ausland: +49 221 578-96518

service@dkv.com

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