Eine Treppensteighilfe macht das Treppensteigen in den eigenen vier Wänden wieder einfach und sicher möglich.
Treppensteighilfen sind reine Pflegehilfsmittel. Voraussetzung für die Kostenübernahme ist unter anderem ein bestehender Pflegegrad und dass der medizinische Dienst der Privaten Pflegeversicherung das Hilfsmittel befürwortet.
Ausgangssituation | |
Liegt bereits ein Pflegegrad vor und Sie werden im häuslichen Umfeld gepflegt? Oder wurde ein Antrag auf häusliche Pflege gestellt? |
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung. Besuchen Sie unser Pflege-Dashboard. Hier finden Sie alle bewilligten Leistungen, auch zum Thema Pflegehilfsmittel. |
Ein Pflegeantrag wurde noch nicht gestellt und Sie benötigen bei den alltäglichen Verrichtungen (z.B. Mobilität, Körperpflege, im Haushalt) Hilfe? |
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung. Hierzu muss ein Pflegeantrag gestellt werden. Nutzen Sie hierzu unseren Online Pflegeantrag. |
Ausgangssituation:
Liegt bereits ein Pflegegrad vor und Sie werden im häuslichen Umfeld gepflegt?
Oder wurde ein Antrag auf häusliche Pflege gestellt?
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.
Besuchen Sie unser Pflege-Dashboard. Hier finden Sie alle bewilligten Leistungen, auch zum Thema Pflegehilfsmittel.
Ein Pflegeantrag wurde noch nicht gestellt und Sie benötigen bei den alltäglichen Verrichtungen (z.B. Mobilität, Körperpflege, im Haushalt) Hilfe?
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.
Hierzu muss ein Pflegeantrag gestellt werden. Nutzen Sie hierzu unseren Online Pflegeantrag.
Bei weiteren Fragen rufen Sie das Team vom Pflegehilfsmittelservice unter der 0221/578-1864 an oder informieren Sie sich hier.
Ganz wichtig: Treppensteighilfen müssen immer erprobt werden. Am besten besuchen Sie direkt einen Hilfsmittelpartner der DKV. Dort werden Sie bestens beraten und können das geeignete Hilfsmittel für Sie finden.
Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?
Pflegerisch notwendige Treppensteigsteighilfen mit gültiger Hilfsmittelnummer sind versichert.
Unsere Partner stellen Ihnen eine Treppensteighilfe in der Regel leihweise im Rahmen einer so genannten Fallpauschale zur Verfügung und bleiben Eigentümer des Hilfsmittels.
In der Fallpauschale sind folgende Kosten für eine festgelegte Dauer enthalten:
Ausgehend von dem Betrag der Fallpauschale zahlen wir die tarifliche Leistung aus der Pflegeversicherung (z.B. 30 %, 100 %).
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Benötigen Sie zum ersten Mal eine Treppensteighilfe? Hat die Pflegeversicherung bereits eine Zusage erteilt (siehe Pflege-Dashboard)? Dann schicken Sie uns bitte die Rechnung (Fallpauschale) zu.
Liegt noch keine Zusage der Pflegeversicherung vor? Dann schicken Sie uns folgende Unterlagen
Unsere Partner bieten einen tollen Service und klären die Kostenübernahme direkt mit uns ab. Bitte sprechen Sie unseren Partner hierauf an.
Folgeversorgung
Sie sind bereits mit einer Treppensteighilfe über einen unserer Partner versorgt und möchten die Kostenübernahme für die weitere Nutzung (Folgepauschale) beantragen? Bitte reichen Sie uns das Angebot ein.
Wichtig: Bitte informieren Sie uns und Ihren Anbieter, sofern Sie die Treppensteighilfe nicht mehr benötigen.
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Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.
Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:
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Bereits über 2 Mio. Kunden nutzen das Kundenportal der DKV und der ERGO. Machen auch Sie mit und profitieren von den vielen Services. Hier geht´s zu Ihrem persönlichen Kundenportal „Meine Versicherungen“.
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