Mobile Patientenlifter – Hilfe bei Immobilität im häuslichen Umfeld.
Mit einem mobilen, also fahrbaren Patientenlifter wird die häusliche Pflege deutlich erleichtert. Der Pflegeperson ist es möglich, den Pflegebedürftigen mit geringem Kraftaufwand aus sitzender oder liegender Position sicher zu bewegen.
Ein mobiler Patientenlifter ist besonders flexibel und wird für pflegerisch notwendige Transfers eingesetzt. Hierzu zählt beispielsweise der Transfer zwischen Bett und Rollstuhl.
Patientenlifter sind Pflegehilfsmittel. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist unter anderem ein bestehender Pflegegrad und eine Immobilität.
Ausgangssituation | |
Liegt bereits ein Pflegegrad vor und Sie werden im häuslichen Umfeld gepflegt? Oder wurde ein Antrag auf häusliche Pflege gestellt? |
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung. Besuchen Sie unser Pflege-Dashboard. Hier finden Sie alle bewilligten Leistungen, auch zum Thema Pflegehilfsmittel. |
Ein Pflegeantrag wurde noch nicht gestellt und Sie benötigen bei den alltäglichen Verrichtungen (z.B. Mobilität, Körperpflege, im Haushalt) Hilfe? |
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung. Hierzu muss ein Pflegeantrag gestellt werden. Nutzen Sie hierzu unseren Online Pflegeantrag. |
Ausgangssituation:
Liegt bereits ein Pflegegrad vor und Sie werden im häuslichen Umfeld gepflegt?
Oder wurde ein Antrag auf häusliche Pflege gestellt?
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.
Besuchen Sie unser Pflege-Dashboard. Hier finden Sie alle bewilligten Leistungen, auch zum Thema Pflegehilfsmittel.
Ein Pflegeantrag wurde noch nicht gestellt und Sie benötigen bei den alltäglichen Verrichtungen (z.B. Mobilität, Körperpflege, im Haushalt) Hilfe?
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.
Hierzu muss ein Pflegeantrag gestellt werden. Nutzen Sie hierzu unseren Online Pflegeantrag.
Bei weiteren Fragen rufen Sie das Team vom Pflegehilfsmittelservice unter der 0221/578-1864 an oder informieren Sie sich hier.
Gut zu wissen: Kontaktieren Sie am besten direkt einen Hilfsmittelpartner der DKV. Dort werden Sie bestens beraten und können geeignete Hilfsmittel erproben.
Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?
Pflegerisch notwendige Patientenlifter mit gültiger Hilfsmittelnummer sind versichert.
Unsere Partner stellen Ihnen einen Patientenlifter in der Regel leihweise im Rahmen einer so genannten Fallpauschale zur Verfügung und bleiben Eigentümer des Hilfsmittels.
In der Fallpauschale sind folgende Kosten für eine festgelegte Dauer enthalten:
Ausgehend von dem Betrag der Fallpauschale zahlen wir die tarifliche Leistung aus der Pflegeversicherung z.B. 30 %, 100 %).
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Benötigen Sie zum ersten Mal einen Patientenlifter? Hat die Pflegeversicherung bereits eine Zusage erteilt (siehe Pflege-Dashboard)? Dann schicken Sie uns bitte die Rechnung (Fallpauschale) zu.
Liegt noch keine Zusage der Pflegeversicherung vor? Dann rufen Sie das Team vom Pflegehilfsmittelservice unter der 0221/578-1864 an.
Unsere Partner bieten einen tollen Service und klären die Kostenübernahme direkt mit uns ab. Bitte sprechen Sie unseren Partner hierauf an.
Folgeversorgung
Sie sind bereits mit einem Patientenlifter über einen unserer Partner versorgt und möchten die Kostenübernahme für die weitere Nutzung (Folgepauschale) beantragen? Bitte reichen Sie uns die Rechnung ein. Auf eine ärztliche Verordnung verzichten wir.
Wichtig: Bitte informieren Sie uns und Ihren Anbieter, sofern Sie den Patientenlifter nicht mehr benötigen.
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Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.
Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:
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