Dusch-Toilettenrollstühle

Der kombinierte Dusch-/Toilettenrollstuhl für mehr Sicherheit - sei es neben dem Bett oder während des Duschens.
Was sollte ich bei Dusch-/Toilettenrollstühlen beachten?
Dusch-/Toilettenrollstühle kommen zum Einsatz, wenn eine vollständig ebenerdige und befahrbare Dusche vorhanden ist und diese mit anderen Duschhilfen nicht mehr nutzbar ist.
In der Regel werden Dusch-/Toilettenrollstühle zum Schieben im Rahmen der häuslichen Pflege eingesetzt. In diesem Fall prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.
Ausgangssituation | Kranken- oder Pflegeversicherung? |
Liegt bereits ein Pflegegrad vor und Sie werden im häuslichen Umfeld gepflegt? Oder wurde ein Antrag auf häusliche Pflege gestellt? |
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung. Besuchen Sie unser Pflege-Dashboard. Hier finden Sie alle bewilligten Leistungen, auch zum Thema Pflegehilfsmittel. |
Ein Pflegeantrag wurde noch nicht gestellt und Sie benötigen bei den alltäglichen Verrichtungen (z.B. Mobilität, Körperpflege, im Haushalt) Hilfe? |
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung. Hierzu muss ein Pflegeantrag gestellt werden. Nutzen Sie hierzu unseren Online Pflegeantrag. |
Benötigen Sie einen Dusch-/Toilettenrollstuhl mit Greifreifen, um die ebenerdige Dusche selbständig aufzusuchen und zu nutzen? |
Dann prüfen wir Ihren Anspruch aus der Krankenversicherung. |
Ausgangssituation: Kranken- oder Pflegeversicherung?
Liegt bereits ein Pflegegrad vor und Sie werden im häuslichen Umfeld gepflegt?
Oder wurde ein Antrag auf häusliche Pflege gestellt?
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.
Besuchen Sie unser Pflege-Dashboard. Hier finden Sie alle bewilligten Leistungen, auch zum Thema Pflegehilfsmittel.
Ein Pflegeantrag wurde noch nicht gestellt und Sie benötigen bei den alltäglichen Verrichtungen (z.B. Mobilität, Körperpflege, im Haushalt) Hilfe?
Dann prüfen wir die Kostenübernahme aus der Pflegeversicherung.
Hierzu muss ein Pflegeantrag gestellt werden. Nutzen Sie hierzu unseren Online Pflegeantrag.
Benötigen Sie einen Dusch-/Toilettenrollstuhl mit Greifreifen, um die ebenerdige Dusche selbständig aufzusuchen und zu nutzen?
Dann prüfen wir Ihren Anspruch aus der Krankenversicherung.
Bei weiteren Fragen rufen Sie das Team vom Pflegehilfsmittelservice unter der 0221/578-1864 an oder informieren Sie sich hier.
Gut zu wissen: Bereits vorhandene Hilfsmittel sind bei der Versorgung zu berücksichtigen. Der Bezug eines Dusch-/Toilettenrollstuhles parallel zu einem einfachen Toilettenrollstuhl ist nicht versichert. Suchen Sie Informationen zum einfachen Toilettenrollstuhl? Dann klicken Sie hier.
Besuchen Sie direkt einen Hilfsmittelpartner der DKV. Dort werden Sie bestens beraten. Je nachdem, für welches Modell Sie sich entscheiden, kann eine Eigenbeteiligung anfallen. Sicher verstehen Sie, dass eine zusätzlich gewünschte Ausstattung, die dem Komfort dient, von Ihnen selbst zu tragen ist.
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Welche Leistungen erhalte ich?
Notwendige Dusch-/Toilettenrollstühle mit gültiger Hilfsmittelnummer sind versichert.
Unsere Partner stellen Ihnen einen Dusch-/Toilettenrollstuhl in Standardausführung leihweise im Rahmen einer so genannten Fallpauschale zur Verfügung und bleiben Eigentümer des Hilfsmittels.
In der Fallpauschale sind folgende Kosten für eine festgelegte Dauer enthalten:
- die leihweise Überlassung des Hilfsmittels,
- Zubehör (z.B. Toiletteneimer mit Deckel),
- Reparaturen, Instandsetzungen, vom Hersteller vorgeschriebene Wartungen sowie
- ein kostenloser Austausch bei Defekt.
Ausgehend von dem Betrag der Fallpauschale zahlen wir die tarifliche Leistung (z.B. 30 %, 100 %).*
* Sind Sie im Basis-, Notlagen- oder Standardtarif versichert? Dann melden Sie sich bitte unter der 0800/3746444.
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Welche Unterlagen benötigt meine DKV?
Benötigen Sie zum ersten Mal einen Dusch-/Toilettenrollstuhl? Hat die Pflegeversicherung bereits eine Zusage erteilt (siehe Pflege-Dashboard)? Dann benötigen wir lediglich die Rechnung.
Liegt noch keine Zusage vor? Dann schicken Sie uns folgende Unterlagen zu:
- die ärztliche Verordnung mit Begründung,
- Angaben zur Wohnsituation, insbesondere ob eine ebenerdige und befahrbare Dusche vorhanden ist und
- das Angebot (Fallpauschale).
Unsere Partner bieten einen tollen Service und klären die Kostenübernahme direkt mit uns ab. Bitte sprechen Sie unseren Partner hierauf an.
Folgeversorgung
Sie sind bereits mit einem Dusch-/Toilettenrollstuhl über einen unserer Partner versorgt und möchten die Kostenübernahme für die weitere Nutzung (Folgepauschale) beantragen?
Dann benötigen wir lediglich die Rechnung. Auf eine erneute ärztliche Verordnung verzichten wir.
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Wer liefert mir das Hilfsmittel? Wer sind die Partner der DKV und wie finde ich sie?
Die DKV arbeitet in ganz Deutschland mit qualifizierten Leistungserbringern zusammen.
Das bieten unsere Hilfsmittelpartner:
- Beratung zum Hilfsmittel – online, in der Filiale oder vor Ort
- Qualitativ hochwertige Versorgung
- Hilfsmittel führender Hersteller
- Anpassung und Erprobung des Hilfsmittels
- Schnelle Lieferung
- Hilfsmittel-Notdienst
- Reparatur- und Wartungsservice
- Sofern Sie es wünschen, übernimmt unser Partner die Abwicklung mit der DKV
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„Meine Versicherungen“
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