Um die Pflege in den eigenen vier Wänden zu erleichtern und die Selbständigkeit zu erhalten, sind Pflegehilfsmittel und oft auch bauliche Veränderungen in der Wohnung oder im Haus erforderlich.
Bei Pflegehilfsmitteln wird zwischen Verbrauchshilfsmitteln und technischen Pflegehilfsmitteln unterschieden.
Bis zu einer Höhe von maximal 42 € monatlich (bis 31.12.2024: 40 €) übernimmt die Pflegepflichtversicherung die Kosten für pflegebedingte Verbrauchshilfsmittel. Hierzu zählen z. B.
Technische Pflegehilfsmittel sind solche, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind. Dies sind z. B.
Viele technische Hilfsmittel werden leihweise zur Verfügung gestellt.
Zur Beantragung eines Hilfsmittels, welches bereits vom Medizinischen Dienst empfohlen wurde, können Sie sich direkt an einen unserer Partner wenden. Dieser kümmert sich um alles Weitere.
Für ein Hilfsmittel, das bisher weder empfohlen noch zugesagt wurde, stehen auch unsere Partner zur Verfügung. Es wird ein Kostenvoranschlag erstellt, der uns zugeht. Bei Bedarf nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf oder geben eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst in Auftrag.
Sofern die beantragte Maßnahme bereits durch den Medizinischen Dienst empfohlen wurde, reicht es, wenn Sie uns nach Fertigstellung die Rechnung(en) einreichen. Wir nehmen dann die Erstattung von maximal 4.180 € an Sie vor (bis 31.12.2024: 4.000 €).
Planen Sie eine Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung, die noch nicht empfohlen oder zugesagt wurde, reichen Sie uns bitte einen Kostenvoranschlag ein. Bei Bedarf nehmen wir Kontakt zu Ihnen auf oder geben eine Begutachtung durch den Medizinischen Dienst in Auftrag.
Deutschlandweit arbeiten wir mit über 1.500 starken Partnern für die Versorgung mit Hilfsmitteln zusammen. Auch in Ihrer Nähe!
Mit unserer Suche finden Sie Ihr passendes Sanitätshaus.
DiPa sind digitale Helfer, die von Pflegebedürftigen, pflegenden Angehörigen oder auch ambulanten Pflegeeinrichtungen genutzt werden können. Sie helfen, die Selbständigkeit des Pflegebedürftigen zu fördern oder den Pflegealltag besser zu bewältigen. DiPa können als App auf mobilen Endgeräten oder auch als Webanwendung am Computer genutzt werden.
Erst Ende 2022 wurde vom Bundesministerium für Gesundheit das Genehmigungstool freigeschaltet. Mit dem Tool können digitale Pflegeanwendungen der entsprechenden Anbieter genehmigt werden. Bisher sind noch keine „Digitalen Pflegeanwendungen“ aus der Pflegepflichtversicherung erstattungsfähig. Ein Anspruch besteht in Höhe von bis zu maximal 53 € monatlich, sofern die jeweilige Vergütungsvereinbarung des Anbieters keinen geringeren Betrag vorsieht.
Sobald es zu DiPa Neuerungen gibt, werden wir sie hier veröffentlichen.
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