Im Notfall nicht allein – mit einem Hausnotrufsystem.
Hausnotrufsysteme sind Pflegehilfsmittel. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist unter anderem ein bestehender Pflegegrad und dass Sie überwiegend allein leben und Sie in Notsituationen keinen Notruf über ein normales Telefon absetzen können.
Die Vorteile des Hausnotrufsystems liegen auf der Hand:
Hierfür bekommen Sie einen kleinen Sender, den Sie als Kette oder Armband ständig bei sich tragen können.
Ausgangssituation | |
Liegt bereits ein Pflegegrad vor und Sie werden im häuslichen Umfeld gepflegt? Oder wurde ein Antrag auf häusliche Pflege gestellt? |
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung. Besuchen Sie unser Pflege-Dashboard. Hier finden Sie alle bewilligten Leistungen, auch zum Thema Pflegehilfsmittel. |
Ein Pflegeantrag wurde noch nicht gestellt und Sie benötigen bei den alltäglichen Verrichtungen (z.B. Mobilität, Körperpflege, im Haushalt) Hilfe? |
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung. Hierzu muss ein Pflegeantrag gestellt werden. Nutzen Sie hierzu unseren Online Pflegeantrag. |
Ausgangssituation:
Liegt bereits ein Pflegegrad vor und Sie werden im häuslichen Umfeld gepflegt?
Oder wurde ein Antrag auf häusliche Pflege gestellt?
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.
Besuchen Sie unser Pflege-Dashboard. Hier finden Sie alle bewilligten Leistungen, auch zum Thema Pflegehilfsmittel.
Ein Pflegeantrag wurde noch nicht gestellt und Sie benötigen bei den alltäglichen Verrichtungen (z.B. Mobilität, Körperpflege, im Haushalt) Hilfe?
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.
Hierzu muss ein Pflegeantrag gestellt werden. Nutzen Sie hierzu unseren Online Pflegeantrag.
Bei weiteren Fragen rufen Sie das Team vom Pflegehilfsmittelservice unter der 0221/578-1864 an oder informieren Sie sich hier.
Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?
Pflegerisch notwendige Hausnotrufsysteme mit gültiger Hilfsmittelnummer sind versichert.
Hausnotrufsysteme werden gemietet. Es gilt ein kassen- und anbietereinheitlicher Festpreis pro Monat. Die Kosten für die Miete hierfür zahlen wir in tariflicher Höhe aus der Pflegeversicherung (z.B. 30 %, 100 %).
Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?
Hat die Pflegeversicherung bereits eine Zusage erteilt (siehe Pflege-Dashboard)?
Dann benötigen wir die erste Rechnung für das Hausnotrufsystem. Danach zahlen wir die monatliche Miete automatisch aus. Sie müssen nichts weiter tun.
Liegt noch keine Zusage vor? Dann kontaktieren Sie das Team vom Pflegehilfsmittelservice unter der 0221/578-1864.
Bitte informieren Sie uns und den Anbieter, sofern Sie das Hausnotrufsystem nicht mehr benötigen.
Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?
Besondere Vereinbarungen im Bereich der Hausnotrufsysteme bestehen nicht.
Die Spitzenverbände der Pflegekassen schließen jedoch Verträge. Hierfür gilt ein kassen- und anbietereinheitlicher Festpreis pro Monat (Monatsmiete).
Entsprechende Anbieter finden Sie hier: https://www.pflegeberatung.de/pflegesuche*
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