Seit dem 1.1.1995 gilt in Deutschland die Pflegeversicherungspflicht. Nach dem Grundsatz „Pflegeversicherung folgt Krankenversicherung“ schließen privat Krankenversicherte ihre Pflegepflichtversicherung (PPV) bei einem privaten Krankenversicherungsunternehmen ab. Die gesetzlich Krankenversicherten erhalten den Versicherungsschutz in der sozialen Pflegeversicherung (SPV). Die Leistungen der PPV und der SPV sind gesetzlich definiert und identisch.
Übrigens: Die Tarife der PPV sind Einheitstarife der privaten Krankenversicherer (PKV). Von den Beitragsänderungen in diesen Tarifen sind daher alle PPV-Versicherten der PKV-Unternehmen, die die PPV betreiben, betroffen.
Der Beitrag in der privaten Pflegepflichtversicherung (PPV) darf nach fünfjähriger Vorversicherungszeit in der privaten Pflege- oder Krankenversicherung nicht über dem Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung (SPV) liegen. So sieht es der Gesetzgeber vor. Das bedeutet auch: Wenn sich der Höchstbeitrag in der SPV ändert, gilt ab diesem Zeitpunkt derselbe Höchstbeitrag in der PPV.
Ab dem 1.1.2025 steigt der Höchstbeitrag in der SPV. Darum erhöht sich ab diesem Zeitpunkt der monatliche Höchstbeitrag in der PPV auf voraussichtlich 187,42 Euro.
Für Personen, die nach beamtenrechtlichen Vorschriften oder Grundsätzen bei Pflegebedürftigkeit Anspruch auf Beihilfe oder Heilfürsorge haben, steigt der Höchstbeitrag auf voraussichtlich 74,97 Euro.
Da die Bundesregierung eine Änderung des Beitragssatzes der sozialen Pflegepflichtversicherung angekündigt hat, steigt der Höchstbeitrag in der privaten Pflegeversicherung eventuell im Laufe des Jahres 2025 noch einmal. Im Falle einer Änderung informieren wir die Kunden wieder.
Die Beitragskalkulation in der privaten Pflegepflichtversicherung unterscheidet sich grundsätzlich von der in der sozialen Pflegeversicherung.
In der privaten Pflegeversicherung spielen das individuelle Einkommen und die Anzahl der Kinder keine Rolle. Die Beitragshöhe ist abhängig vom Eintrittsalter in die Versicherung und dem individuellen Pflegerisiko bei Vertragsschluss. Der Beitrag ist also umso niedriger, je früher man in die private Pflegeversicherung wechselt. Der Beitrag in der privaten Pflegepflichtversicherung darf nach fünfjähriger Vorversicherungszeit in der privaten Pflegeversicherung nicht über dem Höchstbeitrag in der sozialen Pflegeversicherung liegen. In der Regel liegt der Beitrag der privaten Pflegepflichtversicherung allerdings meist sowieso deutlich darunter.
Durch die Pflegereformen der letzten Jahre ist das Leistungsspektrum und der Leistungsumfang der Pflegepflichtversicherung deutlich erweitert worden. Trotzdem reichen die Leistungen im Falle der Pflegebedürftigkeit in der Regel nicht aus.
Schaut man zum Beispiel auf die Gesamtkosten, die ein Pflegeheimbewohner zu zahlen hat, fällt auf, dass diese auch nach der jüngsten Pflegereform trotz eines geringeren pflegebedingten Eigenanteils nach wie vor sehr hoch sind.
Hier ein Beispiel, das zeigt, wie wichtig eine zusätzliche private Absicherung ist:
Pflegeheim mit DKV: Martha S., 72 Jahre, verheiratet, Pflegegrad 4 | |
Eigenanteil Heimkosten¹ (Martha S.) |
- 2.576,00 Euro |
Miete (Ehemann) |
- 950,00 Euro |
Lebenshaltungskosten (gemeinsam) |
- 810,00 Euro |
Putz- und Haushaltshilfe² (Ehemann) |
- 260,00 Euro |
Gesamtkosten |
- 4.596,00 Euro |
Altersrente gemeinsam |
2.720,00 Euro |
Leistungen aus PTG 65 |
1.950,00 Euro |
Monatlich zur freien Verfügung |
74,00 Euro |
Eigenanteil (Martha S.) |
kein Eigenanteil |
Pflegeheim mit DKV: Martha S., 72 Jahre, verheiratet, Pflegegrad 4:
Eigenanteil Heimkosten¹ (Martha S.)
- 2.576,00 Euro
Miete (Ehemann)
- 950,00 Euro
Lebenshaltungskosten (gemeinsam)
- 810,00 Euro
Putz- und Haushaltshilfe² (Ehemann)
- 260,00 Euro
Gesamtkosten
- 4.596,00 Euro
Altersrente gemeinsam
2.720,00 Euro
Leistungen aus PTG 65
1.950,00 Euro
Monatlich zur freien Verfügung
74,00 Euro
Eigenanteil (Martha S.)
kein Eigenanteil
¹ Nach Leistungsabzug Pflegepflichtversicherung inkl. Investitionskosten, Verpflegung, Unterkunft, einrichtungseinheitlichem Eigenanteil
² Durch nicht anerkannte Dienstleister
Ihre Pflegezusatzversicherung der DKV unterstützt Sie bei Pflegebedürftigkeit finanziell und hilft Ihnen dabei, Ihr Leben auch bei Pflegebedürftigkeit soweit wie möglich selbstbestimmt und mobil zu gestalten. Sie entscheiden weiterhin selbst, was gut für Sie ist und in welchem Umfang Sie von wem betreut werden möchten.
Eine zusätzliche Absicherung für eine Pflegebedürftigkeit ist besonders wichtig, weil:
Übrigens: Die häufigsten Irrtümer, wenn es um das Thema Pflege geht, finden Sie in dieser Broschüre:
„Die privaten Pflegezusatzversicherungen der DKV"
Viele interessante Informationen haben wir hier für Sie zusammengestellt.
Hier können Sie sich über unsere Pflegezusatztarife informieren. Und sogar schnell und unkompliziert online abschließen.
Download Pflege Broschüre
Pflegebedürftigkeit stellt das bisherige Leben komplett auf den Kopf. Sie ist für alle Beteiligten eine erhebliche emotionale und organisatorische Belastung. Meist muss die Versorgung kurzfristig organisiert werden. Eigene Recherchen führen zu Informationen, die häufig mehr überfordern als helfen.
Um in dieser Situation einen professionellen Partner an der Seite zu haben, unterstützt Sie das DKV Pflege Schutz Paket PSP nicht nur durch die telefonische und persönliche Vor-Ort-Beratung, auch für Angehörige ersten Grades.
Es garantiert Ihnen auch, dass Sie bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit oder bei einer Einstufung in einen höheren Pflegegrad innerhalb von maximal 24-Stunden einen Pflegeplatz im Pflegeheim oder eine Versorgungszusage zu einem Pflegedienst bekommen. Dies kann auch ein vorübergehender Platz im Pflegeheim sein (Kurzzeitpflege). So können Sie z. B. die Pflege zu Hause durch den Umbau des Badezimmers vorbereiten.
Jede weitere Organisation der Versorgung wird möglichst innerhalb von 24 Stunden erbracht. Zusätzlich werden verschiedene Services vermittelt. Die DKV-Einmalzahlung in Höhe von 1.000 Euro unterstützt Sie zusätzlich, wenn Pflegebedürftigkeit (Pflegegrad 2 -5) eintritt.
Pflege trifft uns meist unvorbereitet und es stellen sich viele Fragen.
In der DKV Pflegewelt finden Sie wichtige Tipps und Infos rund ums Thema Pflege. Wir geben Ihnen wertvolle Unterstützung – von der Beantragung bis zur Organisation der Pflege.
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