Ein Mann steht mit ausgestreckten Armen in richtung Sonne an einem Strand

FAQ Auslandsreise

Ihre Fragen zur Reisekrankenversicherung

Sie fahren bald in den Urlaub und fragen sich, ob Sie auch im Ausland gut krankenversichert sind? Während Ihrer Reise sind Sie krank geworden und fragen sich, was Sie nun beachten müssen? Das sind ganz typische Fragen, die vor, während oder nach einer Reise aufkommen können! Wir haben die Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um Reisekrankenversicherungen für Sie zusammengestellt.

Bitte beachten Sie:
Unsere Antworten beziehen sich auf die gängigen Reisekrankenversicherungs-Tarife der DKV. Somit betreffen die Antworten die Einzeltarife ReiseMed RDE und ARE sowie die Familientarife FamilyMed RDN, ReiseMed RDF und AVF.
(Ausnahme: Unter dem Reiter „Leistungen“ finden Sie auch eine Leistungsübersicht für Zusatztarife, die eine Auslandsreisekrankenversicherung beinhalten)

 

Die Tarife der DKV sind sogenannte Jahresversicherungen – sie gelten also nicht nur für eine Reise, sondern für beliebig viele Reisen (mit der – je nach Tarif - vertraglich festgelegten maximalen Reisedauer von 6 bzw. 8 Wochen) innerhalb eines Jahres. Ihr Vertrag verlängert sich automatisch jährlich, wenn Sie ihn nicht kündigen. Sie können die DKV-Reiseversicherungen entweder für sich alleine (Einzeltarife) oder für Ihre ganze Familie (Familientarife) abschließen.

 

Bitte wählen Sie hier das Thema zu Ihrer Frage:

Bis spätestens wann muss ich eine Reisekrankenversicherung abschließen, damit ich auf meiner Reise versichert bin?

Sie können die Versicherung jederzeit vor dem Reisebeginn abschließen. Wenn Sie bereits im Ausland sind, können Sie keine Versicherung mehr abschließen.

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Ab wann ist meine Reisekrankenversicherung gültig?

Der Schutz besteht ab dem vereinbarten Beginn, frühestens ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

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Wann erhalte ich meine Versicherungsnummer?

Ihre Versicherungsnummer erhalten Sie mit der Abbuchung des ersten Beitrags. Die Abbuchung kann bis zu 3 Wochen dauern. Auf dem Kontoauszug finden Sie dann Ihre Versicherungsnummer im Verwendungszweck. Wenn Sie vorher ein Anliegen haben, nennen Sie uns einfach Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Adresse.

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Mein Beitrag wurde noch nicht abgebucht und ich habe noch keine Versicherungsnummer. Habe ich trotzdem bereits Versicherungsschutz?

Ja, ab dem vereinbarten Zeitpunkt besteht trotzdem Versicherungsschutz. Sie können unbesorgt verreisen, wenn

  • Sie den Vertrag vor der Ausreise aus Deutschland abgeschlossen haben
  • Sie uns das Einverständnis zum Lastschriftverfahren gegeben haben
  • wir den Beitrag später erfolgreich abbuchen können.

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Ich lebe im Ausland. Kann ich eine Reisekrankenversicherung abschließen?

Nein, bei uns können Sie nur dann eine Reisekrankenversicherung abschließen, wenn Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

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Muss ich jede Reise vor Beginn anmelden?

Nein, Sie müssen Ihre Reisen nicht anmelden. Unsere Reisekrankenversicherungen sind Jahresversicherungen. Das bedeutet, sie gelten für alle Ihre Reisen, die die vertraglich festgelegte maximale Reisedauer jeweils nicht überschreiten. Wir können aber im Leistungsfall einen Reisenachweis bei Ihnen anfordern, wenn wir diesen benötigen.

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Gibt es eine Gesundheitsprüfung?

Nein, es wird durch uns keine Gesundheitsprüfung durchgeführt.

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Kann ich auch bei Vorerkrankungen eine Reisekrankenversicherung abschließen?

Ja, das ist möglich.

Wichtig für Sie: Behandlungen, von denen bei Reiseantritt durch eine bereits ärztlich diagnostizierte Erkrankung feststand, dass sie während der Reise durchgeführt werden müssen, sind nicht versichert. Auch geplante Behandlungen sind nicht versichert. Falls sich Ihr Gesundheitszustand im Ausland aber akut verschlechtert, übernehmen wir die Kosten für Ihre Behandlung.

Ein Beispiel: Sie haben Bluthochdruck und kaufen auf der Reise entsprechende Medikamente: Diese Kosten erstatten wir Ihnen nicht. Haben Sie im Ausland aber einen akuten Herzinfarkt, so ist diese Behandlung versichert.

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Wer kann die Versicherung abschließen?

Sie können die Versicherung abschließen, wenn Sie mindestens 18 Jahre alt sind und Ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben.

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Mein Kind verreist allein. Welche Reisekrankenversicherung kann ich abschließen?

Haben Sie bereits eine Reisekrankenversicherung bei der DKV? Sind Sie im Tarif FamilyMed RDN, ReiseMed RDF oder AVF versichert? Dann ist Ihr Kind je nach Tarif bis zum 18. oder 25. Geburtstag versichert, auch wenn es allein reist.

Haben Sie keinen der oben genannten Tarife versichert, können Sie Ihr Kind jederzeit auch allein absichern. Mit unserem Tarif ReiseMed RDE können Sie schnell und unkompliziert online die Reisekrankenversicherung abschließen.    
 

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Bis zu welchem Alter sind meine Kinder im Familientarif integriert und ist auch ein längerer Auslandsaufenthalt meiner Kinder über meinen Familientarif versichert?

Im FamilyMed Tarif RDN besteht für Ihre Kinder Versicherungsschutz bis zum 25. Geburtstag, bei den Tarifen AVF und ReiseMed RDF bis zum 18. Geburtstag. Im Tarif AVF ist eine weitere Voraussetzung, dass Ihr Kind mit Ihnen in einem Haushalt lebt.

Über die Tarife RDF und RDN ist eine maximale Reisedauer Ihrer Kinder von 8 Wochen versichert, im Tarif AVF sind maximal 6 Wochen Reisedauer versichert.

Wenn Sie Ihr Kind für einen längeren Aufenthalt im Ausland absichern möchten (z. B. für einen Schüleraustausch, ein Auslandssemester, ein Gap Year, Work & Travel oder einen Au-Pair-Einsatz), ist unser Tarif AS12 das Richtige für Sie. Mit diesem Tarif können Sie Ihr Kind für Aufenthalte bis zu 12 Monate absichern. 
 

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Wann endet meine Reisekrankenversicherung bzw. wann kann ich diese kündigen?

Der Vertrag wird für die Dauer eines Jahres abgeschlossen. Er verlängert sich automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, es sei denn Sie kündigen.

Sie können Ihren Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn).

Ein Beispiel: Sie haben Ihren Vertrag zum 1.6. abgeschlossen – dann können Sie jedes folgende Jahr zum 31.5. kündigen. Ihre Kündigung müssen wir spätestens am 30.4. erhalten haben.

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Wie lange darf meine Reise dauern? Kann ich so oft verreisen, wie ich möchte?

Ja, Sie können so oft verreisen, wie Sie möchten. Der Versicherungsschutz gilt je nach Tarif 6 oder 8 Wochen pro Reise. Sie können dabei beliebig oft im Jahr verreisen. Der versicherte Reisezeitraum beginnt ab der Ausreise aus Deutschland. Wenn Sie länger verreisen, besteht Schutz für die ersten 6 bzw. 8 Wochen.

Tarife RD, RDF und RDN: 8 Wochen

Tarife ARE und AVF: 6 Wochen

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In welchen Ländern gilt die Reisekrankenversicherung?

Es besteht Versicherungsschutz für weltweite Auslandsreisen. Als Ausland gelten die Länder, in denen Sie keinen ständigen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt haben. Deutschland gilt nicht als Ausland.

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Ich mache eine Kreuzfahrt. Gilt die Versicherung auch hier?

Ja, Sie sind auch auf einer Schiffsreise im Ausland versichert.
Für den Aufenthalt an Bord ist die Flagge, unter der das Schiff fährt, ausschlaggebend.

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Gibt es eine Selbstbeteiligung?

Nein, bei Ihrer Auslandsreisekrankenversicherung gibt es keine Selbstbeteiligung.

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Gilt die Versicherung auch bei einem Unfall, zum Beispiel beim Skifahren, Tauchen, Klettern oder Wandern?

Ja, Sie sind auch bei einem Unfall im Ausland krankenversichert.

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Sind Such-, Rettungs- und Bergungskosten mitversichert?

Bei den Tarifen ARE und AVF sind die Kosten dafür nicht versichert.

Bei den Tarifen RD, RDF und RDN sind diese Kosten bis höchstens 10.000 Euro versichert.

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Ist der Rücktransport nach Deutschland versichert?

Für die Tarife ReiseMed RDE, FamilyMed RDN, ReiseMed RDF gilt: Wir übernehmen die Kosten Ihres Rücktransports, wenn dieser medizinisch sinnvoll und vertretbar ist. Die Durchführung des Rücktransports organisieren wir für Sie. Auch die Kosten für den Rücktransport einer Begleitperson übernehmen wir, wenn diese ebenfalls mit dem Tarif ReiseMed RDE, FamilyMed RDN oder ReiseMed RDF bei uns versichert ist. 

In den Tarifen ARE und AVF erhalten Sie bei medizinischer Notwendigkeit und bei vorheriger Zusage durch uns Ihre Mehrkosten zu 100% erstattet. Ohne vorherige Zusage erstatten wir 80% Ihrer Mehrkosten. Liegt keine medizinische Notwendigkeit vor, erstatten wir die Mehrkosten Ihres Rücktransports, wenn ein stationärer Aufenthalt im Ausland von mindestens 14 Tagen zu erwarten ist.

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Leistungsübersicht Auslandsreisetarife

Zum Download Leistungsübersicht Auslandsreisetarife

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Leistungsübersicht Zusatztarife mit integriertem Auslandsreiseschutz

Zum Download Leistungsuebersicht Zusatztarife mit integriertem Auslandsreiseschutz

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Gibt es eine Notrufnummer?

Ja. Rufen Sie uns im Notfall, bei einer stationären Aufnahme oder im Falle eines angeratenen Rücktransports bitte an: 0049 - 221 - 578 - 94005.

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Was muss ich beachten oder tun, wenn ich im Ausland krank werde?

Das Wichtigste zuerst: In aller Regel müssen Sie ambulante Behandlungskosten direkt vor Ort bezahlen. Daher empfehlen wir Ihnen, eine Kreditkarte mit ausreichendem Kreditrahmen mitzunehmen.

Damit wir Ihnen später die Kosten erstatten können, brauchen wir von Ihnen

  • Rechnungen mit folgenden Angaben: Wer wurde behandelt, wann und von wem (Name und Fachrichtung des Behandlers), wegen welcher Erkrankung, welche Leistungen wurden erbracht?
  • zu Arznei- oder Hilfsmittelrechnungen die entsprechenden ärztlichen Verordnungen.
  • Zahlungsnachweise zu den eingereichten Rechnungen.
  • Reisenachweise (z.B. Flugticket, bestätigte Hotelreservierung, Kontoauszug).

Im Falle einer stationären Aufnahme in einem Krankenhaus rufen Sie bitte an:
0049 - 221 - 578 - 94005

Die Kosten des stationären Aufenthaltes erstatten wir dann direkt an das Krankenhaus. Darin sind auch die entstandenen Arztkosten enthalten. Sie müssen in diesem Fall nicht direkt vor Ort zahlen.

Sollte ein Rücktransport erforderlich sein, rufen Sie uns bitte ebenfalls vorher an. Wir kümmern uns dann um alles Weitere.

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Gibt es eine Chipkarte für das Ausland?

Nein, weil Sie im Ausland ambulante Behandlungskosten in aller Regel direkt vor Ort bar oder per Kreditkarte bezahlen müssen.

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Soll ich die ausländischen Rechnungen vorher bei der gesetzlichen Krankenkasse einreichen?

Bitte senden Sie Ihre Rechnungen zunächst an Ihre gesetzliche Krankenkasse oder andere für Sie zuständige Kostenträger – zum Beispiel an Ihre Beihilfestelle oder Heilfürsorgestelle. Schicken Sie uns die Rechnungen anschließend mit dem Vermerk über die erbrachten Vorleistungen.

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Wie kann ich während meiner Auslandsreise entstandene Rechnungen einreichen?

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Habe ich Versicherungsschutz, wenn für mein Reiseziel zum Zeitpunkt der Einreise eine Reisewarnung besteht?

Bei den Tarifen ReiseMed Tarif RDE / RDF und FamilyMed Tarif RDN haben Sie bei jeder Reisewarnung uneingeschränkten Versicherungsschutz. 

Alle anderen Tarife sehen nur dann keine Kostenerstattung vor, wenn Sie sich bewusst an kriegerischen Handlungen beteiligen oder sich in stark umkämpfte Gebiete begeben.  

Ist eine Reisewarnung aufgrund von Covid-19 ausgesprochen, besteht bei jedem unser Auslandsreise-Tarife Versicherungsschutz.

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