Eigentlich wissen wir es alle, aber rund um die Geburt eines Kindes wird uns oft noch einmal richtig bewusst: Gesundheit ist das Allerwichtigste! Deshalb wünschen sich Eltern die bestmögliche Gesundheitsversorgung für Ihr Kind.
Kinder sind versicherungsfrei. Das bedeutet, die Eltern dürfen jederzeit entscheiden, ob sie ihr Kind in der Gesetzlichen Krankenversicherung oder in der Privaten Krankenversicherung versichern möchten. Dies gilt für die Kranken- und Pflegeversicherung.
Folgende Optionen sind möglich:
Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam die Voraussetzungen. Die DKV hat für jeden Bedarf die passende Versicherung für Ihr Kind.
Fragen Sie bei Ihrem Partner für Versicherungsfragen im Außendienst nach einem Beratungstermin
Berater findenOder melden Sie sich telefonisch unter der 0800-3746-444. Wir beraten Sie in dem Telefonat über die verschiedenen Tarifoptionen.
Als Privatpatient immer und überall bestens behandelt.
Gesetzlich versichert – privat behandelt beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus.
Ihr Kind ist beihilfeberücksichtigungsfähig?
Sie möchten eine Krankenhaus Zusatzversicherung für Kinder oder ein umfassendes Kinderschutzpaket abschließen?
Sie sind bereits drei Monate bei der DKV krankenversichert? Dann können Sie jetzt Ihr neugeborenes Kind ganz einfach rückwirkend ab Geburt entsprechend Ihrem Versicherungsschutz versichern. Und das ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten! Dies gilt sowohl für private Voll- als auch für Zusatzversicherungen. Dieses Angebot können Sie 2 Monate ab Geburt Ihres Kindes wahrnehmen.
Eine Adoption von minderjährigen Kindern steht der Geburt gleich. Es gelten die gleichen Voraussetzungen, jedoch erfolgt eine Gesundheitsprüfung.
Hier können Sie die Nachversicherung Ihres Kindes beantragen.
Übrigens: Weitere Informationen rund um das Thema Familie finden Sie hier.
Sie sind beihilfeberechtigt?
Durch die Geburt Ihres Kindes kann sich auch Ihr Beihilfeanspruch ändern. Dies ist abhängig von der Anzahl Ihrer Kinder und Ihrem Beihilfeträger. In den meisten Bundesländern erhöht sich der Beihilfebemessungssatz für Beihilfeberechtigte mit zwei oder mehr Kindern. Bei einer Änderung des Beihilfebemessungssatzes haben Sie Anspruch darauf, den Versicherungsschutz im Rahmen der bestehenden Krankheitskostentarife anzupassen. Gerne prüfen wir für Sie die Voraussetzungen.
Fragen Sie bei Ihrem Partner für Versicherungsfragen im Außendienst nach einem Beratungstermin
Oder melden Sie sich telefonisch unter der 0800-3746-444. Wir beraten Sie in dem Telefonat über die verschiedenen Tarifoptionen.
Sie besitzen eine Auslandsreisekrankenversicherung?
In der Familienversicherung besteht auch für Ihre Kinder Versicherungsschutz. Sie besitzen nur eine Einzelversicherung? Gerne stellen wir Ihren Versicherungsschutz um.
Fragen Sie bei Ihrem Partner für Versicherungsfragen im Außendienst nach einem Beratungstermin
Oder melden Sie sich telefonisch unter der 0800-3746-444. Wir beraten Sie in dem Telefonat über die verschiedenen Tarifoptionen.
Teilen Sie uns über unseren Adressdaten Änderungsservice gern Ihre neue Anschrift mit.
Unser Kundenservice ruft Sie gerne kostenlos zurück
Rückruf anfordern