Ärztin beruhigt Patientin und legt ihr die Hand auf die Schulter

Absauggeräte

Absauggeräte sind wichtige Hilfsmittel, die vor allem bei Atemproblemen oder Lungenkrankheiten eingesetzt werden. Die Geräte helfen Sekret oder Schleim aus den Atemwegen zu entfernen. Das erleichtert das Atmen und macht die Atemwegspflege einfacher.

Was sollte ich bei Absauggeräten beachten?

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Es gibt stationäre und mobile Absauggeräte mit unterschiedlicher Saugleistung. Die Auswahl hängt davon ab, wie mobil der Patient ist und wie oft es genutzt wird. Welches Absauggerät für Sie in Frage kommt, entscheidet Ihr Arzt.

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Auch die Hilfsmittelpartner der DKV unterstützen schnell und zuverlässig. Sie bieten Beratung zu den verschiedenen Absauggeräten, eine individuelle Therapiebegleitung und natürlich einen technischen Notdienst an. Schließlich sollen Sie bestmöglich versorgt sein.

Hinweis für Tracheostoma-Patienten: schauen Sie bitte hier!

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Welche Leistungen erhalte ich?

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Absauggeräte sind versichert.

Unsere Partner stellen Absauggeräte (ohne Tracheostoma) leihweise im Rahmen einer so genannten Fallpauschale zur Verfügung und bleiben Eigentümer des Hilfsmittels.

In der Fallpauschale sind folgende Kosten für eine festgelegte Dauer enthalten:

  • die leihweise Überlassung des Hilfsmittels,
  • Reparaturen, Instandsetzungen, vom Hersteller vorgeschriebene Wartungen und sicherheitstechnische Kontrollen sowie
  • ein kostenloser Austausch bei Defekt.

Ausgehend von dem Betrag der Fallpauschale zahlen wir die tarifliche Leistung aus der Krankenversicherung (z.B. 30 %, 100 %).*

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Verbrauchsmaterialien, wie zum Beispiel Absaugkatheter und Bakterienfilter werden separat nach Verbrauch berechnet. Auch diese Kosten übernehmen wir.

Hinweis für Tracheostoma-Patienten: schauen Sie bitte hier!

* Sind Sie im Basis- oder Notlagentarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.

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Welche Unterlagen benötigt meine DKV?

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Benötigen Sie zum ersten Mal ein Absauggerät? Dann schicken Sie uns folgende Unterlagen zu:

  1. die ärztliche Verordnung und
  2. das Angebot (Fallpauschale).

Unsere Partner bieten einen tollen Service und klären die Kostenübernahme direkt mit uns ab. Geben Sie unserem Partner hierzu gerne einen Hinweis.

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Folgeversorgung
Sie sind bereits mit einem Absauggerät über einen unserer Partner versorgt und möchten die Kostenübernahme für die weitere Nutzung (Folgepauschale) beantragen?

Dann benötigen wir lediglich die Rechnung. Auf eine erneute ärztliche Verordnung verzichten wir.

Wichtig: Bitte informieren Sie uns und Ihren Anbieter, sofern Sie das Absauggerät nicht mehr benötigen.

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Wer liefert mir das Hilfsmittel? Wer sind die Partner der DKV und wie finde ich sie?

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Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.

Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:

  • Beratung zum Hilfsmittel – online, in der Filiale oder vor Ort
  • Qualitativ hochwertige Versorgung
  • Hilfsmittel führender Hersteller
  • Anpassung und Erprobung des Hilfsmittels
  • Schnelle Lieferung
  • Hilfsmittel-Notdienst
  • Reparatur- und Wartungsservice
  • Sofern Sie es wünschen, übernimmt unser Partner die Abwicklung mit der DKV
  • Direktabrechnung mit der DKV, sofern Ihr Tarif dies vorsieht
Unsere Hilfsmittelpartner

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