Gern können Sie unseren Online-Service "Kündigung einreichen" nutzen, um uns Ihre Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres einfach und bequem mitzuteilen.
Alternativ können Sie in Textform (zum Beispiel per Brief oder E-Mail) zum nächstmöglichen Termin kündigen.
Wichtig ist, dass Sie als Absender der Kündigung erkennbar sind.
Hier finden Sie unseren Online-Service, über den Sie uns einfach, schnell und unbürokratisch einen Sterbefall melden können.
Sterbefall meldenNeue Gesundheitsprüfung
Kündigen Sie Ihren Vertrag, so müssen Sie bei einem Neuabschluss mit einer erneuten Gesundheitsprüfung rechnen. Diese kann auch zu Beitragszuschlägen oder Ausschlüssen von Leistungen führen.
Volljährige mitversicherte Personen
Sind weitere volljährige versicherte Personen von der Kündigung betroffen, müssen diese über die Kündigung informiert werden. Am besten lassen Sie die Mitversicherten gleich mit unterschreiben.
Bestmöglicher Schutz für den Ernstfall
Die private Absicherung Ihrer Gesundheit lohnt sich auch künftig für Sie! Denn die gesetzliche Krankenkasse bietet Ihnen lediglich eine medizinische Grundversorgung – also nur einen Basisschutz.
Sie können Ihre Versicherung zum Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen. Das ist in der Regel der 31.12. eines Jahres.
Frist:
Bitte denken Sie daran: Ihre Kündigung muss die DKV drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres erreicht haben. Das ist in der Regel der 30.09. des Jahres.
Wichtig:
Die Kündigung ist erst nach Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer möglich.
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Erhöht sich Ihr Beitrag, können Sie die Versicherung zum Termin der Beitragserhöhung kündigen. Dies gilt jedoch nur für die von der Beitragserhöhung betroffenen Tarife.
Frist:
Bitte denken Sie daran: Ihre Kündigung muss die DKV innerhalb von zwei Monaten erreichen, nachdem Sie unsere Mitteilung über die Beitragserhöhung erhalten haben. Bei einer Beitragserhöhung - zum Beispiel ab dem 1.4. eines Jahres - informieren wir Sie bis Ende Februar des Jahres. Die Kündigung muss uns dann bis zum 30.4. des Jahres erreicht haben.
Wichtig:
Erhöht sich der Beitrag, weil bei der Berechnung ein neues Alter zugrunde gelegt wird, muss die Kündigung erst zwei Monate nach der Beitragserhöhung bei der DKV eingehen. Wird diese Beitragserhöhung zum Beispiel ab dem 1.1. eines Jahres wirksam, muss uns die Kündigung erst am 28./29.2. des Jahres vorliegen.
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Wenn Sie eine Krankentagegeldversicherung bei uns abgeschlossen haben, können Sie diese ebenfalls zum Ablauf eines Versicherungsjahres kündigen. Jedoch gilt hier Folgendes:
Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt (Versicherungsbeginn). Es endet mit Ablauf des elften darauf folgenden Monats.
Die folgenden Versicherungsjahre beginnen jeweils am Ersten des Monats, der auf den Ablauf des ersten Versicherungsjahres folgt.
Frist:
Bitte denken Sie daran: Ihre Kündigung muss die DKV drei Monate vor dem Ende des Versicherungsjahres erreicht haben.
Ein Beispiel: Ihr Versicherungsbeginn war der 1. Oktober 2019, dann war das Ende des erste Versicherungsjahres der 30. September 2020. Das zweite Versicherungsjahr hat dann am 1. Oktober 2020 begonnen.
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Sie können diese Tarife erstmalig zum Ende des zweiten Versicherungsjahres ohne Einhaltung einer Frist kündigen. Danach können Sie die Tarife ohne Einhaltung einer Frist zum Ende eines jeden Kalendermonats kündigen.
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Oft sind diese ein besserer Weg!
Bitte beachten Sie, dass wir Ihnen an dieser Stelle nur allgemeine Hinweise geben können.
Damit Sie weiterhin bedarfsgerecht versichert sind, lassen Sie sich von Ihrem Partner für Versicherungsfragen beraten. In einem persönlichen Gespräch finden Sie zusammen bestimmt einen passenden Versicherungsschutz. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen.
Wir beraten, unterstützen und helfen mit Tipps weiter. Egal, um was es beim Thema Krankenversicherungsschutz geht: Wir haben es für Sie im Blick. Einfach, weil's wichtig ist.
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