Als Beamter haben Sie viele Vorteile: So beteiligt sich Ihr Dienstherr an den Kosten Ihrer privaten medizinischen Versorgung. Doch diese sogenannte Beihilfe deckt in der Regel nicht 100% der Krankheitskosten ab. Mit einer privaten Krankenversicherung bei der DKV schließen Sie diese Versorgungslücke.
Sie möchten sich in der gesetzlichen Krankenkasse versichern? Dann beteiligt sich der Dienstherr gegebenenfalls nicht an den Kosten für Ihre freiwillige Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenkasse.
Darum ist die private Krankenversicherung der DKV die perfekte Wahl für Sie:
Unterkunft im Ein-oder Zweibettzimmer und Chefarztbehandlung.
Leistungen für Zahnersatz bis zu 100%.
Leistungen für Brillen, Hörgeräte, nicht verschreibungspflichtige Medikamente, Heilmittel und Vorsorgeuntersuchungen.
Teilnahme an Vorsorge-und Gesundheitsprogrammen.
Schauen Sie sich gern vorab einmal auf der Produktseite für Beamte und Beamtenanwärter um.
Bei uns finden Sie optimale Tarife für Beamte: Ihr Partner für Versicherungsfragen erstellt gerne ein passgenaues Angebot für Sie – abgestimmt auf Ihre persönlichen Bedürfnisse. Natürlich können Sie sich auch direkt an uns wenden. Wir freuen uns auf Sie!
Wenn Sie Interesse an einem Beratungsgespräch haben, lassen Sie sich über unseren Service gern von Ihrem Berater kontaktieren.
Auch wenn Sie noch kein DKV-Kunde sind, können Sie unseren Service nutzen, um Ihren zuständigen Berater zu finden.
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Wir prüfen Ihren Antrag und informieren Sie über das Ergebnis. |
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Wir haben Ihren Antrag angenommen? Dann können Sie Ihre Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenkasse und Ihre eventuell bestehenden Krankenzusatzversicherungen kündigen. |
Auch Ihre Kinder haben Anspruch auf Beihilfe – und zwar solange, wie Sie Kindergeld bekommen. Deshalb empfehlen wir Ihnen: Sichern Sie auch Ihre Kinder günstig und individuell privat ab. Für ein passgenaues Angebot wenden Sie sich an Ihren Partner für Versicherungsfragen – oder gerne direkt an uns.
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Die Beiträge Ihrer privaten Kranken- und Pflegeversicherung können Sie über die Sonderausgaben in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Ende Januar senden wir Ihnen daher unaufgefordert eine Bescheinigung zu. Sie enthält die für das Vorjahr gezahlten und steuerlich absetzbaren Beiträge. Sollte Ihnen die Bescheinigung nicht mehr vorliegen, erstellen wir sie Ihnen gern erneut.
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