Der intermittierende Druck eines Kompressionstherapiegerätes wirkt wie die körpereigene Muskel-Venen-Pumpe. Das fördert den Blutfluss und reduziert Schwellungen.
Als Krankenversicherer prüfen wir die Kostenübernahme für Geräte, die im Rahmen einer Entstauungstherapie zu Hause erforderlich sind.
Zunächst sollte die komplexe physikalische Entstauungstherapie (KPE) ausgeschöpft werden. Diese setzte sich aus folgenden Komponenten zusammen:
Nur wenn diese allein nicht ausreichend ist, prüfen wir zusätzlich die Kostenübernahme für das Kompressionstherapiegerät.
Es gibt jedoch auch Kontraindikationen. Daher ist es wichtig, die Therapie mit einem Facharzt (z.B. Phlebologen, Lymphologen) abzustimmen. Die individuelle Anpassung sowie ärztliche Überwachung sind entscheidend, um optimale Ergebnisse zu erzielen.
Haben Sie vom Facharzt eine Verordnung erhalten? Dann besuchen Sie am besten gleich einen Hilfsmittelpartner der DKV.
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Medizinisch notwendige Kompressionstherapiegeräte sind versichert.
Die Kosten für das Hilfsmittel zahlen wir in tariflicher Höhe (z.B. 30 %, 100 %).*
* Sind Sie im Basis-, Notlagen- oder Standardtarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.
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Wurde ein Kompressionstherapiegerät verordnet? Dann benötigen wir folgende Unterlagen zur Prüfung:
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Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.
Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:
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