Eine ältere Frau steht im Bad neben einer Toilette mit Toilettenhilfe und schließt den Klodeckel.

Toilettenhilfen

Toilettenhilfen ermöglichen Ihnen trotz Gesundheitseinschränkungen ein hohes Maß an Selbständigkeit beim Toilettengang.

Was sollte ich bei Toilettenhilfen beachten?

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Zu den Toilettenhilfen gehören beispielsweise Toilettensitzerhöhungen oder feststehende Toilettenstühle.

Diese kommen in der Regel im Rahmen der häuslichen Pflege zum Einsatz. In diesem Fall prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.

 

Ausgangssituation Kranken- oder Pflegeversicherung?

Liegt bereits ein Pflegegrad vor und Sie werden im häuslichen Umfeld gepflegt?

Oder wurde ein Antrag auf häusliche Pflege gestellt?

Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.

Besuchen Sie unser Pflege-Dashboard. Hier finden Sie alle bewilligten Leistungen, auch zum Thema Pflegehilfsmittel.

Ein Pflegeantrag wurde noch nicht gestellt und Sie benötigen bei den alltäglichen Verrichtungen (z.B. Mobilität, Körperpflege, im Haushalt) Hilfe?

Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.

Hierzu muss ein Pflegeantrag gestellt werden. Nutzen Sie hierzu unseren Online Pflegeantrag.

Sie sind nicht pflegebedürftig und benötigen zum selbständigen Toilettengang eine Toilettenhilfe

Dann prüfen wir Ihren Anspruch aus der Krankenversicherung.

Ausgangssituation: Kranken- oder Pflegeversicherung?

Liegt bereits ein Pflegegrad vor und Sie werden im häuslichen Umfeld gepflegt?

Oder wurde ein Antrag auf häusliche Pflege gestellt?

Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.

Besuchen Sie unser Pflege-Dashboard. Hier finden Sie alle bewilligten Leistungen, auch zum Thema Pflegehilfsmittel.

Ein Pflegeantrag wurde noch nicht gestellt und Sie benötigen bei den alltäglichen Verrichtungen (z.B. Mobilität, Körperpflege, im Haushalt) Hilfe?

Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.

Hierzu muss ein Pflegeantrag gestellt werden. Nutzen Sie hierzu unseren Online Pflegeantrag.

Sie sind nicht pflegebedürftig und benötigen zum selbständigen Toilettengang eine Toilettenhilfe

Dann prüfen wir Ihren Anspruch aus der Krankenversicherung.

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Besuchen Sie direkt einen Hilfsmittelpartner der DKV. Dort werden Sie bestens beraten. Je nachdem, für welches Modell Sie sich entscheiden, kann eine Eigenbeteiligung anfallen. Sicher verstehen Sie, dass eine zusätzlich gewünschte Ausstattung, die dem Komfort dient, von Ihnen selbst zu tragen ist.

Suchen Sie Informationen zu einem mobilen Toilettenrollstuhl? Dann finden Sie hier weitere Informationen.

Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?

Welche Leistungen erhalte ich?

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Notwendige Toilettenhilfen mit gültiger Hilfsmittelnummer sind versichert.

Mit unseren Partnern haben wir bestimmte Konditionen für die Versorgung mit Toilettenhilfen vereinbart (z.B. Festpreise oder Rabatte). Ausgehend von den bei unseren Partnern vereinbarten Konditionen für DKV Versicherte zahlen wir die tarifliche Leistung (z.B. 30 %, 100 %).*

* Sind Sie im Basis-, Notlagen- oder Standardtarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.

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Welche Unterlagen benötigt meine DKV?

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Benötigen Sie zum ersten Mal eine Toilettenhilfe? Dann schicken Sie uns bitte die ärztliche Verordnung zusammen mit der Rechnung zu.

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Wer liefert mir das Hilfsmittel? Wer sind die Partner der DKV und wie finde ich sie?

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Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.

Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:

  • Beratung zum Hilfsmittel
  • Qualitativ hochwertige Versorgung
  • Anpassung des Hilfsmittels
  • Schnelle Lieferung
Unsere Hilfsmittelpartner

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