Zahn / Ihre Zähne. Ihr Lachen. Ihre Entscheidung.

Ihre Zähne. Ihr Lachen. Ihre Entscheidung.

Pflegen, versorgen, versichern

So teuer können Zahnersatz oder eine Zahnbehandlung sein

Um beschädigte Zähne zu schützen oder zu ersetzen, nutzen Zahnärzte verschiedene Lösungen. Beispielsweise Zahnkronen, Implantate oder Inlays. Je nach Versorgung und Material müssen Sie als Patient hohe Eigenbeteiligungen zahlen. Darum raten auch Verbraucherschützer dazu, eine private Zahn-Zusatzversicherung abzuschließen.

Junge Frau schaut lächelnd auf ihr Smartphone

Möchten Sie persönlich beraten werden?

Damit Sie weiterhin bedarfsgerecht versichert sind, lassen Sie sich von Ihrem Partner für Versicherungsfragen beraten. In einem persönlichen Gespräch finden Sie zusammen bestimmt einen passenden Versicherungsschutz. Die Kontaktdaten finden Sie in Ihren Versicherungsunterlagen.

Ein Ehepaar das am Tisch sitzt und gemeinsam auf ein Tablet schaut

Ihnen liegt ein Heil- und Kostenplan vor und die Kosten sind höher als erwartet?

Wir haben für Sie eine passende Lösung: Holen Sie sich hier ein unverbindliches Vergleichsangebot ein.

Vater und Sohn benutzen Zahnseide

Gesunde Zähne ein Leben lang.

Einen wichtigen Anteil nimmt die Pflege der Zähne, der Zahnzwischenräume und des Mundraumes ein. Auch die richtige Ernährung spielt eine entscheidende Rolle. Beugen Sie Krankheiten durch eine intensive Mundhygiene vor. So können Sie die eigenen Zähne oft ein Leben lang erhalten.

Für ein strahlendes Lächeln

Für ein selbstbewusstes Lächeln brauchen Zähne eine besondere Pflege. Zahnpflege setzen viele mit Zähneputzen gleich. Zu einer guten Mundhygiene zählen aber auch das Reinigen der Zahnzwischenräume und der Zunge. Und dies sollte bereits im Kindesalter beginnen. So beugen Sie z. B. Karies, Zahnfleischerkrankungen oder Zahnverlust vor. In Ihrer Zahnarztpraxis erhalten Sie Unterstützung durch regelmäßige Kontrollen und professionelle Zahnreinigungen.

Eine Patientin wird mit einer professionelle Zahnreinigung behandelt

Die professionelle Zahnreinigung

Eine professionelle Zahnreinigung (PZR) ist eine zahnmedizinische Maßnahme, die von einem Zahnarzt oder einer Dentalhygienikerin durchgeführt wird. Zähne und Zahnfleisch gründlich zu reinigen, schützt vor Krankheiten und dient der Gesundheit Ihres ganzen Körpers.

Im Gegensatz zur täglichen Mundhygiene, bei der Zahnbeläge und Plaque durch Zähneputzen und Zahnseide entfernt werden, geht die professionelle Zahnreinigung tiefer und gründlicher vor.

Was passiert bei einer professionellen Zahnreinigung?

Entfernung von Zahnstein und Plaque: Hartnäckige Zahnbeläge und Zahnstein werden mit einem speziellen Instrument entfernt.
Politur der Zähne: Die Zähne werden mit einer rotierenden Bürste und einem speziellen Poliermittel gereinigt und poliert, um Oberflächenverfärbungen zu entfernen.
Reinigung der Zahnzwischenräume: Mit speziellen Zahnseiden und Interdentalbürsten werden die Zahnzwischenräume gereinigt.
Fluoridierung: Eine Fluoridbehandlung wird durchgeführt, um den Zahnschmelz zu stärken und vor Karies zu schützen.
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Sind Sie trotz intensiver Zahnpflege und regelmäßiger PZR nicht zufrieden mit dem Strahlen Ihres Lächelns? Dann können Sie mittels Bleaching Ihre Zähne aufhellen.

Junge Frau im Behandlungsstuhl lächelt in die Kamera

Bleaching

Strahlend weiße Zähne – ein Zustand, der sich im Laufe der Jahre durch Genussmittel wie Kaffee, Tee oder Rotwein verändert. Bleaching ist eine Methode, um natürliche Zähne aus kosmetischen oder ästhetischen Gründen aufzuhellen.

Um die Zähne aufzuhellen, verwenden Zahnärzte ein spezielles Gel, das die dunklen Farbpartikel in den Zähnen aufhellt. Zahnersatz und Füllungen werden durch das Bleaching nicht aufgehellt.

Es können verschiedene Bleichtechniken und Wirkstoffkonzentrationen zum Einsatz kommen. Sie hängen von den Verfärbungsursachen, der Farbe der Zähne und dem Grad der vorgesehenen Aufhellung ab. Ihr Zahnarzt hat als Fachmann den geschulten Blick und weiß, welche Methode Ihre Zähne schont und zugleich eine natürlich wirkende Aufhellung erzeugt. Der Effekt hält in der Regel zwei oder auch mehrere Jahre an.

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Nicht jeder darf sich einem Bleaching unterziehen. Wer jünger als 18 Jahre oder schwanger ist, sollte auf ein Bleaching verzichten.

Einige Voraussetzungen für das Bleaching sind zu erfüllen:

Die Zähne sind frei von Karies.
Füllungen und Kronen sind intakt.
Zahnhalteapparat bzw. Zahnfleisch ist gesund.
Vor der Behandlung findet eine gründliche Untersuchung statt.
Es besteht keine Schwangerschaft oder Stillzeit.
Es liegen keine Unverträglichkeiten gegen Inhaltsstoffe des Bleichmittels vor.
Der Patient ist über die Kosten aufgeklärt und einverstanden.

Einfach Informieren spart bares Geld

Früher oder später wird sicherlich jeder von uns einmal damit konfrontiert, dass Zähne krank werden oder auch ersetzt werden müssen. Bereits ab dem 20. Lebensjahr steigt das Risiko, Zahnersatz zu benötigen. Aber nicht nur mit steigendem Alter, sondern auch nach Unfällen ist Zahnersatz manchmal erforderlich. Der kann schnell sehr teuer werden.

Ein einzelner Zahn, der hochwertig durch ein Implantat ersetzt wird, kann Sie mehr als 2.000 Euro kosten. Denn die gesetzliche Krankenversicherung bietet nur eine zweckmäßige Grundversorgung und zahlt einen befundorientierten Zuschuss – unabhängig von der gewählten Versorgung.

Zahnersatz:

Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz: Für diese Leistungen zahlen Sie selbst:
  • Sie erhalten einen Festzuschuss. Dieser richtet sich nach dem Befund.
  • Die Art der Behandlungstherapie spielt dabei keine Rolle.
  • Der Festzuschuss orientiert sich an den Kosten einer Standardtherapie (Regelversorgung), also der einfachen und zweckmäßigen Lösung.
  • Er beträgt 60 % der Kosten für die Regelversorgung.
  • Bei einem jährlichen Kontrollbesuch und gepflegtem Bonusheft erhöht sich der Festzuschuss: bei fünf Jahren lückenloser Führung auf 70 % und bei zehn Jahren lückenloser Führung auf 75 %.
  • Für alle Leistungen außerhalb der Standardtherapie (Regelversorgung).
  • Für hochwertigere Materialien oder für modernere Lösungen.
  • Der Kassenzuschuss bleibt immer gleich, auch wenn der Zahnersatz durch die höherwertige Behandlung teurer wird.
  • Kosten für eine Schmerztherapie, z. B. Akupunktur oder Vollnarkose.

Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnersatz:

  • Sie erhalten einen Festzuschuss. Dieser richtet sich nach dem Befund.
  • Die Art der Behandlungstherapie spielt dabei keine Rolle.
  • Der Festzuschuss orientiert sich an den Kosten einer Standardtherapie (Regelversorgung), also der einfachen und zweckmäßigen Lösung.
  • Er beträgt 60 % der Kosten für die Regelversorgung.
  • Bei einem jährlichen Kontrollbesuch und gepflegtem Bonusheft erhöht sich der Festzuschuss: bei fünf Jahren lückenloser Führung auf 70 % und bei zehn Jahren lückenloser Führung auf 75 %.

Für diese Leistungen zahlen Sie selbst:

  • Für alle Leistungen außerhalb der Standardtherapie (Regelversorgung).
  • Für hochwertigere Materialien oder für modernere Lösungen.
  • Der Kassenzuschuss bleibt immer gleich, auch wenn der Zahnersatz durch die höherwertige Behandlung teurer wird.
  • Kosten für eine Schmerztherapie, z. B. Akupunktur oder Vollnarkose.

Zahnbehandlung:

Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnbehandlungen: Für diese Leistungen zahlen Sie selbst:
  • Die Behandlungskosten für das Entfernen von Karies und die anschließende Füllung.
  • Kosten für Wurzelkanalbehandlungen oder für das Ziehen von Zähnen.
  • Parodontitisbehandlung
  • Jährliche Zahnsteinentfernung
  • Zusatzleistungen bei Parodontitisbehandlung (z. B. Schleimhauttransplantation) oder Wurzelbehandlungen (z. B. elektrometrische Längenbestimmung).
  • In bestimmten Fällen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für die gesamte Behandlung nicht, insbesondere Wurzelbehandlungen der hinteren Backenzähne.
  • Die professionelle Zahnreinigung zur Vorbeugung von Karies und Zahnfleischerkrankungen ist in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Bleaching, also das Aufhellen von verfärbten Zähnen.

Das übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung bei Zahnbehandlungen:

  • Die Behandlungskosten für das Entfernen von Karies und die anschließende Füllung.
  • Kosten für Wurzelkanalbehandlungen oder für das Ziehen von Zähnen.
  • Parodontitisbehandlung
  • Jährliche Zahnsteinentfernung

Für diese Leistungen zahlen Sie selbst:

  • Zusatzleistungen bei Parodontitisbehandlung (z. B. Schleimhauttransplantation) oder Wurzelbehandlungen (z. B. elektrometrische Längenbestimmung).
  • In bestimmten Fällen zahlt die gesetzliche Krankenversicherung für die gesamte Behandlung nicht, insbesondere Wurzelbehandlungen der hinteren Backenzähne.
  • Die professionelle Zahnreinigung zur Vorbeugung von Karies und Zahnfleischerkrankungen ist in der Regel keine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung.
  • Bleaching, also das Aufhellen von verfärbten Zähnen.
Ein Mann sitzt im Behandlungsstuhl und schaut zum Arzt  hinauf

Zahn Premiumschutz

Unsere Leistungen im Überblick

Von der kleinen Lösung bis zum 100 % Premiumschutz – ganz, wie Sie möchten

Gerade im Bereich Zahngesundheit kommen viele Fragen auf. Zum Beispiel nach der Wahl des passenden Zahnarztes, unterschiedlichen Behandlungsmethoden oder nach den ganz konkreten Kosten.

Wir als Deutsche Krankenversicherung bieten Ihnen eine leistungsstarke Absicherung:

Diese Leistungen können Sie absichern: Hierfür leisten wir nicht:
  • Zahnersatz (z. B. Prothesen, Brücken, Kronen)
  • Implantate
  • Funktionsanalyse und Funktionstherapie
  • Inlays
  • Dentinadhäsive Füllungen
  • Prophylaxe
  • Wurzelbehandlung
  • Parodontitisbehandlung
  • Bleaching
  • Schmerztherapie (z. B. Narkose, Akupunktur)
  • Behandlungsbedarf vor Vertragsabschluss
  • Versorgungen oder Zusatzleistungen aus kosmetischen Gründen
  • Kieferorthopädie bei Erwachsenen (mögliche Ausnahme: Unfall)

Diese Leistungen können Sie absichern:

  • Zahnersatz (z. B. Prothesen, Brücken, Kronen)
  • Implantate
  • Funktionsanalyse und Funktionstherapie
  • Inlays
  • Dentinadhäsive Füllungen
  • Prophylaxe
  • Wurzelbehandlung
  • Parodontitisbehandlung
  • Bleaching
  • Schmerztherapie (z. B. Narkose, Akupunktur)

Hierfür leisten wir nicht:

  • Behandlungsbedarf vor Vertragsabschluss
  • Versorgungen oder Zusatzleistungen aus kosmetischen Gründen
  • Kieferorthopädie bei Erwachsenen (mögliche Ausnahme: Unfall)

Finden Sie den für Sie passenden Versicherungsschutz der DKV.

Frau lächelt in die Kamera

Wir haben das passende Produkt für Sie!

Denken Sie jetzt schon an Ihre Zähne und nicht erst, wenn Zahnersatz oder eine Behandlung erforderlich ist.

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