Fast 100 erfolgreiche Jahre auf dem Markt der privaten Krankenversicherung haben den Blick der DKV für das Wesentliche auf dem Gebiet der Gesundheit geschärft. Der Gesundheitsversicher der ERGO bietet Versicherungsschutz und Services rund um die Gesundheit, und organisiert eine hochwertige medizinische Versorgung.
Mit goDentis wurde ein umfangreiches Konzept einer "Zahnprophylaxe mit System“ entwickelt. Wissenschaftliche Studien beweisen den Zusammenhang zwischen erhöhtem Schlaganfall- und Herzinfarktrisiken mit Zahnbettentzündungen. Mit professioneller Zahnprophylaxe auf höchstem medizinischem Niveau tragen die goDentis-Partnerzahnärzte dazu bei, dass schwerwiegende Krankheiten vermieden und die eigenen Zähne ein Leben lang erhalten bleiben.
Ein individuelles und kompetentes Pflegeangebot mit einem gut organisierten Management, das hohe Qualität zu einem angemessenen Preis anbietet – das ist miCura. In einer immer älter werdenden Gesellschaft wächst die Nachfrage nach ambulanter Pflege ständig an. Dabei steht Qualität statt Quantität im Vordergrund. miCura berücksichtigt die psychischen, emotionalen, sozialen und geistigen Bedürfnisse der Betroffenen bei der Entwicklung der individuellen und kompetenten Pflegeangebote. Dadurch wird den Menschen die Chance gegeben, im Rahmen ihrer Möglichkeiten ein selbstbestimmtes und würdevolles Leben zu führen.
Den eigenen Lebensstil beibehalten, in einer Atmosphäre, die viele Freiheiten und jede Menge Sicherheiten gibt – das ist das Motto der DKV-Residenzen in Bremen und Münster. Viel Raum für die Erfüllung individueller Wünsche schaffen, ein gehobener Wohnkomfort mit breitem Dienstleistungsangebot und das umfangreiche Wellness und Kulturprogramm. Menschen, die auf Pflege angewiesen sind, erfahren in der DKV-Residenz warmherzige und professionelle Betreuung durch examiniertes Fachpersonal in wohnlicher Atmosphäre. Das Konzept hat das Ziel, dass die Bewohner im Falle einer Erkrankung die erforderlichen Pflegeleistungen im eigenen häuslichen Umfeld in Anspruch nehmen können und der Umzug in eine stationäre Pflegeeinrichtung vermieden werden kann.
Weitere Informationen zu der DKV-Residenz in der Contrescape, Bremen
Weitere Informationen zu der DKV-Residenz am Tibusplatz, Münster
Die DKV ist seit fast 100 Jahren mit bedarfsgerechten und innovativen Produkten ein Vorreiter der Branche. Der Spezialist für Gesundheit bietet privat und gesetzlich Versicherten umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices, und organisiert eine hochwertige medizinische Versorgung.
Die Geschäftsberichte der DKV können Sie im Unternehmensbereich herunterladen.
Die DKV ist persönlich, telefonisch sowie schriftlich per Post, Telefax und E-Mail erreichbar. Sämtliche Kontaktdaten der DKV stehen im Bereich Kontakt.
Die DKV ist die Spezialistin für Krankenversicherung in der ERGO Group. ERGO ist eine der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa.
Seit über 95 Jahren ist die DKV mit ihren bedarfsgerechten und innovativen Produkten eine führende Kraft in der Gesundheitsversorgung. Als Spezialistin bietet sie privat und gesetzlich Versicherten umfassenden Kranken- und Pflegeversicherungsschutz sowie Gesundheitsservices an. Auch die Organisation einer hochwertigen medizinischen Versorgung zählt zu den Kernkompetenzen der DKV. Im Jahr 2023 erzielte die Gesellschaft Beitragseinnahmen in Höhe von 5,2 Mrd. Euro. Die DKV gehört als Spezialistin für Krankenversicherung der ERGO und damit der Muttergesellschaft Munich Re an, einem der weltweit größten Rückversicherer und Risikoträger.
Die DKV ist ein Unternehmen der ERGO Group, eine der großen Erstversicherungsgruppen in Europa. ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger
Die DKV ist die Spezialistin für Krankenversicherung in der ERGO Group, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Weltweit ist die Gruppe in über 25 Ländern vertreten und konzentriert sich auf die Regionen Europa und Asien. ERGO bietet ihren Privat- und Firmenkunden ein breites Produktportfolio in allen wesentlichen Versicherungssparten sowie vollumfängliche Assistance- und Serviceleistungen. Unter dem Dach der ERGO Group AG steuern mit der ERGO Deutschland AG, ERGO International AG und ERGO Technology & Services Management AG drei Einheiten die Geschäfte und Aktivitäten der ERGO Group. In diesen sind jeweils das deutsche und internationale Geschäft sowie die globale Steuerung von IT und Technologie-Dienstleistungen gebündelt. Rund 38.700 Menschen arbeiten als angestellte Mitarbeiter oder als hauptberufliche selbstständige Vermittler für die Gruppe. 2022 nahm ERGO über 20 Milliarden Euro an Gesamtbeiträgen ein und erbrachte für ihre Kunden Netto-Versicherungsleistungen in Höhe von rund 15 Milliarden Euro.
ERGO gehört zu Munich Re, einem der weltweit führenden Rückversicherer und Risikoträger.
Mehr unter www.ergo.com
Aktuelle Informationen rund um die DKV erhalten Sie über unsere Pressesprecherin, Frau Heike Linden, Tel 0211 477-4094, Heike.Linden@ergo.de.
Informationen zur ERGO Group sind im im Newsroom auf ergo.com hinterlegt.
Werden die Voraussetzungen für einen Wechsel in die Private Krankenversicherung nicht erfüllt, können Sie sich trotzdem rundum absichern. Hierfür bieten wir Ihnen ein umfangreiches Angebot an Ergänzungsversicherungen, vom Auslandsschutz bis zur professionellen Zahnreinigung und der Chefarztbehandlung im Krankenhaus.
In der privaten Krankenversicherung (PKV) werden die Beiträge anhand des Eintrittsalters, des Versicherungsumfangs sowie des Gesundheitszustandes zu Beginn der Versicherung ermittelt. Zudem werden bei der Beitragsgestaltung die mit dem Alter steigenden Krankheitskosten berücksichtigt, indem Alterungsrückstellungen gebildet werden.
Privat versicherbarer Personenkreis:
Zusatzversicherungen können grundsätzlich alle gesetzlich Krankenversicherten und deren familienversicherten Angehörigen abschließen. Hier bietet die DKV für fast alle Personenkreise und Leistungsbereiche Tarife an, z.B. für den stationären Bereich, für Zahnersatz und Sehhilfen, für Vorsorgeuntersuchungen sowie für Urlaubsreisen in das Ausland.
Verschiedene Zusatzversicherungen, wie z.B. für Sehhilfen, Zahnersatz oder für das Krankenhaus können neben der Mitgliedschaft in der Gesetzlichen Krankenversicherung abgeschlossen werden.
Stationäre Zusatzversicherungen
Ambulante Zusatzversicherungen
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Die private Krankheitskostenvollversicherung (auch Vollversicherung genannt) bietet einen umfassenden Versicherungsschutz. Der Versicherungsschutz umfasst i.d.R. Leistungen für ambulante, zahnärztliche und stationäre Heilbehandlungen im Krankheitsfall.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) kann der Versicherungsschutz individuell auf den jeweiligen Bedarf ausgerichtet werden. Das moderne Tarifangebot der DKV trägt dabei allen Bedürfnissen und Wünschen Rechnung.
Der Beitrag für eine private Krankheitskostenvollversicherung ist häufig günstiger als erwartet.
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Mit einer Zusatzversicherung (auch Ergänzungsversicherung genannt) können Sie Ihren gesetzlichen Krankenversicherungsschutz aufstocken.
Versichert werden kann z.B. die Kostenerstattung für das Ein- oder Zweibettzimmer im Krankenhaus, die erstattungsfähigen Restkosten für eine ambulante Behandlung, Brillen oder Zahnersatz, die dem Versicherten als Kassenpatient verbleiben.
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Ambulante Zusatzversicherungen
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Die Krankentagegeldversicherung ist eine Verdienstausfallversicherung, die beim Arbeitnehmer nach Ablauf der Gehaltsfortzahlung durch den Arbeitgeber bzw. beim Selbständigen/Freiberufler nach Ablauf der mit dem Versicherer vereinbarten leistungsfreien Zeit eintritt.
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Eine Arbeitsunfähigkeit melden Sie am schnellsten
Nach der Meldung einer Arbeitsunfähigkeit erhält der Versicherungsnehmer/die versicherte Person Vordrucke. Bei Selbstständigen und Freiberuflern sind diese vom Arzt und dem Kunden auszufüllen; bei Angestellten zusätzlich ein Vordruck vom Arbeitgeber. Wir zahlen das Krankentagegeld nach Eingang der Formulare. Bei einer andauernden Arbeitsunfähigkeit ergänzt der Arzt das "Pendelformular" alle zwei Wochen. Gesonderte Anschreiben oder zusätzliche Arbeitsunfähigkeitsatteste (zum Beispiel gelber Krankenschein) brauchen wir nicht.
Die gesetzliche Pflegepflichtversicherung ist seit 1995 Pflichtversicherung für alle gesetzlich und privat Krankenversicherten einschließlich ihrer Familienangehörigen. Grundlage der Pflegeversicherung ist das Pflegepflichtversicherungsgesetz. Freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) können sich binnen drei Monaten nach Beginn der freiwilligen Mitgliedschaft in der GKV von der Versicherungspflicht in der sozialen Pflegeversicherung befreien lassen, wenn sie eine private Pflegeversicherung abschließen, deren Leistungen mindestens denen der sozialen Pflegeversicherung entsprechen.
Die Pflegepflichtversicherung leistet bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit.
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Gerade bei Pflegebedürftigkeit führt die langfristige Inanspruchnahme von ambulanten Pflegediensten oder stationären Pflegeeinrichtungen zu dauerhaften finanziellen Belastungen, die meist weit über den gewährten Mindestleistungen aus der Pflegepflichtversicherung liegen. Eine weitere Vorsorge ist also sowohl neben einer sozialen wie auch neben der privaten Pflegepflichtversicherung zu empfehlen. Dabei können mit einer Pflegeergänzungsversicherung sowohl Geld- auch Sachleistungen abgesichert werden.
Die DKV bietet hierzu Pflegeergänzungsversicherungen an, mit denen die Lücken der Pflegepflichtversicherung sinnvoll geschlossen werden können.
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Wer im Ausland erkrankt, wird oft als Privatpatient behandelt und muss im Bedarfsfall mit entsprechend hohen Kosten rechnen. Vor allem Versicherte der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sollten eine Auslandsreise-Krankenversicherung abschließen. Denn die GKV zahlt im Notfall nur die Behandlung vor Ort und das nur innerhalb der Europäischen Union und den Staaten, mit denen ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Einen Rücktransport nach Hause zahlt sie nicht. Diese Kosten erstattet die Auslandsreise-Krankenversicherung sowie darüber hinaus gehende Leistungen wie beispielsweise die Ersatzbeschaffung wichtiger Dokumente oder länderspezifische Reiseinformationen.
Weitere Informationen zur Auslandsreise-Krankenversicherung
Online-Abschluss
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Die Tarife der internationalen Krankenversicherung Globality Health basieren auf jahrzehntelanger Erfahrung mit speziellem Fokus auf Expatriates – Menschen, die längerfristig im Ausland leben und arbeiten.
Heute sind die Untersuchungsmethoden auf einem sehr hohen Niveau. Nie war es leichter, der Entstehung von Krankheiten vorzubeugen, oder sie schon im Frühstadium zu erkennen und damit erfolgreich behandeln zu können. Ein Fortschritt, der Leben retten kann. Denn nicht nur weit verbreitete Erkrankungen wie z.B. Prostata- oder Brustkrebs haben bei rechtzeitiger Diagnose weitaus bessere Heilungschancen.
Mit vorbeugenden Maßnahmen - der so genannten Prophylaxe - und gesundheitsbewusstem Verhalten kann jeder Mensch selbst einen großen Beitrag zur Erhaltung der Gesundheit leisten. Gerade für den Bereich der Gesundheitsvorsorge erhalten gesetzlich Krankenversicherte keine oder nur eingeschränkte Leistungen.
Die Vorsorgetarife der DKV erweitern den gesetzlichen und privaten Krankenversicherungsschutz um die Gesundheitsvorsorge-Komponente.
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Unternehmen und Verbände sowie Standesorganisationen können mit der DKV so genannten Gruppenversicherungsverträge abschließen. Mehr als 1000 Firmen und Verbände haben dies bereits getan.
Arbeitnehmer, Selbstständige oder Freiberufler können die Vorteile der DKV-Gruppenversicherung in Anspruch nehmen; dazu gehören unter anderem:
Voraussetzung ist, dass über den Arbeitgeber oder einen Berufsverband ein Gruppenversicherungsvertrag mit der DKV besteht.
Für bestimmte Berufsgruppen - wie z.B. Ärzte, Apotheker, Anwälte und Steuerberater - hat die DKV spezielle Tarife entwickelt, die genau auf die Bedürfnisse dieser Berufsgruppen ausgerichtet sind.
Weitere Informationen zur Gruppenversicherung
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Die Fürsorgepflicht des Dienstherrn gebietet, dass er im Rahmen des Dienst- und Treueverhältnisses für das Wohl des Beamten und seiner Familie, auch für die Zeit nach Beendigung des Beamtenverhältnisses, zu sorgen hat.
Beihilfetarife der DKV
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Beihilfeberechtigt sind Beamte, Beamtenanwärter, Richter, Berufssoldaten und Soldaten auf Zeit sowie ihre berücksichtigungsfähigen Familienangehörigen, Vorsorgeempfänger wie Ruhestandsbeamte (Pensionäre), Richter im Ruhestand, Witwen und Witwer sowie Waisen der vorstehend genannten Personen.
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Neben Ehegatten (nicht selbst beihilfeberechtigt und mit einem Einkommen in bestimmter Höhe) zählen leibliche Kinder sowie Adoptiv-, Pflege-, Stief- und Enkelkinder (unter bestimmten Voraussetzungen) zu den berücksichtigungsfähigen Angehörigen.
Beihilfetarife der DKV
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Aufwendungen für Geburt, Vorsorge, Krankheiten, Rehabilitation, Pflege und Tod, die
Auf der Internetseite www.dkv.com kann der individuelle Beitrag berechnet werden. Auf Grundlage dieser Berechnung ist auch eine unverbindliche Angebotsanforderung sowie bei einigen Tarifen ein Online-Abschluss möglich.
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Einige der DKV-Tarife (z.B. Auslandsreise-Krankenversicherung) können online abgeschlossen oder beantragt werden. Ob ein Tarif online abschließbar ist oder nicht, sehen Sie in der Detailinformation des ausgewählten Tarifes bei unseren Produktinformationen & Beitrag.
Zu den Produktinformationen & Beitrag
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Die amtliche Deutsche Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) und Zahnärzte (GOZ) sieht für die Berechnung ärztlicher Leistungen eine Spanne vom Einfachen bis Dreieinhalbfachen (= Höchstsatz) des Gebührensatzes/der Grundgebühr vor.
Innerhalb dieses Gebührenrahmens sind die Gebühren unter Berücksichtigung der Schwierigkeit und des Zeitaufwandes der einzelnen Leistung sowie der Umstände bei der Ausführung nach billigem Ermessen des Arztes zu bestimmen. Die Schwierigkeit der einzelnen Leistung kann auch durch die Schwierigkeit des Krankheitsfalles begründet sein. In der Regel darf eine Gebühr nur zwischen dem Einfachen und dem 2,3-fachen des Gebührensatzes (=Regelhöchstsatz) bemessen werden; ein Überschreiten des 2,3-fachen des Gebührensatzes ist nur zulässig, wenn Besonderheiten dies rechtfertigen. Diese Besonderheit muss in der Rechnung schriftlich begründet werden. Für so genannten medizinisch-technische Leistungen (z.B. Röntgen) verringern sich die o.g. Sätze auf das 1,8- bzw. 2,5-fache, für Laboratoriumsuntersuchungen auf das 1,15- bzw. 1,3-fache.
Die Höhe der einzelnen ärztlichen Gebühr bemisst sich gemäß der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bzw. Zahnärzte (GOZ) nach dem Einfachen bis Dreieinhalbfachen (= Höchstsatz) des Gebührensatzes/der Grundgebühr. Reicht dieser Gebührenrahmen im Einzelfall aufgrund besonderer Schwierigkeiten nicht aus kann eine von der GOÄ/GOZ abweichende Höhe der Vergütung vereinbart werden. Eine solche Vereinbarung (Honorarvereinbarung) ist nach persönlicher Absprache im Einzelfall zwischen Arzt und Zahlungspflichtigem vor Erbringung der Leistung des Arztes in einem Schriftstück zu treffen. Dieses muss neben der Gebührenordnungsziffer und der Bezeichnung der Leistung, dem Steigerungssatz und dem vereinbarten Betrag auch die Feststellung enthalten, dass eine Erstattung der Vergütung durch Erstattungsstellen möglicherweise nicht in vollem Umfang gewährleistet ist. Weitere Erklärungen darf die Vereinbarung nicht enthalten. Der Arzt hat dem Zahlungspflichtigen einen Abdruck der Vereinbarung auszuhändigen.
Die Möglichkeit einer Honorarvereinbarung ist jedoch nicht automatisch mit einer Erstattungspflicht des Krankenversicherers für darauf beruhende Honorare gleichzusetzen. Manche Tarife sehen eine Erstattung lediglich bis zu den Höchstsätzen der GOÄ vor; aber auch bei einem darüber hinaus gehenden Leistungsversprechen sind Höchstsatz überschreitende Honorare nur erstattungsfähig, wenn sie durch krankheits- bzw. befundbedingte Erschwernisse begründet und nach den Bemessungskriterien der Gebührenordnung angemessen sind. Sollte der Arzt eine Honorarvereinbarung abschließen wollen, sollte der Patient sich vor Abschluss mit der Krankenversicherung in Verbindung setzen.
Wenn ein entsprechender Tarif versichert ist, werden die Kosten für bestimmte Zuzahlungen im tariflichen Umfang erstattet.
In den meisten Tarifen sind die Schutzimpfungen versichert, die von der Ständigen Impfkommission des Robert-Koch-Institutes (STIKO) allein in Abhängigkeit von Alter und Geschlecht (also unabhängig von Beruf, Reisen, Wohnort, Freizeitgewohnheiten) für alle empfohlen werden (Standardimpfungen).
Darüber hinaus ist bei einigen Tarifen das Leistungsversprechen um die Schutzimpfungen erweitert, die bei Auslandsreisen empfohlen werden.
Der Umfang des Versicherungsschutzes ergibt sich aus den vertraglichen Vereinbarungen. Nach den Allgemeinen Versicherungsbedingungen besteht Versicherungsschutz für die medizinisch notwendige Heilbehandlung wegen Krankheit oder Unfallfolgen. Darüber hinaus erstreckt sich der Versicherungsschutz auf Vorsorgeuntersuchungen nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorge).
Sie benötigen ein Hilfsmittel, wie beispielsweise einen Rollstuhl oder ein Hörgerät und sind bei der DKV vollversichert?
Dann haben Sie sicher viele Fragen. Schauen Sie sich unsere Informationen zu den einzelnen Hilfsmitteln an – hier erhalten Sie viele wertvolle Tipps.
Für eine Sterilisation besteht kein Leistungsanspruch, auch dann nicht, wenn andere empfängnisverhütende Methoden nicht möglich sind.
Sollte die Sterilisation allerdings aus medizinischen Gründen wegen einer Krankheit notwendig sein, ist die Prüfung der Kostenerstattung anhand eines ärztlichen Attestes möglich.
Besteht bei Ehepaaren ein unerfüllter Kinderwunsch, können - nach ausführlicher Diagnostik beider Partner - Maßnahmen der "assistierten Reproduktion" erforderlich werden. Dazu zählen die rein medikamentöse Behandlung mit Hormonpräparaten, Inseminationen sowie die Maßnahmen einer künstlichen Befruchtung. In welchem Umfang Versicherungsleistungen zur Verfügung gestellt werden können, wird anhand der individuellen Befunde von der DKV geprüft. Einige Tarife sehen Altersgrenzen vor und leisten nur bis zu einer begrenzten Anzahl an Versuchen.
Empfängnisverhütende Mittel (z.B. Antibabypillen, Spiralen) dienen im Allgemeinen nicht der medizinisch notwendigen Heilbehandlung und begründen somit keinen Anspruch auf Versicherungsleistungen.
Nur in den seltenen Fällen, in denen empfängnisverhütende Mittel therapeutisch eingesetzt werden, ersetzt die DKV auch Aufwendungen für empfängnisverhütende Mittel. Voraussetzung hierfür ist, dass die medizinische Notwendigkeit für deren Einsatz durch individuelle Befunde nachgewiesen ist.
Es besteht kein Leistungsanspruch für Kur- und Sanatoriumsbehandlungen sowie für Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger wenn der Tarif nichts anderes vorsieht. Sollte kein Anspruch auf Leistungen bei einem gesetzlichen Rehabilitationsträger gegeben sein, kann ggf. zusätzlich ein Tarif bei der DKV abgeschlossen werden.
Allgemeine Versicherungsbedingungen (inkl. Tarife) herunterladen
Jede Krankenhausbehandlung ist innerhalb von zehn Tagen nach ihrem Beginn, durch den Versicherungsnehmer oder eine bevollmächtigte Personen, anzuzeigen. In den meisten Fällen wird dies jedoch bereits vom Krankenhaus veranlasst.
Bei Behandlungen in gemischten Krankenanstalten (= Krankenhäuser die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlungen durchführen) ist eine vorherige Zusage der DKV erforderlich, da ansonsten der Leistungsanspruch entfällt. Diese Regelung ergibt sich aus den Allgemeinen Versicherungsbedingungen. Über die verschiedenen Krankenhauskategorien können Sie sich auf der DKV.com informieren.
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Kontaktangebote der DKV
Der Versicherungsschutz erstreckt sich in der Krankheitskosten- und in der Krankenhaustagegeldversicherung grundsätzlich auf die Heilbehandlung in Europa. Die Kostenerstattung erfolgt in Höhe der im Ausland üblichen Kosten, max. in Höhe der in Deutschland entstandenen Kosten. Während des ersten Monats eines vorübergehenden Auslandsaufenthaltes besteht auch ohne besondere Vereinbarung Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland. Auslandsaufenthalte mit voraussichtlicher Dauer von mehr als zwölf Monaten müssen vor Reisebeginn angezeigt werden.
In Notfällen - beispielsweise bei akut notwendiger Einweisung in stationärer Behandlung oder einem medizinisch notwendigen Rücktransport - hilft das Kundenservice Center weiter. Bei Anrufen aus dem Ausland gilt die Telefonnummern + 49 / 2 21 / 57 89 40 05.
Für die Kontaktaufnahme aus dem Ausland steht die so genannte Notrufnummer rund um die Uhr zur Verfügung: + 49 / 2 21 / 57 89 40 05.
Im Ausland besteht die freie Arzt- und Krankenhauswahl, sofern Versicherungsschutz für den Auslandsaufenthalt besteht. Voraussetzung ist, dass es sich um einen dort niedergelassenen Arzt handelt. Bei einem Krankenhausaufenthalt muss es sich um ein allgemein anerkanntes Krankenhaus handeln. Dies kann auch eine Privatklinik sein.
Ist ein stationärer Krankenhausaufenthalt im Ausland unvermeidbar, sollten DKV-Kunden mit der DKV Kontakt aufnehmen. Die Telefonnummer lautet: +49 / 2 21 / 57 89 40 05.
In allen Auslandsreise-Krankenversicherungen der DKV werden die Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Krankenrücktransport im tariflichen Umfang übernommen.
Besteht eine Krankheitskostenvollversicherung, so sind die tariflichen Leistungen entsprechend dem abgeschlossenen Tarif maßgeblich.
Mehr Informationen zu den Auslandsreise-Krankenversicherungen der DKV
Die Krankenversicherungstarife der DKV kennen keine Einschränkung aufgrund Ausübung eines Sports oder einer Freizeitaktivität.
Mehr Informationen zu den Auslandsreise-Krankenversicherungen der DKV
Bei bestimmten Tarifen, der so genannten VollMed-Tarife, ist die DKV vor Beginn der Reise zu informieren. Ansonsten ist es nicht erforderlich, der DKV eine Reise vorab anzuzeigen.
Mehr Informationen zu den Auslandsreise-Krankenversicherungen der DKV
Hier werden Ihre Fragen zur Rechnungseinreichung beantwortet.
Hier werden Ihre Fragen zur Rechnungseinreichung beantwortet.
Nach der Meldung einer Arbeitsunfähigkeit werden dem Versicherungsnehmer/der versicherten Person entsprechende Vordrucke zugesandt. Diese sind vom behandelnden Arzt, dem Patienten und/oder dem Arbeitgeber auszufüllen und der DKV zurückzusenden. Das Krankentagegeld wird dann, sofern ein Leistungsanspruch besteht, zur Verfügung gestellt. Bei einer länger andauernden Arbeitsunfähigkeit muss der Nachweis über die bestehende Arbeitsunfähigkeit durch den behandelnden Arzt alle zwei Wochen auf dem so genannten "Pendelformular" erneuert werden. Die Auszahlung des Krankentagegeldes erfolgt dann ebenfalls alle zwei Wochen.
Der Vordruck wird mit der Leistungsabrechnung zurückgeschickt.
Ein Vorversicherungsnachweis ist eine Bescheinigung über die Vertragsdauer bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen bzw. über die Mitgliedschaftsdauer bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Vorversicherungsnachweis wird benötigt, damit die Vorversicherungszeit angerechnet werden kann. So ist ein Übertritt in die private Krankenversicherung möglich, ohne Wartezeiten bei der Leistungsinanspruchnahme durchlaufen zu müssen.
Der Vorversicherungsnachweis kann bei der vorherigen Versicherung schriftlich oder telefonisch angefordert werden. Aus dem Nachweis müssen der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft/des Vertrages hervorgehen.
Sie benötigen ein Hilfsmittel, wie beispielsweise einen Rollstuhl oder ein Hörgerät und sind bei der DKV vollversichert?
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Hilfsmittel sollen grundsätzlich und in allen dazu geeigneten Fällen auf Leihbasis bezogen werden. Die Kooperationspartner der DKV stellen in diesem Bereich eine hochwertige und qualitätsgesicherte Versorgung sicher, die auf Grund der großen Erfahrung und Logistik innerhalb kürzester Zeit (oft innerhalb von nur zwei Werktagen) zur Verfügung gestellt werden kann.
Mehr Informationen zu Pflegehilfsmitteln und Wohnumfeldverbesserungen
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Ist ein stationärer Krankenhausaufenthalt im Ausland unvermeidbar, sollten DKV-Kunden mit der DKV Kontakt aufnehmen. Die Telefonnummer lautet: +49 / 2 21 / 57 89 40 05.
Der Rücktransport an den Heimatwohnsitz der versicherten Person steht unter Versicherungsschutz, wenn eine medizinische Notwendigkeit vorliegt und der abgeschlossene Tarif Leistungen für einen Rücktransport vorsieht. Eine medizinische Notwendigkeit besteht z.B. dann, wenn vor Ort im Ausland keine ausreichende Behandlungsmöglichkeit besteht und der Patient bzw. Versicherte zum Zwecke der ausreichenden medizinischen Versorgung nach Deutschland transportiert werden muss. Versichert sind dann die Mehrkosten für einen solchen Transport. Mit Mehrkosten sind die Aufwendungen gemeint, die durch den Rücktransport zusätzlich entstehen.
Grundsätzlich gilt: Der Versicherungsschutz beginnt mit dem im Versicherungsschein bezeichneten Zeitpunkt - jedoch nicht vor Zustellung des Versicherungsscheins oder einer schriftlichen Annahmeerklärung der DKV.
Sind Wartezeiten vorgesehen, beginnt der Versicherungsschutz erst nach Ablauf der Wartezeiten.
Wartezeiten sind leistungsfreie Zeiten des Versicherers, gerechnet ab Vertragsbeginn. Die allgemeine Wartezeit beträgt drei Monate. Die besonderen Wartezeiten betragen für Entbindung, Psychotherapie, Zahnbehandlung, Zahnersatz und Kieferorthopädie acht Monate. Wartezeiten entfallen bei einem Unfall (z.B. Heilbehandlung aufgrund eines Autounfalls).
Ein Vorversicherungsnachweis ist eine Bescheinigung über die Vertragsdauer bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen bzw. über die Mitgliedschaftsdauer bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Vorversicherungsnachweis wird benötigt, damit die Vorversicherungszeit angerechnet werden kann. So ist ein Übertritt in die private Krankenversicherung möglich, ohne Wartezeiten bei der Leistungsinanspruchnahme durchlaufen zu müssen.
Der Vorversicherungsnachweis kann bei der vorherigen Versicherung schriftlich oder telefonisch angefordert werden. Aus dem Nachweis müssen der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft/des Vertrages hervorgehen.
Nutzen Sie unseren Bescheinigungsservice. Hier können Sie Bescheinigungen anfordern, z.B. für Ihren Arbeitgeber, das Finanzamt, die Rentenversicherung, die Beihilfestelle, die Universität oder die Agentur für Arbeit.
Wenn Angestellte privatkrankenversichert sind, steht ihnen grundsätzlich ein Beitragszuschuss vom Arbeitgeber zu. Zur Erlangung dieses Zuschusses müssen Angestellte ihrem Arbeitgeber eine Bescheinigung des Krankenversicherers vorlegen. Diese Bescheinigung nennt man "Arbeitgeberbescheinigung" oder "Bescheinigung zur Vorlage beim Arbeitgeber". Sie können die Bescheinigung hier anfordern.
Sollte ein Versicherungsschein verloren gehen, kann ein Ersatzversicherungsschein hier angefordert werden.
Ein Vorversicherungsnachweis ist eine Bescheinigung über die Vertragsdauer bei einem anderen privaten Krankenversicherungsunternehmen bzw. über die Mitgliedschaftsdauer bei einer gesetzlichen Krankenversicherung. Der Vorversicherungsnachweis wird benötigt, damit die Vorversicherungszeit angerechnet werden kann. So ist ein Übertritt in die private Krankenversicherung möglich, ohne Wartezeiten bei der Leistungsinanspruchnahme durchlaufen zu müssen.
Der Vorversicherungsnachweis kann bei der vorherigen Versicherung schriftlich oder telefonisch angefordert werden. Aus dem Nachweis müssen der Beginn und das Ende der Mitgliedschaft/des Vertrages hervorgehen.
Ehegatten einer seit mindestens drei Monaten bei der DKV versicherten Person können sich zu erleichterten Bedingungen bei der DKV privat krankenversichern. Die Antragstellung muss jedoch innerhalb von zwei Monaten nach der Eheschließung erfolgen. Weitere Informationen zu möglichen vertraglichen Anpassungen im Zuge Ihrer Heirat finden Sie hier.
Neugeborene können bei der DKV privat krankenversichert werden, wenn die Anmeldung durch den Versicherungsnehmer innerhalb von zwei Monaten nach dem Tage der Geburt des Kindes erfolgt. Voraussetzung ist jedoch, dass der Versicherungsschutz des Kindes nicht höher oder umfassender ist, als der des versicherten Elternteils. Ihr neugeborenes Kind rückwirkend versichern können Sie hier.
Die Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung (PKV) beruht auf dem so genannten Äquivalenzprinzip (Individualversicherungsprinzip). Dabei werden für jeden Versicherten seinem persönlichem Lebensumstand entsprechende Beiträge erhoben. Die individuelle Höhe des Beitrags hängt also vom Eintrittsalter, Gesundheitszustand bei Antragstellung sowie von Art und Umfang der versicherten Leistungen ab. Die Beiträge werden so kalkuliert, dass die entsprechenden Versicherungsleistungen und die Versicherungsbeiträge - über die gesamte Vertragslaufzeit gesehen - in einem Gleichgewicht sind. Dafür wird in der PKV die so genannte Alterungsrückstellung gebildet. Dem Äquivalenzprinzip der privaten Krankenversicherung steht das Solidaritätsprinzip der gesetzlichen Krankenversicherung gegenüber.
Im Rahmen der vertraglichen Leistungszusage können sich die Leistungen des Versicherers z.B. wegen steigender Heilbehandlungskosten oder einer häufigeren Inanspruchnahme medizinischer Leistungen ändern. Dementsprechend vergleicht der Versicherer zumindest jährlich für jeden Tarif die erforderlichen mit den in den technischen Berechnungsgrundlagen kalkulierten Versicherungsleistungen. Ergibt diese Gegenüberstellung eine Abweichung von mehr als dem tariflich festgelegten Prozentsatz, so werden alle Beiträge dieses Tarifs vom Versicherer überprüft und, soweit erforderlich, mit Zustimmung des Treuhänders angepasst.
Unter den gleichen Voraussetzungen kann auch eine betraglich festgelegte Selbstbeteiligung angepasst und geändert werden.
Alterungsrückstellungen werden aus Teilen des gezahlten Beitrags zum Ausgleich dafür gebildet, dass mit dem steigenden Lebensalter auch die Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen zunimmt. Ein 80-jähriger benötigt ein Mehrfaches an Gesundheitsleistungen verglichen mit einem 40-jährigen.
Die Bildung von Alterungsrückstellungen soll bewirken, dass der Umstand des Älterwerdens für sich alleine genommen nicht zu steigenden Beiträgen führt. Im Beitrag für den 30-jährigen ist daher bereits berücksichtigt, dass dieser Versicherte mit 60 oder 70 Jahren mehr Gesundheitsleistungen benötigt als heute. Der 30-jährige bildet mit seinem Beitrag bereits Vorsorge für das mit dem Alter steigende Krankheitsrisiko. Er zahlt deshalb auch mehr als seinem gegenwärtigen Gesundheitsrisiko angemessen wäre.
Neben der monatlichen Zahlungsweise sind auch eine 1/4-jährliche, eine 1/2-jährliche (mit zwei Prozent Skonto) und eine jährliche (mit drei Prozent Skonto) Zahlungsweise möglich.
Für die Auslandsreise-Krankenversicherungen können die Beiträge nur jährlich gezahlt werden.
Bitte beachten Sie, dass für "reine" Unisex-Verträge kein Skonto gewährt wird.
Sie haben ein neues Konto bzw. die Bank gewechselt? Hier können Sie uns Ihre neue Bankverbindung mitteilen
UniCredit Bank Köln
BIC-Code: HYVEDEMM429
IBAN-Code: DE55 3702 0090 0003 7512 10
Während einer Elternzeit nach dem "Gesetz zum Elterngeld und zur Elternzeit" zahlen privat Versicherte ihre Versicherungsbeiträge unverändert weiter. In dieser Zeit ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, einen Beitragszuschuss zu leisten.
Wenn der Versicherungsvertrag gekündigt wird oder eine versicherte Person stirbt, fallen die bereits gezahlten Zuschläge für die davon betroffenen Versicherungen an die Versichertengemeinschaft.
Nach dem Versicherungsvertragsgesetz (VVG) ist ein Tarifwechsel in jeden gleichartigen Versicherungsschutz unter voller Anrechnung der Alterungsrückstellung beim selben Unternehmen möglich.
In aller Regel führt der Bezug von Arbeitslosengeld zur Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Beiträge werden von der Arbeitsagentur bezahlt.
Eine Ausnahme von der Versicherungspflicht gilt unter bestimmten Voraussetzungen z. B. für Leistungsbezieher, die älter als 55 Jahre sind. Langjährige privat Versicherte können sich außerdem von der Versicherungspflicht befreien lassen und sich auch während der Arbeitslosigkeit privat weiterversichern.
Für privat versicherte Bezieher von Arbeitslosengeld übernimmt die Bundesagentur für Arbeit die Beiträge für die Krankenversicherung bis zu der Höhe der Beiträge, die bei einer gesetzlichen Krankenversicherung zu zahlen wären. Weitere Informationen und Ratgeber zum Thema Arbeitslosigkeit finden Sie hier.
Der 10%ige Zuschlag wird zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr mit dem Ziel erhoben, den Beitrag ab dem 65. Lebensjahr konstant zu halten. Auf diese Weise können also nicht nur die altersbedingt steigende Inanspruchnahme von Gesundheitsleistungen, sondern auch allgemeine Kostensteigerungen aufgefangen werden. Je nach Vorversicherungszeit und Kostenentwicklung ist ab dem 80. Lebensjahr sogar eine Beitragssenkung möglich.
Alle privat versicherten Personen zwischen dem 21. und 60. Lebensjahr, die ihre Verträge nach dem 1. Januar 2000 abgeschlossen haben, sind grundsätzlich vom 10%igen Beitragszuschlag betroffen. Umfasst sind von dieser Regelung ausschließlich Versicherungen, durch die ein gesetzlicher Krankenversicherungsschutz ganz oder teilweise ersetzt werden kann (allgemeine Krankenhausleistungen müssen abgesichert sein).
Mit der DKV-Card weisen sich DKV-Kunden beim Arzt, Zahnarzt und im Krankenhaus als Privatpatient aus. Die Karte enthält einen Microchip, auf dem folgende Daten gespeichert sind:
Durch Vorlage der DKV-Card werden Arbeitsabläufe in der Krankenhausverwaltung sowie in der Arzt- bzw. Zahnarztpraxis erheblich vereinfacht. Die manuelle Erfassung persönlicher und versicherungstechnischer Daten entfällt. Mit Hilfe spezieller Kartenlesegeräten können die auf dem Microchip gespeicherten Daten gelesen und für die Erstellung von Rechnungen und Rezepten verwendet werden. Aufgrund der auf den Belegen angegebenen Versicherungs- und Personennummer können Leistungsanträge dem Versicherungsvertrag schneller zugeordnet werden. Die Versicherungsleistungen stehen Kunden somit innerhalb kürzester Zeit zur Verfügung.
Die DKV-Card gilt für zehn Jahre. Sie wird erst gültig, wenn der Versicherungsnehmer und der Versicherte bzw. dessen gesetzlicher Vertreter die Karte auf der Rückseite unterschrieben haben.
Sollten Sie eine neue DKV-Card benötigen, können Sie diese einfach und bequem per E-Mail beantragen. Eine formlose E-Mail mit Angabe Ihrer Versicherungsnummer an service@dkv.com reicht aus.
Beachten Sie bitte: Aus technischen Gründen werden die Karten nur zu zwei bestimmten Terminen im Monat erstellt. Daher kann es etwas dauern, bis Sie die neue Karte erhalten. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Wenn Sie in der Zwischenzeit zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus müssen, nutzen Sie gern unseren Service „Stationäre Heilbehandlung melden“.
Sollten sich die persönlichen Daten (z.B. Anschrift) ändern, teilen Sie dies der DKV bitte zeitnah mit. Hierzu können Sie gern unseren Online-Service nutzen.
Nach Änderung der Daten erhalten Sie dann automatisch eine neue DKV-Card. Dies gilt auch bei einer Änderung des Versicherungsschutzes, z.B. durch eine Tarifumstellung.
Beachten Sie bitte: Aus technischen Gründen werden die Karten nur zu zwei bestimmten Terminen im Monat erstellt. Daher kann es etwas dauern, bis Sie die neue Karte erhalten. Hierfür bitten wir um Verständnis.
Wenn Sie in der Zwischenzeit zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus müssen, nutzen Sie gern unseren Service „Stationäre Heilbehandlung melden“.
Sollten Sie Ihren gewöhnlichen Aufenthalt im Ausland haben, erhalten Sie keine DKV-Card.
Versicherte in den Tarifen UZ1 und UZ2 erhalten ebenfalls keine DKV-Card. Dies hat jedoch keinerlei Auswirkungen auf Ihren Versicherungsschutz bei der DKV.
Diese Beiträge sind absetzbar, soweit sie der Basisabsicherung zuzurechnen sind. Die Anwartschaftsbeiträge für Ihre Pflegepflichtversicherung sind voll absetzbar.
Die Basisabsicherung orientiert sich am Leistungsumfang der Gesetzlichen Krankenversicherung. Von Leistungen aus der privaten Krankheitskostenvollversicherung ziehen wir den Teil ab, der über die Leistungen der Gesetzlichen Krankenversicherung hinausgeht. Dies sind zum Beispiel:
Sie können diese Kosten unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend machen. Möglicherweise ist es für Sie günstiger, auf die Rückerstattung der Beiträge zu verzichten und stattdessen die Leistungen einzureichen. Welche Möglichkeit für Sie günstiger ist, kann ein Steuerberater errechnen.
Mit einer Selbstbeteiligung senken Sie Ihren Beitrag. Damit reduziert sich natürlich der mögliche Steuervorteil. Sie können den Selbstbehalt aber unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Wenden Sie sich hierzu an Ihren Steuerberater.
Der gesetzlich vorgeschriebene Zuschuss des Arbeitgebers zur Kranken- und Pflegepflichtversicherung ist steuerfrei. Daher zieht die Finanzbehörde ihn in voller Höhe von den berücksichtigungsfähigen Beiträgen ab. Das gilt auch für Bestandteile des Zuschusses, die auf höhere Leistungen als die Basisabsicherung entfallen.
Die Höhe des steuerfreien Arbeitgeberzuschusses ist in der jährlichen Lohnbescheinigung enthalten. Die Arbeitgeber schicken diese elektronisch an die Finanzverwaltung.
Wir melden die abzugsfähigen Beiträge zur privaten Krankheitskosten- und Pflegepflichtversicherung an die Finanzbehörde. Dies müssen wir bis zum 28. Februar eines Jahres für das Vorjahr erledigen. Gleiches gilt für die erstatteten Beiträge des Vorjahres. Wir teilen der Finanzbehörde diese Beiträge und Ihre Steuer-Identifikationsnummer elektronisch mit. Die Finanzverwaltungen verwenden diese Werte, um die Einkommensteuer zu ermitteln.
"Meine Versicherungen" ist der persönliche Kundenbereich der ERGO Group. Hier können private Kunden ihre aktuellen Verträge bei DKV und ERGO einsehen und bearbeiten.
Für den persönlichen Kundenbereich "Meine Versicherungen" kann sich grundsätzlich jeder Versicherungsnehmer der DKV (ausgenommen sind s.g. "kurzfristige Auslandsreise-Krankenversicherungen) und ERGO registrieren.
"myDKV" wurde zu "Meine Versicherungen"
Ab sofort finden alle ERGO Kunden – und damit auch die Versicherten der DKV - ihren online-Kundenbereich an einem neuen Ort: im ERGO Kundenportal.
Dort müssen Sie als DKV Kunde angeben, dass Sie bereits für myDKV registriert waren. Dann gelangen Sie zu einer vereinfachten Registrierung, für die ein letztes Mal Ihre alten Zugangsdaten benötigt werden. Im Anschluss vergeben Sie sich dann neue Zugangsdaten, mit denen Sie sofort das ERGO Kundenportal "Meine Versicherungen" nutzen können.
zur Registrierung: Meine Versicherung
Die Anmeldung ist auf der Internetseite www.dkv.com/meineversicherungen möglich.
Der Benutzername soll eine Länge von 4 bis 20 Zeichen haben und mind. 2 Buchstaben enthalten. Erlaubte Zeichen sind Buchstaben von A bis Z (groß/klein) und Ziffern von 0 bis 9, nicht aber an der 1. Stelle. Außerdem sind folgende Sonderzeichen erlaubt "#", "_" und "-", nicht aber an der 3. oder 4. Stelle. Nicht erlaubt sind Umlaute: „Ä“, „Ö“, „Ü“, „ä“, „ö“, „ü“.
Das Passwort soll eine Länge von mind. 6 Zeichen haben. Drei und mehr gleiche Zeichen nacheinander sind nicht möglich.
Außerdem sollen 3 von folgenden 4 Zeichenarten enthalten sein:
Achtung: Sechs und mehr aufeinanderfolgende Zeichen aus dem Benutzernamen sind nicht möglich. Nicht erlaubt sind die Sonderzeichen: „<“ und „>“
Sollten Sie Ihr Passwort einmal vergessen haben, können Sie sich hier ein neues anfordern.
Postanschrift
DKV Deutsche Krankenversicherung AG, 50594 Köln
Telefon 0800 3746 444 (gebührenfrei)
oder im Notfall aus dem Ausland + 49 221 578-94005**
Telefax + 49 / 18 05 / 78 60 00 (14 Ct./Min.*)
Kontaktformulare
*aus dem deutschen Festnetz, max. 42 Ct./Min. aus dt. Mobilfunknetzen
** Kosten gemäß Tarif des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers bzw. Mobilfunkanbieters
Die Ansprechpartner im Außendienst (Vermittler) und die Anschriften der DKV-Geschäftsstellen können über die Rubrik "DKV in Ihrer Nähe" gefunden werden.
Den Gesundheitsservice der DKV ist telefonisch und per E-Mail erreichbar. DKV-Kunden, die für den persönlichen Kundenbereich "Meine Versicherungen" im Internet registriert sind, können da den Online-Expertenrat nutzen.
Gesundheitstelefon
Informationen zum Kundenbereich Meine Versicherungen
Hypovereinsbank
BIC-Code: HYVEDEMM
IBAN-Code: DE55 3702 0090 0003 7512 10
Bei Fragen rund um den persönlichen Kundenbereich "Meine Versicherungen" hilft das Kundenservice Center der DKV gerne weiter: Telefon 0800 3746 444 (gebührenfrei) oder im Notfall aus dem Ausland +49 221 578-94005 (Kosten gemäß Tarif des jeweiligen ausländischen Netzbetreibers bzw. Mobilfunkanbieters).
Bundesärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der deutschen Ärztekammern
Herbert-Lewin-Platz 1, 10623 Berlin
Postfach 120 864, 10589 Berlin
Telefon 0 30 / 40 04 56 - 0
Telefax 0 30 / 40 04 56 - 3 88
info@baek.de
www.bundesaerztekammer.de
Bundeszahnärztekammer
Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Zahnärztekammern e.V.
Chausseestraße 13, 10115 Berlin
Telefon 0 30 / 4 00 05 - 0
Telefax 0 30 / 4 00 05 - 2 00
info@bzaek.de
www.bzaek.de
KBV - Kassenärztliche Bundesvereinigung
Kassenärztliche Bundesvereinigung KdöR
Herbert-Lewin-Platz 2, 10623 Berlin
Postfach 12 02 64, 10592 Berlin
Telefon: 0 30 / 4 00 5 - 0
Telefax: 0 30 / 4 00 5 - 1 590
info@kbv.de
www.kbv.de
PKV Verband
Verband der privaten Krankenversicherung e.V.
Telefon +49 30 204589-66
kontakt@pkv.de
www.pkv.de
PKV Ombudsmann
OMBUDSMANN
Private Kranken- und Pflegeversicherung
Postfach 06 02 22
10052 Berlin
Telefon 0800 2 55 04 44 (kostenfrei aus deutschen Telefonnetzen)
Telefax 030 20 45 89 31
www.pkv-ombudsmann.de
Interessenten an einer Vertriebspartnerschaft mit der DKV finden unter www.dkv-online.de weitere Informationen und Kontaktmöglichkeiten.
Heike Linden
Pressesprecherin
Telefon 0211 477-4094
Mail heike.linden@ergo.de
Die DKV Deutsche Krankenversicherung ist der Gesundheitsspezialist der ERGO, einer der großen Versicherungsgruppen in Deutschland und Europa. Rund 43.000 Menschen arbeiten in über 30 Ländern für die Gruppe.
Karriere im Innendienst
Verwaltungsaufgaben für die DKV wie Personalmanagement oder Rechnungswesen werden zentral von der ERGO Group AG und ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern übernommen. Die Experten in Sachen Gesundheit sitzen überwiegend am Standort Köln.
Die aktuellen Stellenangebote oder Informationen über Karrieremöglichkeiten finden Sie auf den Karriereseiten der ERGO Group:
ERGO Group - Karriere (www.ergo.com/karriere)
Karriere im Vertrieb
Damit ERGO in den unterschiedlichsten Situationen bedarfsgerechte Lösungen anbieten kann, brauchen wir selbstständige Vertriebspartner und angestellte Mitarbeiter, die in ihren Kunden Menschen mit individuellen Wünschen und Anliegen erkennen und sie bedarfsorientiert beraten und versichern. Erfahren Sie mehr unter:
www.vertriebskarriere.ergo.com
Unsere aktuellen Stellenangebote und die Möglichkeit zur Online-Bewerbung finden Sie im ERGO Stellenmarkt.
Die DKV hilft Kunden gerne rund um das Thema Gesundheit weiter. Die Experten des DKV-Gesundheitstelefons nennen z.B. Adressen von Behandlern und Kliniken. Auch helfen sie gerne bei der Suche nach geeigneten Ärzten und Krankenhäusern (auf bestimmte Krankheiten bezogen).
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