Ein Mann lächelt in die Kamera und tägt dabei die Schläuche des Sauerstoffgerätes im Gesicht.

Sauerstoffgeräte

Eine Folge unterschiedlicher Erkrankungen kann sein, dass Ihr Körper unzureichend mit Sauerstoff versorgt wird. Herz und Muskulatur versuchen den Mangel an lebenswichtigen Sauerstoff auszugleichen. Um eine daraus resultierende abnehmende Leistungsfähigkeit und Überlastung des Herzens zu vermeiden, wird eine Sauerstofftherapie durchgeführt.

Was sollte ich bei Sauerstoffgeräten beachten?

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Entscheidend für die Art der Behandlung sind die Blutgaswerte, der benötigte Flow (Abgabemenge des Sauerstoffs) sowie die Mobilität außer Haus. Ihr Lungenfacharzt wird Ihnen die geeignete Therapie verordnen.

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Die Sauerstofftherapie kann mit Hilfe von Flüssiggas-Behältersystemen, Druckgas-Flaschensystemen oder Sauerstoffkonzentratoren für den stationären oder mobilen Einsatz erfolgen.

Dabei unterstützen die Hilfsmittelpartner der DKV schnell und zuverlässig. Sie bieten Beratung über die verschiedenen Sauerstofftherapien, eine individuelle Therapiebegleitung und natürlich einen technischen Notdienst an. Schließlich sollen Sie bestmöglich versorgt sein.

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Übrigens: In unserer Gesundheitswelt finden Sie wertvolle Tipps zum Thema „Besser Atmen“.

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Welche Leistungen erhalte ich?

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Sauerstoffgeräte sind versichert.

Unsere Partner stellen Sauerstoffgeräte leihweise im Rahmen einer so genannten Fallpauschale zur Verfügung und bleiben Eigentümer des Hilfsmittels.

In der Fallpauschale sind folgende Kosten für eine festgelegte Dauer enthalten:

  • die leihweise Überlassung des Hilfsmittels,
  • Zubehör und Verbrauchsmaterialien (z.B. Masken, Filter),
  • Reparaturen, Instandsetzungen, vom Hersteller vorgeschriebene Wartungen und sicherheitstechnische Kontrollen sowie
  • ein kostenloser Austausch bei Gerätedefekt.

Ausgehend von dem Betrag der Fallpauschale zahlen wir die tarifliche Leistung aus der Krankenversicherung (z.B. 30 %, 100 %).*

* Sind Sie im Basis- oder Notlagentarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.

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Welche Unterlagen benötigt meine DKV?

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Benötigen Sie zum ersten Mal ein Sauerstoffgerät? Dann schicken Sie uns folgende Unterlagen zur Prüfung:

  1. die Verordnung vom Lungenfacharzt mit folgenden Angaben:
    • Diagnosen
    • Blutgasanalyse (BGA) in Ruhe und unter Belastung
    • Flussrate in Ruhe und unter Belastung
    • Angaben zur täglichen Nutzungsdauer in Stunden
    • Angaben zur täglichen Mobilität außer Haus in Stunden
    • Angaben zur Demandfähigkeit (die Fähigkeit den Sauerstofffluss selbstständig über Ihre Nasenatmung auszulösen)
  2. das Angebot (Fallpauschale).

Unsere Partner bieten einen tollen Service und klären die Kostenübernahme direkt mit uns ab. Bitte sprechen Sie unseren Partner hierauf an.

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Folgeversorgung
Sie sind bereits mit einem Sauerstoffgerät versorgt und nutzen es täglich? Dann übernehmen wir gern die Kosten für die weitere Nutzung (Folgepauschale).

Bitte reichen Sie uns hierzu die Rechnung ein. Auf eine erneute ärztliche Verordnung verzichten wir.

Wichtig: Bitte informieren Sie uns und Ihren Anbieter, sofern Sie das Sauerstoffgerät nicht mehr benötigen.

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Wer liefert mir das Hilfsmittel? Wer sind die Partner der DKV und wie finde ich sie?

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Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.

Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:

  • Beratung zum Hilfsmittel – online, in der Filiale oder vor Ort
  • Qualitativ hochwertige Versorgung
  • Hilfsmittel führender Hersteller
  • Anpassung und Erprobung des Hilfsmittels
  • Schnelle Lieferung
  • Hilfsmittel-Notdienst
  • Reparatur- und Wartungsservice
  • Sofern Sie es wünschen, übernimmt unser Partner die Abwicklung mit der DKV
  • Direktabrechnung mit der DKV, sofern Ihr Tarif dies vorsieht
Unsere Hilfsmittelpartner

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