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Premium Behandlung als Privatpatient

Sie bleiben gesetzlich versichert
Privatpatientenstatus beim Arzt
Freie Arztwahl – auch Privatärzte

Clever kombiniert: als Kassenpatient versichert – beim Arzt privat behandelt

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet eine gute Absicherung Ihrer Gesundheit.

Wenn es um die eigene Gesundheit geht, ist gut jedoch oft nicht gut genug. Als Privatpatient können Sie auf einen erstklassigen Schutz und neueste Behandlungsmethoden zählen.

Werden Sie zum Privatpatienten bei Ärzten und Fachärzten. Der Zugang zu modernen Therapien und den neuesten medizinischen Erkenntnissen ist Ihnen sicher. Dadurch haben Sie im Ernstfall höchste Heilungschancen. Sie bleiben in der Krankenkasse versichert. Zusammen mit den Leistungen der Krankenkassen bietet Ihnen die private Zusatzversicherung der DKV (Tarif KAMP) einen Premiumschutz.

Gesamtbewertung: Ambulante Zusatzversicherung
4,8 von 5 Sternen
Ermittelt aus 2.839 Kundenbewertungen
 
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Unser Tipp: Ergänzen Sie Ihren Privatpatientenstatus beim Arzt mit freier Krankenhauswahl inkl. Chefarztbehandlung und ausgezeichneter Vorsorge für Zahnersatz und Zahnbehandlung.

Unsere Leistungen im Überblick

Sie bleiben gesetzlich versichert

  • Sie und Ihre Familie behalten alle Rechte und Vorteile der GKV
  • Sie haben zusätzlich den privaten Versicherungsschutz für die Versorgung beim Arzt wie ein Privatpatient.

Sichern Sie sich Ihren Privatpatientenstatus beim Arzt

  • Freie Arztwahl mit höchstmöglicher Versorgungsqualität – auch Privatärzte
  • 100 % Kostenerstattung für ärztliche Behandlung, Arznei-, Heil- und Verbandmittel sowie Hilfsmittel.
  • Vorsorgeuntersuchungen oder auch Alternativmedizin

Auf Wunsch Vereinbarung beitragsmindernden Selbstbeteiligung möglich

  • Der Tarif kann wahlweise mit oder ohne Selbstbehalt abgeschlossen werden.
  • Der Selbstbehalt gilt pro Kalenderjahr
  • Ein Wechsel zwischen den einzelnen Tarifvarianten ist jeweils zu Beginn eines Versicherungsjahres ohne erneute Gesundheitsprüfung möglich

Beim Arzt, Optiker oder Apotheker – welche Zuzahlungen erwarten Sie?

Rechenbeispiel Hörgerät

Rechnung
1.500,00 €
Kassenleistung
774,94 €
Eigenanteil
725,06 €

Diese Argumente sprechen für die DKV:

Die DKV ist eines der führenden Unternehmen der privaten Krankenversicherung.
Sie ist Marktführer im Bereich der privaten Zusatzversicherung.
Die DKV steht für Finanzkraft, Sicherheit und erstklassige Produkte.

Jetzt berechnen

Häufige Fragen und Antworten zur ambulanten Zusatzversicherung

Wie werde ich zum Privatpatienten beim Arzt?

Als gesetzlich Krankenversicherter legen Sie bei einem Arztbesuch die Versichertenkarte vor. Ihr Arzt rechnet dann direkt mit der Krankenkasse ab. Dieses Verfahren ist allgemein bekannt und wird als „Sachleistungsprinzip“ bezeichnet. Als gesetzlich Versicherter sind Sie aber nicht an das Sachleistungsprinzip gebunden. Ihre Krankenkasse bietet Ihnen auch das Prinzip der „Kostenerstattung“ an. Möchten Sie mit dem Premiumschutz Tarif KAMP zum Privatpatienten werden, ist die „Kostenerstattung“ ein Muss. Sie ist zwingend erforderlich, damit Ihre KAMP Tarifleistung unter Berücksichtigung der GKV-Leistungen von uns ermittelt und ausgezahlt werden kann. Erst mit der Wahl der „Kostenerstattung“ bei Ihrer Krankenkasse kann Ihr Arzt Sie als Privatpatient behandeln. Sie können damit die Leistungen in Anspruch nehmen, die über die gesetzlich festgelegten Leistungen der Krankenkasse hinausgehen. Ohne die „Kostenerstattung“ können wir Ihnen keinen Versicherungsschutz im Tarif KAMP bieten.

Wann vereinbare ich die „Kostenerstattung“?

Die „Kostenerstattung“ vereinbaren Sie, nachdem Sie den Tarif KAMP abgeschlossen haben, zum Vertragsbeginn.

Wie vereinbare ich die Kostenerstattung?

  1. Informieren Sie Ihre Krankenkasse, dass Sie von nun an über das Kostenerstattungsverfahren abrechnen möchten. Viele Krankenkassen bieten für die Beantragung spezielle Formulare an.
  2. Sie binden sich damit für mindestens ein Kalendervierteljahr an die Abrechnungsform der Kostenerstattung

Welche Behandlungsarten müssen Sie bei der GKV beantragen?

  • Ärztliche Leistungen
  • Ärztlich veranlasste Leistungen (Arznei- und Verbandmittel, Heilmittel, Hilfsmittel)

Was ändert sich mit der „Kostenerstattung“?

Sie werden zum Privatpatienten und Selbstzahler.

  • Arzt und Krankenkasse rechnen nicht direkt miteinander ab.
  • Sie und Ihr Arzt werden Vertragspartner.
  • Sie erhalten die Arztrechnungen, Apothekenquittungen und die Rechnungen anderer Heilbehandler (Heilpraktiker, Physiotherapeuten o. Ä.).
  • Die Rechnungen und Quittungen reichen Sie zunächst bei Ihrer Krankenkasse und anschließend bei uns zur Erstattung ein.
  • Im Anschluss bezahlen Sie die Rechnung bei Ihrem Arzt

Welche Vorteile bietet die „Kostenerstattung“?

Sie bleiben gesetzlich versichert.

  • Sie werden dennoch zum Privatpatienten.
  • Sie können die Leistungen aus dem Tarif KAMP in vollem Umfang genießen.
  • Sie haben einen Kosteneinblick in Ihre Arztrechnungen

Wie erfolgt die Leistungserstattung?

Vier Schritte für eine reibungslose Leistungserstattung.

  1. Die Arztrechnungen und Rezepte reichen Sie zunächst bei Ihrer GKV ein.
  2. Ihre GKV übernimmt einen Teil der Kosten, erstattet diesen Teil an Sie und schickt Ihnen die Rechnung mit dem entsprechenden Erstattungsvermerk zurück
  3. Die Rechnung mit dem Erstattungsvermerk reichen Sie nun bei uns ein. Wir erstatten Ihnen die verbleibenden Aufwendungen im Rahmen des tariflichen Leistungsversprechens
  4. Sie begleichen die Gesamtrechnung beim Arzt.
  • Mehr Informationen / PDF (1.06 MB)
    KombiMed Ambulant Privat Tarif KAMP -
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