Früher aus dem Berufsleben auszuscheiden ist für viele Menschen eine attraktive und erstrebenswerte Option. Was es hierbei zu beachten gilt, wo die Unterschiede zwischen Altersteilzeit und Vorruhestand liegen und welche Auswirkungen auf Ihren Krankenversicherungsschutz bestehen, erklären wir Ihnen gern in den nachfolgenden Punkten:
Der wesentliche Unterschied des Vorruhestands zur Altersteilzeit besteht darin, dass der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung mehr erbringt. Er erhält Geldleistungen bis zum Bezug einer Vollrente wegen Alters oder Rente bei voller Erwerbsminderung. Im Rahmen der Altersteilzeit hingegen erbringt der Arbeitnehmer weiterhin eine Arbeitsleistung.
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Der/die Arbeitnehmer/in muss mindestens 55 Jahre alt sein und in den letzten 5 Jahren vor Beginn des Altersteilzeitmodells mindestens 1080 Kalendertage (entspricht ca. 3 Jahren) sozialversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
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Nein, auch Teilzeitbeschäftigte können mit ihrem Arbeitgeber ein Altersteilzeitmodell vereinbaren. Es genügt zudem zur Erfüllung der Voraussetzungen, wenn die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung an mindestens 1080 Kalendertagen in den letzten 5 Jahren eine Teilzeitbeschäftigung war.
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Die Altersteilzeit läuft grundsätzlich über 3 Jahre. Tarifverträge und/oder Betriebsvereinbarungen können die Laufzeit aber auf bis zu 6 Jahre verlängern. Die Altersteilzeit muss bis zu dem Zeitpunkt laufen- bzw. kann erst enden, wenn Altersrente beansprucht werden kann.
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In beiden Modellen beträgt die Entlohnung durchgängig 50% + einer mindestens 20%igen Aufstockung durch den Arbeitgeber.
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Nein, durch Ihre Altersteilzeit ändert sich weder etwas am versicherten Leistungsumfang, noch an Ihrem Beitrag.
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Hier können Sie sich individuell über mögliche Tarifalternativen für Ihre Krankheitskostenvollversicherung informieren. So können Sie zu jeder Zeit online andere Tarife, deren Leistungen und Beiträge vergleichen.
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Bezüglich Ihrer Krankenzusatzversicherung ändert sich nichts.
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Sowohl im Blockmodell als auch im Gleichverteilungsmodell läuft Ihre Krankentagegeldversicherung unverändert weiter. Bitte informieren Sie uns, wenn sich Ihr Einkommen gegebenenfalls reduziert. Wir beraten Sie dann gern, wie es mit Ihrer Krankentagegeldversicherung weitergeht. Eine formlose E-Mail mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer an service@dkv.com reicht aus.
Informieren Sie uns in Ihrer E-Mail neben Ihrem geänderten Einkommen gern auch über Art und Dauer Ihrer Altersteilzeitvereinbarung.
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Der wesentliche Unterschied des Vorruhestands zur Altersteilzeit besteht darin, dass der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung mehr erbringt. Er erhält Geldleistungen bis zum Bezug einer Vollrente wegen Alters oder Rente bei voller Erwerbsminderung. Im Rahmen der Altersteilzeit hingegen erbringt der Arbeitnehmer weiterhin eine Arbeitsleistung.
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Beim Vorruhestand handelt es sich um eine gesonderte Vereinbarung zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Dabei wird der Arbeitsvertrag aufgelöst, hierbei jedoch eine so genannte Vorruhestandsregelung vereinbart. Im Zuge dieser verpflichtet sich der Arbeitgeber, an seine/n Mitarbeiter/in bis zur Auszahlung der gesetzlichen Rente ein Vorruhestandsgeld zu zahlen. Auf eine Vorruhestandsregelung mit Ihrem Arbeitgeber haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch.
Höhe und Form des Vorruhestandsgelds variieren je nach Vereinbarung - so können z.B. auch eine Abfindung sowie die Einbeziehung von Arbeitslosengeld Teil der Vorruhestandsregelung sein.
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Nein, durch Ihren Vorruhestand ändert sich weder etwas am versicherten Leistungsumfang, noch an Ihrem Beitrag.
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Bezüglich Ihrer Krankenzusatzversicherung ändert sich nichts.
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Je nach versichertem Krankentagegeldtarif können Sie Ihre Krankentagegeldversicherung unverändert fortführen, bis Sie Ihre Altersrente beziehen. Bei einigen Tarifen endet die Krankentagegeldversicherung jedoch mit der Aufgabe der beruflichen Tätigkeit. Bitte informieren Sie uns deshalb, wenn Sie in den Vorruhestand gehen und Vorruhestandsgeld beziehen. Wir beraten Sie dann gern, wie es mit Ihrer Krankentagegeldversicherung weitergeht. Eine formlose E-Mail mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer an service@dkv.com reicht aus.
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