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Pflegehilfsmittel zum Verbrauch

Sie möchten auf die Rechnungseinreichung für Verbrauchshilfsmittel verzichten? Hier können Sie Ihren Antrag stellen.

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel: Einfach erklärt

Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dienen der allgemeinen Hygiene oder dem Schutz des Pflegebedürftigen. Gleichzeitig erleichtern sie die häusliche Pflege. Sie werden einmalig verwendet und sind nicht zum Wiedereinsatz geeignet.

Was zahlt Ihre Pflegeversicherung?

Wir zahlen Ihnen die Kosten für Verbrauchshilfsmittel bis zu einem monatlichen Betrag von 42 € (für Beihilfeberechtigte gilt der prozentuale Anteil) unter folgenden Voraussetzungen:

  • Pflegegrad 1 oder höher
  • die Pflege findet zu Hause statt
  • für die Hilfsmittel liegt eine medizinische Notwendigkeit vor
  • Sie sind nicht nach dem Standardtarif oder Basistarif versichert
  • Sie haben nicht den Pflegeergänzungstarif PEK mitversichert.

Unser Online-Service: Vereinfachte Kostenerstattung für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel

Hierdurch zahlen wir Ihnen monatlich die Kosten von 42 € im Rahmen eines Dauerauftrages.
Und das Beste ist: Sie müssen uns künftig keine Rechnungen mehr einreichen.

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Schnelle und einfache Beantragung, 24/7 Verfügbarkeit: Die Online-Services der DKV wurden durch das IT-Fachmagazin Chip mit der Bestnote ausgezeichnet.

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