Eine Frau im Badezimmer, im Vordergrund eine Badewanne mit Badehilfe.

Bade- und Duschhilfen

Unsicher beim Baden oder Duschen? Wir bieten Ihnen große Hilfe durch kleine Helfer.

Was sollte ich bei Bade- und Duschhilfen beachten?

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Die tägliche Körperpflege erfolgt entweder in der Badewanne oder alternativ in der Dusche. Zu den Bade- und Duschhilfen zählen unter anderem:

  • Badewannenbretter
  • Badewannensitze
  • Duschsitze
  • Duschhocker
  • Duschstühle und
  • Badewannengriffe

Diese kommen in der Regel im Rahmen einer häuslichen Pflege zum Einsatz. In diesem Fall prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.

 

Ausgangssituation Kranken- oder Pflegeversicherung?

Liegt bereits ein Pflegegrad vor und Sie werden im häuslichen Umfeld gepflegt?

Oder wurde ein Antrag auf häusliche Pflege gestellt?

Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.

Besuchen Sie unser Pflege-Dashboard. Hier finden Sie alle bewilligten Leistungen, auch zum Thema Pflegehilfsmittel.

Ein Pflegeantrag wurde noch nicht gestellt und Sie benötigen bei den alltäglichen Verrichtungen (z.B. Mobilität, Körperpflege, im Haushalt) Hilfe?

Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.

Hierzu muss ein Pflegeantrag gestellt werden. Nutzen Sie hierzu unseren Online Pflegeantrag.

Sie sind nicht pflegebedürftig und benötigen allerdings zur selbständigen Körperpflege eine Bade- oder Duschhilfe?

Dann prüfen wir Ihren Anspruch aus der Krankenversicherung.

Ausgangssituation: Kranken- oder Pflegeversicherung?

Liegt bereits ein Pflegegrad vor und Sie werden im häuslichen Umfeld gepflegt?

Oder wurde ein Antrag auf häusliche Pflege gestellt?

Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.

Besuchen Sie unser Pflege-Dashboard. Hier finden Sie alle bewilligten Leistungen, auch zum Thema Pflegehilfsmittel.

Ein Pflegeantrag wurde noch nicht gestellt und Sie benötigen bei den alltäglichen Verrichtungen (z.B. Mobilität, Körperpflege, im Haushalt) Hilfe?

Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.

Hierzu muss ein Pflegeantrag gestellt werden. Nutzen Sie hierzu unseren Online Pflegeantrag.

Sie sind nicht pflegebedürftig und benötigen allerdings zur selbständigen Körperpflege eine Bade- oder Duschhilfe?

Dann prüfen wir Ihren Anspruch aus der Krankenversicherung.

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Gut zu wissen: Wir erkennen eine für Sie geeignete Bade- oder Duschhilfe an. Eine Mehrfachversorgung für den Bade- und Duschbereich ist nicht versichert.

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Besuchen Sie direkt einen Hilfsmittelpartner der DKV. Dort werden Sie bestens beraten. Je nachdem, für welches Modell Sie sich entscheiden, kann eine Eigenbeteiligung anfallen. Sicher verstehen Sie, dass eine zusätzlich gewünschte Ausstattung, die dem Komfort dient, von Ihnen selbst zu tragen ist.

Suchen Sie Informationen zu einem Badewannenlifter? Dann klicken Sie hier.

Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?

Welche Leistungen erhalte ich?

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Notwendige Bade- oder Duschhilfen mit gültiger Hilfsmittelnummer sind versichert.

Mit unseren Partnern haben wir bestimmte Konditionen für die Versorgung vereinbart (z.B. Festpreise oder Rabatte). Ausgehend von den bei unseren Partnern vereinbarten Konditionen für DKV Versicherte zahlen wir die tarifliche Leistung (z.B. 30 %, 100 %).*

* Sind Sie im Basis-, Notlagen- oder Standardtarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.

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Welche Unterlagen benötigt meine DKV?

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Benötigen Sie zum ersten Mal eine Bade- oder Duschhilfe? Dann schicken Sie uns bitte die ärztliche Verordnung zusammen mit der Rechnung zu.

Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?

Wer liefert mir das Hilfsmittel? Wer sind die Partner der DKV und wie finde ich sie?

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Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.

Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:

  • Beratung zum Hilfsmittel
  • Qualitativ hochwertige Versorgung
  • Anpassung des Hilfsmittels
  • Schnelle Lieferung
Unsere Hilfsmittelpartner

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