Die Digitalisierung hat auch die Gesundheitswelt bereichert und wird eine immer bessere Versorgung der Patienten ermöglichen. Neben den Angeboten unserer praktischen digitalen Services werden wir für Sie einen einfachen Zugang zu Ihren digitalen Gesundheitsdaten gestalten.
Die Gesetzgebung zur Digitalisierung im Gesundheitswesen geht weiter voran. Zurzeit sind noch nicht alle Rahmenbedingungen für die Private Krankenversicherung festgelegt. Wir haben Ihnen auf dieser Seite einige Informationen zusammengestellt.
In der elektronischen Patientenakte (ePA) können Sie
Wir arbeiten daran Ihnen in der DKV App „Meine DKV“ neben der eGA auch eine ePA anbieten zu können.
Die Krankenversichertennummer, kurz KVNR, ist ein personenbezogenes Kennzeichen und ermöglicht die lebenslange und eindeutige Identifikation eines Versicherten im deutschen Gesundheitswesen.
Sie benötigen Ihre KVNR für bestimmte Implantationen* sowie für E-Rezepte und die elektronische Patientenakte. Um die Beantragung einer KVNR anzustoßen, nutzen Sie gern unser Formular. Im Anschluss werden wir uns zeitnah mit Ihnen in Verbindung setzen.
Weitere Informationen zur KVNR erhalten Sie unten in unseren FAQs.
*Brustimplantate, Aortenklappen sowie Endoprothesen an Hüften und Knien (Stand 2/2025)
Für Privatversicherte bleiben Rezepte in Papierform
weiterhin bestehen.
Das E-Rezept ist nur für die gesetzliche Krankenversicherung
verpflichtend. Wir möchten unseren Privatversicherten zukünftig
auch ein E-Rezept Verfahren anbieten. Derzeit entwickeln wir
unsere DKV App „Meine DKV“ weiter. Sie können dann mit Ihrem
Smartphone das E-Rezept
Unser Ziel ist es alle wichtigen Funktionen in unserer App „Meine DKV“ zu bündeln.
Wir planen einen Zugang zur ePA, zum E-Rezept und zu elektronischen Rechnungen zu schaffen. Dabei wollen wir die Nutzung so einfach wie möglich gestalten.
Sollen wir Sie informieren, sobald „Meine DKV“ mit neuen Funktionen zur Verfügung steht?
Schreiben Sie einfach eine E-Mail an: app-support@dkv.com
Betreff: „Infowunsch neue Funktionen“
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind medizinische Apps. Mit diesen Apps können Krankheiten (Angststörungen, Adipositas, Rückenschmerzen usw.) erkannt, überwacht und behandelt werden. Sie zählen zu den diagnostischen oder therapeutischen Hilfsmitteln und werden vom Arzt oder Psychotherapeuten verschrieben.
Voraussetzung zur Erstattung einer DiGA ist, dass Ihr Tarif Leistungen hierfür vorsieht. Bevor Sie eine entsprechende Verordnung einlösen, prüfen wir gern, ob wir die Kosten aus Ihrem Tarif übernehmen können.
Unser Premium Med Tarif erstattet die Kosten für DiGA zu 100 %.
Alle Versicherten benötigen einen individuellen Zugang zur Telematik-Infrastruktur, um z.B. die elektronische Patientenakte (ePA) oder das elektronische Rezept (E-Rezept) nutzen zu können.
Diesen Zugang ermöglicht Ihnen die Krankenversichertennummer (KVNR). Denn mittels der KVNR können Versicherte eindeutig identifiziert werden – die KVNR ist also Ihre personenbezogene und lebenslange digitale Identität.
Bitte beachten Sie: Die KVNR ist nicht identisch mit Ihrer Versicherungsnummer bzw. Vertragsnummer bei der DKV!
Eine Krankenversichertennummer (KVNR) ist notwendig für:
Sie benötigen die KVNR aktuell für Brustimplantate, Aortenklappen sowie Endoprothesen an Hüften und Knien. Die Liste der Implantate, für die eine KVNR benötigt wird, wird stetig erweitert. Im Kontext der vorgenannten Implantate besteht die Meldepflicht an das Implantatregister bei Implantation, bei Revision eines Implantats, bei sicherheitsbezogenen oder funktionellen Änderungen an einem bereits eingesetzten Implantat, bei Explantation eines Implantats sowie bei Amputation einer Extremität nach der Implantation eines Implantats.
Im Falle einer stationären Krankenhausbehandlung zur Implantatversorgung (zum Beispiel Hüfte) müssen Sie die KVNR bei Aufnahme vorlegen. Ohne KVNR können diese Eingriffe nicht erfolgen oder sich verzögern. Die Krankenhäuser sind verpflichtet, die Meldung über das Einsetzen eines Implantates durchzuführen. Können die Krankenhäuser die Meldung nicht vornehmen, so müssen sie mit einer Vergütungsminderung rechnen.
Die GesundheitsID ist Ihre digitale Identität und über Ihr Smartphone der sichere Zugang zu den verschiedenen digitalen Angeboten wie zum Beispiel die elektronische Patientenakte (ePA) oder das E-Rezept.
Sobald die Voraussetzungen für diese digitalen Angebote geschaffen sind, erhalten Sie Ihre GesundheitsID über die Registrierung in der DKV-App "Meine DKV".
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist die sogenannte Datenautobahn des Gesundheitswesens. Die TI stellt eine schnelle und sichere Kommunikation zwischen allen Akteuren im Gesundheitswesen wie Ärzte, Zahnärzte, Psychotherapeuten, Krankenhäuser, Apotheken und Krankenkassen sicher und vernetzt alle miteinander. Über die Telematikinfrastruktur (TI) laufen die Datenströme der elektronischen Patientenakte (ePA) und des Elektronischen Rezepts.
Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind medizinische Apps. Mit diesen Apps können Krankheiten (Angststörungen, Adipositas, Rückenschmerzen usw.) erkannt, überwacht und behandelt werden. Sie zählen zu den diagnostischen oder therapeutischen Hilfsmittel und werden vom Arzt oder Psychotherapeuten verschrieben.
Voraussetzung zur Erstattung einer DiGA ist, dass Ihr Tarif Leistungen hierfür vorsieht.
Unsere Empfehlung:
Bevor Sie eine entsprechende Verordnung einlösen, lassen Sie uns prüfen, ob wir die Kosten aus Ihrem Tarif übernehmen können.
Unser Premium Med Tarif erstattet die Kosten für DiGA zu 100 %.
In der elektronischen Patientenakte, kurz: ePA, können Patienten ihre Gesundheitsdaten digital verwalten.
Zurzeit können Sie sich noch keine ePA einrichten.
Wir entwickeln Lösungen, um Ihnen einen Zugang zur elektronische Patientenakte (ePA) über die DKV App "Meine DKV" zu ermöglichen.
Sollen wir Sie informieren, sobald „Meine DKV“ mit der elektronischen Patientenakte zur Verfügung steht?
Dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: app-support@dkv.com
Betreff: „Infowunsch neue Funktionen“
Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich. Gesetzlich Versicherte erhalten den Zugang zur ePA nur über ihre gesetzliche Krankenkasse.
Nein, das ist grundsätzlich nicht möglich. Gesetzlich Versicherte erhalten den Zugang zur ePA nur über ihre gesetzliche Krankenkasse.
Nein, das ist nicht möglich.
Für Versicherte ist die Nutzung der ePA freiwillig.
Die DKV bietet zurzeit keine ePA an. Sie müssen aktuell nichts tun.
Die Gesetzgebung zur Digitalisierung im Gesundheitswesen geht weiter voran. Zurzeit sind noch nicht alle Rahmenbedingungen für die Private Krankenversicherung festgelegt. Mit dem Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (Digital-Gesetz – DigiG) soll für die ePA bei einer privaten Krankenversicherung ebenfalls das "Opt-Out-Verfahren" gelten, sofern eine ePA vom Versicherer angeboten wird. Das heißt, erst wenn die DKV eine ePA anbietet, können Sie als Privatvollversicherter oder Beihilfeversicherter Widerspruch einlegen.
Für Privatversicherte bleiben Rezepte in Papierform weiterhin bestehen.
Das gesetzlich vorgegebene E-Rezept Verfahren ist nur für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verpflichtend.
Bitte beachten Sie:
Wir möchten unseren privat Vollversicherten zukünftig auch ein E-Rezept Verfahren anbieten. Derzeit planen wir den Zugang zum E-Rezept und zur elektronischen Patientenakte (ePA) über unsere DKV App „Meine DKV“. So können wir hier alle neuen Funktionen bündeln – und die Nutzung für unsere Kunden so einfach wie möglich gestalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass das noch etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Das E-Rezept Verfahren:
Um am E-Rezept-Verfahren teilnehmen zu können, ist für gesetzlich Versicherte die elektronische Gesundheitskarte (eGK) notwendig. Alternativ können GKV und PKV Versicherte sich eine E-Rezept-App auf dem Smartphone installieren. Verordnet der Arzt oder die Ärztin ein Präparat, wird das E-Rezept auf einem zentralen Server gespeichert. Von dort kann die Apotheke das E-Rezept abrufen. Dazu berechtigt wird die Apotheke durch das Einstecken der eGK in ein Lesegerät oder durch die spezielle E-Rezept-App auf dem Smartphone.
Zurzeit bieten wir noch kein E-Rezept Verfahren für unsere Versicherten an.
Wir planen den Zugang zum E-Rezept und zur elektronischen Patientenakte (ePA) über unsere DKV App „Meine DKV“. So können wir alle neuen Funktionen bündeln – und die Nutzung für Sie so einfach wie möglich gestalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass das noch etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Sollen wir Sie informieren, sobald unsere DKV App eine E-Rezept Funktion hat?
Dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: app-support@dkv.com
Betreff: „Infowunsch neue Funktionen“
Wenn Sie als privat Zusatzversicherter E-Rezepte einreichen möchten, gibt es zwei unterschiedliche Verfahrensweisen:
Das gesetzlich vorgegebene E-Rezept Verfahren ist nur für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) verpflichtend. Die PKV hat keine Ausweispflicht über eine elektronische Gesundheitskarte (eGK), die das Einlösen eines E-Rezeptes für alle Versicherten ermöglicht.
Wir bieten keine DKV Card mit E-Rezept Funktion an, sondern planen den Zugang zum E-Rezept und zur elektronischen Patientenakte (ePA) über unsere DKV App „Meine DKV“. So können wir hier alle neuen Funktionen bündeln – und die Nutzung für unsere Kunden so einfach wie möglich gestalten. Bitte haben Sie Verständnis, dass das noch etwas Zeit in Anspruch nimmt.
Sollen wir Sie informieren, sobald unsere DKV App eine E-Rezept Funktion hat?
Dann schreiben Sie uns einfach eine E-Mail an: app-support@dkv.com
Betreff: „Infowunsch neue Funktionen“
Es sind noch Fragen offen geblieben?
Schreiben Sie uns mit dem Stichwort „Digitalisierung im Gesundheitswesen“ eine Mail an:
Unser Kundenservice ruft Sie gerne kostenlos zurück
Rückruf anfordern