Manchmal hat man sich schon mit einer Hörhilfe befasst, weil die Notwendigkeit absehbar war. Vielleicht haben Sie auch schon eine ärztliche Verordnung erhalten? Jetzt ist manches zu beachten. Der Hörgeräteservice der DKV sorgt für schnelle und reibungslose Abläufe.
Der erste Schritt erfolgt über Ihren behandelnden Arzt. Er verordnet Ihnen ein Hörgerät.
Im nächsten Schritt setzen Sie sich direkt mit dem Hörgerätepartner der DKV in Verbindung. Dort sind Sie in den besten Händen und können in Ruhe verschiedene Geräte ausprobieren.
Nun haben Sie es geschafft. Die Bezahlung wird ganz unkompliziert geregelt. Wenn Sie möchten, rechnet der Hörgerätepartner die versicherten Leistungen direkt mit der DKV ab.
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