Fällt Ihnen das Gehen schwer? Sind Sie im Alltag dadurch sehr eingeschränkt und wollen Sie wieder unabhängig in Ihrer Mobilität werden? Dann ist eine Gehhilfe, auch Rollator genannt, vielleicht das Richtige für Sie.
Rollatoren können entweder aus der Kranken- oder aus der Pflegeversicherung übernommen werden.
Ausgangssituation | Kranken- oder Pflegeversicherung? |
Liegt bereits ein Pflegegrad vor und Sie werden im häuslichen Umfeld gepflegt? Oder wurde ein Antrag auf häusliche Pflege gestellt? |
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung. Besuchen Sie unser Pflege-Dashboard. Hier finden Sie alle bewilligten Leistungen, auch zum Thema Pflegehilfsmittel. |
Ein Pflegeantrag wurde noch nicht gestellt und Sie benötigen bei den alltäglichen Verrichtungen (z.B. Mobilität, Körperpflege, im Haushalt) Hilfe? |
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung. Hierzu muss ein Pflegeantrag gestellt werden. Nutzen Sie hierzu unseren Online Pflegeantrag. |
Sie sind nicht pflegebedürftig oder in einem vollstationären Pflegeheim untergebracht? |
Dann prüfen wir Ihren Anspruch aus der Krankenversicherung. |
Ausgangssituation: Kranken- oder Pflegeversicherung?
Liegt bereits ein Pflegegrad vor und Sie werden im häuslichen Umfeld gepflegt?
Oder wurde ein Antrag auf häusliche Pflege gestellt?
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.
Besuchen Sie unser Pflege-Dashboard. Hier finden Sie alle bewilligten Leistungen, auch zum Thema Pflegehilfsmittel.
Ein Pflegeantrag wurde noch nicht gestellt und Sie benötigen bei den alltäglichen Verrichtungen (z.B. Mobilität, Körperpflege, im Haushalt) Hilfe?
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.
Hierzu muss ein Pflegeantrag gestellt werden. Nutzen Sie hierzu unseren Online Pflegeantrag.
Sie sind nicht pflegebedürftig oder in einem vollstationären Pflegeheim untergebracht?
Dann prüfen wir Ihren Anspruch aus der Krankenversicherung.
Besuchen Sie direkt einen Hilfsmittelpartner der DKV. Dort werden Sie bestens beraten und können vor Ort verschiedene Modelle testen. Je nachdem, für welches Modell Sie sich entscheiden, kann eine Eigenbeteiligung anfallen. Sicher verstehen Sie, dass eine zusätzlich gewünschte Ausstattung, die dem Komfort dient, von Ihnen selbst zu tragen ist.
Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?
Rollatoren sind versichert.
Unsere Partner stellen Ihnen einen Rollator leihweise im Rahmen einer so genannten Fallpauschale zur Verfügung und bleiben Eigentümer des Hilfsmittels.
In der Fallpauschale sind folgende Kosten für eine festgelegte Dauer enthalten:
Ausgehend von dem Betrag der Fallpauschale zahlen wir die tarifliche Leistung (z.B. 30 %, 100 %).*
* Sind Sie im Basis-, Notlagen- oder Standardtarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.
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Beziehen Sie zum ersten Mal einen Rollator? Dann schicken Sie uns bitte die ärztliche Verordnung und die Rechnung zu.
Folgeversorgung
Sie sind bereits mit einem Rollator über einen unserer Partner versorgt und möchten die Kostenübernahme für die weitere Nutzung (Folgepauschale) beantragen?
Dann benötigen wir lediglich die Rechnung. Auf eine erneute ärztliche Verordnung verzichten wir.
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Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.
Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:
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Bereits über 2 Mio. Kunden nutzen das Kundenportal der DKV und der ERGO. Machen auch Sie mit und profitieren von den vielen Services. Hier geht´s zu Ihrem persönlichen Kundenportal „Meine Versicherungen“.
Sie möchten alle relevanten Gesundheitsdaten im Blick haben und Leistungsbelege digital einreichen? Oder Organisatorisches rund um Ihre Versicherung erledigen? Diese und viele weitere praktische Services bietet Ihnen die „Meine DKV“ App – jederzeit, bequem und ohne Weg zum Briefkasten.
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