Sie bleiben von der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenkasse befreit, wenn Sie diese 3 Voraussetzungen erfüllen (im Umkehrschluss ist ein Wechsel in die Gesetzliche Krankenversicherung für Sie nicht mehr möglich, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind).
Die Agentur für Arbeit übernimmt die monatlichen Beiträge bis zu einem festen Betrag.
Für 2024 gelten folgende Höchstsätze:
Die Höhe des Beitragszuschusses richtet sich nach der Höhe Ihres Arbeitslosengeldes. Liegt der Zuschuss unter Ihrem Beitrag, müssen Sie die Differenz selbst zahlen.
Hier können Sie ganz bequem online die Bescheinigung zur Erlangung des Beitragszuschusses anfordern. Reichen Sie diese Bescheinigung bitte bei der Agentur für Arbeit ein.
Bescheinigung Versicherungsschutz
Wenn Sie am Lastschriftverfahren teilnehmen, werden wir Ihre Beiträge auch in Zukunft von dem uns bekannten Konto abbuchen. Andernfalls überweisen Sie uns Ihre Beiträge bitte weiterhin. Bitte informieren Sie Ihre Agentur für Arbeit darüber! Die Agentur für Arbeit soll den Zuschuss bitte direkt an Sie zahlen. Benachrichtigen Sie uns, wenn dies nicht möglich sein sollte.
Sollten sich die Beiträge zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung im Laufe Ihrer Arbeitslosigkeit ändern, informieren Sie bitte die Agentur für Arbeit. Wir schicken Ihnen zu jeder Beitragsänderung einen Nachtrag zur Versicherung. Gern können Sie diesen der Agentur für Arbeit vorlegen. Sollten sie den Nachtrag zur Versicherung nicht mehr zur Hand haben, stellen wir Ihnen auf Wunsch auch gern eine neue Bescheinigung zur Verfügung.
Sind Sie während der Arbeitslosigkeit länger als 6 Wochen krank, endet der Anspruch auf Arbeitslosengeld I. Die Krankentagegeldversicherung sichert Sie danach finanziell ab.
Ihre Krankentagegeldversicherung können Sie bei uns weiterführen. Dafür benötigen wir von Ihnen eine Kopie des Bescheids der Agentur für Arbeit, dass Sie Arbeitslosengeld I erhalten. Bitte schicken Sie uns die Kopie innerhalb von vier Wochen ab Beginn des ALG I-Bezugs zu, gern auch unkompliziert per E-Mail an service@dkv.com.
Wenn Sie über Ihren bisherigen Arbeitgeber in einem Firmen-Gruppenvertrag bei uns versichert waren, stellen wir bei Arbeitslosigkeit Ihre Versicherungen in die Einzelversicherung um.
Ausnahme: Sie erhalten unmittelbar nach dem Ausscheiden aus Ihrem Unternehmen eine betriebliche Altersrente von Ihrem bisherigen Arbeitgeber. Bitte informieren Sie uns in diesem Fall – gern auch unkompliziert per E-Mail an service@dkv.com.
Unser Kundenservice ruft Sie gerne kostenlos zurück
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