Pflegen, versorgen, versichern
Ihre Zähne. Ihr Lachen. Ihre Entscheidung.

So teuer können Zahnersatz oder eine Zahnbehandlung sein
Um beschädigte Zähne zu schützen oder zu ersetzen, nutzen Zahnärzte verschiedene Lösungen. Beispielsweise Zahnkronen, Implantate oder Inlays. Je nach Versorgung und Material müssen Sie als Patient hohe Eigenbeteiligungen zahlen. Darum raten auch Verbraucherschützer dazu, eine private Zahn-Zusatzversicherung abzuschließen.

Möchten Sie persönlich beraten werden?
Damit Sie weiterhin bedarfsgerecht versichert sind, lassen Sie sich von Ihrem Partner für Versicherungsfragen beraten. In einem persönlichen Gespräch finden Sie zusammen bestimmt einen passenden Versicherungsschutz. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen.

Ihnen liegt ein Heil- und Kostenplan vor und die Kosten sind höher als erwartet?
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Gesunde Zähne ein Leben lang.
Einen wichtigen Anteil nimmt die Pflege der Zähne, der Zahnzwischenräume und des Mundraumes ein. Auch die richtige Ernährung spielt eine entscheidende Rolle. Beugen Sie Krankheiten durch eine intensive Mundhygiene vor. So können Sie die eigenen Zähne oft ein Leben lang erhalten.
Für ein strahlendes Lächeln
Für ein selbstbewusstes Lächeln brauchen Zähne eine besondere Pflege. Zahnpflege setzen viele mit Zähneputzen gleich. Zu einer guten Mundhygiene zählen aber auch das Reinigen der Zahnzwischenräume und der Zunge. Und dies sollte bereits im Kindesalter beginnen. So beugen Sie z. B. Karies, Zahnfleischerkrankungen oder Zahnverlust vor. In Ihrer Zahnarztpraxis erhalten Sie Unterstützung durch regelmäßige Kontrollen und professionelle Zahnreinigungen.

Die professionelle Zahnreinigung
Eine professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine zahnmedizinische Maßnahme, die von einem Zahnarzt oder einer Dentalhygienikerin durchgeführt wird. Zähne und Zahnfleisch gründlich zu reinigen, schützt vor Krankheiten und dient der Gesundheit Ihres ganzen Körpers.
Im Gegensatz zur täglichen Mundhygiene, bei der Zahnbeläge und Plaque durch Zähneputzen und Zahnseide entfernt werden, geht die professionelle Zahnreinigung tiefer und gründlicher vor.
Sind Sie trotz intensiver Zahnpflege und regelmäßiger PZR nicht zufrieden mit dem Strahlen Ihres Lächelns? Dann können Sie mittels Bleaching Ihre Zähne aufhellen.

Bleaching
Strahlend weiße Zähne – ein Zustand, der sich im Laufe der Jahre durch Genussmittel wie Kaffee, Tee oder Rotwein verändert. Bleaching ist eine Methode, um natürliche Zähne aus kosmetischen oder ästhetischen Gründen aufzuhellen.
Um die Zähne aufzuhellen, verwenden Zahnärzte ein spezielles Gel, das die dunklen Farbpartikel in den Zähnen aufhellt. Zahnersatz und Füllungen werden durch das Bleaching nicht aufgehellt.
Es können verschiedene Bleichtechniken und Wirkstoffkonzentrationen zum Einsatz kommen. Sie hängen von den Verfärbungsursachen, der Farbe der Zähne und dem Grad der vorgesehenen Aufhellung ab. Ihr Zahnarzt hat als Fachmann den geschulten Blick und weiß, welche Methode Ihre Zähne schont und zugleich eine natürlich wirkende Aufhellung erzeugt. Der Effekt hält in der Regel zwei oder auch mehrere Jahre an.
Nicht jeder darf sich einem Bleaching unterziehen. Wer jünger als 18 Jahre oder schwanger ist, sollte auf ein Bleaching verzichten.
Einfach Informieren spart bares Geld
Früher oder später wird sicherlich jeder von uns einmal damit konfrontiert, dass Zähne krank werden oder auch ersetzt werden müssen. Bereits ab dem 20. Lebensjahr steigt das Risiko, Zahnersatz zu benötigen. Aber nicht nur mit steigendem Alter, sondern auch nach Unfällen ist Zahnersatz manchmal erforderlich. Der kann schnell sehr teuer werden.
Ein einzelner Zahn, der hochwertig durch ein Implantat ersetzt wird, kann Sie mehr als 2.000 Euro kosten. Denn die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur eine zweckmäßige Grundversorgung und zahlt einen befundorientierten Zuschuss – unabhängig von der gewählten Versorgung.
Zahnersatz:
Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz: | Für diese Leistungen zahlen Sie selbst: |
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Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz:
- Sie erhalten einen Festzuschuss. Dieser richtet sich nach dem Befund.
- Die Art der Behandlungstherapie spielt dabei keine Rolle.
- Der Festzuschuss orientiert sich an den Kosten einer Standardtherapie (Regelversorgung), also der einfachen und zweckmäßigen Lösung.
- Er beträgt 60 % der Kosten für die Regelversorgung.
- Bei einem jährlichen Kontrollbesuch und gepflegtem Bonusheft erhöht sich der Festzuschuss: bei fünf Jahren lückenloser Führung auf 70 % und bei zehn Jahren lückenloser Führung auf 75 %.
Für diese Leistungen zahlen Sie selbst:
- Für alle Leistungen außerhalb der Standardtherapie (Regelversorgung).
- Für hochwertigere Materialien oder für modernere Lösungen.
- Der Kassenzuschuss bleibt immer gleich, auch wenn der Zahnersatz durch die höherwertige Behandlung teurer wird.
- Kosten für eine Schmerztherapie, z. B. Akupunktur oder Vollnarkose.
Zahnbehandlung:
Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnbehandlungen: | Für diese Leistungen zahlen Sie selbst: |
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Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnbehandlungen:
- Die Behandlungskosten für das Entfernen von Karies und die anschließende Füllung.
- Kosten für Wurzelkanalbehandlungen oder für das Ziehen von Zähnen.
- Parodontitisbehandlung
- Jährliche Zahnsteinentfernung
Für diese Leistungen zahlen Sie selbst:
- Zusatzleistungen bei Parodontitisbehandlung (z. B. Schleimhauttransplantation) oder Wurzelbehandlungen (z. B. elektrometrische Längenbestimmung).
- In bestimmten Fällen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für die gesamte Behandlung nicht, insbesondere Wurzelbehandlungen der hinteren Backenzähne.
- Die professionelle Zahnreinigung zur Vorbeugung von Karies und Zahnfleischerkrankungen ist in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
- Bleaching, also das Aufhellen von verfärbten Zähnen.

Zahn Premiumschutz
Unsere Leistungen im Überblick
Von der kleinen Lösung bis zum 100 % Premiumschutz – ganz, wie Sie möchten
Gerade im Bereich Zahngesundheit kommen viele Fragen auf. Zum Beispiel nach der Wahl des passenden Zahnarztes, unterschiedlichen Behandlungsmethoden oder nach den ganz konkreten Kosten.
Wir als Deutsche Krankenversicherung bieten Ihnen eine leistungsstarke Absicherung:
Diese Leistungen können Sie absichern: | Hierfür leisten wir nicht: |
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Diese Leistungen können Sie absichern:
- Zahnersatz (z. B. Prothesen, Brücken, Kronen)
- Implantate
- Funktionsanalyse und Funktionstherapie
- Inlays
- Dentinadhäsive Füllungen
- Prophylaxe
- Wurzelbehandlung
- Parodontitisbehandlung
- Bleaching
- Schmerztherapie (z. B. Narkose, Akupunktur)
Hierfür leisten wir nicht:
- Behandlungsbedarf vor Vertragsabschluss
- Versorgungen oder Zusatzleistungen aus kosmetischen Gründen
- Kieferorthopädie bei Erwachsenen (mögliche Ausnahme: Unfall)
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Denken Sie jetzt schon an Ihre Zähne und nicht erst, wenn Zahnersatz oder eine Behandlung erforderlich ist.
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