„Aut idem" kommt aus dem Lateinischen und bedeutet: „oder das Gleiche".
Für die Arzneimittelversorgung heißt das: Der Apotheker kann ein verordnetes Präparat durch ein wirkstoffgleiches Medikament eines anderen Herstellers austauschen.
Seit Oktober 2019 gilt diese „Aut idem“-Regel jetzt auch für Privatversicherte, Beihilfeempfänger und andere Selbstzahler. Ist der Kunde einverstanden, darf der Apotheker ein Generikum in gleicher Wirkstärke und Packungsgröße abgeben.
Durch diese Neuerung haben Sie mehr Wahlfreiheit. Sie können unter verschiedenen Herstellern wählen und sich für günstigere Präparate entscheiden. Der preisliche Unterschied zwischen Original und Generikum kann bis zu 90 % betragen.
Bei Tarifen mit Selbstbehalt können Sie so Ihre Belastung senken. Und nicht zuletzt leisten Sie damit einen wichtigen Beitrag: Gemeinsam können wir dem Anstieg der Arzneimittelausgaben entgegenwirken.
Machen Sie jetzt selbst den Arzneimittel-Preisvergleich und erfahren Sie, wie viel Sie sparen können.
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