Wenn Stufen zum Problem werden – ein barrierefreies Aufsuchen/Verlassen der eigenen vier Wände ist mit einer mobilen Rampe wieder möglich. Und das ohne aufwendige Umbaumaßnahmen.
Mobile Rampen zum Befahren mit Rollstühlen und Gehhilfen sind transportable Rampensysteme, die nicht fest mit dem Gebäude verbaut sind. Sie ermöglichen, Höhenunterschiede mit oder ohne die Hilfe von Dritten zu überwinden und somit das Gebäude aufzusuchen bzw. zu verlassen.
Solche Rampen sind reine Pflegehilfsmittel. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist unter anderem ein bestehender Pflegegrad und dass Sie Stufen nicht mehr selbständig überwinden können.
Ausgangssituation | |
Liegt bereits ein Pflegegrad vor und Sie werden im häuslichen Umfeld gepflegt? Oder wurde ein Antrag auf häusliche Pflege gestellt? |
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung. Besuchen Sie unser Pflege-Dashboard. Hier finden Sie alle bewilligten Leistungen, auch zum Thema Pflegehilfsmittel. |
Ein Pflegeantrag wurde noch nicht gestellt und Sie benötigen bei den alltäglichen Verrichtungen (z.B. Mobilität, Körperpflege, im Haushalt) Hilfe? |
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung. Hierzu muss ein Pflegeantrag gestellt werden. Nutzen Sie hierzu unseren Online Pflegeantrag. |
Ausgangssituation:
Liegt bereits ein Pflegegrad vor und Sie werden im häuslichen Umfeld gepflegt?
Oder wurde ein Antrag auf häusliche Pflege gestellt?
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.
Besuchen Sie unser Pflege-Dashboard. Hier finden Sie alle bewilligten Leistungen, auch zum Thema Pflegehilfsmittel.
Ein Pflegeantrag wurde noch nicht gestellt und Sie benötigen bei den alltäglichen Verrichtungen (z.B. Mobilität, Körperpflege, im Haushalt) Hilfe?
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.
Hierzu muss ein Pflegeantrag gestellt werden. Nutzen Sie hierzu unseren Online Pflegeantrag.
Zu Ihrer eigenen Sicherheit: Mit einer mobilen Rampe können in der Regel nicht mehr als zwei bis drei Stufen überbrückt werden. Auch auf die Steigung ist zu achten.
Für Pflegebedürftige (ab Pflegegrad 1) gibt es zusätzlich die Möglichkeit, auch Türschwellenüberbrückungen (z. B. innerhäusliche Türschwellen, auch auf den Balkon/die Terrasse) oder stationäre Rampen für den Hauseingang im Rahmen von Wohnumfeldverbesserungsmaßnahmen zu beantragen.
Bei weiteren Fragen rufen Sie das Team vom Pflegehilfsmittelservice unter der 0221/578-1864 an oder informieren Sie sich hier.
Am besten besuchen Sie direkt einen Hilfsmittelpartner der DKV. Dort werden Sie beraten und können das geeignete Hilfsmittel für Sie finden.
Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?
Pflegerisch notwendige mobile Rampen mit gültiger Hilfsmittelnummer sind versichert.
Mit unseren Partnern haben wir bestimmte Konditionen für die Versorgung mit mobilen Rampen vereinbart (z.B. Rabatte). Ausgehend von den bei unseren Partnern vereinbarten Konditionen zahlen wir die tarifliche Leistung aus der Pflegeversicherung (z.B. 30 %, 100 %).
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Benötigen Sie zum ersten Mal eine mobile Rampe? Hat die Pflegeversicherung bereits eine Zusage erteilt (siehe Pflege-Dashboard)? Dann schicken Sie uns bitte die Rechnung zu.
Liegt noch keine Zusage der Pflegeversicherung vor? Dann schicken Sie uns folgende Unterlagen:
Unsere Partner bieten einen tollen Service und klären die Kostenübernahme direkt mit uns ab. Bitte sprechen Sie unseren Partner hierauf an.
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Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.
Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:
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