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Eine Frau zeigt ihren rechten Arm, an dem ein Elektrostimulationsgerät angebracht ist.

Elektrostimulationsgeräte

Der Einsatz eines Elektrostimulationsgerätes ist vielfältig:

  • zur Schmerzbehandlung,
  • zur Muskelstimulation oder
  • zur Inkontinenztherapie.

Was muss ich bei Elektrostimulationsgeräten beachten?

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Ihr behandelnder Arzt hat Ihnen ein Elektrostimulationsgerät (TENS/EMS) verordnet? Dann besuchen Sie am besten gleich einen Hilfsmittelpartner der DKV. Hier werden Sie zuverlässig und kompetent beraten.

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Je nach Erkrankung (z.B. zur Inkontinenztherapie) werden Elektrostimulationsgeräte vorübergehend eingesetzt. Die Geräte sollten zunächst erfolgreich im Alltag erprobt werden. Hierfür bietet sich zu Beginn eine kurzfristige Miete an. Im Anschluss wird in Abstimmung mit dem behandelnden Arzt über einen Kauf oder eine weitere Miete entschieden.

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Welche Leistungen erhalte ich?

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Medizinisch notwendige Elektrostimulationsgeräte sind versichert.

Die Kosten für die Miete oder den Kauf zahlen wir in tariflicher Höhe (z.B. 30 %, 100 %).*

* Sind Sie im Basis- oder Notlagentarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.

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Welche Unterlagen benötigt meine DKV?

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Beziehen Sie zum ersten Mal ein Elektrostimulationsgerät? Dann schicken Sie uns die Verordnung zusammen mit der Rechnung zu.

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Folgeversorgung
Sie sind bereits leihweise mit einem Elektrostimulationsgerät versorgt und beantragen die weitere Nutzung? Dann schicken Sie uns bitte die aktuelle Verordnung zusammen mit der Rechnung zu.

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Wer liefert mir das Hilfsmittel? Wer sind die Partner der DKV und wie finde ich sie?

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Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.

Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:

  • Beratung zum Hilfsmittel – online, in der Filiale oder vor Ort
  • Qualitativ hochwertige Versorgung
  • Hilfsmittel führender Hersteller
  • Anpassung und Erprobung des Hilfsmittels
  • Schnelle Lieferung
Unsere Hilfsmittelpartner

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