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Damit Sie sich jederzeit auf Ihren Versicherungsschutz verlassen können

Warum sich Beiträge ändern können
Informationen zur Beitragsänderung ab 1.4.2025

Herzlich willkommen – schön, dass Sie da sind.

Sie interessieren sich für die Hintergründe Ihrer Beitragsänderung und der Beitragsentwicklung in der privaten Krankenversicherung? Zu den wichtigsten Themen haben wir Informationen für Sie zusammengestellt.

Warum müssen wir Beiträge regelmäßig überprüfen?

Damit wir das vertraglich vereinbarte Leistungsversprechen dauerhaft erfüllen können, vergleichen wir einmal jährlich die erforderlichen Versicherungsleistungen mit den kalkulierten. Dazu sind wir gesetzlich verpflichtet. In den Tarifen, für die wir eine Alterungsrückstellung bilden, gilt dasselbe auch für die Sterbewahrscheinlichkeiten.

Ergibt dieser Vergleich eine Abweichung von mehr als dem tariflich oder gesetzlich festgelegten Prozentsatz, müssen wir die Beiträge überprüfen. Je nach Ergebnis führt die Überprüfung dazu, dass wir die Beiträge neu kalkulieren müssen. Dabei dürfen wir auch eine festgelegte Selbstbeteiligung ändern.

Warum müssen wir die Beiträge anpassen?

Die Behandlungskosten im Gesundheitssystem erhöhen sich laufend. Im vergangenen Jahr sind insbesondere die Leistungsausgaben deutlich gestiegen. Dies bleibt nicht ohne Folgen für die Beiträge der Versicherten.

Hintergrund für die zum Teil deutlichen Beitragserhöhungen in der privaten Krankenversicherung (PKV) ist ein starker Anstieg der medizinischen Leistungsausgaben. Davon sind alle privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen in Deutschland betroffen.

Größter Kostentreiber ist dabei der Krankenhausbereich, da Klinikaufenthalte einen hohen Anteil an pflegerischer Versorgung beinhalten. Denn die Kosten der Pflege sind zwischen 2021 und 2023 um 37,5 Prozent je durchschnittlichem Pflegetag im Krankenhaus angestiegen. Unter anderem wirken sich die stark gestiegenen Tarifgehälter in der Krankenpflege sowie die höheren gesetzlichen Mindestvorgaben zum Pflegepersonal aus. Die Betreuung eines Neugeborenen ist beispielsweise im Schnitt um 18 Prozent teurer geworden.
Grundsätzlich sind in diesem Bereich die Leistungsausgaben der privaten Krankenversicherung allein im Jahr 2023 um 13,5 Prozent gestiegen – und dieser Trend setzt sich 2024 fort.
Die PKV spürt hier dieselben Effekte wie die gesetzlichen Krankenkassen, denn die Vergütung der allgemeinen Krankenhausleistungen ist für privat und gesetzlich Versicherte identisch.

Auch bei den Arzneimitteln sowie bei den ambulanten Behandlungen sind die Ausgaben stark gestiegen.

Beiträge können sich sprunghaft entwickeln - warum ist das so?

Wenn z.B. die Versicherungsleistungen mehrere Jahre lang ansteigen, aber der oben beschriebene Vergleich unter der festgelegten Schwelle bleibt, dürfen wir veränderte Rahmenbedingungen nicht in die Beiträge einfließen lassen. Dies ist erst möglich, wenn diese Schwelle überschritten wird. Dann müssen wir alle Entwicklungen der letzten Jahre in der Berechnung der neuen Beiträge berücksichtigen. Dabei werden dann alle Rechnungsgrundlagen (u.a. Versicherungsleistungen, Rechnungszins, Kündigungsverhalten und Sterbewahrscheinlichkeiten) überprüft und, falls notwendig, berichtigt.

Erklärfilm „Grundzüge einer Beitragsanpassung einfach erklärt“

Was sind die rechtlichen Grundlagen für Beitragsanpassungen?

Die rechtlichen Grundlagen für Beitragsanpassungen finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, § 203 Abs. 2  des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG), § 155  des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG) und der Krankenversicherungsaufsichtsverordnung (KVAV).

Was genau ist der Rechnungszins?

Mit dem Rechnungszins verzinsen wir jährlich die Beitragsanteile, die den Alterungsrückstellungen zugeschrieben werden. In den vergangenen zehn Jahren mussten wir wegen der andauernden Niedrigzinsphase bei einigen Tarifen den Rechnungszins senken. Ein geringerer Rechnungszins führt zu höheren Beiträgen.

Die Zinsentwicklung des vergangenen Jahres fließt in den Rechnungszins der kommenden Beitragsanpassung ein. Das gestiegene Zinsniveau an den Kapitalmärkten wird jedoch in der Kalkulation erst zeitverzögert in voller Höhe ankommen, da dieses nur auf die Neu- und Wiederanlage wirkt. Die anzusetzenden Rechnungszinsen und das gesamte Beitragsanpassungsverfahren werden von einem Treuhänder kontrolliert und genehmigt.

Wer kontrolliert für Sie, ob wir die Beiträge richtig kalkuliert haben?

Der verantwortliche Aktuar muss sicherstellen, dass die Kalkulation in der privaten Krankenversicherung nach versicherungsmathematischen Grundsätzen erfolgt. Anschließend legen wir die Neukalkulation bei Beitragsanpassungen dem unabhängigen mathematischen Treuhänder vor.

Der unabhängige Treuhänder prüft, ob bei der Kalkulation alle Rechtsvorschriften eingehalten wurden. Damit eine Beitragsanpassung wirksam wird, muss der Treuhänder zustimmen.

Was unternehmen wir, um Beitragsanpassungen entgegenzuwirken?

Uns stehen – tarifabhängig – unterschiedliche Maßnahmen zur Verfügung. Zusammenfassend lässt sich sagen:

Wir begrenzen die Beitragserhöhungen mit Mitteln aus unseren Überschüssen. Hiervon profitieren vor allem ältere Versicherte.
Die Rückstellungen aus dem gesetzlichen Beitragszuschlag wirken sich im Alter zusätzlich mildernd auf den Beitrag aus.

Ungeachtet dessen steigen die Kosten und damit die Leistungsausgaben im Gesundheitswesen weiter. Als Ihr Krankenversicherer steuern wir der Kostensteigerung mit unterschiedlichen Inititativen entgegen. Wir erstatten nicht nur Rechnungen, sondern unterstützen unsere Kunden aktiv in schwierigen Lebenssituationen. Ziel ist es, die Behandlungskosten zu senken und die Qualität der Behandlung zu verbessern. Einige unserer Services stellen wir Ihnen gern vor:

Fall- und Versorgungsmanagement
Mit zahlreichen Ratgebern und Services rund um die Themen Gesundheit und Familie möchten wir Ihnen dabei helfen, aktiv und gesund zu bleiben. Und im Krankheitsfall unterstützen wir Sie auf dem Weg zu mehr Lebensqualität. Ergänzt wird unser umfangreiches Angebot durch digitale Inhalte, Videos sowie ausgewählte Gesundheits-Apps.
Informationen dazu finden Sie auf unserer DKV Homepage https://www.dkv.com/gesundheitswelt.html.

Einige unserer Services stellen wir Ihnen hier gern vor: Fallmanagement

 

DKV Fallmanagement – Ein Einblick in die Tätigkeit

Arzneimittelservice
Arzneimittelausgaben stellen einen der wichtigsten Kostenfaktoren im Gesundheitswesen dar. Als Ihr Krankenversicherer steuern wir der Kostensteigerung entgegen. Neben anderen Maßnahmen haben wir mit ausgewählten Arzneimittelherstellern Rabattverträge geschlossen. Dabei haben wir uns hauptsächlich auf Nachahmerpräparate, die sogenannten Generika und Biosimilars, fokussiert.
Sprechen Sie Ihren Arzt doch einmal auf einen Austausch an und nutzen Sie die Rabatte für Medikamente. Wenn Sie sich für ein Nachahmerpräparat entscheiden, schonen Sie auch Ihr eigenes Portemonnaie – besonders bei einem Tarif mit Selbstbehalt. Gleichzeitig leisten Sie einen Beitrag zur Kostenstabilität.
In unserem Arzneimittel-Preisvergleich erfahren Sie, ob es zu Ihrem Arzneimittel kostengünstigere Alternativen gibt und wie groß der Preisunterschied ist. Und auf www.dkv.com/arzneimittelservice finden Sie ausführliche Informationen rund um das Thema Original- und Nachahmerpräparate sowie zu unseren Rabattverträgen.

DKV-Gesundheitstelefon
Als festen Bestandteil unserer Tarife bieten wir professionelle medizinische Beratung durch qualifizierte Ärzte. Rund um die Uhr, an 365 Tagen im Jahr, sind wir für Sie da:

  • Hilfe bei der Suche nach einem Spezialisten
  • Erläuterung von Diagnosen und Zweitmeinungsservice
  • Arzneimittelberatung
  • Reisemedizinische Beratung
  • Ernährungsberatung

So unterstützen wir unsere Versicherten auf vielfältige Weise dabei, gesund zu bleiben oder schneller und besser gesund zu werden. Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann schauen Sie doch einmal unter www.dkv.com. Dort finden Sie ausführliche Informationen zu diesen und weiteren Themen.

Digitale Sprechstunde: Neue Möglichkeiten für Kunden der DKV!

Ärzte können seit einiger Zeit auch online Sprechstunden anbieten. Dies ist durch das neue Digitale Versorgungsgesetz möglich. Die DKV bietet Ihnen über ihren Kooperationspartner TeleClinic die Möglichkeit, über eine App auf Ihrem Smartphone Kontakt zu einem in eigener Praxis niedergelassenen Arzt aufzunehmen. Der ausgewählte Arzt entscheidet, ob ein digitaler Arztbesuch ärztlich vertretbar oder ein persönlicher ärztlicher Kontakt erforderlich ist. Bei bestimmten Krankheiten oder Beschwerden kann unter Umständen nach den allgemein anerkannten fachlichen Standards auf einen persönlichen Kontakt verzichtet werden. In diesen Fällen können Sie dann gegebenenfalls auch ein digitales Rezept oder eine digitale Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten.

 

Telemedizin - Ihre Vorteile:

Servicehotline 24/7 für Sie erreichbar

Keine Wartezeiten. Als DKV-Versicherte/-r sprechen Sie innerhalb von 30 Minuten mit einem Arzt!

Digitales Rezept oder Arbeitsunfähigkeitsmeldung auf Ihr Smartphone

Nähere Informationen und Anmeldung unter: www.dkv.com/onlinesprechstunde

Mit Ihrer privaten Krankenversicherung profitieren Sie vom medizinischen Fortschritt!

Neue innovative Therapien und diagnostische Verfahren fließen regelmäßig in Ihren Krankenversicherungsschutz ein. Das gilt auch für wirksamere Medikamente. Unsere Kunden nutzen die Vorteile einer erstklassigen medizinischen Versorgung intensiv. Und sichern sich damit eine hohe Lebensqualität - auch im Alter.

Es ist immer ungewiss, wann Sie die Versicherung benötigen. Auch der bisher Gesunde kann morgen erkranken oder in einen Unfall verwickelt sein. Sie haben dann die Gewissheit, auf die Hilfe einer starken Versichertengemeinschaft zählen zu können.

Übrigens legen wir einen Teil der Beitragserhöhung für die absehbar höheren Gesundheitskosten im Alter an. Dieses Geld kommt Ihnen später wieder zugute. Dies gilt nur für Tarife, die wir mit Alterungsrückstellungen kalkulieren.

Beitragsanpassungen - ein Thema für alle Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV)

Mit dem Abschluss einer privaten Krankenversicherung sichern wir Ihnen den vereinbarten Versicherungsschutz zu. Diesen können wir nicht einseitig verringern. Doch die Leistungsausgaben erhöhen sich kontinuierlich. Zum Beispiel durch den medizinischen Fortschritt oder die steigende Lebenserwartung. Davon sind alle PKV-Unternehmen betroffen. Die dauerhafte Erfüllbarkeit der vertraglich zugesicherten Leistungen können sie deshalb nur durch Beitragsanpassungen sicherstellen.

Wie zahlreiche Unternehmen der privaten Krankenversicherung sind auch wir Mitglied im Verband der Privaten Krankenversicherung e.V. (PKV-Verband). Dieser bietet Ihnen eine Fülle von interessanten und hilfreichen Informationen rund um die private Krankenversicherung – auch zum Thema Beitragsanpassung. Sie finden diese auf der Website des PKV-Verbandes unter: www.pkv.de

Gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) auch Beitragsanpassungen?

Ab dem 1.1.2025 beträgt der Höchstbeitrag in der GKV (inkl. soziale Pflegeversicherung SPV) ca. 1.174,16 Euro*. Betrachtet man die Entwicklung des Beitrags je Versicherten der privaten Krankenversicherung (PKV) und der GKV in den vergangenen zehn Jahren, liegt die durchschnittliche Beitragssteigerung in der GKV höher als in der PKV.

* Dieser Betrag entspricht 21,3 % der Beitragsbemessungsgrenze für die Kranken- und Pflegeversicherung von 5.512,50 € für Kinderlose und setzt sich zusammen aus:
Beitragssatz Krankenversicherung: 14,6 %
Beitragssatz Pflegepflichtversicherung 3,6 %, Kinderlose ab Alter 23 4,2 %
Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz: 2,5 %

 

Kurvengrafik der Beitragsentwicklung der GKV und PKV

 

Besonders interessant dabei ist:
Die Beitragsbemessungsgrenze wurde von 2015 bis 2025 insgesamt um 33,64 % (von monatlich 4.125,00 Euro im Jahr 2015 auf 5.512,50 Euro im Jahr 2025) erhöht.
Daraus resultiert eine Zunahme des GKV-Höchstbeitrages um 47,43 %, und zwar von 639,38 Euro (2015) auf 942,64 Euro (2025).

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Übrigens: In der GKV steigt der Beitrag jedes Jahr. Einem GKV-Mitglied, das ein Einkommen unterhalb der aktuellen Beitragsbemessungsgrenze erzielt, werden von jeder Lohnerhöhung automatisch rund 8 % für die Krankenversicherung abgezogen; wer wenig mehr verdient, trägt nach erneuter Anhebung der Bemessungsgrenze eine entsprechend höhere Beitragslast.

Neben den Beitragssteigerungen sind in der GKV zusätzlich Leistungskürzungen möglich. In der Vergangenheit wurden immer wieder Leistungen gekürzt (z. B. erhalten gesetzlich Versicherte nur noch einen Zuschuss zum Zahnersatz). Auch in Zukunft sind weitere Einschränkungen nicht auszuschließen.
Die mit uns vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben Ihnen dagegen dauerhaft erhalten - das versprechen wir Ihnen als Ihr zuverlässiger Vertragspartner.

Wieso steigt der Höchstbeitrag in der Pflegepflichtversicherung noch einmal?

Der Beitrag in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) darf bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen nicht über dem Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) liegen. So sieht es der Gesetzgeber vor. Das bedeutet auch: Wenn sich der Höchstbeitrag in der SPV ändert, gilt ab diesem Zeitpunkt derselbe Höchstbeitrag in der PPV.

Ab 2025 steigt der Höchstbeitrag in der SPV.

  1. weil sich die Beitragsbemessungsgrenze auf 66.150 Euro im Jahr (5.512,50 Euro monatlich) erhöht hat.
  2. weil sich der Beitragssatz von 3,4 % auf 3,6 % erhöht hat.

Die Änderung des Beitragssatzes wurde erst sehr spät in 2024 vom Bundesrat und Bundestag abgesegnet. Darum geben wir diese erst ab 1.4.2025 an unsere Kunden weiter.
Die Bundesregierung argumentiert, dass diese Maßnahme erforderlich sei, um die finanzielle Stabilität der Pflegeversicherung zu gewährleisten.

Darum erhöht sich der monatliche Höchstbeitrag in der PPV auf voraussichtlich 198,46 Euro.
Für Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, steigt der Höchstbeitrag auf voraussichtlich 79,38 Euro.

Informationen zu besonders betroffenen Tarifen

In den hier aufgeführten Tarifen waren die Beiträge zum großen Teil mehrere Jahre beitragsstabil. In der folgenden Übersicht erkennen Sie, wann die Beiträge der jeweiligen Tarife zuletzt angepasst wurden:

 

Tarif  

BestMed Komfort BMK0*

Datum der letzten Beitragsanpassung

  • Männer 01.04.2024
  • Frauen 01.04.2024

BestMed Komfort BMK1*

Datum der letzten Beitragsanpassung

  • Männer 01.04.2022
  • Frauen 01.04.2022

VollMed M4

Datum der letzten Beitragsanpassung

  • Männer 01.04.2024
  • Frauen 01.04.2022

Spezialtaif Q

Datum der letzten Beitragsanpassung

  • Männer 01.04.2024
  • Frauen 01.04.2024

BestMed Komfort BM4/3

Datum der letzten Beitragsanpassung

  • Männer 01.04.2021
  • Frauen 01.04.2024

K2B

Datum der letzten Beitragsanpassung

  • Männer 01.04.2019
  • Frauen 01.04.2024

BSK

Datum der letzten Beitragsanpassung

  • Männer 01.04.2018
  • Frauen 01.04.2024

Tarif:  

BestMed Komfort BMK0*

Datum der letzten Beitragsanpassung

  • Männer 01.04.2024
  • Frauen 01.04.2024

BestMed Komfort BMK1*

Datum der letzten Beitragsanpassung

  • Männer 01.04.2022
  • Frauen 01.04.2022

VollMed M4

Datum der letzten Beitragsanpassung

  • Männer 01.04.2024
  • Frauen 01.04.2022

Spezialtaif Q

Datum der letzten Beitragsanpassung

  • Männer 01.04.2024
  • Frauen 01.04.2024

BestMed Komfort BM4/3

Datum der letzten Beitragsanpassung

  • Männer 01.04.2021
  • Frauen 01.04.2024

K2B

Datum der letzten Beitragsanpassung

  • Männer 01.04.2019
  • Frauen 01.04.2024

BSK

Datum der letzten Beitragsanpassung

  • Männer 01.04.2018
  • Frauen 01.04.2024

*In diesen Tarifen wird der Beitrag ohne Unterscheidung des Geschlechts bestimmt.

Sollten Sie Fragen zu anderen Tarifen haben, die hier nicht aufgeführt sind, melden Sie sich einfach direkt bei uns. Sie können sich auch an Ihren Versicherungspartner im Außendienst wenden.

 

Die Leistungsausgaben haben sich deutlich erhöht!

In den folgenden Tabellen können Sie erkennen, welche Änderungen sich in den relevantesten Leistungsbereichen ergeben haben. Es sind je Tarif die Leistungsbereiche mit den jeweils größten Anteilen an den Gesamtausgaben dargestellt. Für die Veränderung der Ausgaben des Leistungsbereichs ist jeweils beispielhaft das Jahr 2023 mit dem aktuellsten Beobachtungswert der letzen Beitragsanpassung verglichen worden.

Der Hauptgrund für die Überprüfung der Beiträge und die Höhe der Beitragsanpassung sind die gestiegenen Ausgaben für Krankheitskostenbehandlungen. Hier sind sowohl im ambulanten als auch im stationären Bereich die Ausgaben deutlich gestiegen. Des Weiteren musste der Rechnungszins angepasst werden, was ebenfalls einen Einfluss auf die Beitragssteigerung hatte.

 

Entwicklung der Leistungsausgaben für den Tarif BestMed Komfort BMK / 0

Tarifstufe BMK / 0

Beitragsgruppe Erwachsene ab Alter 20  

Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 10 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 37,62 %

Ausgaben für Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 6 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 18,93 %

Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 17 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 12,24 %

Beitragsgruppe Erwachsene ab Alter 20:  

Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 10 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 37,62 %

Ausgaben für Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 6 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 18,93 %

Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 17 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 12,24 %

  

Entwicklung der Leistungsausgaben für den Tarif BestMed Komfort BMK / 1

Tarifstufe BMK / 1

Beitragsgruppe Erwachsene ab Alter 20  

Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 15 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 34,04 %

Ausgaben für Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent -3 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 21,14 %

Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 29 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 17,76 %

Beitragsgruppe Erwachsene ab Alter 20:  

Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 15 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 34,04 %

Ausgaben für Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent -3 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 21,14 %

Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 29 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 17,76 %

  

Entwicklung der Leistungsausgaben für den Tarif VollMed M4

Tarifstufe M4

Beitragsgruppe Männer ab Alter 16  

Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 13 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 30,16 %

Ausgaben für Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 15 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 20,72 %

Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 9 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 15,35 %

Beitragsgruppe Männer ab Alter 16:  

Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 13 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 30,16 %

Ausgaben für Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 15 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 20,72 %

Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 9 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 15,35 %

 

Tarifstufe M4

Beitragsgruppe Frauen ab Alter 20  

Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 22 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 37,15 %

Ausgaben für Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 23 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 14,30 %

Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 24 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 15,38 %

Beitragsgruppe Frauen ab Alter 20:  

Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 22 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 37,15 %

Ausgaben für Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 23 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 14,30 %

Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 24 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 15,38 %

  

Entwicklung der Leistungsausgaben für den Tarif BestMed Komfort BM4 / 3

Tarifstufe BM4 / 3

Beitragsgruppe Männer ab Alter 20  

Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 40 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 27,19 %

Ausgaben für Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 53 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 28,12 %

Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 64 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 18,13 %

Beitragsgruppe Männer ab Alter 20:  

Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 40 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 27,19 %

Ausgaben für Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 53 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 28,12 %

Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 64 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 18,13 %

 

Tarifstufe BM4 / 3

Beitragsgruppe Frauen ab Alter 20  

Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 9 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 32,17 %

Ausgaben für Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 14 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 22,80 %

Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 5 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 15,98 %

Beitragsgruppe Frauen ab Alter 20:  

Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 9 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 32,17 %

Ausgaben für Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 14 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 22,80 %

Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 5 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 15,98 %

  

Entwicklung der Leistungsausgaben für den Tarif K2B Männer

Tarifstufe K2B

Beitragsgruppe Männer ab Alter 20  

Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 39 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 27,72 %

Ausgaben für Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 56 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 32,98 %

Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 60 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 15,85 %

Beitragsgruppe Männer ab Alter 20:  

Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 39 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 27,72 %

Ausgaben für Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 56 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 32,98 %

Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 60 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 15,85 %

  

Entwicklung der Leistungsausgaben für den Tarif BSK Männer

Tarifstufe BSK

Beitragsgruppe Männer ab Alter 20  

Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 55 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 23,70 %

Ausgaben für Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 74 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 29,53 %

Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 80 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 22,90 %

Beitragsgruppe Männer ab Alter 20:  

Ausgaben für Arzthonorar (ambulant)

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 55 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 23,70 %

Ausgaben für Stat. Behandlung

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 74 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 29,53 %

Ausgaben für Arznei-/ Verbandmittel

  • Erhöhung der durchschnittlichen Ausgaben in Prozent 80 %
  • Anteil an den Gesamtausgaben 22,90 %

Bitte beachten Sie, dass die hier dargestellte durchschnittliche, prozentuale Erhöhung der Leistungsausgaben nicht die Höhe der Beitragsanpassung widerspiegelt. Denn in die Neukalkulation der Beiträge fließen viele weitere Faktoren ein.

Das Wichtigste zu Ihrem Tarif auf einen Blick:

Inhalt und Umfang des Versicherungsschutzes ergeben sich aus den Tarif– und allgemeinen Versicherungsbedingungen. Die Leistungsbeschreibung erhebt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Mann und Frau beraten sich an einem Laptop sitzend

Möchten Sie persönlich beraten werden?

Damit Sie weiterhin bedarfsgerecht versichert sind, lassen Sie sich von Ihrem Partner für Versicherungsfragen beraten. In einem persönlichen Gespräch finden Sie zusammen bestimmt einen passenden Versicherungsschutz. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen.

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Was sind eigentlich Alterungsrückstellungen?

Alterungsrückstellungen sind ein wesentliches Element der Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung. Das heißt: Während der Vertragslaufzeit legen wir automatisch Teile der Beiträge zurück. Ziel ist es, dass die Beiträge nicht allein aufgrund des Älterwerdens steigen. Wie funktioniert das?

Mit dem Lebensalter steigen – statistisch gesehen – die Ausgaben für Gesundheitsleistungen. Deshalb müssten auch die Beiträge mit zunehmendem Alter steigen. Damit dies verhindert wird, zahlen Versicherte anfangs einen zusätzlichen Beitrag, um die im Alter anfallenden Krankheitskosten zu decken. Dieser Teil des Beitrags wird als Alterungsrückstellung am Kapitalmarkt verzinslich angelegt. Wenn im höheren Alter die Ausgaben für Gesundheitsleistungen dann über dem Beitrag liegen, entnehmen wir die benötigten Mittel aus den Alterungsrückstellungen.

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Übrigens: Mit einem höheren Beitrag fließt in der Regel mehr Geld in den Aufbau von Alterungsrückstellungen. Diese dient zur Stabilisierung der Beiträge im Alter. Werden am Kapitalmarkt mehr Zinsen erzielt als einkalkuliert, bilden wir eine zusätzliche Alterungsrückstellung. Diese nutzen wir ebenfalls zur Stabilisierung der Beiträge im Alter.

Alterungsrückstellungen bilden wir nur für Tarife, die wir nach Art der Lebensversicherung kalkulieren.

Die DKV wurde am 11.1.1927 als private Krankenversicherung gegründet. Seitdem bauen unsere Kunden Alterungsrückstellungen auf. Wir verfügten im Geschäftsjahr 2022 über Alterungsrückstellungen von fast 45 Mrd. Euro. Damit halten wir über 14 % der Alterungsrückstellungen des gesamten PKV-Marktes.

Ihnen kommt es so vor, als würden wir die Beiträge dauernd erhöhen? Und Sie machen sich Sorgen, wie das weitergehen soll?

Das verstehen wir. Auch wenn wir uns öfter in einem Jahr dazu bei Ihnen melden, sind meistens unterschiedliche Vertragsteile betroffen.

Die Kosten und damit die Leistungsausgaben im Gesundheitswesen steigen von Jahr zu Jahr. In vielen Bereichen versuchen wir, Beitragserhöhungen entgegen zu wirken. Wir erstatten nicht nur Rechnungen, sondern unterstützen unsere Kunden aktiv in schwierigen Lebenssituationen. Ziel ist es, die Behandlungskosten zu senken und die Qualität der Behandlungen zu verbessern.

Viele Faktoren beeinflussen die Beiträge. Dazu können auch gesetzliche Regelungen gehören, die zu höheren Leistungen führen. Daher können wir nicht sagen, wie sich die Beiträge in Zukunft entwickeln werden.

Warum werden meine Beiträge erhöht, obwohl ich keine Leistungen in Anspruch genommen habe?

Ihre Krankenversicherung basiert auf der Solidarität innerhalb der Versichertengemeinschaft.
Bei Versicherungsbeginn richtet sich Ihr zu zahlender Beitrag unter anderem nach Ihrem Alter und Ihrem Gesundheitszustand. Danach spielt die Entwicklung des persönlichen Gesundheitszustandes bei der Berechnung des Beitrags keine Rolle mehr, so lange Sie im selben Tarif versichert bleiben.

Wenn die Leistungsausgaben innerhalb des Tarifs insgesamt steigen, gehen die zusätzlichen Kosten in die Kalkulation für alle Versicherten ein. Wer seine Versicherung stärker in Anspruch nehmen muss, wird von denen mitgetragen, die das Glück haben, gesund zu bleiben. Dafür sorgt eine starke Versichertengemeinschaft.

Das bedeutet konkret: Zwei Menschen, die zur selben Zeit, im gleichen Alter und gleichen Gesundheitszustand denselben Krankenversicherungsschutz wählen und diesen nicht ändern, werden immer denselben Beitrag zahlen. Dabei spielt es keine Rolle, ob man in der Zeit krank wurde oder gesund bleibt.
Die Belastungen im Krankheitsfall werden auf alle Versicherten des Tarifs verteilt.

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Deshalb gilt: Auch wenn Sie selbst keine Leistungen benötigen, können wir nicht auf den höheren Beitrag verzichten.

Kann ich meinen Versicherungsschutz ändern?

Sie haben grundsätzlich das Recht, in einen anderen Tarif zu wechseln. So sieht es § 204 des Versicherungsvertragsgesetzes vor.

Oftmals ist aber ein Tarifwechsel nur auf den ersten Blick attraktiv. Wenn Sie über eine Umstellung Ihrer Versicherung nachdenken, beachten Sie bitte Folgendes:

Einer Beitragsersparnis stehen in der Regel Verschlechterungen beim Versicherungsschutz gegenüber. Eine spätere Erweiterung des Versicherungsschutzes ist nur mit einer erneuten Gesundheitsprüfung möglich. Auch wenn zu einem früheren Zeitpunkt schon einmal ein höherer Versicherungsschutz bestanden hat.

Die Gesundheitsprüfung kann beispielsweise dazu führen, dass wir Ihnen den gewünschten Tarif nur mit einem versicherungsmedizinischen Zuschlag anbieten können. Dieser Zuschlag wird für eine Erkrankung erhoben, die Einfluss auf die voraussichtlichen Krankheitskosten der versicherten Person hat.

Auch im neuen Tarif kann es künftig zu Beitragserhöhungen kommen.

Eine eventuelle Beitragsrückerstattung kann sich verringern - oder sogar ganz entfallen.

Ich bin von einer Beitragsänderung betroffen – kann ich meine Versicherungen kündigen?

Bei einer Beitragserhöhung in der Krankenversicherung können Sie den betroffenen Vertragsteil zum Zeitpunkt der Beitragsanpassung außerordentlich kündigen. So sieht es § 205 des Versicherungsvertragsgesetzes vor.

Die Kündigung muss innerhalb von zwei Monaten nach unserem Informationsbrief zur Beitragsanpassung erfolgen.

Das sollten Sie vor einer Kündigung Ihrer privaten Krankenversicherung wissen:

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Alterungsrückstellungen: Nach einer Kündigung besteht kein grundsätzlicher Anspruch auf eine Mitgabe von Alterungsrückstellungen. In den Fällen, in denen eine Mitgabe möglich ist, ist diese auf die Höhe des sogenannten Übertragungswertes begrenzt. Der Übertragungswert entspricht dem Aufbau der Alterungssrückstellungen auf Niveau des Basistarifs.

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Beitragsrückerstattung: Sie verlieren einen eventuellen Anspruch auf Beitragsrückerstattung.

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Neues Eintrittsalter heißt meist auch ein höherer Beitrag: Kündigen Sie Ihren Vertrag, müssen Sie bei einem Neuabschluss mit einem höherem Beitrag sowie einer erneuten Gesundheitsprüfung rechnen. Letztere kann auch zu Beitragszuschlägen oder Ausschlüssen von Leistungen führen.

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Unterschiede beim Leistungsumfang: Die mit uns vertraglich vereinbarten Leistungen bleiben Ihnen erhalten - das versprechen wir Ihnen als Ihr zuverlässiger Vertragspartner.
Das Leistungsversprechen kann bei einem neuen Versicherer geringer sein. Beispielsweise können Zahnbehandlungen beim neuen Versicherer in den ersten Jahren begrenzt sein.

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Versicherungspflicht: In Deutschland ist jeder gesetzlich dazu verpflichtet, kranken- und pflegeversichert zu sein. Deshalb benötigen wir von Ihnen eine Bescheinigung des neuen Versicherers, dass für Sie ununterbrochener Krankenversicherungsschutz besteht.

Sie benötigen eine Bescheinigung für den Arbeitgeber oder das Finanzamt?

Bescheinigungen über die Vorsorgeaufwendungen nach § 10 Abs. 1 Nr. 3 Einkommensteuergesetz zur Vorlage beim Arbeitgeber oder Dienstherrn
Die Bescheinigung über die steuerlich absetzbaren Beiträge für die Kranken- und Pflegepflichtversicherung erhalten Sie mit den Unterlagen zur Beitragsanpassung. Diese Beträge können im Lohnsteuerabzugsverfahren steuersenkend für Sie berücksichtigt werden.

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Unser Tipp: Für die steuerlich absetzbaren Vorsorgeaufwendungen genügt es, wenn Sie Ihrem Arbeitgeber eine Kopie der Bescheinigung aus dem Vorjahr zukommen lassen. Alternativ können Sie auch die Bescheinigung über die gemeldeten Beiträge nutzen, die wir jährlich im Januar verschicken. Sollten sich die Beiträge in der Zwischenzeit geändert haben, findet eine Abrechnung im Januar eines jeden Jahres im Zuge der Meldung der steuerlich absetzbaren Beiträge an die Finanzbehörde statt.

Bescheinigung über steuerlich absetzbare Vorsorgeaufwendungen
Ihre steuerlich absetzbaren Beiträge der Kranken- und Pflegepflichtversicherung melden wir immer im Januar eines Jahres an die Finanzbehörde. Darüber erhalten Sie automatisch eine Bescheinigung. Sie können diese für Ihre Einkommensteuererklärung nutzen.

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Übrigens: Ihre Zustimmung zur Meldung der steuerlich absetzbaren Beiträge ist ab dem Veranlagungsjahr 2019 nicht mehr erforderlich.

Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber
Bei privatversicherten Angestellten beteiligt sich der Arbeitgeber an den Beiträgen zur privaten Kranken- und Pflegepflichtversicherung (KKV und PPV). Grundsätzlich ist der Zuschuss auf die Hälfte des zu zahlenden Beitrags der KKV und PPV begrenzt.
Im Jahr 2025 beträgt der maximale Arbeitgeberzuschuss zur KKV 471,32 Euro monatlich. Und zur PPV 99,23 Euro monatlich. Haben wir in unseren Unterlagen vermerkt, dass Sie eine Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber wünschen? Dann liegt die Bescheinigung den Unterlagen zur Beitragsanpassung bei.

Falls Sie Intervallzahler sind und wir Ihnen deshalb ein Skonto gewähren, darf der Arbeitgeberzuschuss nur auf den skontierten Betrag gewährt werden. So sieht es der Gesetzgeber vor. Dies berücksichtigen wir auf Ihrer Arbeitgeberbescheinigung.

Nutzen Sie die praktischen digitalen Services der DKV und sparen Sie Zeit. Online geht es schnell und bequem.

Bescheinigungen anfordern
Hier erhalten Sie schnell und unkompliziert Bescheinigungen zu Ihrem Vertrag.

Sie möchten uns eine Anschrifts- oder Bankänderung mitteilen?
Das können Sie hier einfach und unkompliziert online tun.

… und vieles mehr.

Tarifgegenüberstellung einfach anfordern

Ein Mann und eine Frau betrachten den Bildschirm eines Laptop

Sie sind über 55 Jahre alt und haben mit der Beitragsanpassung Umstellungsvorschläge zu Ihrem bestehenden Versicherungsschutz erhalten?

Dann können Sie hier ganz unkompliziert Tarifgegengenüberstellungen zu diesen Vorschlägen anfordern. Mit diesen erhalten Sie einen Überblick über die Tarifleistungen und Veränderungen zu Ihrem aktuell versicherten Tarif.

Unsere App „Meine DKV“ - schnell, flexibel und unkompliziert

Nutzen Sie bereits unsere App? Hier können Sie viele Anliegen rund um Ihre Gesundheit ganz einfach managen - von der Einreichung von Rechnungsbelegen bis hin zur Adress- oder Vertragsänderung. Laden Sie die App „Meine DKV“ noch heute auf Ihr Handy. So profitieren Sie immer von unseren Services - egal wo Sie sind!

Möchten Sie Post von uns künftig auch digital erhalten? Dann ist zusätzlich der persönliche Kundenbereich „Meine Versicherungen“ genau das Richtige für Sie! Registrieren Sie sich direkt aus unserer App „Meine DKV“ oder unter www.dkv.com/meineversicherungen - der Schlüssel zu einer komplett digitalen Kommunikation.

Hinweis: Voraussetzung zur Nutzung des Service App „Meine DKV“ ist ein bestehender Versicherungsschutz bei der DKV, der die Erstattung von ambulanten Arzt- bzw. Zahnarztrechnungen oder stationären Arztrechnungen vorsieht.

Erklärfilm „Verträge einfach digital verwalten: DKV Kundenportal „Meine Versicherungen“

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