Ein Älterer Mann der sich in einem Pflegebett aufrichtet.

Pflegebetten

Ob vorübergehend nach einem Unfall oder zur häuslichen Pflege – ein Pflegebett ermöglicht es Ihnen, in den eigenen vier Wänden versorgt zu werden.

Was sollte ich bei Pflegebetten beachten?

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In der Regel kommen Pflegebetten im Rahmen der häuslichen Pflege zum Einsatz, um die Pflegepersonen zu entlasten. In diesem Fall prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.

 

Ausgangssituation Kranken- oder Pflegeversicherung?

Liegt bereits ein Pflegegrad vor und Sie werden im häuslichen Umfeld gepflegt?

Oder wurde ein Antrag auf häusliche Pflege gestellt?

Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.

Besuchen Sie unser Pflege-Dashboard. Hier finden Sie alle bewilligten Leistungen, auch zum Thema Pflegehilfsmittel.

Ein Pflegeantrag wurde noch nicht gestellt und Sie benötigen bei den alltäglichen Verrichtungen (z.B. Mobilität, Körperpflege, im Haushalt) Hilfe?

Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.

Hierzu muss ein Pflegeantrag gestellt werden. Nutzen Sie hierzu unseren Online Pflegeantrag.

Benötigen aus medizinischen Gründen (z.B. nach einem Unfall oder einer Wirbelsäulen-/Hüftoperation) vorübergehend ein Pflegebett?

Dann prüfen wir im Einzelfall Ihren Anspruch aus der Krankenversicherung.

Ausgangssituation: Kranken- oder Pflegeversicherung?

Liegt bereits ein Pflegegrad vor und Sie werden im häuslichen Umfeld gepflegt?

Oder wurde ein Antrag auf häusliche Pflege gestellt?

Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.

Besuchen Sie unser Pflege-Dashboard. Hier finden Sie alle bewilligten Leistungen, auch zum Thema Pflegehilfsmittel.

Ein Pflegeantrag wurde noch nicht gestellt und Sie benötigen bei den alltäglichen Verrichtungen (z.B. Mobilität, Körperpflege, im Haushalt) Hilfe?

Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.

Hierzu muss ein Pflegeantrag gestellt werden. Nutzen Sie hierzu unseren Online Pflegeantrag.

Benötigen aus medizinischen Gründen (z.B. nach einem Unfall oder einer Wirbelsäulen-/Hüftoperation) vorübergehend ein Pflegebett?

Dann prüfen wir im Einzelfall Ihren Anspruch aus der Krankenversicherung.

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Besuchen Sie direkt einen Hilfsmittelpartner der DKV. Dort werden Sie bestens beraten. Je nachdem, für welches Modell Sie sich entscheiden, kann eine Eigenbeteiligung anfallen. Sicher verstehen Sie, dass eine zusätzlich gewünschte Ausstattung, die dem Komfort dient, von Ihnen selbst zu tragen ist.

Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?

Welche Leistungen erhalte ich?

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Notwendige Pflegebetten mit gültiger Hilfsmittelnummer sind versichert.

Unsere Partner stellen Ihnen ein Pflegebett leihweise im Rahmen einer so genannten Fallpauschale zur Verfügung und bleiben Eigentümer des Hilfsmittels.

In der Fallpauschale sind folgende Kosten für eine festgelegte Dauer enthalten:

  • die leihweise Überlassung des Hilfsmittels,
  • Zubehör (z.B. Bettgalgen, Seitengitter),
  • Reparaturen, Instandsetzungen, vom Hersteller vorgeschriebene Wartungen und sicherheitstechnische Kontrollen sowie
  • ein kostenloser Austausch bei Defekt.

Ausgehend von dem Betrag der Fallpauschale zahlen wir die tarifliche Leistung (z.B. 30 %, 100 %).*

* Sind Sie im Basis-, Notlagen- oder Standardtarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.

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Welche Unterlagen benötigt meine DKV?

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Benötigen Sie zum ersten Mal ein Pflegebett? Hat die Pflegeversicherung bereits eine Zusage erteilt (siehe Pflege-Dashboard) oder liegt mindestens Pflegegrad 3 vor? Dann benötigen wir lediglich die Rechnung.

Liegt noch keine Zusage vor und Sie sind pflegbedürftig? Dann rufen Sie das Team vom Pflegehilfsmittelservice unter der 0221/578-1864 an.

In allen anderen Fällen schicken Sie uns folgende Unterlagen zu:

  1. die ärztliche Verordnung mit ausführlicher Begründung und
  2. das Angebot (Fallpauschale).

Unsere Partner bieten einen tollen Service und klären die Kostenübernahme direkt mit uns ab. Bitte sprechen Sie unseren Partner hierauf an.

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Folgeversorgung
Sie sind bereits mit einem Pflegebett über einen unserer Partner versorgt und möchten die Kostenübernahme für die weitere Nutzung (Folgepauschale) beantragen?

Dann benötigen wir lediglich die Rechnung. Auf eine erneute ärztliche Verordnung verzichten wir.

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Wer liefert mir das Hilfsmittel? Wer sind die Partner der DKV und wie finde ich sie?

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Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.

Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:

  • Beratung zum Hilfsmittel – online, in der Filiale oder vor Ort
  • Qualitativ hochwertige Versorgung
  • Hilfsmittel führender Hersteller
  • Anpassung und Erprobung des Hilfsmittels
  • Schnelle Lieferung
  • Hilfsmittel-Notdienst
  • Reparatur- und Wartungsservice
  • Sofern Sie es wünschen, übernimmt unser Partner die Abwicklung mit der DKV
Unsere Hilfsmittelpartner

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