Schnell und unkompliziert finden Sie hier viele Informationen rund um Ihren Versicherungsschutz. Aber nicht nur das – werfen Sie gern auch einen Blick in unsere hilfreichen Checklisten.
Sie haben kürzlich geheiratet? – herzlichen Glückwunsch! Sie sind gerade voller Vorfreude auf Ihre Hochzeit? Egal ob Sie den schönsten Tag im Leben eines Paares kurz vor sich oder gerade hinter sich haben: Mit Ihrer Heirat können auch Anpassungen im Rahmen Ihres Versicherungsvertrags erforderlich sein. Wir informieren Sie hier über die wichtigsten Fragen.
Teilen Sie uns diesen mit! Senden Sie uns eine E-Mail an service@dkv.com oder melden Sie sich telefonisch unter der 0800-3746-444.
Teilen Sie uns über unseren Kommunikationsdaten Änderungsservice gern Ihre neue E-Mail-Adresse mit.
Sie möchten, dass Ihr Ehepartner Ihre Angelegenheiten regeln kann oder Auskünfte zu Ihrem Vertrag einholen darf? Nutzen Sie dafür unsere Vollmacht und lassen Sie uns diese ganz unkompliziert an service@dkv.com zukommen.
Sie sind beide bei uns versichert und möchten Ihre Verträge zusammenlegen?
Ihre individuellen Vorteile:
Um Ihre Verträge zusammenlegen zu lassen, nutzen Sie bitte unsere Formulare zur Übergabe- und zur Übernahme des Vertrags. Lassen Sie uns die Formulare gern per E-Mail an service@dkv.com zukommen. Die Zusammenlegung erfolgt dann zum Ersten des nächstmöglichen Monats.
Lediglich wenn Sie oder Ihr Ehepartner einem Gruppenversicherungsvertrag angehören, müssen wir uns vor der Zusammenlegung noch einmal mit Ihnen abstimmen. Wir melden uns dann unaufgefordert bei Ihnen.
Oder fragen Sie bei Ihrem Partner für Versicherungsfragen im Außendienst nach einem Beratungstermin.
Nutzen Sie unseren Online-Service!
Hier können Sie uns Ihre neue Bankverbindung ganz unkompliziert online mitteilen.
Sie benötigen eine Auslandsreisekrankenversicherung oder eine Bescheinigung für Ihr Reiseland? Alle notwendigen Informationen rund um das Thema Reisen finden Sie hier.
Sie sind Mitglied eines Berufsverbands oder einer Kammer? Ihr Arbeitgeber hat einen Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV abgeschlossen? Dann können Sie, und unter bestimmten Voraussetzungen auch Ihr Ehepartner, von vielen Vorteilen profitieren, wie z.B.:
Weitere Informationen rund um das Thema Gruppenversicherung finden Sie hier.
Als beihilfeberücksichtigungsfähige Person erhält man eine finanzielle Unterstützung vom Dienstherrn des Ehepartners in Krankheits-, Geburts-, Pflege und Todesfällen, ohne einen eigenen Beihilfeanspruch zu besitzen. Ehepartner sind beihilfeberücksichtigungsfähig, sofern deren Jahreseinkommen eine bestimmte Grenze nicht übersteigen. Die Einkommensgrenze ist von Ihrem Beihilfeträger abhängig. Gerne prüfen wir für Sie, ob Ihr Ehepartner sich auch versichern kann.
Fragen Sie bei Ihrem Partner für Versicherungsfragen im Außendienst nach einem Beratungstermin
Schauen Sie sich gern vorab auf der Produktseite für Beamte und Beamtenanwärter um.
Sie können ganz bequem online eine Bescheinigung für Ihre Beihilfestelle beantragen.
Darum ist die DKV die perfekte Wahl für Sie und Ihren Ehepartner: Egal ob eine private Krankenvollversicherung oder eine Zusatzversicherung - die DKV hat für jeden Bedarf die passende Versicherung.
Pflege Zusatzversicherung Pflegetagegeld mit der Möglichkeit der Sondererhöhung bei Heirat oder Geburt eines Kindes. |
|
Zahn Zusatzversicherung Strahlende Zähne auf Ihren Hochzeitsfotos? Versichern Sie Bleaching und weitere attraktive Zahnbehandlungs- und Zahnersatzleistungen. |
|
Krankenhaus Zusatzversicherung Unterkunft im Ein- oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung. |
|
Ambulante Zusatzversicherung Leistungen für Brillen, nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Heilmittel und Vorsorgeuntersuchungen. |
Sie haben Fragen zu den o.g. Zusatzversicherungen oder Beratungsbedarf für eine Krankheitskostenvollversicherung? Fragen Sie gern bei Ihrem Partner für Versicherungsfragen im Außendienst nach einem Beratungstermin.
Oder melden Sie sich telefonisch unter der 0800-3746-444. Wir beraten Sie in dem Telefonat über die verschiedenen Tarifoptionen.
Wussten Sie schon?
Bei einem gleichartigen Versicherungsschutz kann Ihr Ehepartner bis zu 3 Monate nach der Hochzeit von einem Entfall der allgemeinen Wartezeit profitieren. Gern prüfen wir gemeinsam mit Ihnen die Voraussetzungen.
Bei der Planung einer großen Hochzeitsfeier ist es schwierig, an alles zu denken. Mit unserer Checkliste behalten Sie den Überblick.
Sie fragen sich, wen Sie alles über Ihren neuen Familiennamen informieren sollten? Unsere Checkliste hilft Ihnen weiter.
Unser Kundenservice ruft Sie gerne kostenlos zurück
Rückruf anfordern