Frau misst Blutzucker am Oberarm mit dem Smartphone.

CGM-Systeme

"CGM" steht für "Continuous Glucose Monitoring" (kontinuierliche Glukosemessung). Hierbei wird der Glukosegehalt in der Zwischenzellflüssigkeit des Unterhautfettgewebes rund um die Uhr gemessen. Dies ermöglicht eine kontinuierliche Überwachung des Blutzuckerspiegels.

In unserer Gesundheitswelt finden Sie ausführliche Informationen rund um das Thema Diabetes.

Was sollte ich bei CGM-Systemen beachten?

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Die Nutzung eines CGM-Systems ersetzt nicht die „blutige“ Blutzuckermessung. Es verringert lediglich die Anzahl der Messungen.

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Es wird zwischen zwei verschiedenen Systemen unterschieden:

  • iscCGM („intermittent scanning continuous Glucose Monitoring“ oder auch “FG - Flash Glucose Monitoring“): Die Glukosewerte werden nicht automatisch an ein Empfangsgerät gesendet. Stattdessen muss der Glukosewert am Sensor mit einem Lesegerät oder Smartphone durch Scannen ausgelesen werden.
  • rtCGM („real time continuous Glucose Monitoring“): Der Glukosewert wird kontinuierlich in Echtzeit gemessen und automatisch an ein Empfangsgerät gesendet.

Beide Systeme verfügen über eine Alarmfunktion, wenn eine Über- oder Unterzuckerung droht.

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Der Hilfsmittelbedarf richtet sich nach dem jeweiligen Diabetes-Typ und der erforderlichen Therapie. Ob ein klassisches Blutzuckermessgerät oder ein CGM-System erforderlich ist, besprechen Sie mit Ihrem behandelnden Diabetologen.

Die Kostenübernahme für ein CGM-System prüfen wir im Einzelfall, wenn dies aus medizinischen Gründen erforderlich ist.

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Welche Leistungen erhalte ich?

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Medizinisch notwendige CGM-Systeme sind versichert.

Die Geräte werden üblicherweise gekauft. Die Kosten zahlen wir in tariflicher Höhe (z.B. 30 %, 100 %).*

* Sind Sie im Basis-, Notlagen- oder Standardtarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.

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Welche Unterlagen benötigt meine DKV?

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Sie sind insulinpflichtiger Diabetiker und benötigen ein FreeStyle Libre Messsystem? Dann reichen Sie uns die ärztliche Verordnung zusammen mit der Rechnung ein.

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Bei allen anderen CGM-Systemen (z.B. Dexom) schicken Sie uns folgende Unterlagen zur Prüfung:

  1. Verordnung des Diabetologen,
  1. Einen aktuellen Behandlungs- und Befundbricht vom Diabetologen mit folgenden Angaben:
  • Auszüge aus dem Blutzucker-Tagebuch
  • HbA1C Werte der vergangenen zwölf Monate
  • Bisherige Therapieeinstellung sowie Einstellung im Verlauf
  • Konkrete Angaben zu den bisherigen Schulungen und deren Inhalt
  • Aus welchen Gründen ist die rtCGM-Funktion geplant? Bitte genaue Schilderung, was sich durch den Einsatz ändern soll.
  • Dokumentation bisheriger Ereignisse/Komplikationen (z. B. Kopien Entlassungsberichte, Notarzteinsatzprotokoll)
  • Welche individuellen Therapieziele konnten bisher ohne rtCGM nicht erreicht werden? Welche individuellen Therapieziele sollen mit rtCGM erreicht werden?
  • Bei Diabetes Typ II: Diabetologische Befundberichte der letzten 2 Jahre, Therapiepläne und Stellungnahme, warum das Flash Glucose Monitoring nicht genügt, um den Diabetes ausreichend zu behandeln?
  1. das Angebot.

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Wer liefert mir das Hilfsmittel? Wer sind die Partner der DKV und wie finde ich sie?

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Besondere Vereinbarungen im Bereich der CGM-Systeme bzw. Blutzuckermessgeräte bestehen noch nicht. Ihr Diabetologe hilft hier gern bei der Auswahl eines Anbieters.

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