Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel dienen der allgemeinen Hygiene oder dem Schutz des Pflegebedürftigen. Gleichzeitig erleichtern sie die häusliche Pflege. Sie werden einmalig verwendet und sind nicht zum Wiedereinsatz geeignet.
Wir zahlen Ihnen die Kosten für Verbrauchshilfsmittel bis zu einem monatlichen Betrag von 40€ (für Beihilfeberechtigte gilt der prozentuale Anteil) unter folgenden Voraussetzungen:
Unser Online-Service: Vereinfachte Kostenerstattung für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel
Hierdurch zahlen wir Ihnen monatlich die Kosten von 40€ im Rahmen eines Dauerauftrages.
Und das Beste ist: Sie müssen uns künftig keine Rechnungen mehr einreichen.
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