Die AHB ist eine medizinisch notwendige Weiterbehandlung innerhalb von 14 Tagen nach einem Aufenthalt im Akutkrankenhaus.
Dann wenden Sie sich an uns.
Wenn nichts davon zutrifft, wenden Sie sich bitte an die Deutsche Rentenversicherung. Natürlich unterstützen wir Sie auch gerne bei der Klärung der Zuständigkeit.
Dazu senden Sie uns bitte einfach das ausgefüllte Formular für die Deutsche Rentenversicherung.
Informieren Sie uns gern telefonisch, per E-Mail, über den Chat oder die Online-Services über Ihre bevorstehende Behandlung.
oder
Lassen Sie bitte das folgende Formular für die Anschlussheilbehandlung (AHB) vom Sozialdienst des Krankenhauses ausfüllen, wenn Sie sich akut im Krankenhaus befinden und eine Anschlussheilbehandlung bevorsteht.
Gern beantworten wir Ihre Fragen zum Thema Anschlussheilbehandlung.
Frau Braun, Telefon 0221 578-5562
Herr Schmitz, Telefon 0221 578-5582
Frau Gesierich, Telefon 0221 578-5596
Herr Krahn, Telefon 0221 578-1673
Die DKV unterhält mit renommierten Rehabilitationskliniken in ganz Deutschland Kooperationsverträge.
Die Leistungen können je nach Klinik geringfügig variieren.
Kliniken mit denen die DKV Kooperationsvereinbarungen hat, finden Sie in der
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