Die enterale Ernährung ist eine Form der künstlichen Ernährung, wenn eine orale Nahrungsaufnahme (über den Mund) nicht mehr möglich ist. Der Verdauungstrakt ist noch funktionsfähig.
Spezielle Nahrung wird hierbei über eine Sonde geleitet:
Im Rahmen der enteralen Ernährung kommen verschiedene Hilfsmittel zum Einsatz: zum Beispiel Schwerkraftsysteme, Ernährungspumpen und entsprechende Überleitsysteme, Spritzen oder Buttons.
Was genau benötigt wird, entscheidet Ihr behandelnder Arzt und stellt eine entsprechende Verordnung aus.
Auch die Hilfsmittelpartner der DKV unterstützen schnell und zuverlässig. Sie bieten Beratung zu den verschiedenen Hilfsmitteln und Verbrauchsmaterialien, eine individuelle Therapiebegleitung und natürlich einen technischen Notdienst an. Schließlich sollen Sie bestmöglich versorgt sein.
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Hilfsmittel zur enteralen Ernährung sind versichert.
Die notwendigen Hilfsmittel zum Verbrauch, wie zum Beispiel Schwerkraftsysteme, Überleitsysteme werden in der Regel gekauft.
Eine Ernährungspumpe wird von unseren Partnern leihweise im Rahmen einer so genannten Fallpauschale zur Verfügung gestellt. Die Pumpe bleibt Eigentum des Partners.
In dieser Fallpauschale sind folgende Kosten für eine festgelegte Dauer enthalten:
Ausgehend von den bei unseren Partnern vereinbarten Konditionen für DKV Versicherte zahlen wir die tarifliche Leistung (z.B. 30 %, 100 %).*
* Sind Sie im Basis- oder Notlagentarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.
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Benötigen Sie zum ersten Mal eine Ernährungspumpe mit Zubehör? Dann schicken Sie uns folgende Unterlagen zu:
Unsere Partner bieten einen tollen Service und klären die Kostenübernahme direkt mit uns ab. Bitte sprechen Sie unseren Partner hierauf an.
Erfolgt eine enterale Ernährung mittels Schwerkraftsystem, dann schicken Sie uns bitte die ärztliche Verordnung zusammen mit der Rechnung.
Folgeversorgung
Sie sind bereits mit einer Ernährungspumpe über einen unserer Partner versorgt und möchten die Kostenübernahme für die weitere Nutzung (Folgepauschale) beantragen?
Dann benötigen wir die Rechnung. Auf eine erneute ärztliche Verordnung verzichten wir.
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Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.
Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:
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