Kündigung Reiseversicherung

Wichtiges zu Form und Fristen

Wie kann ich meine Reiseversicherung kündigen?

Gern können Sie unseren Online-Service "Kündigung einreichen" nutzen, um uns Ihre Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres einfach und bequem mitzuteilen.
 

Kündigung einreichen

Alternativ können Sie in Textform (zum Beispiel per Brief oder E-Mail) zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Wichtig ist, dass Sie als Absender der Kündigung erkennbar sind.

  • Gerne können Sie uns die Kündigung per E-Mail an service@dkv.com senden.
  • Per Post verschicken Sie das Kündigungsschreiben am besten an unsere Postanschrift:
    DKV Deutsche Krankenversicherung AG
    50594 Köln

Oder möchten Sie uns einen Sterbefall melden?

Hier finden Sie unseren Online-Service, über den Sie uns einfach, schnell und unbürokratisch einen Sterbefall melden können.

Sterbefall melden

Das sollten Sie vor einer Kündigung noch wissen:

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Bestmöglicher Schutz für den Ernstfall
Die private Absicherung Ihrer Gesundheit lohnt sich auch künftig für Sie! Denn die gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen lediglich eine medizinische Grundversorgung. Außer­halb Europas oder in Ländern ohne Sozial­versicherungs­abkommen, über­nimmt die gesetz­liche Kranken­kasse in der Regel gar keine Leistung.

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Volljährige mitversicherte Personen
Sind weitere volljährige versicherte Personen von der Kündigung betroffen, müssen diese über die Kündigung informiert werden. Am besten lassen Sie die Mitversicherten gleich mit unterschreiben.

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Rücktransport kann teuer werden
Nur wenn ein Rücktransport zwingend notwendig ist übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten. Bei medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransporten muss man tief in die Tasche greifen.

Zu wann kann ich kündigen und was gibt es dabei zu beachten?

Bei der Reisekrankenversicherung handelt es sich um eine Jahresversicherung. Diese verlängert sich automatisch. Ausgenommen hiervon ist der ReiseMed Tarif AS 12, da direkt beim Abschluss der Versicherungsbeginn und –ende gewählt wird.

Frist:
Sie können Ihren Vertrag daher in der Regel mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Versicherungsjahres kündigen. Das Versicherungsjahr beginnt mit dem vereinbarten Versicherungsbeginn. Hier ein Beispiel: Sie haben den Vertrag zum 1. Juni abgeschlossen, dann können Sie jedes folgende Jahr zum 31. Mai kündigen. Die Kündigung muss spätestens bis zum 30. April bei uns eingegangen sein.

Logo ERGO Reiseversicherung

 

Wenn Sie ein Produkt der ERGO Reiseversicherung mit vorab fest vereinbarten Zeitraum haben, dann brauchen Sie nichts zu tun. Dieser läuft von alleine aus.

Für alle weiteren Verträge, z.B. einen Jahres-Schutz, können Sie folgenden Service nutzen:

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