Die DKV begleitet Sie auf Ihrem Weg vom Zahnschmerz bis zur Zahnarztrechnung.
Wenn Sie Zahnschmerzen haben, ist ein Zahnarztbesuch meist unumgänglich.
Bei akuten Zahnschmerzen oder defektem Zahnersatz ist es wichtig, so schnell wie möglich Ihren Zahnarzt aufzusuchen. Dieser verschafft sich einen Überblick. Er klärt Sie über den Befund sowie die Behandlungsmöglichkeiten auf und kann – wenn nötig – erste schmerzstillende Therapien durchführen.
Bei dieser Vorbehandlung achtet Ihr Zahnarzt auf Entzündungen, kariöse Stellen und die allgemeine Mundhygiene. Viele Beschwerden kann Ihr Zahnarzt direkt behandeln – wie zum Beispiel das kleine Loch im Zahn, das mit einer Füllung verschlossen wird.
Darüberhinausgehende Maßnahmen bedürfen aber der Terminabsprache mit Ihrem Zahnarzt, da mehr Zeit und Vorbereitung nötig ist. Hierzu zählen beispielsweise Kronen, Brücken und Prothesen oder auch die Versorgung mit einem Implantat.
In diesen Fällen erhalten Sie einen Heil- und Kostenplan, der die weiteren Behandlungsschritte sowie deren Kosten wiedergibt.
Bei Schmerzen und akuten Notfällen ist Ihr Zahnarzt verpflichtet, Sie zu behandeln – auch wenn Sie keinen Termin haben.
Ihr Zahnarzt erstellt Ihnen vor Behandlungsbeginn einen spezifizierten Heil- und Kostenplan. Dieser muss die gesamte Behandlung wiederspiegeln (Gesamtsanierungskonzept).
Neben den Honorarkosten sollten auch die Material- und Laborkosten spezifiziert ausgewiesen sein.
Wenn Sie wissen möchten, ob die geplante Maßnahme in Ihrem Versicherungsschutz enthalten ist und in welcher Höhe wir uns an den Kosten beteiligen, reichen Sie uns Ihren Heil- und Kostenplan ein.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, erfolgt die Übermittlung des Heil- und Kostenplanes an Ihre gesetzliche Krankenversicherung direkt über den Zahnarzt. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung über die Höhe des Festzuschusses. Wenn Sie eine Zahn-Zusatzversicherung haben, benötigen wir auch diesen Nachweis.
Wir haben für Sie eine passende Lösung: Holen Sie sich hier ein unverbindliches Vergleichsangebot ein.
Sie möchten wissen, wie hoch Ihr Eigenanteil an der geplanten Behandlung ist? Dann benötigen wir diese Unterlagen von Ihnen:
Heil- und Kostenplan mit
Heil- und Kostenplan mit
Hier können Sie alle erforderlichen Dokumente einreichen
Nur wenn uns alle Unterlagen vollständig vorliegen, können wir Sie konkret über unsere Leistungen informieren.
Sehen Sie hier die einzelnen Stationen Ihres Heil- und Kostenplanes:
Ihre Zahnbehandlung ist abgeschlossen. Was Sie nun tun müssen, um die mit uns vereinbarten Leistungen zu erhalten, erfahren Sie im folgenden Abschnitt.
Rechnung mit
Rechnung mit
Hier können Sie alle erforderlichen Dokumente einreichen
Wir helfen Ihnen gern weiter.
Hierzu bietet jedes Bundesland über die eigene Landeszahnärztekammer einen zahnmedizinischen Notdienst an. Dieser hilft in der Regel in der Nacht, an Wochenenden, gesetzlichen Feiertagen sowie Brückentagen – außerhalb der normalen Öffnungszeiten Ihres Hauszahnarztes. Nehmen Sie bitte in jedem Fall vorab Telefonkontakt mit dem Notdienst auf. Besuchen Sie die Notdienstseite Ihres Bundeslandes, um eine Notfallpraxis in Ihrer Nähe zu finden.
Denken Sie jetzt schon an Ihre Zähne und nicht erst, wenn Zahnersatz oder eine Behandlung erforderlich ist.
Dafür stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Am schnellsten und bequemsten geht das online über “Meine Versicherungen“. Oder nutzen Sie die “Meine DKV-App“ auf Ihrem Smartphone. Alternativ können Sie die Dokumente auch in unserem “Belegupload“ hochladen.
Selbstverständlich können Sie alle Schriftstücke auch postalisch einreichen. Die Adresse für die Einreichung des Leistungsantrags lautet:
DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50594 Köln
Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?
Die Kosten für das Erstellen eines Heil- und Kostenplans übernimmt die DKV im tariflichen Umfang. Die Berechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Die Gebühren liegen zwischen 28,45 Euro und 43,30 Euro.
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Der Heil- und Kostenplan für privatzahnärztliche Behandlungen ist nicht an eine bestimmte Form gebunden. Der Inhalt ist so zu gestalten, dass der Patient die Behandlung und die veranschlagten Kosten und Leistungen nachvollziehen kann. Folgende Angaben sind wichtig:
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Wir empfehlen Ihnen, den Heil- und Kostenplan grundsätzlich vor Beginn der Behandlung einzureichen. So können wir im Vorhinein klären, ob und in welchem Umfang ein Anspruch auf Versicherungsleistungen besteht.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, erfolgt die Übermittlung des Heil- und Kostenplans an Ihre gesetzliche Krankenversicherung direkt über den Zahnarzt. Sie erhalten anschließend eine Bestätigung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung über die Höhe des Festzuschusses. Bitte reichen Sie uns diese zusammen mit dem Heil- und Kostenplan ein.
Zur Einreichung stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Am schnellsten und bequemsten geht das online über “Meine Versicherungen“. Oder nutzen Sie die die “Meine DKV-App“ auf Ihrem Smartphone. Alternativ können Sie die Dokumente auch in unseren “Belegupload“ hochladen.
Selbstverständlich können Sie alle Schriftstücke auch postalisch einreichen. Die Adresse für die Einreichung des Leistungsantrags lautet:
DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50594 Köln.
Was Sie beim Einreichen von Heil- und Kostenplänen sonst noch beachten sollten, erfahren Sie in unserer Checkliste im Downloadcenter.
Hat diese Antwort Ihre Frage abschließend beantwortet?
Ob die Einreichung des Kostenplans zwingend erforderlich ist, da es Auswirkungen auf Ihren Leistungsanspruch hat, hängt von Ihrem konkret versicherten Tarif ab. In folgenden Tarifen ist das der Fall:
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Nein, in der privaten Krankenversicherung leisten wir nur für bereits durchgeführte Behandlungen. Ihr Zahnarzt stellt Ihnen nach Abschluss der Behandlung/Teilbehandlung eine spezifizierte Rechnung aus.
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Dafür stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Am schnellsten und bequemsten geht das online über “Meine Versicherungen“. Oder nutzen Sie die “Meine DKV-App“ auf Ihrem Smartphone. Alternativ können Sie die Dokumente auch in unserem “Belegupload“ hochladen.
Selbstverständlich können Sie alle Schriftstücke auch postalisch einreichen. Die Adresse für die Einreichung des Leistungsantrags lautet:
DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50594 Köln.
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Bitte reichen Sie uns die Zahnarztrechnung vollständig mit allen Seiten und Anlagen (z. B. Material- und Laborkosten) ein.
Wenn Sie gesetzlich versichert sind, denken Sie bitte daran, dass wir auch die bestätigte Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung benötigen.
Zur Einreichung stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung. Am schnellsten und bequemsten geht das online über “Meine Versicherungen“. Oder nutzen Sie die “Meine DKV-App“ auf Ihrem Smartphone. Alternativ können Sie die Dokumente auch in unserem “Belegupload“ hochladen.
Selbstverständlich können Sie alle Schriftstücke auch postalisch einreichen. Die Adresse für die Einreichung des Leistungsantrags lautet:
DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50594 Köln.
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Wir benötigen eine Rechnung, aus der die gesamte Behandlung hervorgeht. Ist uns der Umfang der kompletten Behandlung durch die Vorlage des Heil- und Kostenplans (bei Zahnzusatzversicherungen inkl. Vorleistungsvermerk Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung) bekannt, so können Sie uns auch gern Ihre Teilrechnungen zukommen lassen.
Dies gilt natürlich auch, wenn die Implantation und der Zahnersatz bei unterschiedlichen Zahnärzten durchgeführt werden.
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