"CGM" steht für "Continuous Glucose Monitoring" (kontinuierliche Glukosemessung). Hierbei wird der Glukosegehalt in der Zwischenzellflüssigkeit des Unterhautfettgewebes rund um die Uhr gemessen. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Blutzuckerspiegels.
In unserer Gesundheitswelt finden Sie ausführliche Informationen rund um das Thema Diabetes.
Die Nutzung eines CGM-Systems ersetzt nicht die „blutige“ Blutzuckermessung. Es verringert lediglich die Anzahl der Messungen.
Es wird zwischen zwei verschiedenen Systemen unterschieden:
Beide Systeme verfügen über eine Alarmfunktion, wenn eine Über- oder Unterzuckerung droht.
Der Hilfsmittelbedarf richtet sich nach dem jeweiligen Diabetes-Typ und der erforderlichen Therapie. Ob ein klassisches Blutzuckermessgerät oder ein CGM-System erforderlich ist, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Diabetologen.
Die Kostenübernahme für ein CGM-System prüfen wir im Einzelfall, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.
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Medizinisch notwendige CGM-Systeme sind versichert.
Die Geräte werden üblicherweise gekauft. Die Kosten zahlen wir in tariflicher Höhe (z.B. 30 %, 100 %).*
* Sind Sie im Basis-, Notlagen- oder Standardtarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.
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Sie sind insulinpflichtiger Diabetiker und benötigen ein FreeStyle Libre Messsystem? Dann reichen Sie uns die ärztliche Verordnung zusammen mit der Rechnung ein.
Bei allen anderen CGM-Systemen (z.B. Dexom) schicken Sie uns folgende Unterlagen zur Prüfung:
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Besondere Vereinbarungen im Bereich der CGM-Systeme bzw. Blutzuckermessgeräte bestehen noch nicht. Ihr Diabetologe hilft hier gern bei der Auswahl eines Anbieters.
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