Inhalationsgeräte spielen eine entscheidende Rolle in der medizinischen Behandlung von Atemwegserkrankungen (z.B. Asthma, COPD). Die Geräte ermöglichen eine gezielte Verabreichung von Medikamenten direkt in die Atemwege durch z.B. Dampf oder Aerosol.
Inhalationsgeräte gibt es in verschiedenen Ausführungen. Welches Gerät für Sie in Frage kommt, entscheidet der behandelnde Arzt je nach Krankheitsbild.
Haben Sie vom Arzt eine Verordnung erhalten? Dann besuchen Sie am besten gleich einen Hilfsmittelpartner der DKV.
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Medizinisch notwendige Inhalationsgeräte sind versichert.
Mit unseren Partnern haben wir bestimmte Konditionen für die Versorgung mit Inhalationsgeräten vereinbart (z.B. Rabatte). Ausgehend von den bei unseren Partnern vereinbarten Konditionen zahlen wir die tarifliche Leistung (z.B. 30 %, 100 %).*
* Sind Sie im Basis- oder Notlagentarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.
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Standard-Inhalationsgeräte bei Asthma und COPD können direkt bezogen werden. Bitte reichen Sie uns die ärztliche Verordnung zusammen mit der Rechnung ein.
Reicht ein Standard-Inhalationsgerät nicht aus? Sie benötigen ein spezielles Gerät, wie zum Beispiel einen Ultraschallvernebler? Dann schicken Sie uns vorab bitte folgende Unterlagen zu:
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Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.
Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:
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