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Warum sich Beiträge ändern können
Informationen zur Beitragsänderung ab 1.1.2025

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Sie interessieren sich für die Hintergründe Ihrer Beitragsänderung und der Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung? Zu den wichtigsten Themen haben wir Informationen für Sie zusammengestellt.

Warum ändern sich die Beiträge ab dem 1.1.2025?

  • Es gibt brancheneinheitliche Tarife in der privaten Krankenversicherung (PKV). Dies sind der Standard- und der Basistarif. Dazu gehören auch die beiden Tarifstufen der privaten Pflegepflichtversicherung PVN und PVB. Die Beiträge dieser verbandseinheitlichen Tarife sind zum Schutz der Versicherten auf einen Höchstbeitrag begrenzt. Der Höchstbeitrag orientiert sich an den Höchstbeiträgen der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. sozialen Pflegeversicherung.
    Ändert sich der Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung bzw. sozialen Pflegeversicherung, ändern sich auch die Höchstbeiträge der brancheneinheitlichen Tarife.
  • Der gesetzliche Beitragszuschlag ist ab Alter 20 bzw. 21 bis einschließlich Alter 60 zu zahlen.
  • In einigen Tarifen ändern sich Beiträge mit dem Älterwerden zu festen Terminen. Dies ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen geregelt.
  • Die Kalkulation in der privaten Krankenversicherung sieht bei bestimmten Konstellationen ab gewissen Altern Beitragssenkungen vor.

Nähere Informationen dazu finden Sie hier.

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Der gesetzliche Beitragszuschlag - Was ist das überhaupt?

Den gesetzlichen Beitragszuschlag (GBZ) hat der Gesetzgeber ab 1.1.2000 als weiterführendes Instrument in der privaten Krankenversicherung zur Beitragsstabilisierung im Alter eingeführt.

 

Wie hoch ist der gesetzliche Beitragszuschlag und wer muss ihn zahlen?

Der Zuschlag beträgt 10 % des Beitrags der Krankheitskostenvollversicherung. Er ist erstmalig ab 1.1. des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person 20 bzw. 21 Jahre alt wird, zu zahlen. Und zwar nur für die Tarife, in denen wir Alterungsrückstellungen bilden. Er entfällt zum 31.12. des Kalenderjahres, in dem die versicherte Person das 60. Lebensjahr vollendet. Jüngere und ältere Versicherte zahlen keinen Zuschlag. Mit dem angesparten Geld begrenzen wir notwendige Beitragserhöhungen im Alter. Sie erkennen den Zuschlag als „GBZ - gesetzlicher Beitragszuschlag“ in Ihrer Versicherungsurkunde.

 

Was geschieht mit dem eingezahlten Geld aus dem gesetzlichen Beitragszuschlag?

Aus den Geldern, die wir an den Kapitalmärkten verzinslich anlegen, bilden wir Alterungsrückstellungen. Wir verwenden sie ausschließlich zur Begrenzung eventuell erforderlicher Beitragsanpassungen im Alter. Um genau zu sein: Wir setzen sie hauptsächlich dazu ein, die Beiträge ab Alter 65 zusätzlich zu stabilisieren. Die DKV hat in der Vergangenheit eine gute Verzinsung ihrer Kapitalanlagen oberhalb des Marktdurchschnitts erzielt. Die DKV hält insgesamt fast 15 Prozent der Alterungsrückstellungen des gesamten Marktes.

 

Wann profitiere ich vom gesetzlichen Beitragszuschlag?

Im folgenden 4-Phasen-Modell zeigen wir Ihnen, wann der gesetzliche Beitragszuschlag zu zahlen ist und wie wir ihn für Sie verwenden:

Phase 1: Gesetzlicher Beitragszuschlag und Verzinsung ab Alter 20 (bzw. 21) bis einschließlich Alter 60
In dieser Phase zahlen Sie den gesetzlichen Beitragszuschlag. Diese zusätzliche Rückstellung legen wir verzinslich an.

Phase 2: Gesetzlicher Beitragszuschlag entfällt bei weiterer Verzinsung ab Alter 61
Ab Alter 61 entfällt die Zahlung des gesetzlichen Beitragszuschlags. Ab dann reduziert sich Ihr Beitrag entsprechend. Die bis dahin gebildete Rückstellung wächst für weitere fünf Jahre, wie in Phase 1 beschrieben, verzinslich an.

Phase 3: Limitierung von Beitragsanpassungen im Alter 65 bis 79 Jahre
Ab dem 65. Lebensjahr setzen wir die bis dahin gebildete Rückstellung (inkl. Verzinsung) zur Limitierung von notwendigen Beitragsanpassungen ein.

Phase 4: Beitragsentlastung ab Alter 80
Ab dem 80. Lebensjahr nutzen wir die gesamte, für die bisherige Beitragslimitierung nicht benötigte Rückstellung zur sofortigen Beitragssenkung.

Auch in den Phasen 3 und 4 legen wir die gebildete Rückstellung weiterhin verzinslich an.

Was sind eigentlich Alterungsrückstellungen?

Alterungsrückstellungen sind ein wesentliches Element der Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung. Das heißt: Während der Vertragslaufzeit legen wir automatisch Teile der Beiträge zurück. Ziel ist es, dass die Beiträge nicht allein aufgrund des Älterwerdens steigen. Wie funktioniert das?

Mit dem Lebensalter steigen – statistisch gesehen – die Ausgaben für Gesundheitsleistungen. Deshalb müssten auch die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen. Damit dies verhindert wird, zahlen Versicherte anfangs einen zusätzlichen Beitrag, um die im Alter anfallenden Krankheitskosten zu decken. Dieser Teil des Beitrags wird als Alterungsrückstellung am Kapitalmarkt verzinslich angelegt. Wenn im höheren Alter die Ausgaben für Gesundheitsleistungen dann über dem Beitrag liegen, entnehmen wir die benötigten Mittel aus den Alterungsrückstellungen.

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Übrigens: Mit einem höheren Beitrag fließt mehr Geld in den Aufbau von Alterungsrückstellungen. Diese dient zur Stabilisierung der Beiträge im Alter.
Werden am Kapitalmarkt mehr Zinsen erzielt als einkalkuliert, bilden wir daraus eine zusätzliche Alterungsrückstellung. Diese nutzen wir ebenfalls zur Stabilisierung der Beiträge im Alter.

Alterungsrückstellungen bilden wir übrigens nur für Tarife, die wir nach Art der Lebensversicherung kalkulieren.

Ihnen kommt es so vor, als würden wir die Beiträge dauernd erhöhen? Und Sie machen sich Sorgen, wie das weitergehen soll?

Das verstehen wir. Auch wenn wir uns öfter in einem Jahr dazu bei Ihnen melden, sind meistens unterschiedliche Vertragsteile betroffen.

Die Kosten und damit die Leistungsausgaben im Gesundheitswesen steigen von Jahr zu Jahr. In vielen Bereichen versuchen wir, Beitragserhöhungen entgegen zu wirken. Wir erstatten nicht nur Rechnungen, sondern unterstützen unsere Kunden aktiv in schwierigen Lebenssituationen. Ziel ist es, die Behandlungskosten zu senken und die Qualität der Behandlungen zu verbessern.

Viele Faktoren beeinflussen die Beiträge. Dazu können auch gesetzliche Regelungen gehören, die zu höheren Leistungen führen. Daher können wir nicht sagen, wie sich die Beiträge in Zukunft entwickeln werden.

Kann ich meinen Versicherungsschutz ändern?

Sie haben grundsätzlich das Recht, in einen anderen Tarif zu wechseln. So sieht es § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes vor.

Oftmals ist aber ein Tarifwechsel nur auf den ersten Blick attraktiv. Wenn Sie über eine Umstellung Ihrer Versicherung nachdenken, beachten Sie bitte Folgendes:

Einer Beitragsersparnis stehen in der Regel Verschlechterungen beim Versicherungsschutz gegenüber. Eine spätere Erweiterung des Versicherungsschutzes ist nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Auch wenn zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal ein höherer Versicherungsschutz bestanden hat.

Die Gesundheitsprüfung kann beispielsweise dazu führen, dass wir Ihnen den gewünschten Tarif nur mit einem versicherungsmedizinischen Zuschlag anbieten können. Dieser Zuschlag wird für eine Erkrankung erhoben, die Einfluss auf die voraussichtlichen Krankheitskosten der versicherten Person hat.

Auch im neuen Tarif kann es künftig zu Beitragserhöhungen kommen.

Eine eventuelle Beitragsrückerstattung kann sich verringern - oder sogar ganz entfallen.

Ich bin von einer Beitragsänderung betroffen – kann ich meine Versicherungen kündigen?

Bei einer Beitragserhöhung in der Krankenversicherung aufgrund von vertraglichen Vereinbarungen können Sie den betroffenen Vertragsteil zum Zeitpunkt der Beitragsänderung außerordentlich kündigen. So sieht es § 205 des Versicherungsvertragsgesetzes vor.

Dieses außerordentliche Kündigungsrecht gilt nicht, wenn sich Ihr Beitrag aufgrund der Angleichung auf den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöht.

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Alterungsrückstellungen: Nach einer Kündigung besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Mitgabe von Alterungsrückstellungen. In den Fällen, in denen eine Mitgabe möglich ist, ist diese auf die Höhe des sogenannten Übertragungswertes begrenzt. Der Übertragungswert entspricht dem Aufbau der Alterungssrückstellungen auf Niveau des Basistarifs.

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Neues Eintrittsalter heißt meist auch ein höherer Beitrag: Kündigen Sie Ihren Vertrag, müssen Sie bei einem Neuabschluss mit einem höherem Beitrag sowie einer erneuten Gesundheitsprüfung rechnen. Letztere kann auch zu Beitragszuschlägen oder Ausschlüssen von Leistungen führen.

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Unterschiede beim Leistungsumfang: Die mit uns vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben Ihnen erhalten - das versprechen wir Ihnen als Ihr zuverlässiger Vertragspartner.
Das Leistungsversprechen kann bei einem neuen Versicherer geringer sein. Beispielsweise können Zahnbehandlungen beim neuen Versicherer in den ersten Jahren begrenzt sein.

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Versicherungspflicht: In Deutschland ist jeder gesetzlich dazu verpflichtet, kranken- und pflegeversichert zu sein. Deshalb benötigen wir von Ihnen eine Bescheinigung des neuen Versicherers, dass für Sie ununterbrochener Krankenversicherungsschutz besteht. Dies gilt nicht, wenn Sie bei uns nur zusatzversichert sind.

Sie benötigen eine Bescheinigung für den Arbeitgeber oder das Finanzamt?

Bescheinigungen über die Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz zur Vorlage beim Arbeitgeber oder Dienstherrn
Die Bescheinigung über die steuerlich absetzbaren Beiträge für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung erhalten Sie mit den Unterlagen zur Beitragsanpassung. Diese Beträge können im Lohnsteuerabzugsverfahren steuersenkend für Sie berücksichtigt werden.

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Unser Tipp: Für die steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen genügt es, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber eine Kopie der Bescheinigung aus dem Vorjahr zukommen lassen. Alternativ können Sie auch die Bescheinigung über die gemeldeten Beiträge nutzen, die wir jährlich im Januar verschicken. Sollten sich die Beiträge in der Zwischenzeit geändert haben, findet eine Abrechnung im Januar eines jeden Jahres im Zuge der Meldung der steuerlich absetzbaren Beiträge an die Finanzbehörde statt.

Bescheinigung über steuerlich absetzbare Vorsorgeaufwendungen
Ihre steuerlich absetzbaren Beiträge der Kranken- und Pflegepflichtversicherung melden wir immer im Januar eines Jahres an die Finanzbehörde. Darüber erhalten Sie automatisch eine Bescheinigung. Sie können diese für Ihre Einkommensteuererklärung nutzen.

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Übrigens: Ihre Zustimmung zur Meldung der steuerlich absetzbaren Beiträge ist ab dem Veranlagungsjahr 2019 nicht mehr erforderlich.

Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber
Bei privatversicherten Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber an den Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung (KKV und PPV). Grundsätzlich ist der Zuschuss auf die Hälfte des zu zahlenden Beitrags der KKV und PPV begrenzt.
Im Jahr 2025 beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur KKV 471,32 Euro monatlich. Und zur PPV 93,71 Euro monatlich. Haben wir in unseren Unterlagen vermerkt, dass Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber wünschen? Dann liegt die Bescheinigung den Unterlagen zur Beitragsanpassung bei.

Nutzen Sie die praktischen digitalen Services der DKV und sparen Sie Zeit. Online geht es schnell und bequem.

Bescheinigungen anfordern
Hier erhalten Sie schnell und unkompliziert Bescheinigungen zu Ihrem Vertrag.

Sie möchten uns eine Anschrifts- oder Bankänderung mitteilen?
Das können Sie hier einfach und unkompliziert online tun.

… und vieles mehr.

Unsere App „Meine DKV“ - schnell, flexibel und unkompliziert
Nutzen Sie bereits unsere App? Hier können Sie viele Anliegen rund um Ihre Gesundheit ganz einfach managen - von der Einreichung von Rechnungsbelegen bis hin zur Adress- oder Vertragsänderung. Laden Sie die App „Meine DKV“ noch heute auf Ihr Handy. So profitieren Sie immer von unseren Services - egal wo Sie sind!

Möchten Sie Post von uns künftig auch digital erhalten? Dann ist zusätzlich der persönliche Kundenbereich „Meine Versicherungen“ genau das Richtige für Sie! Registrieren Sie sich direkt aus unserer App „Meine DKV“ oder unter www.dkv.com/meineversicherungen - der Schlüssel zu einer komplett digitalen Kommunikation.

 

„Meine DKV App“ herunterladen

Die „Meine DKV App“ ist für alle Kunden, egal ob vollversichert oder zusatzversichert, kostenlos in den Online-Stores erhältlich.

Alternativ können Sie auch diese Links nutzen:

> iOS: direkt zum Apple Store
> Android: direkt zu google Play

Hinweis: Voraussetzung zur Nutzung des Service ist ein bestehender Versicherungsschutz bei der DKV, der die Erstattung von ambulanten Arzt- bzw. Zahnarztrechnungen oder stationären Arztrechnungen vorsieht.

 

Erklärfilm „Verträge einfach digital verwalten: DKV Kundenportal „Meine Versicherungen“

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