Portrait einer älteren Frau mit Perücke

Perücken

Perücken werden entweder bei vorübergehendem oder dauerhaftem krankheitsbedingtem Haarausfall benötigt und sorgen für ein natürliches Körpergefühl und mehr Selbstbewusstsein.

Was muss ich bei Perücken beachten?

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Es wird zwischen Kunst- und Echthaarperücken unterschieden. Die Standardversorgung erfolgt mit künstlichem Haarersatz. Im Einzelfall kann eine Echthaarperücke erforderlich sein. Dies muss Ihr Arzt dann entsprechend medizinisch begründen.

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Die Regelnutzungsdauer beträgt 6-12 Monate bei Kunsthaar oder 12-15 Monate bei Echthaar.

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Ihr behandelnder Arzt hat Ihnen eine Perücke verordnet? Dann wenden Sie sich direkt an ein Perückenstudio bzw. einen Friseur in Ihrer Nähe.

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Welche Leistungen erhalte ich?

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Perücken sind versichert. Der Wunsch nach einer bestimmten Frisur und Haarlänge ist subjektiv und kann nicht berücksichtigt werden, sondern fällt in den eigenen Verantwortungsbereich.

Die Kosten für eine Perücke in medizinisch notwendiger Ausführung zahlen wir in tariflicher Höhe (z.B. 30 %, 100 %).*

Gern können Sie uns vorab ein Angebot schicken, damit wir Sie über Ihren konkreten Leistungsanspruch informieren können.

* Sind Sie im Basis-, Notlagen- oder Standardtarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.

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Welche Unterlagen benötigt meine DKV?

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Beziehen Sie zum ersten Mal eine Perücke? Dann schicken Sie uns die ärztliche Verordnung zusammen mit der Rechnung zu.

Möchten Sie vorab über Ihren konkreten Anspruch informiert werden? Dann benötigen wir die ärztliche Verordnung zusammen mit einem Angebot.

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Folgeversorgung
Ist Ihre Perücke abgenutzt und Sie benötigen eine Neue? Dann benötigen wir eine neue Verordnung und die Rechnung.

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Wer liefert mir das Hilfsmittel? Wer sind die Partner der DKV und wie finde ich sie?

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Besondere Vereinbarungen für Perücken bestehen noch nicht. Bitte wenden Sie sich direkt an ein Perückenstudio bzw. einen Friseur in Ihrer Nähe.

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