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Eine Frau liegt auf einer Liege und hat ihre Beine in einem Kompressionstherapiegerät.

Kompressionstherapiegeräte

Der intermittierende Druck eines Kompressionstherapiegerätes wirkt wie die körpereigene Muskel-Venen-Pumpe. Das fördert den Blutfluss und reduziert Schwellungen.

Was muss ich bei Kompressionstherapiegeräten beachten?

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Als Krankenversicherer prüfen wir die Kostenübernahme für Geräte, die im Rahmen einer Entstauungstherapie zu Hause erforderlich sind.

Zunächst sollte die komplexe physikalische Entstauungstherapie (KPE) ausgeschöpft werden. Diese setzte sich aus folgenden Komponenten zusammen:

  • Manuelle Lymphdrainage,
  • Kompressionstherapie (z.B. mit Kompressionsstrümpfen),
  • Bewegungsübungen und
  • Hautpflege.

Nur wenn diese allein nicht ausreichend ist, prüfen wir zusätzlich die Kostenübernahme für das Kompressionstherapiegerät.

Es gibt jedoch auch Kontraindikationen. Daher ist es wichtig, die Therapie mit einem Facharzt (z.B. Phlebologen, Lymphologen) abzustimmen. Die individuelle Anpassung sowie ärztliche Überwachung sind entscheidend, um optimale Ergebnisse zu erzielen.

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Haben Sie vom Facharzt eine Verordnung erhalten? Dann besuchen Sie am besten gleich einen Hilfsmittelpartner der DKV.

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Welche Leistungen erhalte ich?

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Medizinisch notwendige Kompressionstherapiegeräte sind versichert.

Die Kosten für das Hilfsmittel zahlen wir in tariflicher Höhe (z.B. 30 %, 100 %).*

* Sind Sie im Basis-, Notlagen- oder Standardtarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.

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Welche Unterlagen benötigt meine DKV?

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Wurde ein Kompressionstherapiegerät verordnet? Dann benötigen wir folgende Unterlagen zur Prüfung:

  1. die Verordnung vom Facharzt (z.B. Phlebologen, Lymphologen),
  2. einen ausführlichen Behandlungs- und Befundbericht vom Facharzt mit folgenden Angaben:
  • Angabe der genauen wissenschaftlichen Diagnosen
  • Aktueller klinischer Befund und Angabe von Beschwerden
  • Art und Umfang der bisher erfolgten Therapiemaßnahmen
  • Sind Kontraindikationen gemäß Leitlinien wie z.B. Thrombophlebitis, Thrombose, Erysipel, dekompensierte Herzinsuffizienz ausgeschlossen?
  • Begründung zur Verordnung der Kompressionstherapie mit einem Heimgerät
  1. das Angebot.

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Wer liefert mir das Hilfsmittel? Wer sind die Partner der DKV und wie finde ich sie?

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Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.

Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:

  • Beratung zum Hilfsmittel – online, in der Filiale oder vor Ort
  • Qualitativ hochwertige Versorgung
  • Hilfsmittel führender Hersteller
  • Anpassung und Erprobung des Hilfsmittels
  • Schnelle Lieferung
Unsere Hilfsmittelpartner

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