Jede Therapie hat einen eigenen Namen. Viele spezielle Begriffe sind für den medizinischen Laien nur schwer verständlich. Hier erhalten Sie einen Einblick in die gängigen Therapien.
Worauf müssen Sie achten und was zahlt die gesetzliche Krankenversicherung.
Parodontitis ist eine schwere Zahnfleischerkrankung, die im schlimmsten Fall zum Verlust von Zähnen führen kann. Die Behandlung umfasst eine gründliche Reinigung der Zahnfleischtaschen, in denen sich Bakterien und Plaque angesammelt haben. In einigen Fällen kann auch eine chirurgische Behandlung erforderlich sein, um tiefere Taschen zu reinigen oder beschädigtes Gewebe zu entfernen.
Zusätzlich zur Behandlung ist es wichtig, dass der Patient eine gute Mundhygiene pflegt, um die Bildung von Plaque und Bakterien zu reduzieren. Regelmäßige Kontrolluntersuchungen sind ebenfalls wichtig, um den Verlauf der Erkrankung zu überwachen und gegebenenfalls weitere Behandlungsschritte zu planen.
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung:
Die Kostenübernahme bei einer Parodontitisbehandlung muss vor der Behandlung bei der gesetzlichen Krankenversicherung beantragt werden. Eine Voraussetzung für die Kostenübernahmen ist eine Zahnfleischtaschentiefe von mindestens 3,5 mm (aufgerundet 4 mm).
Eine weitere Voraussetzung ist die Durchführung einer Vorbehandlung. Deren Umfang hängt vom Schweregrad der Erkrankung ab. So müssen beispielsweise Zahnstein und andere Reizfaktoren entfernt werden. Der Patient muss zur richtigen Mundhygiene angeleitet worden sein.
Zudem besteht zwei Jahre lang Anspruch auf eine Nachsorge, die bedarfsgerecht an die Patientensituation angepasst wird.
Während der Behandlung wird das erkrankte oder entzündete Gewebe entfernt und die Wurzelkanäle werden gereinigt, desinfiziert und versiegelt. So wird eine neue Infektion verhindert. Die Behandlung erfolgt in der Regel unter örtlicher Betäubung und kann je nach Schweregrad der Erkrankung auch mehrere Sitzungen erfordern.
Eine erfolgreiche Wurzelbehandlung kann dazu beitragen, den betroffenen Zahn zu erhalten und Schmerzen zu lindern. Nach der Behandlung ist es wichtig, eine gute Mundhygiene aufrechtzuerhalten und regelmäßige Kontrolluntersuchungen durchzuführen. In einigen Fällen kann nach der Wurzelbehandlung eine Krone oder ein ähnlicher Zahnersatz erforderlich sein, um die Stabilität des Zahnes sicherzustellen.
Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung:
Die Grundvoraussetzung für die Kostenübernahme ist, dass der Zahn langfristig erhalten werden kann. Der Erfolg der Behandlung muss als sehr gut eingeschätzt werden.
Weitere Voraussetzungen sind zum Beispiel, dass die Wurzelbehandlung dem Erhalt einer durchgehenden Zahnreihe dient und der Zahnarzt den erkrankten Zahn tatsächlich bis an die Wurzelspitze behandeln kann. Gerade im Backen-/Seitenzahnbereich kann es vorkommen, dass sich die Zahnwurzeln stark krümmen und somit die Wurzelspitze nicht erreicht werden kann.
Sind die Voraussetzungen zur Kostenübernahme nicht erfüllt, gibt es zwei Möglichkeiten: Der Patient trägt die Kosten für die Wurzelbehandlung selbst oder der Zahn wird entfernt.
Wir erklären Ihnen den Unterschied zwischen Füllungen und Inlays.
Füllungen unterscheiden sich je nach der Größe des zerstörten Bereiches. Diese werden in ein-, zwei-, drei- und mehrflächige Füllungen unterteilt.
Früher waren Füllungen (Plomben) aus Amalgam. Ihre Oberflächen ließen sich gut gestalten und sie hatten eine hohe Lebensdauer. Inzwischen haben Kompositfüllungen die Amalgamfüllungen abgelöst. Laienhaft bezeichnet man sie auch oft als Kunststofffüllungen. Vorteil: ihre zahnähnliche Farbe.
Füllungen können je nach Größe des Defektes eine Alternative zu Einlagefüllungen oder Teilkronen darstellen.
Vorteile der Füllung:
Für die Versorgung mit einem Inlay muss der Zahnarzt einen Abdruck erstellen. Das Inlay wird passgenau hergestellt und durch den Zahnarzt befestigt. Für Inlays muss Ihr Zahnarzt in der Regel mehr vom Zahn abschleifen als bei herkömmlichen Füllungen.
Inlays bestehen aus:
Mehrkostenvereinbarung bei Füllungen
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für einfache Füllungen. Höherwertige Füllungen oder Inlays verursachen höhere Kosten.
In diesen Fällen rechnet der Zahnarzt die Kosten für eine vergleichbare einfache Füllung als Sachleistung mit der gesetzlichen Krankenversicherung ab.
Die darüber hinaus gehenden Kosten, also die Mehrkosten für die tatsächlich durchgeführte Versorgung, trägt der Patient. Der Zahnarzt muss dies mit dem Patienten vor Behandlungsbeginn schriftlich vereinbaren = Mehrkostenvereinbarung.
Diese Regelung im Sozialgesetzbuch V (SGB V) ermöglicht die Wahl einer höherwertigen Versorgung.
Wir informieren, damit Sie in Absprache mit Ihrem Zahnarzt entscheiden können, welcher Zahnersatz der passende ist.
Der herausnehmbare Zahnersatz ist im Regelfall die einfachste Form des Zahnersatzes. Es wird unterschieden zwischen
Der Teilersatz kann über Halteelemente befestigt werden. Die Befestigung erfolgt an zwei oder mehreren Zähnen. Zur Reinigung kann dieser leicht entnommen werden.
Jede Therapieform hat ihre Grenzen
Ein festsitzender Zahnersatz ist nicht mehr möglich, wenn:
Ihr Zahnarzt kann die fehlenden Zähne durch eine herausnehmbare Teilprothese ersetzen.
Fehlen alle Zähne ist eine Vollprothese möglich
Man bezeichnet Sie auch als Totalprothese. Sie ist sowohl im Oberkiefer als auch im Unterkiefer denkbar. Diese Versorgungsform hat sich über Jahrzehnte bewährt. Die Versorgung des Oberkiefers ist meistens einfacher als die des Unterkiefers. Dies ist bedingt durch die bessere Haftung im Gaumenbereich.
Festzuschuss bei Zahnersatz
Diese Zuschüsse richten sich nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund. Die tatsächlich durchgeführte Versorgung hat hierauf keinen Einfluss.
Zahnärzten und gesetzlichen Krankenversicherungen steht ein Katalog mit rund 50 Einzelbefunden zur Verfügung. Für jeden Befund ist ein Betrag – der Festzuschuss – festgelegt.
Je nach Gebisssituation kann sich der Gesamtbetrag aus mehreren Festzuschüssen zusammensetzen.
Der Festzuschuss orientiert sich an den Kosten einer Standardtherapie (Regelversorgung), also der einfachen und zweckmäßigen Lösung.
Er beträgt 60 % der Kosten dieser Regelversorgung.
Bei einem jährlichen Kontrollbesuch und gepflegtem Bonusheft erhöht sich der Festzuschuss: bei fünf Jahren lückenloser Führung auf 70 % und bei zehn Jahren lückenloser Führung auf 75 %.
Als festsitzend wird ein Zahnersatz bezeichnet, den der Patient nicht selbstständig entfernen kann. Die bekanntesten Möglichkeiten sind Kronen und Brücken. Mit einer Verblendung versehen und einmal fest eingegliedert sind sie kaum von den natürlichen Zähnen zu unterscheiden.
Der natürliche Zahn ist überwiegend zerstört. Eine künstliche Krone ist erforderlich. Sie wird im Labor so gestaltet, dass sie dem natürlichen Zahn möglichst nahekommt. Der Zahntechniker verwendet hierfür Edelmetall mit einer Kunststoff- oder Keramikverblendung. So erhält die Krone ihr natürliches Aussehen. Auch keramische Kronen sind gebräuchlich. Diese sind metallfrei.
Fehlende Zähne können durch Brücken ersetzt werden. Die Brücke überspannt die zahnlose Kieferregion. Sie ist an sogenannten Brückenpfeilern verankert. Dies können beispielsweise Kronen auf natürlichen Zähnen sein. Um eine Brücke zu befestigen, schleift der Zahnarzt die benachbarten Zähne ab. Die Verbindung von einer Krone zur anderen bildet das Brückenglied.
Festzuschuss bei Zahnersatz
Diese Zuschüsse richten sich nach dem individuellen zahnmedizinischen Befund. Die tatsächlich durchgeführte Versorgung hat hierauf keinen Einfluss.
Zahnärzten und gesetzlichen Krankenversicherungen steht ein Katalog mit rund 50 Einzelbefunden zur Verfügung. Für jeden Befund ist ein Betrag – der Festzuschuss – festgelegt.
Je nach Gebisssituation kann sich der Gesamtbetrag aus mehreren Festzuschüssen zusammensetzen.
Der Festzuschuss orientiert sich an den Kosten einer Standardtherapie (Regelversorgung), also der einfachen und zweckmäßigen Lösung.
Er beträgt 60 % der Kosten dieser Regelversorgung.
Bei einem jährlichen Kontrollbesuch und gepflegtem Bonusheft erhöht sich der Festzuschuss: bei fünf Jahren lückenloser Führung auf 70 % und bei zehn Jahren lückenloser Führung auf 75 %.
Implantate sind künstliche Zahnwurzeln und bestehen meist aus Titan. Der Zahnarzt verankert sie im Kieferknochen. Sie sind die Basis für den notwendigen Zahnersatz. Richtig eingeheilt und gepflegt ersetzen sie über viele Jahre die natürliche Zahnwurzel.
Was ist bei einer Implantatversorgung zu beachten?
Eine erfolgreiche Therapie mit Implantaten setzt Folgendes voraus:
Wie wird ein Implantat eingebracht und versorgt?
Das Implantat wird operativ in den zahnlosen Bereich des Kiefers eingesetzt. Vorher legt der Zahnarzt den Knochen frei. Hierzu wird das Zahnfleisch durchtrennt und weggeklappt. Anschließend bohrt er einen Kanal. Der Zahnarzt schraubt dann das Implantat ein. Jetzt kann das Zahnfleisch über dem Implantat wieder vernäht werden. Unter dem Zahnfleisch heilt das Implantat ein und verbindet sich fest mit dem Knochen. Nach der Einheilzeit wird das Implantat für die Zahnersatzversorgung wieder operativ freigelegt. Hierfür stanzt oder schneidet der Zahnarzt das Zahnfleisch über dem Implantat ein. Der obere Bereich des Implantates ist im Mund sichtbar. Es wird nunmehr mit den notwendigen Aufbauten versorgt. Auf diesen wird später der Zahnersatz befestigt.
An den Kosten von Implantaten beteiligen sich gesetzliche Krankenversicherungen im Regelfall nicht. Die Kosten trägt der Patient ohne eine entsprechende Zahn-Zusatzversicherung selbst.
Denken Sie jetzt schon an Ihre Zähne und nicht erst, wenn Zahnersatz oder eine Behandlung erforderlich ist.
Unser Kundenservice ruft Sie gerne kostenlos zurück
Rückruf anfordern