Eien Frau hält sich ein Inhalationsgerät über Mund und Nase.

Inhalationsgeräte

Inhalationsgeräte spielen eine entscheidende Rolle in der medizinischen Behandlung von Atemwegserkrankungen (z.B. Asthma, COPD). Die Geräte ermöglichen eine gezielte Verabreichung von Medikamenten direkt in die Atemwege durch z.B. Dampf oder Aerosol.

Was muss ich bei Inhalationsgeräten beachten?

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Inhalationsgeräte gibt es in verschiedenen Ausführungen. Welches Gerät für Sie in Frage kommt, entscheidet der behandelnde Arzt je nach Krankheitsbild.

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Haben Sie vom Arzt eine Verordnung erhalten? Dann besuchen Sie am besten gleich einen Hilfsmittelpartner der DKV.

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Welche Leistungen erhalte ich?

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Medizinisch notwendige Inhalationsgeräte sind versichert.

Mit unseren Partnern haben wir bestimmte Konditionen für die Versorgung mit Inhalationsgeräten vereinbart (z.B. Rabatte). Ausgehend von den bei unseren Partnern vereinbarten Konditionen zahlen wir die tarifliche Leistung (z.B. 30 %, 100 %).*

* Sind Sie im Basis- oder Notlagentarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.

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Welche Unterlagen benötigt meine DKV?

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Standard-Inhalationsgeräte bei Asthma und COPD können direkt bezogen werden. Bitte reichen Sie uns die ärztliche Verordnung zusammen mit der Rechnung ein.

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Reicht ein Standard-Inhalationsgerät nicht aus? Sie benötigen ein spezielles Gerät, wie zum Beispiel einen Ultraschallvernebler? Dann schicken Sie uns vorab bitte folgende Unterlagen zu:

  1. die ärztliche Verordnung mit Begründung sowie Angaben zur Medikation und
  2. das Angebot.

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Wer liefert mir das Hilfsmittel? Wer sind die Partner der DKV und wie finde ich sie?

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Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.

Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:

  • Beratung zum Hilfsmittel – online, in der Filiale oder vor Ort
  • Qualitativ hochwertige Versorgung
  • Hilfsmittel führender Hersteller
  • Anpassung und Erprobung des Hilfsmittels
  • Schnelle Lieferung
Unsere Hilfsmittelpartner

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