Private Ergänzungsversicherung

Beitragsänderung ab 1.1.2025

Unterschiedliche Verfahren der Kalkulation – passend zu den versicherten Leistungen

Wir verfügen über langjährige Erfahrungen, die wir in die Gestaltung der Tarife und in die Beitragskalkulation einfließen lassen. Denn wir wollen die Beiträge für unsere Kunden möglichst finanzierbar gestalten.

Mit dem Alter steigt die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen. In jüngeren Jahren nimmt man statistisch betrachtet weniger Leistungen in Anspruch. In älteren Jahren steigen diese an.
Um dem durchschnittlichen Verlauf von Krankheitskosten gerecht zu werden, können wir bei der Einführung eines Tarifs in der Ergänzungsversicherung zwischen zwei Arten der Kalkulation wählen.

 

Beitragskalkulation ohne Alterungsrückstellungen
  • In manchen Tarifen werden reine Risikobeiträge kalkuliert – ohne Bildung von Alterungsrückstellungen für die Zukunft.
  • Dann profitieren Sie von günstigen Beiträgen in jungen Jahren.
  • Die Beiträge steigen mit dem Älterwerden zu festen Terminen an. Das sind die sogenannten Altersgruppensprünge.
  • Auf Ihrer Versicherungsurkunde erkennen Sie diese Tarife an einer entsprechenden Erläuterung. Die Altersgruppensprünge finden Sie in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
  • Dies gilt für die Tarife, die wir nach Art der Schadenversicherung kalkulieren.

 

Beitragskalkulation mit Alterungsrückstellungen
  • In einigen Tarifen hängen die Versicherungsleistungen stark vom Alter der versicherten Person ab. Beispielsweise verursachen ältere Menschen im Mittel höhere Kosten für Behandlungen im Krankenhaus als Jüngere.
  • Um in diesen Tarifen auch im Alter bezahlbare Beiträge zu ermöglichen, wird in den frühen Vertragsjahren ein Teil des Beitrags für die erhöhten Versicherungsleistungen im Alter angespart.
  • Der Beitrag ist dabei so kalkuliert, dass er über die gesamte Vertragslaufzeit konstant bleibt, sofern sich äußere Umstände nicht ändern.
  • Der sich dadurch in jungen Jahren ergebende Mehrbeitrag wird in der sogenannten Alterungsrückstellung verzinslich angelegt. Wenn in späteren Lebensjahren die tatsächlichen Ausgaben für Gesundheitsleistungen über dem Beitrag liegen, wird die Differenz aus den Alterungsrückstellungen finanziert.
  • Dies gilt grundsätzlich für die Tarife, die wir nach Art der Lebensversicherung kalkulieren.
 
Planmäßige Beitragshöhe mit und ohne Alterungsrückstellungen

Grün: Beiträge mit Alterungsrückstellungen
Schwarz: Beiträge ohne Alterungsrückstellungen

 

Mit Ihrer privaten Krankenversicherung profitieren Sie vom medizinischen Fortschritt!

Neue innovative Therapien und diagnostische Verfahren fließen regelmäßig in Ihren Krankenversicherungsschutz ein. Das gilt auch für wirksamere Medikamente. Unsere Kunden nutzen die Vorteile einer erstklassigen medizinischen Versorgung intensiv. Und sichern sich damit eine hohe Lebensqualität - auch im Alter.

Es ist immer ungewiss, wann Sie die Versicherung benötigen. Auch der bisher Gesunde kann morgen erkranken oder in einen Unfall verwickelt sein. Sie haben dann die Gewissheit, auf die Hilfe einer starken Versichertengemeinschaft zählen zu können.

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Übrigens legen wir einen Teil der Beitragserhöhung für die absehbar höheren Gesundheitskosten im Alter an. Dieses Geld kommt Ihnen später wieder zugute. Dies gilt nur für Tarife, die wir mit Alterungsrückstellungen kalkulieren.

Warum brauche ich überhaupt eine private Ergänzungsversicherung?

Mit einer privaten Ergänzungsversicherung können Sie die Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse ganz nach Ihrem Bedarf erweitern. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung versichern Sie die Chefarztbehandlung und das Ein- und / oder Zweibettzimmer bei einem Krankenhausaufenthalt zur Kassenleistung hinzu. So werden Sie behandelt wie ein Privatpatient und wählen Arzt und Krankenhaus selbst aus. Ein Krankenhaustagegeld unterstützt Sie währenddessen finanziell.
Auch bestimmte Services können hinzuversichert werden: Wir organisieren eine Zweitmeinung durch einen Top-Experten bei bestimmten schweren Erkrankungen.

Bei Kindern und Jugendlichen gibt es in den Tarifen nach Art der Lebensversicherung keine Alterungsrückstellungen - warum ist das so?

  • Versicherte bis spätestens zur Vollendung des 16. Lebensjahres dürfen in der Altersgruppe „Kinder“ und
  • Versicherte bis spätestens zur Vollendung des 21. Lebensjahres in der Altersgruppe „Jugendliche“ geführt werden.

In diesen Altersgruppen können altersabhängig gestaffelte Beiträge ohne zusätzliche Bildung von Alterungsrückstellungen erhoben werden. Dies sind die sogenannten Risikobeiträge. Dadurch ist der Beitrag besonders günstig. Diese Vorgehensweise berücksichtigt auch, dass junge Menschen nach der Schul- oder Berufsausbildung in der Regel in ein krankenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis wechseln und die private Krankenversicherung verlassen.

Spätestens ab Vollendung des 21. Lebensjahres muss in der nach Art der Lebensversicherung betriebenen Krankenversicherung mit Alterungsrückstellungen kalkuliert werden. Das sind die sogenannten Erwachsenenbeiträge. Ausnahmen gibt es bei speziellen Ausbildungstarifen.

Mir ist der neue Beitrag zu hoch – was kann ich tun?

Für einige Tarife gibt es verschiedene Möglichkeiten, mit denen Sie künftig Beiträge sparen können, ohne dabei auf den wertvollen Versicherungsschutz verzichten zu müssen.

Sie möchten persönlich beraten werden? Ihr Partner für Versicherungsfragen ist gern für Sie da. Sie können sich auch an den Kundenservice wenden.

Ihr Kind beginnt ein Studium?

Dabei wünschen wir Ihrem Kind viel Erfolg!
Falls noch Fragen bestehen, finden Sie schnell und unkompliziert viele Informationen zu unserem günstigen Tarif für Studierende. Aber nicht nur das – nutzen Sie auch unsere Unterstützungsangebote – von der Check-Liste zur Immatrikulation bis hin zu Lernhacks zum Thema Selbst- und Zeitmanagement. Hier finden Sie auch einen Musterbrief, wie Sie die Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in einer gesetzlichen Krankenkasse beantragen können.

Interesse? Weitere Informationen finden Sie auf www.dkv.com/Student oder per QR-Code.

Mein Kind ist noch in der Ausbildung und hat bei der DKV eine Ergänzungsversicherung

Für einige Tarife in der Ergänzungsversicherung, die wir nach Art der Lebensversicherung kalkulieren, können Sie mit uns eine spezielle Vereinbarung treffen. Diese ist für die Tarife AM9, SM9, SD9, SW1, SW2, den KombiMed Ambulant Privat Tarif KAMP / 0-1 und die BestMed Kombitarife zur GKV BMG / 0-3 möglich.

Damit können Sie die Versicherung für die Zeit der Ausbildung auch im Erwachsenenalter ohne Bildung von Alterungsrückstellungen fortführen. Der Versicherungsschutz ändert sich durch diese Vereinbarung nicht.

Haben Sie einen der genannten Tarife versichert? Und müssen Sie für Ihr Kind künftig den höheren Beitrag mit Alterungsrückstellungen zahlen? Dann haben wir Ihren persönlichen Beitragsänderungsunterlagen eine „Vereinbarung zur Ergänzungsversicherung“ beigefügt.

Mein Kind ist noch in der Ausbildung und bei der DKV krankheitskostenvollversichert

In der Krankheitskostenvollversicherung bieten wir spezielle Tarife an, die für die Zeit der Ausbildung entwickelt wurden. Dies sind z.B. der Tarif BestMed Uni Tarif BMUNI, TARIF UNI oder auch Beamtenanwärtertarife.

Wenn für Ihr Kind eine Umstellung in einen Ausbildungstarif denkbar ist, haben wir Ihren persönlichen Beitragsänderungsunterlagen einen Umstellungsvorschlag beigefügt.

 

Schnell und unkompliziert bietet Ihnen der Tarifcheck eine Übersicht aller möglichen Tarifalternativen in der Krankheitskostenvollversicherung inklusive einer unverbindlichen Beitragsübersicht. Loggen Sie sich dazu einfach in „Meine Versicherungen" ein.

Sie sind noch nicht in „Meine Versicherungen“ angemeldet? Der Weg dorthin ist ganz einfach: Registrieren Sie sich unter www.dkv.com/meineversicherungen - der Schlüssel zu Ihrem persönlichen Kundenbereich.

Mein Kind ist in den KombiMed Krankenhaus Tarifen KGZ 1/2 versichert

Alternativ können wir Ihnen die KombiMed Krankenhaus Tarife KS1/2 anbieten.

Die Tarife KGZ1 und KS1 sowie KGZ2 und KS2 haben die gleichen Leistungen. Sie unterscheiden sich aber in der Kalkulation. In den Tarifen KS1 und KS2 bilden wir keine Alterungsrückstellungen für die Zukunft. Daher sind die Beiträge günstiger. Die Beiträge steigen mit dem Älterwerden zu festen Terminen an.

 

Monatliche Beiträge KS1/2 ab 1.7.2024  

Alter 20-24 Jahre

KS1 15,52 €

KS2 8,84 €

Alter 25-29 Jahre

KS1 23,36 €

KS2 10,87 €

Alter ab 30 Jahre

KS1 32,37 €

KS2 16,48 €

Monatliche Beiträge KS1/2 ab 1.7.2024:  

Alter 20-24 Jahre

KS1 15,52 €

KS2 8,84 €

Alter 25-29 Jahre

KS1 23,36 €

KS2 10,87 €

Alter ab 30 Jahre

KS1 32,37 €

KS2 16,48 €

Den Tarif KS1/2 können Kunden zwischen 20 und 39 Jahren abschließen. Er kann auch einfach und jederzeit wieder in den Tarif KGZ1/2 umgestellt werden.
Ab dem 1. Januar nach dem 44. Geburtstag stellen wir den Tarif KS1/KS2 automatisch in den Tarif KGZ1/2 um.

Der Beitrag im Serviceprodukt Best Care ist gestiegen. Gibt es eine günstigere Alternative?

Mit Ihrem Versicherungsschutz nach dem Tarif Best Care haben Sie bereits bestens vorgesorgt. Damit organisieren wir Ihnen bei definierten schwerwiegenden Erkrankungen, die im Krankenhaus behandelt werden müssen, unter anderem einen Termin beim Top-Experten.

Diese Leistungen haben wir mit unserem neuen Serviceprodukt KombiMed Best Care Tarif KBCK (KBCK) verbessert. Die gewohnten Best Care-Leistungen können Sie bei noch mehr Erkrankungen in Anspruch nehmen. Zum Beispiel: Hautkrebs, Herzrhythmusstörungen sowie Krankheiten des Schultergelenks bei Erwachsenen.

Und das sogar zu einem günstigeren Beitrag. Er beträgt
im Alter 0-59: 3,90 Euro
ab Alter 60: 11,10 Euro.

Einen Umstellungsvorschlag haben wir Ihren persönlichen Beitragsänderungsunterlagen beigefügt.

Sie wünschen weitere Informationen zum Tarif KBCK? Schauen Sie einfach unter http://www.dkv.com/best-care

QR Code - Direklt zum Onlineportal Best Care.

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