Ob Tageszeitung oder nächster Krimi, mit einem Bildschirmlesegerät können Sie trotz starker Sehbeeinträchtigung wieder Freude am Lesen haben.
Bildschirmlesegeräte kommen zum Einsatz, wenn optische Sehhilfen den Sehverlust nicht mehr ausgleichen können. Als Richtwert gilt eine Sehstärke von 30 % oder weniger sowie mindestens ein 6-facher Vergrößerungsbedarf.
Ihr behandelnder Augenarzt hat Ihnen ein Bildschirmlesegerät verordnet? Dann besuchen Sie am besten gleich einen Hilfsmittelpartner der DKV.
Dann heißt es probieren: Es ist wichtig, verschiedene Modelle zu testen, denn schließlich soll das Bildschirmlesegerät Sie im Alltag unterstützen – ob zu Hause oder unterwegs.
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Bildschirmlesegeräte sind versichert.
Mit unseren Partnern haben wir bestimmte Konditionen für die Versorgung mit Bildschirmlesegeräten vereinbart (z.B. Rabatte). Ausgehend von den bei unseren Partnern vereinbarten Konditionen zahlen wir die tarifliche Leistung (z.B. 30 %, 100 %).*
* Sind Sie im Basis-, Notlagen oder Standardtarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.
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Benötigen Sie zum ersten Mal ein Bildschirmlesegerät? Dann schicken Sie uns folgende Unterlagen zu:
Folgeversorgung
Sie sind bereits mit einem Bildschirmlesegerät versorgt? Ist dieses defekt und Sie benötigen daher ein Neues? Dann schicken Sie uns
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Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.
Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:
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