Pflegebedürftig sind Personen, die krankheits- oder altersbedingt ihren Alltag dauerhaft nicht mehr selbstständig bewältigen können und deshalb auf fremde Hilfe angewiesen sind.
Je nach Hilfebedarf werden Pflegebedürftige in einen von fünf Pflegegraden eingestuft. Die Leistungen aus der Pflegepflichtversicherung richten sich nach dem erteilten Pflegegrad 1 - 5. Ein medizinischer Gutachter vom Medizinischen Dienst der Krankenkassen oder der privaten Krankenversicherung prüft, wie selbstständig und kompetent die Person im Alltag ist. Hierfür werden sechs pflegerelevante Lebensbereiche (Bewertungsmodule) untersucht.
In 6 kurzen Videos werden die einzelnen Module zur Ermittlung eines Pflegegrades erläutert. Hier erfahren Sie, was bei der Begutachtung betrachtet und wie es gewichtet wird. Anhand konkreter Beispiele werden die Besonderheiten erklärt.
Modul 1: Mobilität Besteht Hilfebedarf beim Aufstehen und Hinsetzen? Wie verhält es sich mit dem Gehen innerhalb der Wohnung? In Modul 1 wird die Motorik betrachtet.
Modul 2: Kognitive und kommunikative Fähigkeiten Besteht Hilfebedarf aufgrund Einschränkung der kognitiven Fähigkeiten? Im Bereich des Gedächtnisses oder der Orientierung? Ist das Sprech- und Hörvermögen beeinträchtigt?
Modul 3: Verhaltensweise und psychische Problemlagen Ist aufgrund von Beeinträchtigung eine personelle Unterstützung notwendig?
Modul 4: Selbstversorgung In Modul 4 wird die Selbstversorgung wie Essen, Trinken und Körperpflege betrachtet. Unabhängig von körperlicher oder geistiger Beeinträchtigung.
Modul5: Selbständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen Erfolgt die Medikamenteneinnahme noch selbständig? Sind weitere krankheitsbedingte Hilfestellungen notwendig und wie oft wird diese Hilfe benötigt?
Modul 6: Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte. Ist die Tagesstrukturierung noch selbständig möglich?
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Wünschen Sie konkrete Unterstützung bei der Beantragung des Pflegegrades, können Sie sich auch an compass – die private Pflegeberatung wenden.
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