Absauggeräte sind wichtige Hilfsmittel, die vor allem bei Atemproblemen oder Lungenkrankheiten eingesetzt werden. Die Geräte helfen Sekret oder Schleim aus den Atemwegen zu entfernen. Das erleichtert das Atmen und macht die Atemwegspflege einfacher.
Es gibt stationäre und mobile Absauggeräte mit unterschiedlicher Saugleistung. Die Auswahl hängt davon ab, wie mobil der Patient ist und wie oft es genutzt wird. Welches Absauggerät für Sie in Frage kommt, entscheidet Ihr Arzt.
Auch die Hilfsmittelpartner der DKV unterstützen schnell und zuverlässig. Sie bieten Beratung zu den verschiedenen Absauggeräten, eine individuelle Therapiebegleitung und natürlich einen technischen Notdienst an. Schließlich sollen Sie bestmöglich versorgt sein.
Hinweis für Tracheostoma-Patienten: schauen Sie bitte hier!
Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?
Absauggeräte sind versichert.
Unsere Partner stellen Absauggeräte (ohne Tracheostoma) leihweise im Rahmen einer so genannten Fallpauschale zur Verfügung und bleiben Eigentümer des Hilfsmittels.
In der Fallpauschale sind folgende Kosten für eine festgelegte Dauer enthalten:
Ausgehend von dem Betrag der Fallpauschale zahlen wir die tarifliche Leistung aus der Krankenversicherung (z.B. 30 %, 100 %).*
Verbrauchsmaterialien, wie zum Beispiel Absaugkatheter und Bakterienfilter werden separat nach Verbrauch berechnet. Auch diese Kosten übernehmen wir.
Hinweis für Tracheostoma-Patienten: schauen Sie bitte hier!
* Sind Sie im Basis- oder Notlagentarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.
Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?
Benötigen Sie zum ersten Mal ein Absauggerät? Dann schicken Sie uns folgende Unterlagen zu:
Unsere Partner bieten einen tollen Service und klären die Kostenübernahme direkt mit uns ab. Geben Sie unserem Partner hierzu gerne einen Hinweis.
Folgeversorgung
Sie sind bereits mit einem Absauggerät über einen unserer Partner versorgt und möchten die Kostenübernahme für die weitere Nutzung (Folgepauschale) beantragen?
Dann benötigen wir lediglich die Rechnung. Auf eine erneute ärztliche Verordnung verzichten wir.
Wichtig: Bitte informieren Sie uns und Ihren Anbieter, sofern Sie das Absauggerät nicht mehr benötigen.
Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?
Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.
Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:
Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?
Bereits über 2 Mio. Kunden nutzen das Kundenportal der DKV und der ERGO. Machen auch Sie mit und profitieren von den vielen Services. Hier geht´s zu Ihrem persönlichen Kundenportal „Meine Versicherungen“.
Sie möchten alle relevanten Gesundheitsdaten im Blick haben und Leistungsbelege digital einreichen? Oder Organisatorisches rund um Ihre Versicherung erledigen? Diese und viele weitere praktische Services bietet Ihnen die „Meine DKV“ App – jederzeit, bequem und ohne Weg zum Briefkasten.
Unser Kundenservice ruft Sie gerne kostenlos zurück
Rückruf anfordern